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Förderung als Zuschuss

Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.

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KommuneZuschuss

Förderprogramm Klein-Elektromobilität des Landkreises Erlangen-Höchstadt

Der Landkreis fördert als Direktzuschuss den Kauf neuer Aufsitz-Elektroroller mit 200 Euro, von S-Pedelecs mit 300 Euro und von E-Lastenrädern mit 400 Euro. Wer den Bezug von 100 Prozent Ökostrom oder den Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage nachweist, erhält einmalig 50 Euro zusätzlich. Das Budget beträgt 20.000 Euro pro Jahr, je Haushalt, Verein oder Verwaltung ist eine Förderung pro Jahr möglich. Tretroller und Scooter sind ausgeschlossen.

200 Euro bis 450 Euro je Jahr
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Landkreis Erlangen-Höchstadt
LandZuschuss

Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg

Das Programm richtet sich an Unternehmen, Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter in Baden-Württemberg und soll verkehrsbedingte Belastungen durch Feinstaub, Stickoxide und CO2 senken. Zuwendungsfähig sind Studien- und Beratungsleistungen, Kommunikationsmaßnahmen sowie Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäude oder Fahrzeuge. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören überdachte Radabstellanlagen, E-Bike-Ladestationen und die Anschaffung von Dienst- oder Firmenrädern. Für Investitionen ist ein Gesamtkonzept vorzulegen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz, Personalstellenförderung Baden-Württemberg

Das Land finanziert neu geschaffene Stellen für nachhaltige Mobilität in Stadt- und Landkreisen mit jährlichen Pauschalen von 82.250 Euro im gehobenen Dienst und 85.500 Euro im höheren Dienst. Gezahlt wird in den ersten beiden Jahren eines mindestens vierjährigen Zeitraums, rechnerisch also 50 Prozent über vier Jahre. Abgedeckt sind acht Aufgabengebiete, darunter Fußverkehr und Ortsmitten, Parkraummanagement, Mobilstationen und Carsharing, Ladeinfrastruktur, Klimamobilitätsplan und Mobilitätspass.

bis 85.500 Euro je Jahr
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG-RuF)

Baden-Württemberg fördert Landkreise, Städte und Gemeinden beim Um- und Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach dem LGVFG. Der Fördersatz beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen, mit dem Klimabonus für besonders klimawirksame Vorhaben bis zu 75 Prozent. Fahrradabstellanlagen sowie Sitzmöblierung und Sanitäranlagen des Fußverkehrs werden pauschaliert als Festbetrag gefördert. Grundlage ist die VwV-LGVFG in der Fassung vom 21. Februar 2025.

bis 50 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Antragsbearbeitung über die Regierungspräsidien
LandZuschuss

Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) Nordrhein-Westfalen

Mit dem Förderprogramm Nahmobilität unterstützt Nordrhein-Westfalen Städte, Gemeinden und Kreise bei Bauprojekten für den Fuß- und Radverkehr. Gefördert werden Bau und Ausbau von Rad- und Fußwegen, sichere Querungshilfen, Fahrradabstellanlagen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen sowie Öffentlichkeitsarbeit und Erhebungen zum Mobilitätsverhalten. Die Förderung speist sich aus Landesmitteln und ergänzenden Bundeszuweisungen, die Anträge prüfen die Bezirksregierungen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Bewilligung durch die Bezirksregierungen
LandZuschuss

progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1

Nordrhein-Westfalen fördert Kauf, Leasing oder Langzeitmiete rein batterieelektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 mit einem Festbetrag von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Betriebe, ambulante soziale Dienste für ältere, kranke oder behinderte Menschen sowie juristische Personen, die die Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen. Gefördert werden nur Fahrzeuge der KBA-Segmente Minis und Kleinwagen, maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem.

bis 3.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland (investive Modellvorhaben Radverkehr)

Der Bund fördert investive Modellvorhaben, die den Radverkehr in Deutschland innovativ verbessern, etwa neuartige Abstellanlagen oder Fahrradparktürme. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von grundsätzlich maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei finanzschwachen Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Über diese Richtlinie wurde unter anderem der vollautomatische Fahrradparkturm am Altstadtbahnhof Osnabrück mit rund 2,5 Millionen Euro finanziert.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Bewilligungsbehörde Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BundZuschuss

Finanzhilfen des Bundes für Radschnellwege

Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für Planung und Bau von Radschnellwegen der Länder und Kommunen. Förderfähig sind auch der Umbau von Kreuzungspunkten und die Sicherheitsausstattung einschließlich Beleuchtung. Interessierte Gemeinden stellen den Antrag beim jeweiligen Land, das dann die Bundesförderung beantragt. Für 2026 sind im Klima- und Transformationsfonds 58,487 Millionen Euro für Radschnellwege veranschlagt.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, ausgereicht über die Länder
BundZuschuss

Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur

Der Bund stellt Ländern und Gemeinden Finanzhilfen für Radverkehrsinfrastruktur bereit: Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken und -unterführungen, Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser, Ampelschaltungen für den Radverkehr sowie Radverkehrskonzepte. Der Bund trägt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen bis zu 90 Prozent. Von Programmbeginn 2021 bis 2030 stehen rund 1,9 Milliarden Euro bereit, bislang wurden über 3.500 Maßnahmen bestätigt.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, ausgereicht über die Länder
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe, Zuschuss zu den Kosten der Fahrerlaubnis (Paragraf 8 KfzHV)

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung übernimmt auch die Kosten des Führerscheins, wenn die Fahrerlaubnis für die berufliche Teilhabe nötig ist. Bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV werden die notwendigen Kosten in voller Höhe erstattet, bis 55 Prozent zwei Drittel und bis 75 Prozent ein Drittel. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine trägt der Träger immer vollständig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Rehabilitationsträger, insbesondere Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Integrationsämter
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation, Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (KfzHV)

Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, erhalten einen Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, höchstens 22.000 Euro. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 100 Prozent des Bemessungsbetrags bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und sinkt gestaffelt auf 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird gesondert übernommen.

bis 22.000 Euro
bundesweit
Rehabilitationsträger, insbesondere Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Integrationsämter
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen)

Nachfolgeprogramm des 2023 beendeten Umweltbonus. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro erhalten 3.000 Euro Basisförderung für ein batterieelektrisches Fahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender. Je Kind unter 18 Jahren kommen 500 Euro dazu, bei Einkommen unter 60.000 Euro weitere 1.000 Euro, bei unter 45.000 Euro nochmals 1.000 Euro.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, umgesetzt durch das BAFA
EUZuschuss

Kreatives Europa KULTUR – Literaturübersetzungen

Förderbereich für die Übersetzung, Bewerbung und Verbreitung europäischer belletristischer Werke über Landesgrenzen hinweg. Gefördert werden Werke aller Genres als Druckerzeugnis, E-Book oder Hoerbuch. Sachbuecher und wissenschaftliche Schriften sind ausgeschlossen. Verlage oder Organisationen mit verlegerischer Tätigkeit müssen mindestens fuenf Werke zur Übersetzung einreichen. Die Autorinnen und Autoren müssen Staatsbürger oder Einwohner eines teilnahmeberechtigten Landes sein oder zum literarischen Erbe eines solchen Landes zählen.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, EACEA; Beratung durch den Creative Europe Desk KULTUR
EUZuschuss

Kreatives Europa KULTUR – Europäische Kooperationsprojekte

Kernförderlinie des EU-Kulturprogramms für grenzueberschreitende Konsortien aus Kultureinrichtungen. Kleine Kooperationsprojekte werden mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 200.000 Euro bezuschusst, mittlere mit 70 Prozent und höchstens 1 Mio. Euro, große mit 60 Prozent und höchstens 2 Mio. Euro. Antragstellende müssen juristische Personen sein und seit mindestens zwei Jahren Rechtsstatus haben. Für 2021 bis 2027 stehen im Teilprogramm KULTUR insgesamt 804 Mio. Euro bereit.

bis 80 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
EU-weit
Europäische Kommission, EACEA; Beratung durch den Creative Europe Desk KULTUR
LandZuschuss

Präsentationen zeitgenössischer Bildender Kunst des Landes Berlin

Projektförderung des Landes Berlin für Ausstellungen, Praesentationen und Kataloge zeitgenoessischer bildender Kunst. Die Förderhöhe beträgt für Einzelkatalogprojekte höchstens 25.000 Euro, für Einzelprojekte höchstens 35.000 Euro und für Gruppenprojekte höchstens 55.000 Euro. Anträge laufen über das Antragscenter der Berliner Kulturverwaltung, die Antragsfristen stehen im Fristenkalender der Senatsverwaltung.

bis 55.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin
LandZuschuss

Arbeitsstipendium Bildende Kunst des Landes Berlin

Arbeitsstipendien für professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie festgefuegte künstlerische Gruppen der bildenden Kuenste mit Wohnsitz in Berlin. Die Stipendien sind mit 16.000 Euro für acht Monate oder 24.000 Euro für zwölf Monate dotiert und werden in monatlichen Raten von 2.000 Euro ausgezahlt. Zum Stipendium gehoert außerdem eine Praesentation in einem Berliner Kunstverein. Vergabekriterien sind Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität der bisherigen künstlerischen Arbeit.

16.000 Euro bis 24.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin
LandZuschuss

Webvideo Stipendium NRW im Creator College NRW

Im Creator College NRW werden neun Creators oder Creator-Teams am Standort Nordrhein-Westfalen mit einem Bootcamp, mehreren Aufbauseminaren und einem Stipendium der Film- und Medienstiftung NRW von 6.000 Euro je Projekt unterstützt. Erfolgreiche Webvideo-Creators und Gastdozentinnen aus der Branche begleiten als Mentorinnen und Mentoren. Die Plätze sind limitiert, die Förderung ist an die Teilnahme am Bootcamp und an allen fuenf Terminen der Aufbauphase gebunden.

bis 6.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Film- und Medienstiftung NRW GmbH
LandZuschuss

Gerd Ruge Stipendium für Dokumentarfilm

Bundesweit ausgeschriebene Entwicklungsförderung für junge Dokumentarfilmerinnen und Dokumentarfilmer, die Projekte mit hoher gesellschaftlicher Relevanz, journalistischer Praezision und internationaler Perspektive entwickeln. Das Stipendium richtet sich an Stoffe, deren intensiver Rechercheaufwand, investigativer Charakter oder Auslandsbezug eine unabhängige, vertiefte Entwicklungsphase erfordern. Studierende und Produktionsfirmen sind ausgeschlossen, für das erste Projekt nach dem Studienabschluss kann das Stipendium beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Film- und Medienstiftung NRW GmbH
LandZuschuss

cast & cut – Stipendien für Kurzfilmer:innen

Zwei Kurzfilmstipendien pro Jahr für jeweils ein halbes Jahr in Hannover. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten von der Stiftung Kulturregion Hannover monatlich 1.000 Euro und einen Projektkostenzuschuss von 10.000 Euro, die nordmedia stattet jedes Stipendium mit weiteren 10.000 Euro Projektkostenzuschuss aus. Dazu kommt ein mietfreies moebliertes Appartement in der Villa Minimo. Das Stipendium steht Filmschaffenden aus dem gesamten Bundesgebiet offen.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen, Hannover
nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH und Stiftung Kulturregion Hannover
LandZuschuss

Pilotprogramm der Mitteldeutschen Medienförderung (Nachwuchsförderung)

Nachwuchsprogramm der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Mitteldeutsche Kreative realisieren Microbudget-Filme, werden von erfahrenen Tutorinnen und Tutoren betreut und erhalten bis zu 250.000 Euro Zuschuss. Ergänzend bietet die MDM mit dem Fifty-Fifty-Programm und dem Fokus-Programm weitere Nachwuchsschienen sowie Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung mitteldeutscher Filmschaffender und für die Praesentation von Filmen auf wichtigen Festivals.

bis 250.000 Euro
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM)
LandZuschuss

Games-Förderung des FilmFernsehFonds Bayern

Dreistufige Computerspieleförderung des Freistaats Bayern. Die Konzeptentwicklung über vier Monate wird mit bis zu 30.000 Euro für Nachwuchsstudios und bis zu 40.000 Euro für erfahrene Studios gefördert. Für den Prototyp gibt es bis zu 200.000 Euro als Zuschuss bei bis zu 80 Prozent Förderanteil oder bis zu 350.000 Euro als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen bei bis zu 70 Prozent. Die Produktion wird mit bis zu 500.000 Euro und höchstens 50 Prozent des Gesamtbudgets als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen unterstützt, bei Erst- und Zweitprojekten bis zu 70 Prozent und höchstens 250.000 Euro.

bis 80 Prozent, maximal 500.000 Euro
Bayern
FilmFernsehFonds Bayern GmbH
BundZuschuss

Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“

Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und sehr ländlichen Regionen, auch für Vereinsheime und Kulturorte im Dorf. Gefördert werden Projekte zur Gewinnung und Bindung von Engagierten mit bis zu 1.500 Euro, höchstens 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einmalig pro Organisation und Kalenderjahr. Antragstellung ist durchgaengig möglich, Projekte können in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein.

bis 90 Prozent, maximal 1.500 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
SonstigeZuschuss

Recherche-Stipendien von Netzwerk Recherche

Stipendien für investigative Recherchen mit Bezug zu Deutschland oder Relevanz für ein deutschsprachiges Publikum. Vergeben werden drei Varianten: das NR/Olin-Stipendium für Umwelt und Ökologie, das NR/Ecosia-Stipendium für Klima und Biodiversität und das allgemeine NR-Stipendium. Die Stipendien sind mit bis zu 5.000 Euro dotiert, die Projekte werden von Mentorinnen und Mentoren begleitet. Bewerbungen sind laufend möglich, werden aber erst nach der jeweils nächsten Bewerbungsfrist gesichtet.

bis 5.000 Euro
bundesweit
Netzwerk Recherche e.V.
BundZuschuss

Auslandsstipendien des Bundes für Künstlerinnen und Künstler (Villa Massimo, Casa Baldi, Venedig, Paris, Villa Aurora)

Residenzstipendien des Bundes für aussergewoehnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler: Villa Massimo in Rom für zehn Monate, Casa Baldi in Olevano Romano für drei Monate, Deutsches Studienzentrum Venedig mit acht Stipendien zu je drei Monaten, Cite internationale des arts in Paris für sechs Monate und Villa Aurora in Los Angeles für drei Monate. Sparten sind Architektur, Bildende Kunst, Literatur, Komposition, bei der Villa Aurora zusätzlich Film. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar für das Folgejahr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, Vergabe über die Kulturstiftung der Länder

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