Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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ESF-Plus-Programm Rheinland-Pfalz 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Rheinland-Pfalz fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 120,6 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 275,4 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Saarland 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Saarland fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 70,7 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 176,9 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Sachsen 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Sachsen fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 587,1 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 947,2 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Sachsen-Anhalt fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 571,4 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 940,3 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Schleswig-Holstein fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 88,8 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 222,3 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
ESF-Plus-Programm Thüringen 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Thüringen fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 466,5 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 794,8 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
EU-Agrarförderung nach dem GAP-Strategieplan (EGFL und ELER)
Die EU-Agrarförderung in Deutschland stützt sich auf zwei Fonds: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, erste Säule) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, zweite Säule). Kernelemente sind die Direktzahlungen, die Öko-Regelungen als zentrales Element der Förderperiode 2023 bis 2027, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), LEADER sowie die Agrarinvestitionsförderung. Grundlage ist der von der EU-Kommission am 21. November 2022 genehmigte GAP-Strategieplan.
EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)
Der EU-Innovationsfonds ist nach eigener Darstellung eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration innovativer CO2-armer Technologien. Er wird aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems gespeist: Wer Treibhausgase ausstößt, zahlt über den Emissionshandel, und dieses Geld fließt in den Fonds zurück. Für großtechnische Demonstrationsvorhaben in den Bereichen erneuerbare Energien, Wärmenetze, Bioenergie und Geothermie kommen die regelmäßigen Calls for Proposals in Betracht. Als neue Teilinitiative nennt die Kommission die Battery Booster Facility für Batteriezellen.
EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)
Eines der weltweit grössten Förderprogramme für die Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien, finanziert aus den Erlösen des EU-Emissionshandelssystems. Gefördert werden unter anderem Elektrolyseure, wasserstoffbasierte Industrieprozesse, Energiespeicher und CCU/CCS-Vorhaben. Die Vergabe erfolgt über wiederkehrende Calls for Proposals, die mit Beteiligung der Innovation Fund Expert Group vorbereitet werden. In Deutschland unterhält das Kompetenzzentrum KEI die nationale Kontaktstelle. Der Fonds enthält zudem eine eigene Förderinitiative für europäische Batteriezellhersteller.
EU-Missionen in Horizont Europa
Die fünf EU-Missionen bündeln Forschung, Politik und Bürgerbeteiligung für konkrete Ziele bis 2030: Anpassung an den Klimawandel (mindestens 150 Regionen), Krebs (bessere Lebensbedingungen für über drei Millionen Menschen), 100 klimaneutrale und intelligente Städte, ein Bodenschutzprogramm mit 100 Reallaboren sowie die Wiederherstellung von Meeren und Gewässern. Kommunen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen können sich an Ausschreibungen beteiligen.
EU-Programm LIFE - Teilprogramm Natur und Biodiversität
LIFE ist das einzige EU-Förderprogramm, das ausschließlich Umwelt- und Klimaschutz gewidmet ist, und läuft in der Förderperiode 2021 bis 2027. Es besteht aus vier Teilbereichen: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Der Bereich Natur und Biodiversität fördert unter anderem die Umsetzung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, Natura 2000 und Artenschutzvorhaben. Antragsberechtigt sind Behörden, Kommunen, Verbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen einschließlich KMU. Die Aufrufe für 2026 sind geoeffnet.
EU-Strukturfonds Sachsen 2021 bis 2027 (EFRE, ESF Plus, JTF)
Sachsen setzt EFRE, ESF Plus und den Just Transition Fund über ein gemeinsames Förderportal um. Seit 2014 wurden rund 56.600 EFRE- und ESF-Projekte im Freistaat unterstützt. Gefördert werden Innovation und Forschung, Gründungen, Beschäftigung und Bildung, Infrastruktur wie Nahverkehr und Fernwärme, Regionalentwicklung sowie Klima- und Nachhaltigkeitsprojekte.
EU4Health
EU4Health ist das größte Gesundheitsprogramm der EU und war ursprünglich mit 5,3 Milliarden Euro für 2021 bis 2027 ausgestattet, nach der Revision des mehrjährigen Finanzrahmens sind es 4,4 Milliarden Euro. Gefördert werden Gesundheitsförderung und Krankheitspraevention mit Schwerpunkt Krebs, Krisenvorsorge und Bevorratung, der Zugang zu Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Stärkung der Gesundheitssysteme einschließlich digitaler Transformation. Antragsberechtigt sind Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen aus EU-Ländern und assoziierten Staaten. Umgesetzt wird das Programm über jährliche Arbeitsprogramme der HaDEA.
EU4Health
EU4Health ist das vierte und größte EU-Gesundheitsprogramm und läuft von 2021 bis 2027. Es reagiert auf die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie und zielt darauf, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Gesundheitssysteme zu stärken. Verwaltet wird es von der Exekutivagentur HaDEA, in den Mitgliedstaaten unterstützen nationale Kontaktstellen.
EULLE - Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernaehrung Rheinland-Pfalz
EULLE ist das Dachprogramm für die ländliche Förderung in Rheinland-Pfalz und stützt sich auf drei Säulen: Maßnahmen zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz einschließlich Vertragsnaturschutz und Ökolandbau, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft mit Agrarinvestitionen, Tierwohl und Direktvermarktung sowie die ländliche Entwicklung über den LEADER-Ansatz. Insgesamt fliessen rund 840 Millionen Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in die rheinland-pfaelzische Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Die konkreten Prämien stehen in den einzelnen Teilrichtlinien.
EUREKA - Europäische Cluster und Network Projects
EUREKA ist eine europäische Forschungsinitiative, die Industrie und Wissenschaft einen Rahmen für grenzueberschreitende marktnahe Forschungskooperationen bietet. Das Programm ist themenoffen, eingereicht werden können Projekte aus allen Technologiebereichen von der Materialforschung über die Biotechnologie bis zur Informations- und Kommunikationstechnologie. Die deutsche Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster wurde zuletzt am 1. Dezember 2025 geaendert und läuft bis zum 30. Juni 2027. Daneben gibt es thematische Aufrufe wie den EUREKA Biotech-Call for Network Projects mit Frist 25. September 2026.
EXI-Gründungsgutschein Baden-Württemberg
Die EXI-Gründungsgutscheine ermöglichen geförderte Gründungsberatung und Qualifizierung in Baden-Württemberg. Angeboten wird ein kostenfreies oder kostengünstiges Basispaket, das bei Bedarf um vertiefende Beratung mit reduzierter Eigenbeteiligung ergänzt werden kann. Zum Angebot gehören Einzel- und Gruppenberatungen, Businessplan- und Finanzierungsbegleitung sowie Workshops und Online-Tutorials. Acht Träger decken unterschiedliche Schwerpunkte ab, darunter Handwerk, Digital- und Techgründungen, Gastronomie und grüne Technologien. Finanziert wird das Angebot aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und Landesmitteln.
EXIST-Gründungsstipendium
Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt Teams zwölf Monate lang dabei, eine wissenschaftliche Idee in ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine Gründung zu überführen. Neben dem Stipendium für die Teammitglieder gibt es Sachmittel, bei Einzelgründungen bis zu 10.000 Euro. Das Programm wird vom BMWE getragen und durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Anträge laufen über die betreuende Hochschule oder Forschungseinrichtung.
Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur maritimen Sicherheit: Schutz maritimer Infrastruktur und Personen, Überwachung von Seegebieten gegen illegale Aktivitäten, Sicherheit globaler Lieferketten, Sicherheit maritimer Transportsysteme sowie Meeresumweltschutz und Unfallvermeidung. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist über easy-Online eingereicht werden.
Ehrenamt digitalisiert (Hessen)
Ehrenamt digitalisiert fördert Digitalisierungsprojekte gemeinnütziger Vereine und Organisationen in Hessen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, ihre hessischen Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in Hessen oder Projektumsetzung in Hessen. Die Projekte müssen zu mindestens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus den in der Richtlinie genannten Maßnahmen bestehen. Für Vereine, die ihre Website, ihre Mitgliederverwaltung oder ihre digitale Außendarstellung modernisieren wollen, ist das der passende hessische Einstieg. Die Antragstellung läuft über ein Online-Formular in Bewerbungsrunden, die auf der Programmseite bekanntgegeben werden.
Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)
Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Die Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX unterstützt Menschen mit wesentlichen Behinderungen bei einer selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe an der Gesellschaft. Sie umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe, etwa Assistenzleistungen und das Persönliche Budget. Seit dem Bundesteilhabegesetz sind die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt, Einkommen und Vermögen werden guenstiger angerechnet. Zuständig sind die von den Ländern bestimmten Träger.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder mit drohender wesentlicher Behinderung erhalten Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX. Die Leistungen umfassen medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung sowie soziale Teilhabe mit Assistenzleistungen, Hilfsmitteln, Leistungen für Wohnraum und Mobilität. Der Bedarf wird in einem foermlichen Verfahren ermittelt und in einem Gesamtplan festgehalten. Einkommen und Vermögen werden nur in begrenztem Umfang herangezogen.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Teil 2 SGB IX)
Leistungen für Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Handeln zu fördern. Die Eingliederungshilfe gliedert sich in vier Leistungsgruppen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung sowie zur sozialen Teilhabe. Seit dem Bundesteilhabegesetz ist die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst und im Teil 2 des SGB IX geregelt. Antrag beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
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