Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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Investitionsprogramm Sportstätten Hamburg
Der Hamburger Sportbund fördert Sanierung und Neubau vereinseigener Sportstätten mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsorganisationen des HSB, also Vereine und Verbände, keine Einzelpersonen. Die Antragsfrist für investive Vorhaben ist der 15. Oktober. Anträge und Richtlinien stehen im HSB-Mitgliederportal bereit. Ergänzend gibt es Betriebskostenzuschüsse für Sportanlagen und das Programm Sportklima 2.0 zur Klimaanpassung.
Investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft Hessen (GAK)
Über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Kuestenschutz fördert Hessen investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft, etwa die Schaffung von Biotopen oder den Erwerb von Flächen für den Naturschutz. Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Gemeinden 90 Prozent mit einem Eigenanteil von 10 Prozent. Die Mindestfördersumme liegt bei 25.000 Euro. Zielgruppe sind Landwirtinnen und Landwirte, Gemeinden und gemeinnützige Organisationen, Anträge laufen über die Regierungspraesidien.
Investive Sportförderung Sachsen nach der Sportförderrichtlinie
Der Freistaat Sachsen fördert Sanierung, Modernisierung und Neubau von Sportstätten nach der Sportförderrichtlinie des Sächsischen Innenministeriums. Bewilligungsbehörde für den investiven Bereich ist die Sächsische Aufbaubank. Förderfähig sind Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbauten von Sportstätten und Sportanlagen, außerdem die Beschaffung von Sportgeräten bei Erstausstattung oder notwendiger Ersatzbeschaffung. Auch Photovoltaikanlagen sind förderfähig, wenn die Anlagengröße zum Verbrauch der Sportstätte plausibel ist und eine Speichermöglichkeit besteht, reine Volleinspeisung ist ausgeschlossen.
Job-Berufssprachkurs (Job-BSK)
Der Job-Berufssprachkurs wurde Ende Januar 2024 eingeführt, um den Job-Turbo der Bundesregierung zur schnelleren Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu unterstützen. Der Kurs hat eine kurze Laufzeit und wird passgenau auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten. Er besteht aus berufsbezogenem Kommunikationstraining, arbeitsplatz- und fachspezifischer Vertiefung sowie individuellem Sprachcoaching mit mindestens fünf Unterrichtseinheiten je Teilnehmendem. Lehr- und Lernmaterial wird kostenlos gestellt, ein Zugang zum Arbeitsplatz ist für die Sprachbedarfsermittlung nötig.
Journalistisches Förderprogramm der Hanns-Seidel-Stiftung
Die Hanns-Seidel-Stiftung fördert journalistischen Nachwuchs mit einem eigenen Programm neben der Studienförderung. Teilnehmende erhalten eine praxisnahe publizistische Ausbildung, Seminare und Kontakte in Redaktionen. Die Bewerbungsphasen sind dieselben wie bei der Studienförderung. Konkrete Förderbeträge werden auf der Programmseite nicht genannt.
Jugendbudget Wir für uns Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf stellt aus dem Jugendbudget Wir für uns 10.000 Euro für Projekte bereit, an deren Planung und Umsetzung 14- bis 26-Jährige beteiligt sind. Je Projekt gibt es zwischen 500 und 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet. Über die Vergabe entscheiden Bürgerjurys aus der Region nach einem Punktesystem, nicht die Verwaltung.
Jung kauft Alt Hiddenhausen
Kommunaler Zuschuss der Gemeinde Hiddenhausen für den Kauf aelterer Häuser, Vorbild für viele spaetere Jung-kauft-Alt-Programme. Gezahlt werden 300 Euro Grundbetrag pro Jahr plus 300 Euro Erhöhungsbetrag pro Jahr für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr, höchstens 1.500 Euro im Jahr, über eine Laufzeit von sechs Jahren. Die Immobilie muss mindestens 25 Jahre alt sein, der Grundstückskaufvertrag darf nicht aelter als zwei Jahre sein und das Objekt muss Hauptwohnsitz werden. Für ein Altbaugutachten gibt es einmalig 600 Euro Grundbetrag plus bis zu 300 Euro je Kind, höchstens 1.500 Euro je Altbau. Ergänzend sind gestaffelte energetische Zuschüsse von bis zu 3.600 Euro möglich.
Junge Innovatoren
Förderung von Gründungsvorbereitungen aus Hochschulen, aussseruniversitaeren Forschungseinrichtungen und Akademien in Baden-Württemberg. Gefördert werden Vorhaben, die auf einer eigenen Erfindung, selbst entwickelter Software oder eigenem technologischem Know-how beruhen. Die Einreichfrist der 45. Fördertranche lief am 05.05.2026 ab, die nächste Tranche wird für Anfang 2027 erwartet, das Programm wird derzeit evaluiert. Die Antragstellung erfolgt mit dem offiziellen Formular nach der jeweils gültigen Förderrichtlinie. Konkrete Förderbeträge nennt die Programmseite nicht.
Junges Ehrenamt
Förderprogramm der Ehrenamtsstiftung MV für Menschen unter 28 Jahren mit eigenen Projektideen. Vergeben werden bis zu 1.000 Euro pro Antrag. Der Antrag soll mindestens zwölf Wochen vor dem geplanten Projektstart eingereicht werden.
Junges Ehrenamt MV
Förderung von bis zu 1.000 Euro für Projektideen, die junge Ehrenamtliche bis 27 Jahre innerhalb eines Vereins entwickeln und umsetzen. Die Idee kann allein oder im Team entwickelt werden, der Vereinsvorstand muss zustimmen. Die Antragstellung läuft über das EAS-Portal der Ehrenamtsstiftung.
Junges Wohnen - Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende
Förderung von Bauherren, Investoren und Trägern bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Es gibt Zuschüsse von bis zu 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, zusätzlich bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit bei gleichzeitiger Aufzugseinrichtung, zinsfreie Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter sowie einen Aufwendungszuschuss von anfaenglich 2,50 Euro je Quadratmeter monatlich über 15 Jahre.
Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende
Einmaliger Zuschuss für die Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende durch Neubau, Ersterwerb, Dachgeschossausbau oder Aufstockung. Je Einzelzimmer gibt es bis zu 40.500 bis 47.900 Euro, je Doppelzimmer bis zu 48.000 bis 55.400 Euro, jeweils abhängig von der Ausstattung. Eine Zusatzförderung für Barrierefreiheit ist möglich.
Junges Wohnen BW - Wohnheimplätze für Auszubildende
Einmaliger Zuschuss der L-Bank je Wohnheimplatz für Auszubildende, gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Umbau, ausdrücklich auch Dachausbau, Gebäudeerweiterung und die Umnutzung leerstehender Einheiten. Für Einzelzimmer nennt die L-Bank 40.500 bis 47.900 Euro, für Doppelzimmer 48.000 bis 55.400 Euro je Platz, abhängig davon, ob Bad und Kueche einzeln oder gemeinschaftlich genutzt werden. Ein Vorhaben muss mindestens vier Plätze umfassen, Einzelzimmer über 12 Quadratmeter und Doppelzimmer über 16 Quadratmeter groß sein. Die Miete muss 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, es gilt eine Bindung von 30 Jahren und eine Mindestmietdauer von sechs Monaten. Der Antragsteller muss 20 Prozent Eigenmittel einbringen, die Zielgruppe sind Auszubildende mit Wohnberechtigungsschein.
Junges Wohnen Bayern
Im Rahmen des Jungen Wohnens unterstützt der Freistaat private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende. Das Programm ergänzt das Bayerische Wohnungsbauprogramm um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und Studium.
Junglandwirteförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Junglandwirtezuschlag)
Zusätzlicher Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro, für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms. Er kommt oben auf den regulaeren AFP-Zuschuss.
Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung Kurzfilm
Zuschuss von bis zu 40.000 Euro für die Herstellung herausragender Kurzfilme mit höchstens 30 Minuten Spieldauer, einschließlich Animations- und Experimentalfilm sowie hybrider Formen. Die Förderjury tagt bis zu zweimal im Jahr. Kurzfilmproduktionen sind von der Einhaltung der ökologischen Standards ausgenommen. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten und muss bereits bei Einreichung nachgewiesen sein.
Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme
Herstellungsförderung für künstlerisch anspruchsvolle Kinofilme: bis zu 1 Mio. Euro für programmfuellende Spielfilme, bis zu 500.000 Euro für Dokumentarfilme, in begründeten Ausnahmefaellen ebenfalls bis zu 1 Mio. Euro. Adressiert werden Spielfilme mit Gesamtherstellungskosten bis 6 Mio. Euro und Dokumentarfilme bis 5 Mio. Euro. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten, die Beihilfeintensität darf 50 Prozent nicht überschreiten, bei EU-Koproduktionen 60 Prozent.
Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung des Bundes
Für Drehbuchbeschaffung und produktionsvorbereitende Maßnahmen bei programmfuellenden Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilmen gibt es bis zu 100.000 Euro, in begründeten Ausnahmefaellen bei besonders aufwändigen Animationsfilmen bis zu 150.000 Euro. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt ist der Hersteller mit mindestens einem bereits ausgewerteten programmfuellenden Referenzwerk, im Dokumentarfilm auch Autorinnen und Regisseure.
Jurybasierte kulturelle Treatment- und Drehbuchförderung des Bundes
Stoffentwicklungsförderung für Autorinnen und Autoren. Die Entwicklung eines Treatments wird mit bis zu 15.000 Euro zur Deckung des Lebensunterhalts bezuschusst, dazu bis zu 2.500 Euro für Beratungsleistungen. Die zweistufige Drehbuchförderung umfasst bis zu 40.000 Euro, bei aufwändigen Animationsprojekten bis zu 50.000 Euro: Grundförderung bis 20.000 bzw. 25.000 Euro, Fortentwicklung noch einmal so viel. Für die zweite Phase muss ein Hersteller 10.000 Euro Eigenanteil einbringen. Zusätzlich bis zu 10.000 Euro Beratungsleistungen.
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023 (Lausitzer Revier)
Zuschuss für produktive Investitionen von KMU und großen Unternehmen im brandenburgischen Lausitzer Revier zur Bewaeltigung des Kohleausstiegs. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung und Diversifizierung von Betriebsstätten sowie Transformationsberatung durch akkreditierte Beratungsunternehmen. In C-Fördergebieten bis 35 Prozent, in an Polen angrenzenden C-Gebieten mit Zuschlag von 10 Prozent, in D-Gebieten 10 bis 20 Prozent.
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung Uckermark 2025
Zuschuss für produktive Investitionen von KMU im Landkreis Uckermark beim Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft. Nach AGVO bis zu 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen, nach De-minimis-Verordnung bis zu 70 Prozent. Zusätzlich wird Transformationsberatung mit 1.200 Euro je Beratungstag und maximal 50 Prozent gefördert, in den Modulen Analyse und Implementierung mit je 3.000 bis 6.000 Euro.
Just Transition Fund (JTF) Unternehmensförderung Lausitzer Revier 2023 inklusive Startgeld Lausitz
Aus dem Just Transition Fund finanziertes Programm für Unternehmen im brandenburgischen Lausitzer Revier, das den Strukturwandel nach dem Kohleausstieg abfedern soll. Gefördert werden produktive Investitionen von KMU und Großunternehmen, Transformationsberatung sowie das Startgeld Lausitz für neue KMU der gewerblichen Wirtschaft, die zum Antragszeitpunkt nicht aelter als drei Jahre sind. Bei Förderung nach De-minimis beträgt der Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben höchstens 70 Prozent, bei Förderung nach AGVO gelten regionale Höchstsaetze von 35 Prozent in C-Gebieten und 20 beziehungsweise 10 Prozent in D-Gebieten. Der Antrag läuft über das ILB-Kundenportal.
Just Transition Fund Brandenburg (Lausitz und Uckermark)
Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen in Brandenburg rund 786 Millionen Euro aus dem Just Transition Fund für die Regionen Lausitz und Uckermark bereit. Der Fonds wurde als neues Instrument geschaffen, um Regionen zu unterstützen, die vom Übergang zur Klimaneutralität besonders betroffen sind. Zusammen mit den EFRE-Mitteln stehen in Brandenburg rund 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung.
KJP-Förderung der Jugendverbandsarbeit und politischer Jugendverbände
Aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes werden die bundeszentralen Jugendverbände als Regelstruktur gefördert, darunter auch politische Jugendverbände. Der Deutsche Bundesjugendring vertritt diese Verbände gegenueber Bund und Politik und bezeichnet Jugendverbände als Werkstätten der Demokratie. Im Regierungsentwurf 2027 steigt der KJP um knapp 900.000 Euro gegenueber 2026. Der DBJR haelt das für zu wenig und beziffert die Luecke für eine bedarfsgerechte Förderung der Jugendverbände auf 2 Millionen Euro.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.