Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Business Angels erhalten 15 Prozent ihrer Investitionssumme als steuerfreien Erwerbszuschuss, maximal 100.000 Euro pro Investor und Jahr bei einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro. Je Unternehmen sind bis zu 3 Millionen Euro bezuschussbares Kapital pro Jahr möglich. Beim spaeteren Verkauf gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns.
INVEST Zuschuss für Wagniskapital
INVEST bezuschusst Beteiligungen privater Investorinnen und Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Der Erwerbszuschuss beträgt 15 Prozent des Ausgabepreises der Anteile, pro Investor sind höchstens 100.000 Euro Zuschuss im Jahr möglich, je Einzelinvestment maximal 50.000 Euro bei 333.333,33 Euro Beteiligungssumme. Die Mindestbeteiligung liegt bei 10.000 Euro, die Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten werden. Beim Verkauf nach Ablauf der Haltefrist gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns, begrenzt auf die Höhe des Erwerbszuschusses. Das Unternehmen laesst sich zuerst als förderfähig bestätigen, der Investor beantragt danach vor Vertragsunterzeichnung.
IT-Sicherheit - Digital.Sicher.Souverän. (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm zur Förderung von Forschungsvorhaben, die IT-Systeme sichern und Daten schützen. Schwerpunkte sind Sicherheit und Vertrauen in digitale Infrastrukturen, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung einschließlich IT-Sicherheit in der Quanteninformationsverarbeitung, Privatheit und Demokratie sowie technologische Souveränität. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent.
IVV 2023 - Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Zuschuss für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Absatzsicherung. Erzeugerzusammenschlüsse erhalten 35 bis 45 Prozent, KMU 25 bis 40 Prozent und mittlere Unternehmen 20 bis 35 Prozent. Höhere Saetze gelten für Qualitätserzeugnisse wie Bio-Produkte und geschützte Herkunftsbezeichnungen.
Imkereiförderung Thüringen
Thüringen fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Zucht gesunder Bienenvoelker. Gefördert werden die Verbesserung von Aus- und Weiterbildung, der Ausbau imkerlichen Fachwissens, Maßnahmen zur Bienengesundheit, bessere Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenprodukte sowie angewandte Forschung zu Honigqualität und widerstandsfähigen Bienenrassen. Anders als in vielen anderen Ländern stehen Hobbyimkerinnen und Hobbyimker ausdrücklich im Vordergrund. Das Programm läuft seit dem 1. Januar 2023 im Rahmen des deutschen GAP-Strategieplans.
Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE, Programm 361)
EFRE-Investitionszuschuss für die Umsetzung von Produkt- und Prozessinnovationen sowie Digitalisierungsvorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent, mittlere bis zu 10 Prozent. Der Mindestzuschuss beträgt 50.000 Euro, der Höchstbetrag 5 Millionen Euro je Vorhaben.
InAWi – Klimamoorschutz: Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden
Zuschüsse zur Vorbereitung der Moorwiedervernässung: Informations- und Qualifizierungsangebote bis 250.000 Euro, Moorbodenschutzkonzepte bis 200.000 Euro sowie Personalstellen für Moorbodenschutzmanagerinnen und -manager. Förderquote bis 90 Prozent, im vierten Schwerpunkt bis 80 Prozent, Mindestfördersumme 10.000 Euro je Vorhaben.
Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Vorwettbewerbliche, themenoffene Gemeinschaftsforschung für ganze Branchen und Technologiefelder. Antragsberechtigt sind industrielle Forschungsvereinigungen, Unternehmen bringen über diese ihre Projektideen ein und werden in die Projektsteuerung einbezogen. Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien mit in der Regel bis zu 90 Prozent und maximal 275.000 Euro je Forschungseinrichtung.
Industriestrompreis
Der Industriestrompreis ist eine befristete Strompreisentlastung für stromkostenintensive Unternehmen. Die Billigkeitsleistung errechnet sich aus dem anrechenbaren Stromverbrauch multipliziert mit einem jahresspezifischen Differenzpreis, für 2026 sind das 3,744 Cent pro Kilowattstunde bei 50 Prozent anrechenbarem Verbrauch. Ein Flexibilitätsbonus von 10 Prozent ist zusätzlich möglich.
Infrastrukturförderung Rad- und Fussverkehr nach dem LGVFG Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Bau und Ausbau von Radverkehrsanlagen, Fussverkehrsnetzen, Fahrradabstellanlagen und Bike-and-Ride-Anlagen. Der Fördersatz beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mit Klimabonus bis zu 75 Prozent. Fahrradparken wird über Pauschalen je nach Anlagentyp finanziert. Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsunternehmen und bei Verknuepfungsanlagen auch bestimmte private Unternehmen. Anmeldeschluss bei den Regierungspraesidien ist jährlich der 31. Oktober.
Initialberatung Zirkuläres Bauen in Kommunen
Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 5.000 und höchstens 28.000 Euro, für externe Beratung zum zirkulären Bauen bei kommunalen Bauvorhaben. Gefördert werden Beratungsleistungen in den Planungsphasen Bedarfsermittlung, Architekturwettbewerb sowie Vor- und Entwurfsplanung.
Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)
Zuschuss für Projekte, die ergänzend zu den sächsischen Lehrplänen erweiterte informatische Bildungsinhalte anbieten. Gefördert werden Robotik und Programmierung, Materialentwicklung, Fahrten zu außerschulischen Lernorten sowie Vernetzungsaktivitäten. Schulträger erhalten bis zu 65 Prozent, alle übrigen Antragsteller bis zu 90 Prozent.
Inklusionsbetriebe
Förderung von Neugründung oder Erweiterung von Inklusionsbetrieben, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Gefördert werden Investitionskosten für die Arbeitsplatzausstattung, ein Personalkostenzuschuss von maximal 35 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns sowie eine Pauschale für besonderen Aufwand.
InnoFinTech
Zuschuss von bis zu 200.000 Euro je Startup und bis zu 90 Prozent der anrechenbaren Kosten für innovative Geschäftsideen aus den Bereichen FinTech und InsurTech. Förderfähig sind alle Ausgaben rund um Gründung und Entwicklung, etwa Personal, Material, Infrastruktur und Marketing.
InnoFinTech
Zuschuss von bis zu 200.000 Euro je Start-up und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für FinTech-, InsurTech- und verwandte Gründungen im Finanzsektor. Das Unternehmen muss juenger als drei Jahre sein und seinen Sitz in Hamburg haben. Gefördert werden Kosten der Gründung und Entwicklung, darunter Personal, Material, Infrastruktur und Marketing. Voraussetzung ist ein innovatives Geschäftskonzept mit realistischer wirtschaftlicher Tragfähigkeit und ein unternehmerisch fähiges Team.
InnoFounder
Zuschuss für innovative, insbesondere digitale Gründungsvorhaben aus allen Branchen mit skalierbarem Geschäftsmodell. Gefördert werden der Lebensunterhalt der Gründenden und gründungsbezogene Ausgaben mit einem Pauschalzuschuss von 2.500 Euro je Person und Monat bei Vollzeittätigkeit. Maximal 75.000 Euro bei Teams und 45.000 Euro bei Einzelgründungen, Laufzeit bis 18 Monate.
InnoFounder
Hamburgs personenbezogenes Gründerstipendium zahlt 2.500 Euro pro Person und Monat bei Vollzeittätigkeit über höchstens 18 Monate. Je Gründungsvorhaben sind bis zu 75.000 Euro möglich (Teams von bis zu drei Personen), für Einzelgründende bis zu 45.000 Euro. Gefördert werden innovative digitale Geschäftsmodelle mit mittlerem bis hohem Innovationsgrad. Die Gründung darf höchstens ein Jahr zurückliegen, die Geschäftstätigkeit muss überwiegend in Hamburg stattfinden. Der Vergabeausschuss tagt etwa alle acht Wochen, der Prozess dauert rund zwölf Wochen.
InnoFounder Hamburg
Personenbezogener Pauschalzuschuss von 2.500 Euro pro Monat und Person bei Vollzeittätigkeit für bis zu 18 Monate. Teams mit bis zu drei Personen erhalten maximal 75.000 Euro, Einzelgründerinnen und Einzelgründer maximal 45.000 Euro. Gefördert werden Lebensunterhalt und alle direkt mit dem Start des Unternehmens verbundenen Kosten.
InnoImpact
Zuschuss für innovative Gründungsvorhaben im Bereich Social Entrepreneurship, die gesellschaftliche Herausforderungen im sozialen und ökologischen Bereich mit unternehmerischen Mitteln lösen. Pauschalzuschuss von 2.500 Euro je Person und Monat bei Vollzeittätigkeit, maximal 75.000 Euro für Teams und 45.000 Euro für Einzelgründende bei bis zu 18 Monaten Laufzeit.
InnoImpact
Förderung für Social Entrepreneurship in Hamburg mit bis zu 75.000 Euro je Start-up und bis zu 45.000 Euro für Einzelgründende. Der personenbezogene Zuschuss beträgt 2.500 Euro pro Person und Monat bei Vollzeittätigkeit, die Förderdauer höchstens 18 Monate. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben oder seit weniger als zwei Jahren bestehen. Die Vorhaben müssen gesellschaftliche Herausforderungen unternehmerisch angehen und zur Hamburger Social-Entrepreneurship-Strategie passen.
InnoInvest
Zuschuss für innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgueter kleiner und mittlerer Unternehmen. Gefördert werden neue Produktionsverfahren, Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Organisationsstrukturen. Die Zuschusshöhe ist gestaffelt und reicht von 2.500 Euro bei 5.000 Euro Investition bis 200.000 Euro bei einer Million Euro Investition.
InnoRampUp
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro je Startup und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Finanziert werden Personal, Material, Infrastruktur und Marketing zur Umsetzung technologisch innovativer Gründungsideen. Startups, die UN-Nachhaltigkeitsziele wie Klimaschutz, Ressourcenschutz und Inklusion verfolgen, stehen besonders im Fokus.
InnoRampUp
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro je Start-up und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für technologisch innovative Start-ups aus allen Branchen. Förderfähig sind Personal-, Material-, Infrastruktur- und Marketingausgaben, die im Zusammenhang mit der Gründung entstehen. Das Unternehmen muss juenger als zwei Jahre sein und seinen Sitz in Hamburg haben. Start-ups, die UN-Nachhaltigkeitsziele verfolgen, werden besonders berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt über die IFB Innovationsstarter GmbH.
InnoStartBonus
Zuschuss zum Lebensunterhalt für Gründungswillige mit innovativer Geschäftsidee in der Phase vor und zu Beginn der Gründung. Gezahlt werden 1.050 EUR pro Monat je Gründerin oder Gründer plus 150 EUR monatlich je Kind, maximal 12 Monate. Die Auswahl erfolgt im Wettbewerbsverfahren über futureSAX.
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