Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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Digitalbonus.Bayern Standard
Zuschuss für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie zur Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheitsprozessen. Gefördert werden IKT-Software, Roboter-Hardware, Beratung und Schulung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 7.500 Euro.
Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept
Versicherte haben Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, also geprüft Apps und Programme, die bei der Erkennung, Überwachung oder Behandlung von Krankheiten unterstützen. Die Anwendung muss im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein. Sie wird entweder aerztlich oder psychotherapeutisch verordnet oder von der Krankenkasse bei nachgewiesener Indikation genehmigt. Wählen Versicherte eine Anwendung mit weiterreichenden Funktionen, tragen sie die Mehrkosten selbst.
Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (Paragrafen 40a und 40b SGB XI)
Pflegebedürftige können digitale Pflegeanwendungen nutzen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in ein amtliches Verzeichnis aufgenommen wurden. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung erstattet die Pflegekasse dafuer bis zu 40 Euro im Kalendermonat sowie zusätzlich bis zu 30 Euro monatlich für ergänzende Unterstützungsleistungen durch ambulante Pflegeeinrichtungen. Die erste Bewilligung ist auf höchstens sechs Monate befristet und wird danach überprüft. Antrag bei der Pflegekasse.
Digitaler Mittelstand KI
Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben im Land Bremen in zwei Bereichen: KI-basierte Analyse-, Planungs- und Automatisierungssysteme, digitale Plattformen und Produktionssysteme sowie Verbesserung der IT-Sicherheit inklusive Authentifizierungssystemen. Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Solo-Selbständige erhalten 40 Prozent bis 17.000 Euro, mittlere Unternehmen 30 Prozent bis 17.000 Euro, Startups unter 12 Monaten 40 Prozent bis 5.000 Euro.
Digitaler Mittelstand KI (Bremen)
Digitaler Mittelstand KI fördert Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Land Bremen mit Schwerpunkt auf kuenstlicher Intelligenz, automatisierten digitalen Prozessen und Cybersicherheit. Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Soloselbständige erhalten 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mittlere Unternehmen 30 Prozent, die maximale Fördersumme beträgt 17.000 Euro. Bei Unternehmen, die bei Antragstellung vor weniger als zwölf Monaten gegründet wurden, liegt die Höchstförderung bei 5.000 Euro. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Die Antragstellung ist seit dem 01.04.2026 möglich.
Digitaler Mittelstand KI - Förderung von Digitalisierungsvorhaben in KMU
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben mit Schwerpunkt Künstliche Intelligenz, automatisierte digitale Prozesse und Cybersicherheit. Gefördert werden KI-basierte Analyse-, Planungs- und Automatisierungssysteme, digitale Plattformen und Produktionssysteme sowie IT-, Daten- und Cybersicherheitskonzepte. Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Soloselbständige erhalten 40 Prozent, mittlere Unternehmen 30 Prozent, maximal 17.000 Euro.
Digitaler Mittelstand KI Bremen
Das Programm fördert digitale und KI-gestützte Arbeits- und Produktionsprozesse sowie Cybersicherheit in Bremer Klein- und Kleinstunternehmen und bei Soloselbständigen. Klein- und Kleinstunternehmen sowie Soloselbständige erhalten 40 Prozent, mittlere Unternehmen 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 17.000 Euro; bei Gründungen unter zwölf Monaten maximal 5.000 Euro. Die Mindestprojektkosten liegen bei 1.000 Euro. Ausdrücklich nicht gefördert werden Standardsoftware und Standardhardware, Bueroausstattung, die Erstellung einer Website zur Unternehmenspraesentation, Werbung und Onlinemarketing sowie reine Compliance-Maßnahmen. Anträge sind ab 1. April 2026 über das Förderbar-Portal möglich.
Digitales Europa (DIGITAL Europe Programme) 2021-2027
EU-Programm zur Einführung wichtiger digitaler Technologien und zu deren Zugänglichmachung für Unternehmen, Bürger und Verwaltungen. Förderung in fünf Teilbereichen: Supercomputing, Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Vertrauen, fortgeschrittene digitale Kompetenzen sowie breiter Einsatz digitaler Technologien. In Deutschland ist Unterstützung über ein Netz von bis zu 35 European Digital Innovation Hubs (EDIH) verfügbar.
Digitales Hessen (Land) - Förderung innovativer digitaler Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Förderung aus Landesmitteln nach der Strategie Digitales Hessen für innovative digitale Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Zweck ist die Erprobung oder Schaffung neuer Produkte, Dienstleistungen, Produktionsanlagen und -verfahren sowie die Umsetzung innovativer digitaler Anwendungen, die den Stand der Technik in Deutschland erhöhen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, möglich sind Einzel- und Verbundvorhaben.
Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung
Zuschussprogramm des Landes Hessen für digitale Innovationsprojekte in vier Förderlinien mit Unterlinien. Gefördert werden Machbarkeitsstudien (Linie 1, bis 100.000 Euro, bis 50 Prozent), digitale Produkt- und Prozessinnovationen (Linien 2A und 2B, je bis 500.000 Euro, bis 50 Prozent für KMU und bis 90 beziehungsweise 100 Prozent für Hochschulen), Validierungs- und Spin-off-Vorhaben (Linie 4A, bis 1.000.000 Euro, bis 100 Prozent) sowie Wachstumsprojekte digitaler Start-ups (Linie 4B, bis 160.000 Euro).
Distr@l - Digitalisierung stärken, Transfer leben
Distr@l ist das Digitalisierungsförderprogramm des Landes Hessen und fördert in vier Förderlinien Machbarkeitsstudien, digitale Innovationsprojekte, Transfervorhaben und weitere anwendungsbezogene Digitalvorhaben. Gefördert werden ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen, das Programm ist dabei themenoffen. Eine reine Website, ein Standard-Onlineshop oder klassische Onlinemarketing-Maßnahmen fallen nicht darunter, wohl aber die Entwicklung eigener digitaler Produkte und Plattformen. Projektskizzen können fortlaufend eingereicht werden, in der Gründungs- beziehungsweise Early-Seed-Phase gibt es keine Förderung.
Distr@l - Digitalisierungsförderung Hessen
Distr@l fördert in vier Förderlinien Machbarkeitsstudien, digitale Innovationsprojekte mit den Zweigen Produktinnovation, Prozessinnovation und Pioniere, Wissens- und Transferprojekte sowie Validierungs- und Wachstumsvorhaben. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen; das Programm ist themenoffen mit Anwendungsbezug. Skizzen können laufend eingereicht werden, für 2026 gelten Stichtage im August, September, November und Dezember. Die Gründungs- und Early-Seed-Phase ist ausgeschlossen; klassische Websites, Onlineshops und Onlinemarketing erfuellen die geforderte Innovationshöhe nicht und sind damit nicht förderfähig.
Distr@l Hessen
Distr@l fördert digitale Anwendungsprojekte aus Forschung und Entwicklung mit hohem Innovationsgrad. Das Programm ist ausdrücklich themenoffen und legt den Fokus auf Vorhaben, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen. Adressiert werden Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen in Hessen. Ein gefördertes Beispiel ist ein KI-Projekt der Frankfurter videoreality GmbH, das mit 154.000 Euro aus Distr@l unterstützt wurde.
Diversifizierungsförderung (DIV, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil B)
Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe, die mit Investitionen landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit schaffen, etwa Direktvermarktung oder Urlaub auf dem Bauernhof. Gefördert werden bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 10.000 und 800.000 Euro, der Zuschuss beträgt höchstens 200.000 Euro je Förderantrag.
Diversity in KMU
Zuschuss für Prozess- und Organisationsinnovationen, die Geschlechterparität und Vielfalt in Unternehmen erhöhen. Förderfähig sind Personalkosten, Software, Tools und Implementierungskosten, Schulungen, Coaching sowie interne Weiterbildungsmaterialien. Die Förderquote beträgt 50 Prozent, maximal 150.000 Euro je Einzelprojekt.
Dorfentwicklung Hessen
Zuschussprogramm zur Entwicklung ländlich geprägter Orte mit bis zu 10.000 Einwohnern. Gefördert werden Konzepte, Dienstleistungen, IT-Lösungen, bürgerschaftliches Engagement, Gebäudesanierungen, Infrastruktureinrichtungen und Grünflächenentwicklung. Antragsberechtigt sind kommunale Träger, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen.
Dorfentwicklung Hessen
Landesprogramm zur Entwicklung hessischer Doerfer als attraktiver Lebensraum, mit Schwerpunkt auf Innenentwicklung und Energieeffizienz. Gefördert werden Planungen und Dienstleistungen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Umnutzung, Sanierung und Neubau in Ortskernen sowie Freiflächen und Ortsbild. Private können auch Förderung für städtebaulich verträglichen Rückbau erhalten, wenn ihre Immobilie in einem anerkannten Förderschwerpunkt liegt. Maßnahmen setzen ein kommunales Entwicklungskonzept sowie ortstypische Bauweise und Gestaltungsempfehlungen voraus. Im Juli 2026 wurden 12 weitere Kommunen anerkannt, sodass 97 Kommunen mit 703 Ortsteilen im Programm sind. Bewerbungen für 2027 sind bis zum 1. Februar 2027 möglich.
Dorferneuerung in Bayern, private Maßnahmen
Im Bayerischen Dorferneuerungsprogramm können private Eigentümer in anerkannten Dorferneuerungsgebieten Zuschüsse für Bauvorhaben erhalten. Für Gebäudemaßnahmen gibt es bis zu 35 Prozent je Anwesen, bei besonders erhaltenswerten Gebäuden bis zu 60 Prozent, für Hof- und Vorbereiche bis zu 30 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde zuvor in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen wurde, dazu stellt sie einen Antrag beim Amt für Ländliche Entwicklung. Die Ortsteile sollen in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben, Bürgerbeteiligung ist Pflicht.
Dorfmoderation
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 37.500 Euro für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie Konzepterstellung in kommunalen Veränderungsprozessen. Themen sind unter anderem Nahversorgung, ehrenamtliches Engagement, Gesundheitsversorgung sowie soziale und kulturelle Infrastruktur. Der Fördersatz beträgt 55 bis 75 Prozent.
Dresden-Pass mit ermäßigtem Deutschlandticket
Der Dresden-Pass gibt Dresdnerinnen und Dresdnern mit geringem Einkommen 35 Prozent Rabatt auf das Deutschlandticket. Es kostet damit 40,95 Euro pro Monat; diese Preise gelten ab dem 1. April 2026. Ermäßigt sind auch die Zusatztickets Plus Mitnahme (8,12 Euro) und Plus MOBI (5,20 Euro) sowie Abo-Monatskarten. Der Pass gilt zusätzlich für vergünstigte Eintritte in städtische und Landeskultureinrichtungen und für eine kostenfreie Mietrechtsberatung. Auch für Kinder kann er beantragt werden.
Düsseldorf: Zuschuss für Balkonkraftwerke
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bezuschusst Balkonsolaranlagen mit bis zu 600 Euro, das entspricht 50 Prozent der Kosten. Beantragt ein Vermieter die Förderung gleichzeitig für alle Wohneinheiten eines Gebäudes, kommt ein Bonus von 10 Prozent hinzu. Haushalte mit geringem Einkommen können über eine Kombination aus städtischen Mitteln und Lotteriemitteln nahezu kostenfreie Balkonsolaranlagen erhalten, hierfuer ist eine Energieberatung verpflichtend.
Düsseldorf: Zuschuss für Photovoltaikanlagen
Im Programm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten fördert die Landeshauptstadt Düsseldorf Photovoltaikanlagen mit einem Grundbetrag von 1.000 Euro zuzueglich 200 Euro je Kilowatt peak, insgesamt höchstens 10.000 Euro. Das Programm richtet sich an Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet. Nach Angaben der Stadt laesst sich die kommunale Förderung mit Bundesprogrammen der Bundesförderung für effiziente Gebäude und mit progres.nrw kombinieren, wodurch sich die Gesamtsumme deutlich erhöhen kann.
Düsseldorf: Zuschuss für Solarthermieanlagen
Im Programm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten bezuschusst Düsseldorf thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung. Die Förderung beginnt bei 1.000 Euro und beträgt je nach Anlagentyp bis zu 200 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche. Das Programm umfasst daneben Wärmepumpen und Maßnahmen an der Gebäudehuelle. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen, die Ausführung muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.
E-Auto-Förderung 2026 (E-Auto-Booster)
Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten einen sozial gestaffelten Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektroautos der Klasse M1. Für vollelektrische Fahrzeuge reicht die Förderung von 3.000 Euro bis 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender von 1.500 Euro bis 4.500 Euro, jeweils abhängig von zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Rechtsgrundlage ist eine Richtlinie des BMUKN vom Mai 2026.
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