Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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KfW 440 Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude
Mit dem Programm 440 förderte die KfW im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen an Stellplätzen bestehender Wohngebäude. Der Zuschuss betrug pauschal 900 Euro pro Ladepunkt; lagen die Gesamtkosten des Vorhabens unter diesem Betrag, entfiel die Förderung ganz. Antragsberechtigt waren Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger, nicht jedoch Kommunen und Kirchen. Die Ladepunkte mussten genau 11 Kilowatt Ladeleistung haben und der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an.
KfW 440 – Ladestationen für Elektroautos, Wohngebäude
Pauschaler Zuschuss von 900 Euro je Ladepunkt für den Kauf und die Installation einer privat genutzten Ladestation an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Fördervolumen wurde dreimal auf insgesamt 800 Millionen Euro erhöht. Die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2023 aus, neue Anträge sind seitdem nicht mehr möglich. Für Ladepunkte an Mehrparteienhäusern gibt es seit April 2026 das Nachfolgeprogramm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' des Bundes.
KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen
Die KfW förderte mit dem Programm 441 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten mit einem Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt und bis zu 45.000 Euro je Standort. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Soloselbständige, freiberuflich Taetige, öffentliche Körperschaften und gemeinnützige Verbände. Der Ladestrom musste zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, die Ladestation mindestens sechs Jahre betrieben und die Umsetzung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an; bereits zugesagte Vorhaben werden weiter abgewickelt.
Lastenräder Niedersachsen
Zuschuss von 400 Euro für neue Lastenräder und 800 Euro für E-Lastenräder oder Lasten-S-Pedelecs, die in kostenfreien Verleihsystemen eingesetzt werden. Antragsberechtigt waren natürliche und juristische Personen mit Hauptsitz, Niederlassung oder Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen. Das Programm ist ausgelaufen.
Heizkostenzuschuss für Wohngeldhaushalte und Auszubildende
Der Heizkostenzuschuss war eine einmalige Sonderzahlung wegen der Energiepreise und wird nicht mehr gewährt. Der erste Zuschuss ging an Haushalte mit bewilligtem Wohngeld im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. Maerz 2022 und betrug 270 Euro für eine Person, 350 Euro für zwei Personen und 70 Euro für jede weitere Person; BAföG-Empfänger und weitere Berechtigte erhielten 230 Euro. Der zweite Zuschuss betraf Wohngeldhaushalte im Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2022 mit 415 Euro für eine Person, 540 Euro für zwei Personen und 100 Euro je weiterer Person, sonstige Berechtigte 345 Euro. Das Gesetz trat am 1. Juni 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Mai 2032 ausser Kraft; neue Anträge sind seit Ende der Bezugszeiträume nicht mehr möglich.
BW-e-Solar-Gutschein
Zuschuss von bis zu 500 Euro je Wallbox für Halter, die ein Elektrofahrzeug der Klassen M1, N1, L6e oder L7e in Baden-Württemberg zulassen und den Ladestrom aus einer eigenen Photovoltaikanlage beziehen. Die Wallbox wurde ausdrücklich nur zusammen mit dem Fahrzeug bezuschusst, nicht unabhängig davon. Stichtag für die Fahrzeugbestellung war der 01.12.2021. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 31.12.2023 eingestellt, Anträge sind nicht mehr möglich. Für die Kombination aus Photovoltaik, Speicher und Wallbox gibt es derzeit kein Nachfolgeprogramm des Landes.
Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz
Der Heizkostenzuschuss war eine einmalige Sonderzahlung als Reaktion auf stark gestiegene Energiekosten. Nach Paragraf 2 Heizkostenzuschussgesetz betrug der erste Zuschuss für Wohngeldempfänger 270 Euro bei einem Haushaltsmitglied, 350 Euro bei zwei Haushaltsmitgliedern und je weiterer Person zusätzlich 70 Euro; für die übrigen Berechtigten, etwa Empfänger von BAföG, Aufstiegs-BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe, galt eine Pauschale von 230 Euro. Massgeblich war der Bezug im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. Maerz 2022. Ein zweiter Heizkostenzuschuss folgte nach Paragraf 2a. Beide Zuschüsse wurden weit überwiegend automatisch ausgezahlt, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen)
Pauschalzuschuss von 300 EUR für die Anschaffung und den Betrieb einer netzgekoppelten Stecker-Photovoltaikanlage in Sachsen. Antragsberechtigt waren Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums. Das Programm ist zum 1. Juli 2026 ausgelaufen, insgesamt wurden rund 16.600 Anlagen mit über 5 Millionen EUR gefördert.
ELE Wallbox-Rabatt
Belegt ist nur das Programmjahr 2025. Der regionale Versorger ELE gewährte 2025 einen Rabatt von 300 Euro beim Erwerb einer ELE-Wallbox, Voraussetzung war die Neuanschaffung eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrids. Der Wallbox-Rabatt gehoerte zu den jährlich neu aufgelegten ELE-Förderprogrammen, für die 2025 insgesamt 100.000 Euro bereitstanden. Ob ELE für 2026 ein Nachfolgeprogramm aufgelegt hat, ist nicht belegt: Die Seite ele.de ist für automatisierte Abrufe gesperrt, und die städtische Meldung bezieht sich ausschließlich auf 2025. Vor einer Beantragung sollten die aktuellen Konditionen direkt bei ELE erfragt werden.
ReparaturBONUS Berlin
Zuschuss für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeraeten aus dem Haushalt. Bei einer Fachreparatur werden 50 Prozent der Kosten bis maximal 200 Euro erstattet, Mindestrechnungsbetrag 75 Euro. In Repair-Cafes und Reparaturinitiativen werden 100 Prozent der Ersatzteilkosten bis 200 Euro erstattet, Mindestbetrag 25 Euro. Die Mittel sind aufgebraucht.
ReparaturBONUS Berlin
Der ReparaturBONUS bezuschusst Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten im Haushalt. Bei Reparatur im Fachbetrieb werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, maximal 200 Euro je Reparatur bei einer Mindestrechnung von 75 Euro. Bei Reparaturcafes und Reparaturinitiativen werden 100 Prozent der Ersatzteile bis 200 Euro erstattet, Mindestrechnung 25 Euro. Die Mittel sind derzeit aufgebraucht.
ReparaturBONUS Berlin
Seit dem 17. September 2024 erstattet Berlin 50 Prozent der Reparaturkosten für Haushaltsgeräte, höchstens 200 Euro je Reparatur, ab einer Mindestrechnung von 75 Euro. Bei Reparatur in einem Repair-Café oder einer Reparaturinitiative werden die Ersatzteilkosten zu 100 Prozent erstattet, hier liegt die Mindestrechnung bei 25 Euro. Antragsberechtigt sind volljährige natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Berlin, nicht Unternehmen, Vereine oder Schulen. Am 25. Juni 2025 waren die Mittel wegen hoher Nachfrage aufgebraucht, die Antragstellung ist seitdem ausgesetzt, eine Neuauflage für 2026 ist angekündigt. Selbstreparaturen außerhalb von Repair-Cafés und Barzahlungen sind ausgeschlossen.
Reparaturbonus Thüringen
Thüringen war 2021 das erste Bundesland mit einem Reparaturbonus. Erstattet wurden 50 Prozent der Reparaturkosten für Elektro- und Elektronikgeräte, höchstens 100 Euro je Person und Kalenderjahr, ab einer Mindestrechnung von 50 Euro, bei Reparaturinitiativen und Repair-Cafés ab 25 Euro. Über fünf Jahre haben rund 50.000 Thüringerinnen und Thüringer den Bonus genutzt. Zum 31.12.2025 ist das Programm ausgelaufen, weil das Land es für 2026 eingestellt hat. Anträge, die bis zum 31.12.2025 online oder per Post eingegangen sind, werden noch bearbeitet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Einen Nachfolger in Thüringen gibt es nicht, vergleichbare Boni laufen in Sachsen und Berlin.
Berliner Startup-Stipendium (ESF+)
Monatliches Stipendium von bis zu 2.500 Euro je Person für technologieorientierte Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee über eine Hochschule oder ein Gründerzentrum zur Marktreife entwickeln. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 3 Jahre. Die IBB weist auf der Programmseite ausdrücklich aus, dass die Antragstellung beendet ist und keine Anträge mehr eingereicht werden können.
IBB Soziale Wohnraummodernisierung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 900 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für die energetische Komplettsanierung von Mietwohngebäuden auf Effizienzhaus-Standard 85, 70, 55 oder 40. Zusätzlich gab es 150 Euro je Quadratmeter für wertsteigernde Modernisierung und 100 Euro je Quadratmeter für objektspezifische Mehrkosten. Das Programm ist mit sofortiger Wirkung beendet.
Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
250 Millionen Euro schweres Landesprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. 180 Millionen Euro werden pauschal an Kommunen ausgeschüttet, rund 43,83 Euro je Einwohner, 60 Millionen Euro laufen über Wettbewerbsverfahren. Eine kommunale Kofinanzierung ist nicht erforderlich, die Antragsphase ist abgeschlossen und das Programm in der Umsetzung.
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für integrierte Quartierskonzepte (Teil A) und für das Sanierungsmanagement zur Umsetzung (Teil B). Anträge können mit sofortiger Wirkung nicht mehr gestellt werden, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.
KfW 432 Energetische Stadtsanierung - Quartierskonzept und Sanierungsmanagement
Zuschussprogramm für integrierte energetische Quartierskonzepte und für das Sanierungsmanagement zu deren Umsetzung. Der Zuschuss betrug bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt waren Kommunen, kommunale Unternehmen, wohnwirtschaftliche und gewerbliche Investoren sowie Träger der städtebaulichen Sanierung. Ein Quartier musste mindestens zwei flächenmäßig zusammenhaengende Gebäude umfassen. Die Antragstellung ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich; bereits erteilte Zusagen bleiben davon unberuehrt.
Richtlinie zur Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO)
Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit ERTMS- und ATO-Komponenten für den Einsatz im Digitalen Knoten Stuttgart. First-of-Class-Fahrzeuge werden mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, Serienfahrzeuge mit bis zu 50 Prozent. Für das Programm standen insgesamt 200 Millionen Euro bereit. Für Bestandsfahrzeuge außerhalb des Knotens Stuttgart gilt die separate ERTMS-Richtlinie der BAV.
Sachsen-Anhalt KLIMA III
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für kommunale Klimaanpassung: Klimaanalysen, Machbarkeitsstudien und Hitzeaktionspläne, Investitionen in technische Anlagen sowie bauliche Investitionen in Entsiegelung und die Begrünung von Dächern, Fassaden und Straßen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds förderte Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Die Förderung betrug bis zu 90 Prozent, in begründeten Ausnahmefaellen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Antragsverfahren war zweistufig mit Projektskizze bei der FNR.
Aufbauhilfe RLP 2021 für Unternehmen und Freie Berufe
Zuschuss für Unternehmen und Freiberufler zur Beseitigung von Flutschäden aus dem Juli 2021. Erstattet wurden Instandsetzungskosten, Zeitwerte und Ertragsausfälle für bis zu 6 Monate, in der Regel zu 80 Prozent und in Härtefällen bis 100 Prozent. Auch Gutachterkosten und Notmaßnahmen waren förderfähig.
Bundesförderung Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (HRS-Nfz 2026)
Kombinierte Förderung aus Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb im Umfang von insgesamt 220 Millionen Euro. Öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug.
Energieeffizienz-Programm für Unternehmen Stuttgart
Das Programm förderte Energieeffizienz in Stuttgarter Unternehmen in drei Modulen: Initialberatung für KMU mit bis zu 80 Prozent der Netto-Beratungskosten, Detailberatung als Ergänzung zur BAFA-Förderung mit weiteren 10 Prozent und maximal 750 Euro sowie Umsetzungsförderung für investive Maßnahmen mit mindestens 25 Prozent Energie- oder CO2-Einsparung. Das Programm lief zum 31. Dezember 2025 aus.
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