Förderung als Zuschuss in Bayern
Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
513 Programme gefunden
Stationaere und ambulante Hospizleistungen
Versicherte, die keine Krankenhausbehandlung benoetigen, erhalten nach Paragraf 39a SGB V einen Zuschuss zu stationaerer oder teilstationaerer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, der taegliche Mindestzuschuss beträgt 9 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 Absatz 1 SGB IV. Ambulante Hospizdienste mit qualifizierter ehrenamtlicher Sterbebegleitung werden gesondert gefördert und sind für Betroffene kostenfrei. Kontakt läuft über das Hospiz oder den ambulanten Hospizdienst.
Stipendien der Begabtenförderungswerke (Stipendium Plus)
Dreizehn Begabtenförderungswerke fördern Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Die finanzielle Unterstützung ist mit Sätzen und Laufzeit an das BAföG angelehnt, hinzu kommt eine Studienkostenpauschale von 300 Euro, die auch ohne wirtschaftliche Bedürftigkeit gezahlt wird. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden und wird durch ein ideelles Förderprogramm ergänzt.
Studienstarthilfe nach dem BAföG
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für junge Menschen aus Familien mit kleinem Einkommen, die zum ersten Mal ein Studium aufnehmen. Sie soll typische Startkosten wie Laptop, Lernmaterial und Umzug abdecken. Sie muss nicht zurückgezahlt werden und mindert andere Sozialleistungen nicht. Beantragt wird über BAföG Digital mit BundID-Konto.
Städtebauförderung Bayern - Lebendige Zentren
Bund-Länder-Programm zur Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortsmitten als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Zielgebiete sind Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne mit Funktionsverlusten und Leerständen. Die Förderung läuft über die Regierungen im Rahmen des jährlichen Städtebauförderungsprogramms.
T!Raum - TransferRäume für die Zukunft von Regionen
T!Raum ermöglicht Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Entwicklung und Erprobung neuartiger, experimenteller Transferinstrumente. Dadurch gelangen Innovationen schneller in die Region und der positive Strukturwandel wird gestärkt. Der Fokus liegt auf strukturschwachen Regionen.
Tagespflege und Nachtpflege (teilstationaere Pflege, Paragraf 41 SGB XI)
Bei Tages- oder Nachtpflege werden Pflegebedürftige stundenweise in einer Einrichtung betreut, einschließlich Fahrt hin und zurück. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1357 Euro bei Pflegegrad 3, 1685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2085 Euro bei Pflegegrad 5. Der Betrag wird zusätzlich gezahlt und nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet. Antrag bei der Pflegekasse.
Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB II)
Lohnkostenerstattung für die Einstellung sehr lange arbeitsloser Menschen über bis zu fünf Jahre. In den ersten beiden Förderjahren werden 100 Prozent der Lohnkosten erstattet, danach jährlich um 10 Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Zusätzlich werden Coaching-Kosten und erforderliche Weiterbildungen bis zu 3.000 Euro übernommen, auch innerbetrieblich.
Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II)
Für die Einstellung von Menschen, die seit mindestens sechs Jahren im Leistungsbezug sind und in dieser Zeit nicht oder nur kurz gearbeitet haben, gibt es bis zu fünf Jahre Lohnkostenzuschuss: 100 Prozent in den ersten beiden Jahren, danach jährlich um zehn Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Dazu kommt der pauschalierte Arbeitgeberanteil an der Gesamtsozialversicherung, ein Coaching für die beschäftigte Person und bis zu 3.000 Euro für erforderliche Weiterbildungen. Berechnungsgrundlage ist das gezahlte Entgelt bei Tarifbindung, sonst der Mindestlohn. Der Antrag läuft online über das Jobcenter.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeitrag, Musikschule, Freizeiten)
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten pauschal 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sport-, Musik- und Kulturvereinen, für Musikunterricht, künstlerische Bildung und Freizeiten. Das sind 180 Euro im Jahr. Das Budget kann in vielen Kommunen angespart und gebündelt eingesetzt werden, in begründeten Fällen können weitere Aufwendungen übernommen werden. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.
Transferkurzarbeitergeld
Bei Betriebsänderungen mit dauerhaftem Arbeitsausfall können Beschäftigte nach Paragraf 111 SGB III für höchstens zwölf Monate Transferkurzarbeitergeld erhalten, in der Regel in einer Transfergesellschaft. Die Leistung beträgt 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 Prozent. Ziel ist es, Entlassungen zu vermeiden und die Vermittlungschancen zu verbessern, deshalb sollen während des Bezugs Qualifizierungen angeboten werden. Arbeitgeber oder die beauftragte Transfergesellschaft zeigen den Arbeitsausfall an und stellen den Antrag bei der Agentur für Arbeit.
U25 Junge Kulturinitiativen
Förderprogramm für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die erste Schritte in der Kulturarbeit gehen. Gefördert werden experimentelle Initiativen, die Menschen vor Ort einbeziehen und gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln bearbeiten. Der Zugang ist bewusst niedrigschwellig gestaltet.
Umweltinnovationsprogramm (230)
Förderung innovativer großtechnischer Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Themen sind Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Ressourcen- und Materialeffizienz. Wahlweise Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten oder zinsverbilligter Kredit über maximal 70 Prozent der Kosten.
Unterhaltsvorschuss
Staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt zahlt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Vorschuss 227 Euro monatlich für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er leistungsfähig ist.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Er beträgt monatlich 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert, weil sich der Unterhaltsvorschuss aus dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes ergibt und beide zum 1. Januar 2026 gleichmäßig gestiegen sind (Mindestunterhalt 486, 558 und 653 Euro abzüglich 259 Euro Kindergeld, Stand 01.01.2026). Beantragt wird er bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts am Wohnort.
Urlaubszuschuss für Familienerholung in Familienferienstätten
Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung gewähren 12 von 16 Bundesländern Familien mit Einkommen unter einer bestimmten Grenze Zuschüsse zur Familienerholung. Die Höhe und die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Bundesland. Unabhängig davon bieten alle Familienferienstätten vergünstigte Preise für berechtigte Familien, die direkt bei der Buchung beantragt werden. Landeszuschüsse laufen über Wohlfahrts- und Familienverbände, Jugend- oder Bezirksaemter, teilweise direkt über das Sozialministerium.
Verbändeförderung im Naturschutz
Förderung von Projekten der Umwelt- und Naturschutzverbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Gefördert werden unter anderem Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr, die Förderdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.
Vereinspauschale Bayern
Jährliche pauschale Betriebskostenförderung für bayerische Sport- und Schützenvereine. Die Höhe ergibt sich aus Fördereinheiten: Mitglieder unter 27 Jahren und Mitglieder mit Behinderung zählen zehnfach, übrige Mitglieder einfach, dazu kommen im Förderjahr eingesetzte Übungsleiter- und Trainerlizenzen. Der Wert je Einheit ergibt sich aus den verfügbaren Haushaltsmitteln geteilt durch alle gemeldeten Einheiten.
Vereinspauschale des Freistaates Bayern
Pauschale Förderung des laufenden Sportbetriebs bayerischer Sport- und Schützenvereine. Die Höhe richtet sich nach Fördereinheiten: Mitglieder unter 27 Jahren und Mitglieder mit Behinderung zählen zehnfach, uebrige Mitglieder einfach, hinzu kommen eingesetzte Trainer- und Uebungsleiterlizenzen. Der Wert einer Fördereinheit ergibt sich aus dem Haushaltsansatz geteilt durch die gemeldeten Einheiten.
Verhinderungspflege / Ersatzpflege (Paragraf 39 SGB XI)
Ist die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege für laengstens acht Wochen je Kalenderjahr. Die Kosten werden gemeinsam mit der Kurzzeitpflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag nach Paragraf 42a SGB XI gedeckt, der nach der abgerufenen Gesetzesfassung bis zu 3539 Euro je Kalenderjahr beträgt. Pflegen nahe Angehoerige nicht erwerbsmäßig, gelten niedrigere Obergrenzen. Antrag mit Kostennachweis bei der Pflegekasse.
Vertragsnaturschutz nach GAK-Förderbereich 4
Zuschuss für die Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Flächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben. Die Prämienhöhe bemisst sich nach den durch die Auflagen entstehenden Einkommensverlusten und Mehrkosten. Antragsberechtigt sind auch Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen.
Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Bayern
Ausgleichszahlungen für den Schutz und die Verbesserung von Lebensräumen heimischer Tiere und Pflanzen auf Acker, Wiesen, Weiden und an Teichen. Beispielsaetze sind 530 Euro je Hektar für extensive Ackernutzung zugunsten von Feldbrutvoegeln, 400 Euro je Hektar für die Umwandlung von Acker in Grünland und 340 bis 590 Euro je Hektar für extensive Beweidung. Finanziert wird das Programm von EU und Freistaat.
Vertragsnaturschutzprogramm Bayern (VNP) inklusive Erschwernisausgleich
Vertragliche Naturschutzleistungen auf Acker, Wiesen, Weiden und Teichen mit Grund- und Zusatzleistungen. Beispiele: extensive Ackernutzung für Feldbrueter 530 Euro je Hektar, Brachlegung auf Acker 500 bis 750 Euro, extensive Maehnutzung je nach Schnittzeitpunkt 260 bis 450 Euro, extensive Weidenutzung 440 Euro, Beweidung durch Ziegen 590 Euro, Erhalt von Streuobstbaeumen 12 Euro je Baum, Handmahd 700 Euro je Hektar.
Vollstationaere Pflege (Paragraf 43 SGB XI)
Für die Pflege im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse pauschale Monatsbeträge. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung sind das 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1319 Euro bei Pflegegrad 3, 1855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2096 Euro bei Pflegegrad 5; Pflegegrad 1 erhält einen Zuschuss von 131 Euro monatlich. Die Beträge decken pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben Eigenanteil. Antrag bei der Pflegekasse.
Vorbeugende Gesundheitshilfe (Paragraph 47 SGB XII)
Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden medizinische Vorsorgeleistungen und Untersuchungen erbracht. Andere Leistungen werden nur erbracht, wenn ohne sie nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein sonstiger Gesundheitsschaden einzutreten droht. Die Hilfe richtet sich vor allem an Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, die Sozialhilfe beziehen. Antrag beim Sozialamt.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.