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Förderung als Prämie

Alle Programme der Art Prämie. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.

243 Programme gefunden

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LandPrämie

Aufstiegsprämie Hessen (Kostenfreie Meisterausbildung)

Pauschale Prämie von 3.500 Euro pro Person und Abschluss als nachträgliche Anerkennung für eine bestandene Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7. Zusammen mit dem Aufstiegs-BAföG soll die Meisterausbildung in Hessen faktisch kostenfrei werden, Start war der 1. Juni 2024.

3.500 Euro bis 3.500 Euro
Hessen
Land Hessen, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
LandPrämie

Hessische Aufstiegsprämie

Hessen zahlt für eine bestandene Meisterprüfung oder einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss eine Aufstiegsprämie von pauschal 3.500 Euro pro Person und Abschluss. Die Prämie wurde zum 1. Juni 2024 von 1.000 auf 3.500 Euro erhöht mit dem Ziel einer kostenfreien Meisterausbildung. Förderfähig sind Abschlüsse, die vom Bund-Länder-Koordinierungsgremium für den Deutschen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 oder 7 zugeordnet sind, etwa Meister, Fachwirt oder Betriebswirt. Handwerksabschlüsse werden schriftlich bei der zuständigen hessischen Handwerkskammer beantragt, IHK-Abschlüsse online beim Hessischen Industrie- und Handelskammertag.

3.500 Euro bis 3.500 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
LandPrämie

Bayerischer Meisterbonus

Der Bayerische Meisterbonus belohnt eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung mit 3.000 Euro. Der Betrag wurde zum 1. Januar 2023 von 2.000 auf 3.000 Euro erhöht und gilt für alle Prüfungen, deren Ergebnis ab diesem Datum festgestellt wurde. Berücksichtigt werden Meisterprüfungen, gleichwertige Fortbildungsprüfungen wie Fachwirt, Betriebswirt oder Industriemeister sowie staatliche Fortbildungsprüfungen an bayerischen Fachschulen und Fachakademien. In der Regel schreibt die zuständige Stelle die Absolventinnen und Absolventen nach der Prüfung an. Die Richtlinien laufen bis zum 31. Dezember 2027.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
LandPrämie

Meisterbonus Bayern

Einmalige Prämie von 3.000 Euro für erfolgreich bestandene Meisterprüfungen und vergleichbare öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen, gültig für Prüfungsergebnisse ab dem 1. Januar 2023. Erfasst sind gewerbliche und kaufmännische Berufe, öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Gesundheitsberufe.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Auszahlung über die Kammern
LandPrämie

Meisterbonus Bayern

Der bayerische Meisterbonus ist eine einmalige Anerkennung von 3.000 Euro für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung oder einer gleichgestellten öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung wie Fachwirtin, Betriebswirt oder Industriemeisterin. Auch staatliche Berufsabschlüsse an bayerischen Fachschulen und Fachakademien sind erfasst. Der Betrag gilt für Prüfungsergebnisse ab dem 1. Januar 2023. Die zuständige Kammer meldet sich in der Regel von selbst nach bestandener Prüfung. Die Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2027.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Abwicklung durch die Kammern
LandPrämie

Meisterbonus Sachsen

Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrag für den erfolgreichen Abschluss als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister, Industriemeisterin oder Industriemeister sowie Fachmeisterin oder Fachmeister in Sachsen. Das sächsische Kabinett hat am 30.06.2026 die Erhöhung des Meisterbonus von 2.000 auf 3.000 Euro beschlossen, rückwirkend zum 01.01.2026. Wer 2026 bereits 2.000 Euro bewilligt bekommen hat, kann auf Antrag eine Nachbewilligung von 1.000 Euro erhalten. Antragsteller gegenueber der SAB sind die sächsischen Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern, Privatpersonen wenden sich an ihre zuständige Kammer.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank (SAB), Weiterreichung über die sächsischen Kammern
LandPrämie

Meisterbonus Sachsen

Sachsen zahlt einen Meisterbonus für den erfolgreichen Abschluss als Handwerksmeisterin, Industriemeister oder Fachmeisterin. Für Prüfungsergebnisse ab dem 1. Januar 2026 wurde der Bonus auf 3.000 Euro je Absolventin und Absolvent angehoben, das Kabinett hat die Erhöhung am 30. Juni 2026 beschlossen. Die Prüfung muss von der fachlich und oertlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgenommen worden sein, alternativ genuegt ein Beschäftigungsort in Sachsen als selbstständiger oder angestellter Meister. Die Antragstellung erfolgt über die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer an die SAB.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Sachsen
Freistaat Sachsen, Abwicklung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) über die Kammern
LandPrämie

Sächsischer Meisterbonus

Einmalprämie für erfolgreich bestandene Meisterprüfungen in Sachsen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Bonus 3.000 EUR je Absolventin oder Absolvent, zuvor waren es 2.000 EUR. Gefördert werden Handwerksmeister, Industriemeister und Fachmeister.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandPrämie

Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland

Einmalige Prämie von 2.500 Euro für die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb im Saarland im Anschluss an einen Fortbildungsabschluss. Der Bonus soll die Unternehmensnachfolge im Handwerk erleichtern und den Fortbestand handwerklicher Betriebe sichern.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
LandPrämie

Meisterprämie NRW

Einmalprämie von 2.500 Euro für alle, die eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben und ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Zeugnisses über das Online-Portal des Ministeriums gestellt werden. Grundlage ist die Regelung ab 01.01.2026.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
LandPrämie

Meisterprämie NRW

Prämie von 2.500 Euro nach bestandener Meisterprüfung in einem Handwerk. Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über ein Online-Portal.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MAGS
BundPrämie

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämien nach Paragraf 87a SGB III

Wer an einer nach Paragraf 81 oder 82 SGB III geförderten Weiterbildung teilnimmt, die zu einem Abschluss in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf führt, erhält zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat. Dazu kommen Prämien von 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bürgergeldbezug können das Weiterbildungsgeld auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erhalten. Der Betrag steht direkt im Gesetz.

150 Euro bis 2.500 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
LandPrämie

Aufstiegsbonus (Meisterbonus) Saarland

Pauschale Prämie von 2.000 Euro für bestandene Meister- und Fortbildungsprüfungen. Gefördert werden Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich, die im Saarland wohnen oder dort beschäftigt sind. Die Auszahlung erfolgt als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss.

2.000 Euro bis 2.000 Euro
Saarland
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes
LandPrämie

Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz

Der Aufstiegsbonus I in Rheinland-Pfalz beträgt seit dem 1. Januar 2020 einmalig 2.000 Euro für eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7. Die Prüfung muss vor einer Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer abgelegt worden sein. Zum Prüfungszeitpunkt muss eine Beschäftigung oder der Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz bestehen. Die Antragsfrist beträgt vier Monate ab Datum des Prüfungszeugnisses, bei Abschlüssen ausserhalb des Landes zwölf Monate.

2.000 Euro bis 2.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Abwicklung durch die Kammern
LandPrämie

Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz

Prämie des Landes Rheinland-Pfalz für eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung im gewerblichen, kaufmaennischen oder landwirtschaftlichen Bereich. Der Bonus beträgt seit dem 01.01.2020 2.000 Euro und setzt einen Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 voraus. Für in Rheinland-Pfalz abgelegte Prüfungen sind Beschäftigung oder Meldeadresse im Land zum Zeitpunkt der Zeugniserteilung noetig, der Antrag ist innerhalb von vier Monaten zu stellen. Bei Prüfungen in anderen Bundesländern beträgt die Frist zwölf Monate. Antragstelle ist die zuständige Handwerkskammer, IHK oder Landwirtschaftskammer.

2.000 Euro bis 2.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klimaschutz Rheinland-Pfalz
LandPrämie

Meisterprämie Baden-Württemberg

Einmalprämie von 1.500 Euro für Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk nach Anlage A und B1 der Handwerksordnung. Die Prüfung muss nach dem 01.01.2020 abgelegt worden sein, Anträge sind laufend und rückwirkend möglich, zuständig ist die Handwerkskammer.

1.500 Euro bis 1.500 Euro
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Antrag über die Handwerkskammern
LandPrämie

Meisterprämie Baden-Württemberg

Baden-Württemberg zahlt Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk eine einmalige Prämie von 1.500 Euro. Erfasst sind Handwerke der Anlagen A und B1 der Handwerksordnung, die Prüfung muss am oder nach dem 1. Januar 2020 bestanden worden sein. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses muss der Hauptwohnsitz oder der Betriebssitz in Baden-Württemberg liegen. Eine Antragsfrist gibt es nicht. Wer mehrere Meisterbriefe in verschiedenen Handwerken erwirbt, kann die Prämie mehrfach erhalten, eine Doppelförderung in mehreren Bundesländern ist ausgeschlossen.

1.500 Euro bis 1.500 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Abwicklung durch die acht Handwerkskammern
BundPrämie

Weiterbildungsprämie

Nach Paragraf 87a Absatz 1 SGB III gibt es für bestandene Prüfungen in einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung eine Prämie: 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung oder dem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 Euro nach der bestandenen Abschlussprüfung. Beide Beträge stehen so im Gesetz und werden von der Bundesagentur für Arbeit ebenso genannt. Ob eine Prämie gezahlt werden kann, wird im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit geklärt. Die Prämie wird bei der Agentur für Arbeit beantragt und nach Vorlage des Prüfungsnachweises ausgezahlt.

1.000 Euro bis 1.500 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsprämie

Wer eine von der Agentur für Arbeit geförderte, abschlussorientierte Weiterbildung erfolgreich absolviert, bekommt eine Prämie. Für das Bestehen einer Zwischen- oder Teilprüfung gibt es 1.000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 Euro. Die Prämien werden zusätzlich zur Übernahme der Weiterbildungskosten gezahlt und sind seit 1. Juli 2023 entfristet. Der Nachweis der bestandenen Prüfung ist bei der Agentur für Arbeit einzureichen.

1.000 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen

Wer im Rahmen einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung die Zwischenprüfung, den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung besteht, erhält eine Prämie von 1.000 Euro. Für das Bestehen der Abschlussprüfung kommen weitere 1.500 Euro hinzu. Die Prämie ist an eine von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderte Weiterbildung gebunden und wird zusätzlich zu Weiterbildungsgeld und Lehrgangskosten gezahlt. Ob eine Prämie möglich ist, wird im Beratungsgespraech geklaert.

1.000 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
BundPrämie

Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen

Prämie für bestandene Prüfungen im Rahmen einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung. Für die bestandene Zwischenprüfung, den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung gibt es 1.000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 Euro.

1.000 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld

Wer eine geförderte Weiterbildung zu einem anerkannten Ausbildungsabschluss macht, erhält Prämien für bestandene Prüfungen: 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach der Abschlussprüfung. Arbeitslose bekommen während der Weiterbildung zusätzlich ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II erhalten das Weiterbildungsgeld, wenn sie neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen. Die Ausbildungsdauer des Zielberufs muss mindestens zwei Jahre betragen.

150 Euro bis 1.500 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter
LandPrämie

ESF Plus Gleichstellung Teil B - Gründerinnenprämie

Aus dem ESF Plus finanzierte Prämie für volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen. Gezahlt werden 1.320 Euro pro Monat zum Lebensunterhalt, dazu in den ersten sechs Monaten 300 Euro monatlich für Sozialversicherungsbeiträge, verlaengerbar um neun weitere Monate, sowie 140 Euro monatlich je unterhaltsberechtigtem Kind. Die Gründung muss in Sachsen erfolgen. Wichtig für die Planung: die Mittel der Region Leipzig sind ausgeschöpft, Anträge sind derzeit nur in den Regionen Dresden und Chemnitz möglich.

bis 1.320 Euro je Monat
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
LandPrämie

Aufstiegsfortbildungs-Prämie Bremen

Einmalige Prämie von 1.300 Euro für den erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Aufstiegsfortbildung, etwa zur Meisterin, zum Meister, zur Fachwirtin oder zum Techniker. Der Betrag gilt seit dem 1. März 2025. Die Prämie wird zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG gezahlt.

bis 1.300 Euro
Bremen
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Bremen

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