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Förderung als Prämie für Gründung

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Gründung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

12 Programme gefunden

LandPrämie

Bayerischer Meisterbonus

Einmalige Prämie von 3.000 Euro für eine bestandene Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung in Bayern. Der Bonus ist keine reine Gründungsprämie, sondern eine Weiterbildungsprämie, wird aber häufig als Startkapital für die Selbständigkeit genutzt. Er kann bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen mehrfach gewährt werden.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
EUPrämie

Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)

Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Zahlung je Hektar. Die Förderung ist auf maximal 120 Hektar und auf höchstens fuenf Jahre ab der ersten Niederlassung begrenzt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
LandPrämie

Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland

Einmalige Prämie von 2.500 Euro für die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb im Saarland im Anschluss an einen Fortbildungsabschluss. Der Bonus soll die Unternehmensnachfolge im Handwerk erleichtern und den Fortbestand handwerklicher Betriebe sichern.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
LandPrämie

Meistergründungsprämie Brandenburg

Projektgebundener Zuschuss als Festbetragsfinanzierung in zwei Stufen für Meisterinnen und Meister, die im Land Brandenburg eine selbständige Tätigkeit im Handwerk aufnehmen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro. In der zweiten Stufe kommt eine einmalige Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung von bis zu 5.000 Euro hinzu, bei Besetzung des Platzes durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.

bis 19.000 Euro
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
LandPrämie

Meistergründungsprämie NRW

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die in NRW ein Unternehmen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 50 Prozent beteiligen. Die Basisförderung beträgt bis zu 11.500 Euro, ergänzt um 2.000 Euro bei Betriebsübernahme und 2.500 Euro für Frauen in unterrepraesentierten Gewerken, insgesamt bis zu 16.000 Euro. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von 12.000 Euro.

bis 16.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfaelischen Handwerks (LGH) im Auftrag des Landes NRW
LandPrämie

Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt

Festbetragszuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die nach bestandener deutscher Meisterprüfung in Sachsen-Anhalt ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Die Prämie wird ausgezahlt, wenn die Gründung nachgewiesen ist. Fachliche und persönliche Eignung sowie wirtschaftliche Tragfähigkeit müssen von der Handwerkskammer bestätigt werden.

10.000 Euro bis 10.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) und Handwerkskammern
LandPrämie

Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein

Zweistufiger Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die erstmals ein Handwerksunternehmen gründen, übernehmen oder sich tätig beteiligen. Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro, zusätzlich gibt es 2.500 Euro für die Schaffung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

2.500 Euro bis 10.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
LandPrämie

Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie

Einmalige Prämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister und gleichgestellte Fachkräfte, die in Thüringen ein Unternehmen gründen, übernehmen oder sich taetig beteiligen. Zusätzlich gibt es 2.500 Euro Ausbildungsprämie für die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes.

2.500 Euro bis 10.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandPrämie

Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen

Einmalige Meistergründungsprämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister, Industriemeister und Gärtnermeister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von 2.500 Euro. Gefördert werden Personal- und Sachkosten der Gründung, Investitionen ins Anlagevermögen, Ausbildungsvergütungen und Übernahmekosten. Zum 1. Januar 2026 wurden die Zugangsvoraussetzungen erweitert.

2.500 Euro bis 10.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank
LandPrämie

Meisterprämie M-V

Prämie für Existenzgründungen im Handwerk durch Betriebsübernahme, Neugründung oder tätige Beteiligung in Vollexistenz. Stufe 1 zahlt 7.500 Euro als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt. Stufe 2 gewährt weitere 2.500 Euro, wenn mindestens ein neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wird.

7.500 Euro bis 10.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk

Einmalige Prämie von 4.000 Euro für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung nach der Handwerksordnung. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt worden sein. Die Prämie ist nicht zurückzuzahlen und wird je Person nur einmal gewährt.

4.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk Niedersachsen

Einmalige Prämie von 4.000 Euro je Person für eine bestandene Meisterprüfung im Handwerk. Sie soll den Meistertitel attraktiver machen und Betriebsübernahmen sowie Gründungen im niedersächsischen Handwerk erleichtern. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.

4.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)

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