Antragio

Förderung als Beratung in Bremen auf Ebene Bund

Was du in Bremen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

92 Programme gefunden

Seite 1 von 4

BundBeratung

Adoptionsbegleitung und Beratung vor und nach der Adoption

Seit dem Adoptionshilfe-Gesetz haben Kind, Adoptiveltern, leibliche Eltern und Adoptionsbewerber einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Adoptionsvermittlungsstellen. Vor und während der Adoption umfasst das die Aufklaerung über Verfahren und Rechtsfolgen sowie die Unterstützung der abgebenden Eltern. Nach dem Adoptionsbeschluss besteht ein Anspruch auf nachgehende Adoptionsbegleitung, etwa bei der Herkunftssuche und der Akteneinsicht. Die Leistungen sind für die Beteiligten kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendaemter und anerkannte freie Träger
BundBeratung

Akquisos - Fundraising-Beratung der bpb für die politische Bildung

Akquisos ist das Fundraising-Portal der Bundeszentrale für politische Bildung. Es buendelt Grundlagenwissen, Instrumente, Praxistipps und eine Übersicht über Fördermittel für Träger der politischen Bildung. Ergänzt wird das Angebot durch ein Fundraising-Glossar, Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen und Termine sowie ein Archiv früherer Ausgaben. Das Angebot ist kostenfrei und richtet sich an Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
BundBeratung

Altenhilfe nach Paragraph 71 SGB XII

Leistungen für ältere Menschen, die Schwierigkeiten des Alters verhüten, überwinden oder mildern sollen und ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Dazu gehören Unterstützung bei gesellschaftlichem Engagement, Hilfe bei Beschaffung und Erhaltung einer altersgerechten Wohnung, Beratung im Vor- und Umfeld von Pflege und zu Wohnformen, Beratung zu altersgerechten Diensten, Leistungen für Veranstaltungen der Geselligkeit, Bildung und Kultur sowie Hilfen, um die Verbindung zu nahestehenden Personen zu halten. Anlaufstelle ist das Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundBeratung

Assistierte Ausbildung (AsA)

Die Assistierte Ausbildung unterstützt junge Menschen, denen es schwerfällt, eine Ausbildung zu finden oder abzuschließen, und entlastet zugleich Ausbildungsbetriebe. Angeboten werden Stütz- und Förderunterricht, sozialpädagogische Betreuung, Konfliktlösung sowie Hilfe bei Organisation und Verwaltung der Ausbildung und Begleitung der Ausbilderinnen und Ausbilder. Die Kosten der Maßnahme übernehmen die Agenturen für Arbeit oder das Jobcenter vollständig.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundBeratung

Assistierte Ausbildung (AsA)

Bei der Assistierten Ausbildung nach den Paragrafen 74 bis 75a SGB III und Paragraf 16 SGB II begleitet eine Ausbildungsbegleitung junge Menschen dabei, eine Ausbildung zu finden und abzuschließen. Sie organisiert Nachhilfe, hilft bei Problemen im Betrieb und unterstützt bei Bewerbungen. Die Vorphase dauert bis zu sechs Monate mit etwa acht Stunden täglich, die begleitende Phase läuft bis zum Abschluss der Ausbildung. Beide Phasen sind für die Teilnehmenden kostenlos, zusätzlich kann Berufsausbildungsbeihilfe bezogen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundBeratung

Außergerichtlicher Einigungsversuch und Bescheinigung einer geeigneten Stelle (Paragraph 305 InsO)

Vor dem Verbraucherinsolvenzverfahren muss versucht werden, sich außergerichtlich mit den Gläubigern auf einen Schuldenbereinigungsplan zu einigen. Scheitert dies, stellt eine geeignete Person oder Stelle auf Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Bescheinigung aus, die dem Insolvenzantrag beizufügen ist. Zusätzlich sind der Antrag auf Restschuldbefreiung, ein Vermögensverzeichnis, eine Vermögensübersicht, ein Gläubigerverzeichnis und ein Schuldenbereinigungsplan vorzulegen. Die Beratungsstelle darf den Schuldner im Verfahren vertreten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Rechtsanwältinnen, Steuerberater und andere geeignete Personen; Antrag beim Amtsgericht
BundBeratung

Beratungsbesuch in der eigenen Haeuslichkeit nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen halbjährlich einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen. In den Pflegegraden 4 und 5 ist der Besuch vierteljährlich möglich. Der Besuch sichert die Qualität der haeuslichen Pflege und gibt praktische Hinweise für pflegende Angehoerige. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wird der Besuch nicht abgerufen, kann das Pflegegeld gekuerzt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zugelassene Pflegedienste und anerkannte Beratungsstellen im Auftrag der Pflegekassen
BundBeratung

Beratungsgutscheine Afrika

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 85 Prozent Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für den Markteintritt in Afrika. Förderbar sind Beratungen zu länder- und branchenspezifischen Fragen, rechtlichen Rahmenbedingungen, Business-Case-Analysen und Finanzierungsoptionen. Die Tageshonorare sind auf 864, 1.080 beziehungsweise 1.296 Euro netto je nach Beratungsthema gedeckelt, pro Gutschein sind maximal 15 Beratertage förderfähig.

bis 85 Prozent, maximal 49.572 Euro je Jahr
bundesweit
BAFA
BundBeratung

Beratungsgutscheine Afrika

Zuschuss von 85 Prozent zu externen Beratungsleistungen für KMU der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk, die wirtschaftliche Vorhaben in Afrika planen. Pro Beratertag sind je nach Beratungsanliegen bis zu 864, 1.080 oder 1.296 Euro netto förderfähig, maximal 15 Beratertage pro Beratung. Pro Kalenderjahr sind höchstens drei Gutscheine à maximal 16.524 Euro möglich, also bis zu 49.572 Euro.

bis 85 Prozent, maximal 49.572 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundBeratung

Beratungshilfe für Rechtsberatung

Beratungshilfe ist staatliche Unterstützung für Menschen mit wenig Geld, die anwaltliche Hilfe brauchen. Der Staat übernimmt die Anwaltskosten für die aussergerichtliche Beratung und Vertretung, der Eigenanteil beträgt laut Justizportal 15 Euro pro Beratung, den manche Kanzleien erlassen. Der Antrag wird beim Amtsgericht gestellt, persönlich, per Post, über eine Anwaltskanzlei oder online über Mein Justizpostfach. Für Gerichtsverfahren gibt es stattdessen Prozesskostenhilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Amtsgericht am Wohnort
BundBeratung

Beratungshilfe für Rechtsberatung ausserhalb eines Gerichtsverfahrens

Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen anwaltliche Beratung und Vertretung ausserhalb eines Gerichtsverfahrens sowie im obligatorischen Gueteverfahren. Sie wird auf Antrag beim Amtsgericht gewährt, wenn die erforderlichen Mittel nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen fehlen, keine zumutbare andere Hilfe zur Verfuegung steht und die Inanspruchnahme nicht mutwillig ist. Die wirtschaftliche Voraussetzung ist erfuellt, wenn Prozesskostenhilfe ohne eigenen Kostenbeitrag zu gewähren wäre. Für die Rechtsuchenden fällt in der Regel nur eine geringe Eigenbeteiligung an.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Amtsgerichte
BundBeratung

Beratungsnetzwerk im Handwerk

Der Bund finanziert das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot der Handwerksorganisationen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Pro Vollzeitstelle sind es 24.100 Euro jährlich für Betriebsberatung und Fachberatung sowie 30.100 Euro für Beratungsstellen für Innovation und Technologie. Endbegünstigte sind Handwerksbetriebe und Menschen vor Gründung oder Übernahme.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bundesministerium für Wirtschaft, umgesetzt durch Handwerksorganisationen
BundBeratung

Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)

Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt Schülerinnen und Schüler in den letzten Schuljahren dabei, den Schulabschluss zu schaffen und einen Ausbildungsplatz zu finden. Eine Fachkraft hilft bei Schulaufgaben, persönlichen Problemen, der Berufswahl und begleitet noch die ersten sechs Monate der Ausbildung. Für die Teilnehmenden entstehen keine Kosten. Voraussetzung ist, dass die Schule am Programm teilnimmt und die Eltern zustimmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit der Schule
BundBeratung

Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)

Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt Schuelerinnen und Schueler allgemeinbildender Schulen, bei denen Schwierigkeiten beim Schulabschluss oder beim Übergang in eine Ausbildung zu erwarten sind. Eine feste Begleitperson hilft beim Schulabschluss, bei der Berufswahl, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und bei persönlichen Problemen. Die Begleitung beginnt im Jahr vor dem Schulabschluss und endet in der Regel ein halbes Jahr nach Beginn der Ausbildung, spätestens 24 Monate nach Schulende. Für die Teilnehmenden ist das Angebot kostenlos.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundBeratung

Bescheinigung von Strommengen durch das Umweltbundesamt (Paragraf 8 der 38. BImSchV)

Das Umweltbundesamt prüft die Anrechnungsvoraussetzungen und stellt Bescheinigungen über Strommenge in Megawattstunden und errechnete Treibhausgasemissionen in Kilogramm CO2-Äquivalent aus, bereits unter Berücksichtigung des Faktors 3. Die Antragstellung ist formlos per E-Mail an 38bimschv@uba.de möglich, ein digitales Fachverfahren ist angekündigt. Im Verpflichtungsjahr 2025 gingen rund 732 Mitteilungen ein, bescheinigt wurden etwa 5.192 GWh.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt, Fachgebiet I 2.7, Dessau-Roßlau
BundBeratung

Betriebliche Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen

Krankenkassen fördern nach Paragraf 20b SGB V den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben. Sie erarbeiten gemeinsam mit Versicherten und Verantwortlichen im Betrieb Vorschlaege zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und unterstützen deren Umsetzung. Dabei arbeiten sie mit den Unfallversicherungsträgern zusammen und können regionale Koordinierungsstellen einrichten, die Unternehmen beraten. Der Zugang läuft über die Krankenkassen oder die regionalen Koordinierungsstellen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung - Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung

Zuschuss zu einer Orientierungsberatung, die auf ein Energiespar-Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie abzielt. Die Beratung soll klären, ob und in welcher Form Contracting für die Liegenschaft wirtschaftlich sinnvoll ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss ist nach Gebäudegröße gestaffelt: 850 Euro unter 200 Quadratmeter, 2.500 Euro bei 200 bis 500 Quadratmeter und 4.000 Euro über 500 Quadratmeter.

bis 50 Prozent, maximal 4.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung

Gefördert wird eine Orientierungsberatung zu Contracting-Modellen mit vertraglicher Einspargarantie, mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 3.500 Euro bei jährlichen Energiekosten bis 300.000 Euro netto und maximal 5.000 Euro darueber.

bis 50 Prozent, maximal 5.000 Euro je Jahr
bundesweit
BAFA
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247

Gefördert wird ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro, darunter maximal 600 Euro. Zielgruppe sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen, KMU und Freiberufler sowie Nicht-KMU mit geringem Energieverbrauch.

bis 50 Prozent, maximal 3.000 Euro je Jahr
bundesweit
BAFA
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599

Zuschuss zu Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 Euro. Gestaffelt nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche liegt der Zuschuss bei maximal 850 Euro unter 200 Quadratmetern, maximal 2.500 Euro zwischen 200 und 500 Quadratmetern und maximal 4.000 Euro über 500 Quadratmetern.

bis 50 Prozent, maximal 4.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247

Zuschuss zu Energieaudits nach DIN EN 16247 im Sinne von Paragraf 8a EDL-G. Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 3.000 Euro. Liegen die jährlichen Energiekosten bei höchstens 10.000 Euro netto, beträgt der Zuschuss 50 Prozent, maximal 600 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 3.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung einer WEG kommen einmalig 250 Euro hinzu. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan oder ein Bericht zur Komplettsanierung.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
BAFA
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung durch zugelassene Expertinnen und Experten. Der Höchstbetrag liegt bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einmalig 250 Euro, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Paechter und Niessbrauchsberechtigte. Ein in der EBW geförderter individueller Sanierungsfahrplan ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus in der BEG.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Weiter im Verzeichnis

Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.