Förderprogramme für Wohnen und Miete auf Ebene Land
Alle Programme für Wohnen und Miete auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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SolarPLUS L – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, darunter Eigentümergemeinschaften, Energieversorger und Unternehmen. Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem gibt es je nach Unternehmensgrösse maximal 30.000 Euro; derselbe Höchstbetrag gilt für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Gründach und PV. Für Gutachten, Studien und Konzepte sowie für Zähler- und Messkonzepte sind maximal 15.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen an der Hauselektrik in Mieterstromprojekten maximal 10.000 Euro.
Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen (KKA)
Zuschuss für den Ersatzbau und die Nachrüstung vollbiologischer Kleinkläranlagen sowie für Beratungs- und Organisationsleistungen der kommunalen Aufgabenträger. Die Höhe des Zuschusses richtet sich maßgeblich nach der Anlagengröße. Für private Bauherren läuft die Antragstellung über den kommunalen Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung.
Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (Atelierförderung)
Zentrales Raumsicherungsprogramm Berlins, 1993 als Atelieranmietprogramm gestartet. Das Land mietet Räume zentral an und untervermietet sie zu bezahlbaren Mieten an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, die Differenz zwischen realen Raumkosten und Miete trägt das Land als Förderdelta. Gefördert werden Ateliers und Studios der bildenden Kunst, Proberäume aller Musikrichtungen, Räume der darstellenden Kuenste und des Tanzes, Schreibplätze und Projekträume. Spartenspezifische Vergabebeiraete entscheiden über die Vergabe.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Baden-Württemberg (ELR)
Zentrales Strukturprogramm für den ländlichen Raum in Baden-Württemberg mit den Förderschwerpunkten Wohnen, Gemeinschaftseinrichtungen, Innenentwicklung, Grundversorgung und Arbeiten. Über die Linie Arbeiten werden ortsansässige Handwerks-, Dienstleistungs- und Versorgungsbetriebe gefördert, die Ausschreibung erfolgt jährlich über die Gemeinden.
GrünDachPLUS Berlin - Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung
GrünDachPLUS fördert die Begrünung von Bestandsgebäuden in innerstädtischen Berliner Gebieten mit schlechter Freiraumversorgung. Gefördert werden Dachbegrünungen ab 100 Quadratmetern je Gebäude, bodengebundene Fassadenbegrünungen ab 50 Quadratmetern und wandgebundene Fassadenbegrünungen ab 10 Quadratmetern. Förderfähig sind Wohngebäude, Buero- und Gewerbegebäude sowie Garagen- und Carportdaecher. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, Verfuegungsberechtigte und Erbbauberechtigte, mit Genehmigung auch Vereine, Initiativgruppen und Seniorenheime. Der Antrag wird postalisch beim IBB Business Team eingereicht, die aktuelle Förderrichtlinie trägt die Jahreszahl 2026.
Wohngebäuderückbau Sachsen
Reines Landesprogramm des Freistaats Sachsen zum Rückbau dauerhaft nicht mehr benoetigter Wohngebäude. Es ergänzt die Bund-Länder-Städtebauförderung und zielt auf die Anpassung des Wohnungsbestands an die demografische Entwicklung sowie auf die Stabilisierung des Wohnungsmarkts in schrumpfenden Städten und Gemeinden. Antragsberechtigt sind Kommunen und Wohnungsunternehmen. Das Programm wird neben der Brachflächenbeseitigung als eigenständiges Landesprogramm geführt und ist auf Gebiete der Städtebauförderung sowie auf städtebaulich begründete Rückbaustandorte ausgerichtet.
Städtebauförderung Sachsen
Landesumsetzung der Bund-Länder-Städtebauförderung in Sachsen mit den Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern. Gefördert wird nicht das Einzelprojekt, sondern ein aufeinander abgestimmtes Buendel von Maßnahmen in einem festgelegten Gebiet. Bund und Land tragen je 50 Prozent der Programmmittel und übernehmen damit in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten, während die Kommune ein Drittel trägt. Seit 1991 wurden rund 6,2 Milliarden Euro eingesetzt. Rechtsgrundlagen sind Artikel 104b Grundgesetz und die Paragrafen 164a und 164b BauGB.
Dorfentwicklung Hessen
Landesprogramm zur Entwicklung hessischer Doerfer als attraktiver Lebensraum, mit Schwerpunkt auf Innenentwicklung und Energieeffizienz. Gefördert werden Planungen und Dienstleistungen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Umnutzung, Sanierung und Neubau in Ortskernen sowie Freiflächen und Ortsbild. Private können auch Förderung für städtebaulich verträglichen Rückbau erhalten, wenn ihre Immobilie in einem anerkannten Förderschwerpunkt liegt. Maßnahmen setzen ein kommunales Entwicklungskonzept sowie ortstypische Bauweise und Gestaltungsempfehlungen voraus. Im Juli 2026 wurden 12 weitere Kommunen anerkannt, sodass 97 Kommunen mit 703 Ortsteilen im Programm sind. Bewerbungen für 2027 sind bis zum 1. Februar 2027 möglich.
ZILE - Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung, Dorfentwicklung Niedersachsen
Landesrichtlinie für die integrierte ländliche Entwicklung in Niedersachsen auf Basis der EU-Förderperiode 2023 bis 2027. Gefördert werden unter anderem Dorfentwicklung und Dorfentwicklungspläne, die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Basisdienstleistungen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung sowie Modellvorhaben. Im Bereich Dorfentwicklung sind die Umnutzung und Sanierung ortsbildpraegender Bausubstanz im Ortskern typische Fördergegenstände. Die Fördersaetze unterscheiden sich nach Übergangsregion und stärker entwickelter Region sowie nach Maßnahmenart. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung ist ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt online über das Portal OAManAErL.
Städtebauförderung Nordrhein-Westfalen
Landesprogramm zur Stadterneuerung, das 2026 insgesamt 356 Millionen Euro für 139 Stadtumbauprojekte in 117 Kommunen bereitstellt. Finanziert wird es mit 185 Millionen Euro aus Landesmitteln und 171 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Schwerpunkte sind die Beseitigung von Wohnungsleerständen, die Aufwertung von Ortskernen und Innenstädten, Klimaanpassung und Mobilität. Kommunen dürfen mit genehmigten Maßnahmen vorzeitig beginnen und müssen nicht auf den Förderbescheid warten. Anträge für das Programmjahr 2027 können bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden.
Dorferneuerung in Bayern, private Maßnahmen
Im Bayerischen Dorferneuerungsprogramm können private Eigentümer in anerkannten Dorferneuerungsgebieten Zuschüsse für Bauvorhaben erhalten. Für Gebäudemaßnahmen gibt es bis zu 35 Prozent je Anwesen, bei besonders erhaltenswerten Gebäuden bis zu 60 Prozent, für Hof- und Vorbereiche bis zu 30 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde zuvor in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen wurde, dazu stellt sie einen Antrag beim Amt für Ländliche Entwicklung. Die Ortsteile sollen in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben, Bürgerbeteiligung ist Pflicht.
Niedersachsen - Klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
Niedersachsen fördert die klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit Darlehen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen die Energieeffizienzklasse nach dem Gebäudeenergiegesetz um mindestens zwei Klassen verbessern. Der Austausch der Heizung ist dabei einer der wirksamsten Hebel. Gefördert werden Investoren, die Mietwohnungen modernisieren, die vor dem 08.12.2004 fertiggestellt wurden. Höhe von Darlehen und Zuschuss richten sich nach Einkommensgruppe sowie den zuwendungsfähigen Herstellungs- und Grundstückskosten.
SolarPLUS L Berlin: Photovoltaik-Förderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe
Berlin fördert Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden. Bezuschusst werden Dachgutachten, Machbarkeitsstudien sowie Zähler- und Messkonzepte mit jeweils maximal 15.000 Euro, außerdem Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, PV-Anlagen mit Stromspeichern, denkmalgerechte und Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründach und Solaranlage. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße: 65 Prozent für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen.
Sozialer Wohnungsbau Berlin (Wohnungsbauförderungsbestimmungen)
Berlin fördert seit 2014 wieder den Neubau von Sozialwohnungen mit Miet- und Belegungsbindungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Der Bestand an Sozialwohnungen lag Anfang 2019 bei rund 95.000 Wohnungen, davon etwa 93.000 aus der Förderung vor 1997; ohne Neubau saenke die Zahl bis Anfang 2028 auf etwa 59.000, weil alte Bindungen auslaufen. Seit Juli 2016 bietet das Land Eigentümern Zinsverbilligungen an, damit Bindungen erhalten bleiben. Zu den Reformen seit 2016 gehoeren der Mietzuschuss bei einer Warmmietbelastung über 30 Prozent des Nettoeinkommens, schaerfere Prüfungen von Mieten und Instandhaltung, die Verlaengerung der Nachwirkungsfrist für Bindungen bei vorzeitiger Rückzahlung des Förderdarlehens von zehn auf zwölf Jahre und der Wegfall rückwirkender Mieterhöhungen seit Juli 2017. Anträge der Bauträger laufen über die Investitionsbank Berlin.
Soziale Wohnraumförderung Hessen
Hessen fördert auf Grundlage des Hessischen Wohnraumfördergesetzes mehrere Bereiche: den Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen, die Modernisierung von Mietwohnungen im Bestand, Wohnungen für Studierende und Auszubildende, die Bildung von Wohneigentum und gemeinschaftliches Wohnen, den Erwerb von Belegungsrechten zur Sicherung vorhandener Sozialwohnungen sowie den behindertengerechten Umbau selbst genutzten Wohneigentums. Für 2025 nennt das Ministerium 365,7 Millionen Euro für den Mietwohnungsneubau, 150,3 Millionen Euro für Modernisierung und 36,2 Millionen Euro für 1.784 Belegungsrechte, insgesamt 5.216 geförderte Wohnungen und Wohnplätze. Anträge laufen über die WIBank.
MODERN Modernisierung von Mietwohnungen Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt vergibt zinsguenstige Darlehen für die Modernisierung von Wohnraum aus dem Fonds Wohnraumförderung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und private Vermieter ebenso wie gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen. Gefördert werden altersgerechter Umbau, energetische Verbesserungen und allgemeine Modernisierung, beim Erwerb in Verbindung mit Modernisierung auch der Kaufpreis. Die Bank nennt zum Stand 21. Juli 2025 Nominalzinssaetze von 2,00 bis 2,80 Prozent für altersgerechten Umbau, 0,95 bis 1,75 Prozent für energetische Maßnahmen und 3,20 bis 3,95 Prozent für allgemeine Modernisierung, jeweils mit einem tilgungsfreien Jahr, bei Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren und einer Zinsbindung von 10 oder 20 Jahren (die höheren Saetze gelten für die 20-jährige Zinsbindung). Seit dem 1. Januar 2025 fördert das Land den Einbau eigenständiger fossiler Heizungen nicht mehr.
Soziale Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein vergibt die soziale Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau über ein zweistufiges Verfahren. Wer teilnehmen will, muss zunächst eine Vorqualifizierung bei der IB.SH durchlaufen, in der die grundsaetzliche Förderfähigkeit des Vorhabens und die wirtschaftlichen Verhältnisse des künftigen Darlehensnehmers geprüft werden. Die Mittel des Programmjahres 2026 sind laut IB.SH bereits vollständig für laufende Vorhaben gebunden, die Vorqualifizierung läuft daher für das Programmjahr 2027. Betreut werden unterschiedliche Investorengruppen von privaten Investoren über Genossenschaften bis zu gewerblichen Betreibern. Kontakt ist mietwohnungsbau@ib-sh.de beziehungsweise 0431 9905-5003.
Neubau- und Modernisierungskredite für Mietwohnungen Bremen
Bremen fördert Mietwohnungen über zinsguenstige Kredite mit Zuschüssen. Die Neubaukredite gelten für energieeffiziente Mietwohngebäude ab drei Wohneinheiten und sind an Miet- und Belegungsbindungen geknuepft. Die Modernisierungskredite unterstützen energetische und barrierefreie Aufwertungen im Mehrfamilienhaus- und Reihenhausbestand, ebenfalls mit Bindungen zur Sicherung bezahlbarer Mieten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es ein eigenes Programm mit zinsguenstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Kostenlose Orientierung bietet der Bremer Förderlotse unter förderlotse@bab-bremen.de.
Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesprogramm soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten erhöhen. Mit Zuschüssen wird die barrierearme Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt sowie von selbst bewohnten Mietwohnungen, wenn der Mieter selbst den Antrag stellt. Damit ist es eines der wenigen Landesprogramme, bei denen Mieterinnen und Mieter direkt antragsberechtigt sind. Ergänzend gibt es das Darlehensprogramm Modernisierung von Wohnraum für die nachfragegerechte Sanierung von Wohnungsbeständen, mit Schwerpunkt auf barrierearmer und barrierefreier Anpassung. Konkrete Zuschusshöhen nennt die Übersichtsseite des LFI nicht.
Richtlinie Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert den sozialen Wohnungsneubau in Ober-, Mittel- und Grundzentren, die einen Wohnungsleerstand von unter vier Prozent haben. Ziel ist es, dort angespannte Wohnungsmaerkte zu vermeiden. Gefördert wird die Schaffung belegungsgebundener Wohnungen mit tragbaren Wohnkosten, bereitgestellt werden zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse. Die Wohnungen unterliegen für die Dauer der planmäßigen Darlehensrückzahlung einer Belegungsbindung und stehen Inhabern eines Wohnberechtigungsscheins zur Verfuegung. Antragstelle ist das Landesförderinstitut.
ISB Kredit 553 Modernisierung vermieteter Wohnungen Rheinland-Pfalz
Für die Modernisierung vermieteter Wohnungen bietet die ISB ein Darlehen zu 1 Prozent Zinsen jährlich bei 2 Prozent Mindesttilgung, ebenfalls mit Tilgungszuschüssen. Auch hier sind Miet- und Belegungsbindungen einzuhalten und 15 Prozent Eigenleistung oder ein nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen erforderlich. Sollen Effizienzstandards nach dem Gebäudeenergiegesetz erreicht werden, ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer, die vermieten.
ISB Kredit 551 Neubau von Mietwohnungen Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz fördert den Neubau preisguenstiger Mietwohnungen mit einem Darlehen zu 1 Prozent Zinsen jährlich und 1 Prozent Mindesttilgung; Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Zusätzlich gibt es Tilgungszuschüsse. Im Gegenzug gelten Miet- und Belegungsbindungen. Antragsteller müssen 15 Prozent Eigenleistung einbringen oder ein nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen nutzen. Beratung läuft über die Wohnraumförderung der ISB unter 06131 6172-1991.
Förderrichtlinie preisguenstiger Mietwohnraum Sachsen (RL pMW)
Die Richtlinie fördert die Modernisierung von Mietwohnraum für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen. Der Zuschuss beträgt bei einer Standardmodernisierung 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 640 Euro je Quadratmeter Wohnfläche; bei energetischer Modernisierung auf Effizienzhaus 85 oder besser steigt er je nach Maßnahme auf 45 bis 65 Prozent. Ergänzend gibt es ein Förderergänzungsdarlehen bis 100 Prozent der ungedeckten Kosten. Gefördert werden Mietgebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, die aelter als 15 Jahre sind; in Städten unter 300.000 Einwohnern muss das Gebäude bewohnt, ein Denkmal oder ein erhaltenswertes Gebäude sein. Die Miete darf nach der Modernisierung höchstens 6,80 Euro je Quadratmeter betragen, bei energetischer Modernisierung 7,50 Euro, die Bindung läuft 15 Jahre und die Mieter brauchen einen Wohnberechtigungsschein. Die Mindestinvestition liegt bei 320 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Förderprogramm gebundener Mietwohnraum Sachsen (RL gMW)
Sachsen fördert die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums mit einem Zuschuss, den die Kommunen an Eigentümer weiterreichen. Bis 2023 gab es bis zu 4,80 Euro je Quadratmeter und Monat als Baukostenzuschuss, seit 2024 orientiert sich die Förderung an der prognostizierten Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit und beträgt 45 Prozent im ersten Förderweg (Einkommensgrenzen nach Paragraf 1 der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung) und 35 Prozent im zweiten Förderweg (Paragraf 2). Die Bindung läuft 15 bis 20 Jahre und gilt für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Förderfähig sind Neubau, Modernisierung mit mindestens 600 Euro je Quadratmeter Investition und der Erwerb leerstehender Wohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Empfänger sind zunächst Dresden und Leipzig, weitere Kommunen können bei angespanntem Wohnungsmarkt hinzukommen; die Kommunen müssen bis zum 30. November des Vorjahres beantragen.
Was Landesförderung bei Wohnen und Miete bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Wohnen und Miete auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Wohnen und Miete. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.