Förderprogramme für Wohnen und Miete auf Ebene Land
Alle Programme für Wohnen und Miete auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Mietwohnungsfinanzierung BW Modernisierung mit Mietpreis- und Belegungsbindung
Wer bestehende Mietwohnungen modernisiert und dafuer neue Bindungen eingeht, erhält in Baden-Württemberg einen Zuschuss von mindestens 410 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Bindungsdauer kann 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahre betragen. Gefördert werden energetische Sanierungen nach den geltenden Gebäudestandards sowie Barriereabbau nach DIN 18040-2, als Einzelmaßnahme oder als Paket. Die Arbeiten dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben und die Wohnungen gehen an Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein. Auch hier gilt der Hinweis der L-Bank, dass die Fördermittel vorzeitig aufgebraucht sind und die Bearbeitung mindestens ein Jahr dauern kann.
Mietwohnungsfinanzierung BW Neubau (MW10, MW15, MW25, MW30)
Baden-Württemberg finanziert Neubau und Erwerb neuer Mietwohnungen mit zinsverbilligten Darlehen und fester Zinsbindung über 10, 15, 25 oder 30 Jahre. Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Gemeinden und Landkreise, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Verlangt werden der Neubaustandard Plus, bei Vorhaben über 100 Wohneinheiten eine Nachhaltigkeitszertifizierung sowie Miet- und Belegungsbindungen von 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahren. Die Wohnungen gehen an Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein, mit dem Bau darf vor der Antragstellung nicht begonnen worden sein. Die L-Bank weist darauf hin, dass die Mittel wegen hoher Nachfrage vorzeitig aufgebraucht sind und mit mindestens einem Jahr Wartezeit zu rechnen ist.
Mietwohnungsneubau 1. Förderweg Hamburg
Der erste Förderweg ist Hamburgs Kernprogramm für geförderten Mietwohnungsneubau. Die IFB gewährt zinsverbilligte Darlehen mit einem Zinssatz von 1,25 Prozent, Baukostenzuschüsse und laufende Zuschüsse über 30 Jahre. Die anfaengliche Nettokaltmiete liegt bei rund 7,85 Euro je Quadratmeter und Monat und steigt alle zwei Jahre um 4 Prozent; Miet- und Belegungsbindung gelten 30 Jahre. Gefördert werden Neubau, Gebäudeänderungen und die Umwandlung bisher gewerblich genutzter Flächen in Wohnraum. Die Wohnungen gehen an Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen, vorrangig an Familien, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung und Haushalte mit Dringlichkeitsschein. Ohne Bewilligung der IFB darf nicht gebaut werden.
Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin
Berlin zahlt Mieterinnen und Mietern in Sozialwohnungen des ersten Förderwegs einen Zuschuss, wenn die Bruttowarmmiete mehr als 30 Prozent des anrechenbaren Einkommens verschlingt. Der Zuschuss ist nach Einkommen gestaffelt und beträgt bis zu 6,43 Euro je Quadratmeter und Monat an der Einkommensgrenze, 4,80 Euro bei bis zu 20 Prozent Überschreitung und 3,21 Euro bei bis zu 55 Prozent Überschreitung. Er darf höchstens die Haelfte der Bruttowarmmiete abdecken. Die Zahlung beginnt im Monat der Antragstellung und läuft in der Regel zwei Jahre, danach ist ein neuer Einkommensnachweis noetig. Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II oder Grundsicherung nach dem SGB XII bezieht, kann nach einer Prüfung der Kostensenkung ebenfalls antragsberechtigt sein.
Modernisierung von Wohnraum (Mecklenburg-Vorpommern)
Darlehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Modernisierung vorhandener Wohnungen, sowohl im Miet- und Genossenschaftsbestand als auch bei selbst genutztem Wohneigentum. Gefördert werden allgemeine Modernisierungsmaßnahmen, energetische Sanierungen bis zum Effizienzhaus-Standard 85 und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Wichtige Einschränkung: Für die energetische Modernisierung auf Effizienzhaus 85 werden seit dem 18.12.2023 per Ministerialerlass keine Anträge mehr angenommen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Der Antrag läuft über das Formular des Landesförderinstituts mit Standortbestätigung der Gemeinde und Einkommensnachweisen, soweit erforderlich.
Modernisierungsförderung Berlin (VV-CO2)
Berlin fördert die sozialverträgliche und CO2-sparende Modernisierung von Mietwohngebäuden mit jährlich 119 Millionen Euro in Form zinsloser Darlehen und Zuschüsse. Im Grundmodul gibt es 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Kilogramm eingespartem CO2-Aequivalent, das Gebäude soll nach der Modernisierung höchstens 15 Kilogramm CO2e je Quadratmeter und Jahr ausstossen; das Darlehen ist zinslos, läuft 20 Jahre und wird mit mindestens 1,5 Prozent jährlich getilgt, die Modernisierungsumlage ist auf 6 Prozent begrenzt und die Miete darf nach der ersten Erhöhung nur um höchstens 2 Prozent im Jahr steigen. Das Bonusmodul gibt zusätzlich einen Zuschuss von 20 Prozent der Darlehenshöhe, wenn 50 Prozent der Wohnungen 20 Jahre lang gebunden werden, die Miete höchstens 9,50 Euro je Quadratmeter beträgt und an Haushalte mit WBS 180 vermietet wird. Förderfähig sind Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, die vor mehr als 20 Jahren errichtet wurden. Die Beratung soll vor Baubeginn erfolgen, Antragstelle ist die Investitionsbank Berlin.
Neubau- und Modernisierungskredite für Mietwohnungen Bremen
Bremen fördert Mietwohnungen über zinsguenstige Kredite mit Zuschüssen. Die Neubaukredite gelten für energieeffiziente Mietwohngebäude ab drei Wohneinheiten und sind an Miet- und Belegungsbindungen geknuepft. Die Modernisierungskredite unterstützen energetische und barrierefreie Aufwertungen im Mehrfamilienhaus- und Reihenhausbestand, ebenfalls mit Bindungen zur Sicherung bezahlbarer Mieten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es ein eigenes Programm mit zinsguenstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Kostenlose Orientierung bietet der Bremer Förderlotse unter förderlotse@bab-bremen.de.
Niedersachsen - Klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
Niedersachsen fördert die klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit Darlehen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen die Energieeffizienzklasse nach dem Gebäudeenergiegesetz um mindestens zwei Klassen verbessern. Der Austausch der Heizung ist dabei einer der wirksamsten Hebel. Gefördert werden Investoren, die Mietwohnungen modernisieren, die vor dem 08.12.2004 fertiggestellt wurden. Höhe von Darlehen und Zuschuss richten sich nach Einkommensgruppe sowie den zuwendungsfähigen Herstellungs- und Grundstückskosten.
Richtlinie Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert den sozialen Wohnungsneubau in Ober-, Mittel- und Grundzentren, die einen Wohnungsleerstand von unter vier Prozent haben. Ziel ist es, dort angespannte Wohnungsmaerkte zu vermeiden. Gefördert wird die Schaffung belegungsgebundener Wohnungen mit tragbaren Wohnkosten, bereitgestellt werden zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse. Die Wohnungen unterliegen für die Dauer der planmäßigen Darlehensrückzahlung einer Belegungsbindung und stehen Inhabern eines Wohnberechtigungsscheins zur Verfuegung. Antragstelle ist das Landesförderinstitut.
Saarlaendische Wohnraumförderung (Eigentum, Mietwohnungsbau, Besondere Wohnformen, Junges Wohnen)
Die SIKB wickelt die Wohnraumförderung des Saarlandes ab und führt dazu die Förderlinien Eigentumsförderung, Mietwohnungsbau, Besondere Wohnformen und Junges Wohnen. Daneben leitet sie die KfW-Programme 159 Altersgerecht Umbauen, 261 Wohngebäude sowie 358/359 Ergänzungskredit durch. Zinssaetze, Darlehenshöchstbeträge und Einkommensgrenzen sind auf den abgerufenen Seiten nicht beziffert und stehen in den Merkblaettern der jeweiligen Förderlinie. Auskunft gibt die SIKB unter 0681 3033-333 oder wohnungsbau@sikb.de. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Merkblaetter geprüft werden.
Soziale Wohnraumförderung Hessen
Hessen fördert auf Grundlage des Hessischen Wohnraumfördergesetzes mehrere Bereiche: den Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen, die Modernisierung von Mietwohnungen im Bestand, Wohnungen für Studierende und Auszubildende, die Bildung von Wohneigentum und gemeinschaftliches Wohnen, den Erwerb von Belegungsrechten zur Sicherung vorhandener Sozialwohnungen sowie den behindertengerechten Umbau selbst genutzten Wohneigentums. Für 2025 nennt das Ministerium 365,7 Millionen Euro für den Mietwohnungsneubau, 150,3 Millionen Euro für Modernisierung und 36,2 Millionen Euro für 1.784 Belegungsrechte, insgesamt 5.216 geförderte Wohnungen und Wohnplätze. Anträge laufen über die WIBank.
Soziale Wohnraumförderung Mietwohnungsbau Niedersachsen
Niedersachsen fördert den Bau von Mietwohnungen mit Belegungsbindungen über zinsguenstige Darlehen der NBank, ergänzt um Tilgungsnachlaesse und Zuschüsse. Die NBank nennt ausdrücklich einen verbesserten Tilgungsnachlass und Zuschüsse beim Erwerb von Miet- und Belegungsbindungen im Bestand. Zielgruppen der spaeteren Vermietung sind unter anderem Studierende, Alleinerziehende und Rentnerinnen und Rentner. Antragsteller sind Investoren, die Wohnraum mit Bindung schaffen wollen. Die konkreten Konditionen stehen auf den einzelnen Programmseiten der NBank, telefonische Beratung läuft über 0511 30031-9333.
Soziale Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein vergibt die soziale Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau über ein zweistufiges Verfahren. Wer teilnehmen will, muss zunächst eine Vorqualifizierung bei der IB.SH durchlaufen, in der die grundsaetzliche Förderfähigkeit des Vorhabens und die wirtschaftlichen Verhältnisse des künftigen Darlehensnehmers geprüft werden. Die Mittel des Programmjahres 2026 sind laut IB.SH bereits vollständig für laufende Vorhaben gebunden, die Vorqualifizierung läuft daher für das Programmjahr 2027. Betreut werden unterschiedliche Investorengruppen von privaten Investoren über Genossenschaften bis zu gewerblichen Betreibern. Kontakt ist mietwohnungsbau@ib-sh.de beziehungsweise 0431 9905-5003.
Sozialer Wohnungsbau Berlin (Wohnungsbauförderungsbestimmungen)
Berlin fördert seit 2014 wieder den Neubau von Sozialwohnungen mit Miet- und Belegungsbindungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Der Bestand an Sozialwohnungen lag Anfang 2019 bei rund 95.000 Wohnungen, davon etwa 93.000 aus der Förderung vor 1997; ohne Neubau saenke die Zahl bis Anfang 2028 auf etwa 59.000, weil alte Bindungen auslaufen. Seit Juli 2016 bietet das Land Eigentümern Zinsverbilligungen an, damit Bindungen erhalten bleiben. Zu den Reformen seit 2016 gehoeren der Mietzuschuss bei einer Warmmietbelastung über 30 Prozent des Nettoeinkommens, schaerfere Prüfungen von Mieten und Instandhaltung, die Verlaengerung der Nachwirkungsfrist für Bindungen bei vorzeitiger Rückzahlung des Förderdarlehens von zehn auf zwölf Jahre und der Wegfall rückwirkender Mieterhöhungen seit Juli 2017. Anträge der Bauträger laufen über die Investitionsbank Berlin.
Städtebauförderung Nordrhein-Westfalen
Landesprogramm zur Stadterneuerung, das 2026 insgesamt 356 Millionen Euro für 139 Stadtumbauprojekte in 117 Kommunen bereitstellt. Finanziert wird es mit 185 Millionen Euro aus Landesmitteln und 171 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Schwerpunkte sind die Beseitigung von Wohnungsleerständen, die Aufwertung von Ortskernen und Innenstädten, Klimaanpassung und Mobilität. Kommunen dürfen mit genehmigten Maßnahmen vorzeitig beginnen und müssen nicht auf den Förderbescheid warten. Anträge für das Programmjahr 2027 können bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden.
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der Wohnberechtigungsschein ist die Eintrittskarte in eine belegungsgebundene Sozialwohnung. Er wird von der zuständigen kommunalen Stelle auf Antrag ausgestellt und gilt für die Dauer eines Jahres. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Haushalts die Grenze nach Paragraf 9 Absatz 2 WoFG nicht überschreitet; im Bundesrecht sind das 12.000 Euro Jahreseinkommen für einen Einpersonenhaushalt, 18.000 Euro für zwei Personen, 4.100 Euro je weiterer Person und 500 Euro je Kind. Die Länder dürfen diese Grenzen per Verordnung an ihren Wohnungsmarkt anpassen, deshalb weichen die tatsaechlichen Werte je Bundesland ab. Im Schein steht auch, wie groß die Wohnung sein darf.
Wohnberechtigungsschein Bayern
In Bayern darf gebundener, also staatlich geförderter Wohnraum grundsaetzlich nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Der Antrag wird beim Landratsamt, der kreisfreien Stadt oder der großen Kreisstadt am Wohnort mit dem Formblatt WBS I oder online über das Bayernportal gestellt. Massstab sind die Einkommensgrenzen des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes und des Wohnraumförderungsgesetzes. In Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf gilt statt des allgemeinen WBS häufig ein Benennungsverfahren, bei dem die Behörde passende Haushalte vermittelt.
Wohnberechtigungsschein Berlin
In Berlin wird der Wohnberechtigungsschein kostenlos vom bezirklichen Wohnungsamt oder Bürgeramt ausgestellt und ist in der Regel ein Jahr gültig. Voraussetzung sind unter anderem Volljährigkeit, deutsche oder EU-Staatsangehoerigkeit oder eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis sowie mindestens elf Monate Aufenthalt in Berlin mit Lebensmittelpunkt dort. Es gibt zusätzlich einen WBS mit besonderem Wohnbedarf, etwa bei Schwerbehinderung ab 50 Prozent, Unterbringung in einer Notunterkunft, unverschuldetem Wohnungsverlust, Alter ab 65 Jahren oder Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII. Antrag online oder schriftlich.
Wohnberechtigungsschein Berlin (WBS 100 bis WBS 220)
Berlin staffelt den Wohnberechtigungsschein in mehrere Stufen, die sich an der bundesrechtlichen Einkommensgrenze orientieren. WBS 100 entspricht der Bundesgrenze, WBS 140 liegt 40 Prozent darueber, WBS 160 sechzig Prozent, WBS 180 achtzig Prozent und WBS 220 hundertzwanzig Prozent. Für einen Zweipersonenhaushalt nennt die Senatsverwaltung 25.200 Euro bei WBS 140, 28.800 Euro bei WBS 160, 32.400 Euro bei WBS 180 und 39.600 Euro bei WBS 220. Im Schein steht außerdem die maßgebliche Wohnungsgröße nach Raumzahl oder Wohnfläche. Der Antrag läuft über das Bürger- oder Wohnungsamt des Wohnbezirks oder online; der erteilte Schein gilt dann für ganz Berlin.
Wohneigentum in Innenstädten - Anschubfinanzierung für Investoren (Brandenburg)
Programm des Landes Brandenburg, das Investoren eine Anschubfinanzierung für die Schaffung von Wohneigentum in Innenstädten gibt. Es zielt auf die Belebung von Ortskernen und die Wiedernutzung innerstädtischer Bausubstanz. Förderhöhe, Zinssatz und Voraussetzungen sind auf der Übersicht der ILB-Wohnungsbauprogramme nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie. Der Antrag läuft über die ILB. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Konditionen abgefragt werden.
Wohngebäuderückbau Sachsen
Reines Landesprogramm des Freistaats Sachsen zum Rückbau dauerhaft nicht mehr benoetigter Wohngebäude. Es ergänzt die Bund-Länder-Städtebauförderung und zielt auf die Anpassung des Wohnungsbestands an die demografische Entwicklung sowie auf die Stabilisierung des Wohnungsmarkts in schrumpfenden Städten und Gemeinden. Antragsberechtigt sind Kommunen und Wohnungsunternehmen. Das Programm wird neben der Brachflächenbeseitigung als eigenständiges Landesprogramm geführt und ist auf Gebiete der Städtebauförderung sowie auf städtebaulich begründete Rückbaustandorte ausgerichtet.
Wohnungsbau Sozial (Mecklenburg-Vorpommern)
Landesprogramm Mecklenburg-Vorpommerns für die Schaffung von belegungsgebundenen Wohnungen mit tragbaren Wohnkosten. Es richtet sich an Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Kommunen und private Investoren, die neuen Sozialwohnraum bauen oder schaffen. Förderart, Beträge und Bindungsfristen sind auf der abgerufenen Übersichtsseite nicht beziffert und stehen in der Förderrichtlinie auf der Programmseite. Der Antrag läuft über das Landesförderinstitut. Vor einer Entscheidung sollten die aktuellen Konditionen dort abgefragt werden.
ZILE - Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung, Dorfentwicklung Niedersachsen
Landesrichtlinie für die integrierte ländliche Entwicklung in Niedersachsen auf Basis der EU-Förderperiode 2023 bis 2027. Gefördert werden unter anderem Dorfentwicklung und Dorfentwicklungspläne, die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Basisdienstleistungen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung sowie Modellvorhaben. Im Bereich Dorfentwicklung sind die Umnutzung und Sanierung ortsbildpraegender Bausubstanz im Ortskern typische Fördergegenstände. Die Fördersaetze unterscheiden sich nach Übergangsregion und stärker entwickelter Region sowie nach Maßnahmenart. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung ist ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt online über das Portal OAManAErL.
Aufzugsprogramm 2024 Sachsen-Anhalt
Zuschussprogramm für den nachträglichen Einbau von Aufzügen in Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt. Gefördert wurden 50 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, höchstens 120.000 Euro je Aufzug, als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit Auszahlung im Jahr 2024. Im Gegenzug mussten die geförderten Wohnungen 15 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet werden, die Miete durfte in den ersten vier Jahren 6,50 Euro je Quadratmeter in Magdeburg und Halle beziehungsweise 6,00 Euro in den übrigen Gemeinden nicht überschreiten. Die Förderung galt als De-minimis-Beihilfe. Anträge werden nicht mehr angenommen, die Investitionsbank weist das Programm als geschlossen aus.
Was Landesförderung bei Wohnen und Miete bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Wohnen und Miete auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Wohnen und Miete. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.