Förderprogramme für Wohneigentum in Sachsen
Diese Programme fördern Wohneigentum und sind in Sachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
26 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Gewerbe zu Wohnen (266)
Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.
Wohneigentum für Familien (300)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die eine klimafreundliche Wohnimmobilie neu bauen oder als Erstkauf erwerben. Je nach Kinderzahl und Förderstufe sind zwischen 170.000 und 270.000 Euro möglich, Laufzeit bis 35 Jahre. Voraussetzung ist der Standard Effizienzhaus 40, höhere Kreditbeträge gibt es mit QNG-Zertifikat.
Wohneigentum für Familien (KfW-Programm 300)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches, selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. In der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude liegt der Höchstbetrag bei 170.000 Euro (1 bis 2 Kinder), 200.000 Euro (3 bis 4 Kinder) und 220.000 Euro (ab 5 Kindern), mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bei 220.000, 250.000 und 270.000 Euro. Gefordert ist mindestens Effizienzhaus 40 ohne Öl-, Gas- oder Biomasseheizung, das Programm ist der Nachfolger des Baukindergelds.
Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)
Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die sanierungsbedürftigen Bestandswohnraum kaufen und anschließend energetisch sanieren. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Förderfähig sind Bestandsgebäude der Energieeffizienzklassen F, G oder H, der jeweils gültige Endkundenzins ist bei der KfW abzufragen.
Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb, Jung kauft Alt (308)
Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und energetisch modernisieren. Das Gebäude muss zum Kaufzeitpunkt die Energieausweisklasse F, G oder H haben und wird anschließend auf mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhausstufe 5 bis 15 Prozent, zum Beispiel 15 Prozent und maximal 22.500 Euro bei Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte.
Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Nutzung einer selbst bewohnten Genossenschaftswohnung. Gefördert wird sowohl der Beitritt zu einer bestehenden Genossenschaft als auch die Gründung einer neuen Genossenschaft. Das Programm lief früher unter dem Namen KfW-Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile.
Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (297, 298)
Zinsverbilligter Kredit für den Bau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude. Es gibt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für die Stufen Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40 und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für Effizienzhaus 40 mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Laufzeit bis 35 Jahre mit bis zu zehn Jahren Zinsbindung.
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Deutschland. Finanziert werden Kaufpreis, Baukosten, Nebenkosten wie Notar und Grunderwerbsteuer sowie Umbau- und Modernisierungsarbeiten. Wahlweise als Annuitätendarlehen mit 4 bis 35 Jahren Laufzeit oder als endfälliges Darlehen.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für den Bau oder Kauf energie- und flächeneffizienter Wohngebäude im Niedrigpreissegment. Gefördert wird der Standard klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment mit mindestens Effizienzhaus 55, Einhaltung von Treibhausgas- und Kostengrenzwerten über den Lebenszyklus.
Familienwohnen
Zinsverbilligtes Förderdarlehen für Familien beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Sachsen. Gefördert werden bis zu 80.000 EUR je Haushalt sowie bis zu 10.000 EUR Zusatzdarlehen für Haushaltsmitglieder mit Mobilitätseinschränkung. Der Zinssatz liegt je nach Einkommen und energetischem Standard zwischen 0,1 und 3,15 Prozent.
Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.
Wohnraumanpassung (RL WRA)
Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Häusern und Wohnungen in Sachsen. Gefördert werden Treppenlifte, Badumbau, Schwellenabbau, Rollstuhlboxen und Rampen mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 EUR, für Rollstuhlnutzende bis 10.000 EUR und für Sozialleistungsbeziehende bis 12.500 EUR. Seit 18. März 2026 gilt eine neue Richtlinienfassung mit Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung einer WEG kommen einmalig 250 Euro hinzu. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan oder ein Bericht zur Komplettsanierung.
Wohnungsbauprämie
Staatliche Prämie von 10 Prozent auf prämienbegünstigte Sparleistungen, vor allem Bausparbeiträge ab 50 Euro im Sparjahr. Begünstigt sind Aufwendungen bis 700 Euro je Kalenderjahr, bei Ehegatten bis 1.400 Euro, die maximale Prämie beträgt damit 70 beziehungsweise 140 Euro jährlich. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Ehegatten bei 70.000 Euro.
Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen
Staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in begünstigte Anlagen einzahlen, etwa in Bausparverträge oder Beteiligungen am Produktivkapital. Die Zulage wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt und erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. Bei geförderten Bausparverträgen, die nach dem 31. Oktober 1984 abgeschlossen wurden, beträgt die Sperrfrist sieben Jahre.
Eigenheimrente (Wohn-Riester)
Mit dem Eigenheimrentengesetz ist selbstgenutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Riester-Altersvorsorge integriert. Angespartes Kapital kann für den Erwerb von Wohneigentum oder Genossenschaftsanteilen sowie seit 2014 für den Abbau von Barrieren entnommen werden, auch Tilgungsleistungen bei Darlehens- und Bausparverträgen werden gefördert. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert über das Wohnförderkonto, das jährlich mit zwei Prozent verzinst wird.
Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö)
Zuschuss des Freistaates Sachsen für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen. Daneben wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes über das Landesamt begleitet. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge werden nicht öffentlich beziffert und im Einzelfall festgelegt.
SAB Förderergänzungsdarlehen
Zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen zur Komplettierung der Gesamtfinanzierung bei Wohnimmobilienvorhaben in Sachsen. Finanziert werden Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Wohnraum sowie Neubau und Umbau. Die Darlehenshöhe wird individuell vereinbart, Zinsbindungen von 3 bis 15 Jahren sind möglich, bei Mietwohnraum bis 20 Jahre.
SAB Sachsenkredit "Klimafreundlicher Wohnen"
Zinsverbilligtes Darlehen für die klimafreundliche Sanierung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Sachsen. Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen, etwa moderne Heizungen, Dämmung der Gebäudehülle und Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Die Zinsverbilligung beträgt aktuell 0,8 Prozent.
Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Mieterinnen und Mieter oder zur Belastung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Es unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten und wird seit über 60 Jahren gezahlt. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung ab, ein amtlicher Wohngeldrechner gibt eine erste Orientierung.
Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung Investitionszuschuss (455-B)
Zuschuss für barrierereduzierende Umbauten im Wohnungsbestand, etwa Wege zum Gebäude, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen, Raumgeometrie, Badumbau, Orientierungshilfen und Gemeinschaftsräume. Der Zuschuss kann derzeit nicht beantragt werden, weil die Mittel wegen hoher Nachfrage erschöpft sind. Eine erneute Antragstellung ist erst möglich, wenn der Bund neue Mittel bereitstellt.
Baukindergeld (424)
Früherer Zuschuss für Familien und Alleinerziehende beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum, ausgezahlt in zehn Jahresraten. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Empfänger erhalten die Raten weiterhin automatisch zum Monatsende über die Auszahlungsdauer.
Mehr zu Wohneigentum
- ThemaFörderung für den NeubauBeim Neubau geht es in der Förderung nicht um einzelne Bauteile, sondern um das Gebäude als Ganzes.
- AntragWohneigentum: Antrag stellenWie stelle ich den Antrag und in welcher Reihenfolge?
- Thema und LandWohneigentum in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikoniSFPDer iSFP ist der individuelle Sanierungsfahrplan, ein von einer Energieberatung erstelltes Dokument mit einer...
- ThemaFörderung für FamilienFamilienförderung besteht aus zwei sehr verschiedenen Welten: gesetzliche Leistungen, auf die ein Anspruch...
- AntragWohneigentum: VoraussetzungenWer bekommt die Förderung und welche Bedingungen gelten?
- Thema und LandWohneigentum in BayernLandesprogramme in Bayern und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonSanierungsfahrplanEin Sanierungsfahrplan ordnet die energetischen Maßnahmen an einem Gebäude zu einer sinnvollen Reihenfolge...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- AntragWohneigentum: Höhe der FörderungWie viel Förderung ist drin und wovon hängt der Betrag ab?
Eine Liste zeigt alles zu Wohneigentum. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.