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Förderprogramme für Sozialleistung in Bremen

Diese Programme fördern Sozialleistung und sind in Bremen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

476 Programme gefunden

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BundSonstiges

Allgemeine medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung erbringt medizinische Rehabilitation, wenn die Erwerbsfähigkeit gefaehrdet oder gemindert ist. Die Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen und ist stationaer oder ganztaegig ambulant möglich. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für laengstens 42 Tage im Kalenderjahr. Der Antrag läuft über den Online-Antrag der DRV oder das Formular G0100 mit aerztlichem Befundbericht S0051.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundBeratung

Altenhilfe nach Paragraph 71 SGB XII

Leistungen für ältere Menschen, die Schwierigkeiten des Alters verhüten, überwinden oder mildern sollen und ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Dazu gehören Unterstützung bei gesellschaftlichem Engagement, Hilfe bei Beschaffung und Erhaltung einer altersgerechten Wohnung, Beratung im Vor- und Umfeld von Pflege und zu Wohnformen, Beratung zu altersgerechten Diensten, Leistungen für Veranstaltungen der Geselligkeit, Bildung und Kultur sowie Hilfen, um die Verbindung zu nahestehenden Personen zu halten. Anlaufstelle ist das Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
BundZuschuss

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlaege beziehen. Die Altersgrenze liegt bei Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Jahrgaenge vor 1964 gelten Übergangsregelungen, die von 63 Jahren für die Jahrgaenge bis 1952 schrittweise auf 64 Jahre und 10 Monate für den Jahrgang 1963 ansteigen. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld zählen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn grundsaetzlich nicht mit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Altersrente für langjährig Versicherte

Wer 35 Jahre Wartezeit erfuellt, kann die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Abschlagsfrei ist sie mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist ab dem 63. Lebensjahr möglich, dann wird die Rente für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs um 0,3 Prozent gemindert. In die Wartezeit zählen unter anderem Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten und Zeiten der Pflege. Abschlaege können durch Ausgleichszahlungen verringert werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen können früher in Rente gehen als andere Versicherte. Voraussetzung sind eine Wartezeit von 35 Jahren und die Anerkennung als schwerbehindert bei Rentenbeginn. Abschlagsfrei ist die Rente mit Vollendung des 65. Lebensjahres, eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlaegen ist ab dem 62. Lebensjahr möglich. Für Jahrgaenge vor 1964 gelten niedrigere Altersgrenzen nach den Übergangsvorschriften. Massgeblich ist der Grad der Behinderung von mindestens 50 zum Rentenbeginn.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten

Die Krankenkasse kann ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen, wenn allgemeine Maßnahmen nicht ausreichen oder wegen beruflicher oder familiaerer Umstände nicht durchführbar sind. Behandlung, Arznei- und Heilmittel werden übernommen. Zu den übrigen Kosten kann die Satzung der Kasse einen Zuschuss von bis zu 16 Euro je Tag vorsehen, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 25 Euro je Tag. Die konkrete Höhe steht in der Satzung der jeweiligen Kasse.

bis 25 Euro
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Analogleistungen nach Paragraf 2 AsylbLG

Nach 36 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet ohne rechtsmissbräuchliche Verzögerung der Aufenthaltsdaür erhalten Leistungsberechtigte statt der abgesenkten Grundleistungen Leistungen in entsprechender Anwendung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Damit steigt das Leistungsniveau auf die Höhe der Sozialhilfe, und es besteht Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Paragraf 264 SGB V. Für minderjährige Kinder gilt die Wartezeit der Eltern entsprechend. Die Entscheidung trifft die zuständige Leistungsbehörde von Amts wegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Leistungsbehörden der Länder und Kommunen (Sozialämter)
BundZuschuss

Analogleistungen nach § 2 AsylbLG (Leistungen entsprechend SGB XII)

Wer sich seit 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhaelt und die Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbraeuchlich selbst beeinflusst hat, erhält Leistungen entsprechend dem SGB XII statt der niedrigeren Grundleistungen. Das umfasst höhere Regelsaetze sowie Leistungen entsprechend SGB IX Teil 2. Bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Aufnahmeeinrichtung wird der Regelbedarf der Stufe 2 anerkannt. Es besteht ein Rechtsanspruch, zuständig ist das oertliche Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
BundZuschuss

Anerkennungszuschuss des Bundes

Der Anerkennungszuschuss erstattet Erwerbstaetigen mit niedrigem Einkommen und Erwerbslosen die Kosten für Anerkennungsverfahren und Zeugnisbewertungen. Für ein Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung werden 100 bis 600 Euro gefördert, für Qualifikationsanalysen bis zu 1200 Euro und für Qualifizierungsmaßnahmen maximal 3000 Euro pro Person. Die Einkommensgrenze liegt bei 32000 Euro brutto im Jahr für Einzelpersonen und 50000 Euro für Ehe- und Lebenspartnerschaften. Antragsberechtigt sind Personen mit gewoehnlichem Aufenthalt in Deutschland, nachgewiesen durch eine Meldebestätigung, unabhängig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus.

100 Euro bis 3.000 Euro
bundesweit
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) in Chemnitz als zentrale Förderstelle, im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Angebote zur Unterstützung im Alltag und Umwandlungsanspruch (Paragraf 45a SGB XI)

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umfassen Betreuungsangebote, Entlastung pflegender Angehoeriger sowie Hilfe bei Haushaltsführung und Organisation von Hilfeleistungen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in haeuslicher Pflege können bis zu 40 Prozent des monatlichen Höchstbetrags der Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI in solche Angebote umwandeln. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich, es genuegen Belege über die entstandenen Kosten bei der Pflegekasse.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Pflegekasse, Anerkennung der Angebote durch die Landesbehörde
BundSonstiges

Anschlussrehabilitation AHB nach Krankenhausaufenthalt

Die Anschlussrehabilitation ist eine ganztaegig ambulante oder stationaere Rehabilitation, die sich unmittelbar, spätestens zwei Wochen nach der Entlassung, an eine stationaere Krankenhausbehandlung anschließt. Sie dauert üblicherweise drei Wochen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für laengstens 14 Tage je Kalenderjahr. Den Antrag stellt in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses noch während des stationaeren Aufenthalts.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen

Wer eine ambulant betreute Pflege-Wohngruppe neu gründet, erhält einmalig bis zu 2.613 Euro je Person für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung. Je Wohngruppe sind höchstens 10.452 Euro möglich. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Erfuellung der Voraussetzungen zu stellen. Die Förderung endet, sobald das bundesweite Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro ausgeschöpft ist.

bis 2.613 Euro
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
BundZuschuss

Anspruch auf Entgeltumwandlung mit 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss

Beschäftigte haben nach Paragraph 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch darauf, dass bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung aus künftigem Arbeitsentgelt in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Wird der Anspruch geltend gemacht, muss jährlich mindestens ein Hundertsechzigstel der Bezugsgröße eingezahlt werden. Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an die Versorgungseinrichtung weitergeben. Geltend gemacht wird der Anspruch direkt beim Arbeitgeber.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
Arbeitgeber (gesetzlicher Anspruch nach dem Betriebsrentengesetz)
BundZuschuss

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Verdient eine Schwangere mehr als 13 Euro netto am Tag, stockt der Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse bis zum bisherigen durchschnittlichen Nettoentgelt auf. So bleibt das Einkommen während der Mutterschutzfristen praktisch unveraendert. Der Arbeitgeber bekommt den Zuschuss über das U2-Umlageverfahren vollständig von der Krankenkasse erstattet. Ein eigener Antrag der Beschäftigten ist nicht noetig, die Bescheinigung der Krankenkasse reicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Erstattung über das U2-Umlageverfahren der Krankenkassen
BundPrämie

Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen

Zulage des Staates auf vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmer anlegen. Für wohnwirtschaftliche Anlagen wie Bausparverträge beträgt sie nach Paragraf 13 des Fuenften Vermögensbildungsgesetzes 9 Prozent auf höchstens 470 Euro im Jahr, also bis zu 42,30 Euro. Für Vermögensbeteiligungen wie Fondssparpläne sind es 20 Prozent auf höchstens 400 Euro, also bis zu 80 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Die Zulage ist steuerfrei und kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt; sie entfällt rückwirkend, wenn die gesetzlichen Sperrfristen verletzt werden.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Festsetzung durch das Finanzamt
BundPrämie

Arbeitnehmersparzulage

Staatliche Zulage auf vermögenswirksam angelegte Leistungen. Nach Paragraph 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes beträgt sie 20 Prozent auf Beteiligungsanlagen wie Aktienfonds oder Mitarbeiterbeteiligungen bis zu einem förderfähigen Höchstbetrag von 400 Euro im Jahr und 9 Prozent auf Bausparverträge und Aufwendungen für den Wohnungsbau bis 470 Euro im Jahr. Die Einkommensgrenzen liegen beim zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Die Zulage wird über die Einkommensteuererklärung beantragt und erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

bis 20 Prozent der Kosten
bundesweit
Finanzamt
LandZuschuss

Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)

Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Eine Assistenzkraft unterstützt bei Handreichungen am Arbeitsplatz, ohne die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen. Der Anspruch umfasst die vollständige Kostenübernahme der festgestellten Assistenz und gilt auch für selbstständig taetige schwerbehinderte Menschen. Antrag beim zuständigen Integrationsamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt
BundSonstiges

Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job)

Eine Arbeitsgelegenheit nach Paragraf 16d SGB II ist eine zeitlich befristete Tätigkeit bei einem Träger, die Menschen im Grundsicherungsbezug wieder an den Arbeitsmarkt heranführen soll. Sie dauert höchstens 24 Monate innerhalb von fünf Jahren, im Einzelfall sind weitere zwölf Monate möglich. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis und keine Sozialversicherungspflicht, gezahlt wird das Grundsicherungsgeld weiter plus eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Zuweisung erfolgt durch das Jobcenter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundSonstiges

Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschaedigung (§ 5 AsylbLG)

Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die arbeitsfähig und nicht erwerbstaetig sind und nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, sind zur Wahrnehmung angebotener Arbeitsgelegenheiten verpflichtet. Für die geleistete Arbeit wird eine Aufwandsentschaedigung von 80 Cent je Stunde gezahlt, sofern keine höheren notwendigen Aufwendungen nachgewiesen werden. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis und keine Versicherungspflicht in der Kranken- oder Rentenversicherung.

1 Euro bis 1 Euro
bundesweit
Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde, Einsatzstellen bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern
BundSonstiges

Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 5 AsylbLG

In Aufnahmeeinrichtungen und bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern werden Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG bereitgestellt. Für diese Tätigkeiten wird eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde gezahlt; sie begründet kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte sind zur Wahrnehmung einer solchen Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei unbegründeter Ablehnung können die Leistungen eingeschränkt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Leistungsbehörden der Länder und Kommunen sowie Aufnahmeeinrichtungen
BundZuschuss

Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I)

Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und ein echter Rechtsanspruch, wenn Arbeitslosigkeit, Arbeitslosmeldung und Anwartschaftszeit vorliegen. Es beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes 67 Prozent (Paragraf 149 SGB III). Die Bezugsdauer hängt von Versicherungszeiten und Lebensalter ab und reicht von 6 Monaten bis zu 24 Monaten ab 58 Jahren bei 48 Monaten Versicherungspflicht. Beantragt wird die Leistung bei der örtlichen Agentur für Arbeit, online über das BA-Benutzerkonto oder persönlich.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld ersetzt einen Teil des weggefallenen Einkommens aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Es beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Anspruch hat, wer in der zweijährigen Rahmenfrist mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, sich arbeitslos gemeldet hat und der Vermittlung zur Verfuegung steht. Die Bezugsdauer reicht von sechs Monaten bis zu 24 Monaten ab 58 Jahren und 48 Monaten Versicherungspflicht.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
LandZuschuss

Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)

Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe
BundBeratung

Assistierte Ausbildung (AsA)

Bei der Assistierten Ausbildung nach den Paragrafen 74 bis 75a SGB III und Paragraf 16 SGB II begleitet eine Ausbildungsbegleitung junge Menschen dabei, eine Ausbildung zu finden und abzuschließen. Sie organisiert Nachhilfe, hilft bei Problemen im Betrieb und unterstützt bei Bewerbungen. Die Vorphase dauert bis zu sechs Monate mit etwa acht Stunden täglich, die begleitende Phase läuft bis zum Abschluss der Ausbildung. Beide Phasen sind für die Teilnehmenden kostenlos, zusätzlich kann Berufsausbildungsbeihilfe bezogen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter

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