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Förderung als Zuschuss für Soziales

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Soziales. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

397 Programme gefunden

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BundZuschuss

BAföG für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG)

Ausbildungsförderung für den Besuch weiterführender allgemeinbildender Schulen ab Klasse 10, von Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendschulen und Kollegs. Die Bedarfssätze reichen von 276 Euro bei den Eltern wohnend bis 822 Euro auswärts wohnend, mit Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von 137 Euro bis zu 959 Euro. Schülerinnen und Schüler erhalten die Leistung in der Regel als Vollzuschuss.

276 Euro bis 959 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, kommunale Ämter für Ausbildungsförderung
KommuneZuschuss

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder ab 18 Jahren dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Sie umfasst den Regelsatz nach den Regelbedarfsstufen, Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Unterhaltsansprueche gegen Kinder und Eltern werden erst ab einem hohen Jahreseinkommen der Angehoerigen herangezogen. Die Altersgrenze steigt für die Jahrgaenge ab 1964 auf 67 Jahre.

451 Euro bis 563 Euro
bundesweit
Oertliche Sozialaemter und überoertliche Träger der Sozialhilfe
BundZuschuss

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

Zum 1. Juli 2026 hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst. Es ist ein Rechtsanspruch für erwerbsfähige hilfebedürftige Personen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze und deckt Regelbedarf, Mehrbedarfe sowie Unterkunft und Heizung (Paragraf 19 SGB II). Die genannten Beträge sind die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu Paragraf 28 SGB XII, Stand ab 1. Januar 2025 und für 2026 unverändert: 563 Euro für Alleinstehende bis 357 Euro für Kinder bis 6 Jahre. Der Antrag läuft online oder schriftlich beim örtlichen Jobcenter.

357 Euro bis 563 Euro
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) - Regelbedarf

Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger hilfebedürftiger Menschen zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze. Es hat zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld abgeloest, die Regelbedarfsstufen selbst bleiben unveraendert. Der monatliche Regelbedarf beträgt 2026 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro je Partner, 471 Euro für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren, 390 Euro für Kinder von 7 bis 14 Jahren und 357 Euro für Kinder bis 6 Jahre. Voraussetzung ist Hilfebedürftigkeit, also dass Einkommen und Vermögen den Bedarf nicht decken.

357 Euro bis 563 Euro je Monat
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
KommuneZuschuss

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des SGB XII ist die Sozialhilfe für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und weder erwerbsfähig im Sinne des SGB II noch dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Typisch sind voruebergehend Erwerbsgeminderte und Menschen mit befristeter Erwerbsminderungsrente. Sie umfasst Regelsatz, Mehrbedarfe, Unterkunft und Heizung sowie einmalige Bedarfe. Die Regelbedarfsstufen entsprechen denen des Grundsicherungsgeldes.

357 Euro bis 563 Euro
bundesweit
Oertliche Sozialaemter
KommuneZuschuss

Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert private Stecker-Solar-Geräte, auch Balkonkraftwerke genannt, mit einer Pauschale von 500 Euro je Gerät. Liegen die Gesamtkosten darunter, beträgt die Fördersumme 100 Prozent der Gesamtkosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Inhaberinnen und Inhaber des Leipzig-Passes, also Menschen mit geringem Einkommen.

bis 100 Prozent, maximal 500 Euro
Leipzig
Stadt Leipzig, Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
LandZuschuss

Förderung von Vereinsjubilaeen und Wertschaetzung

Mikroförderprogramm für Vereinsjubilaeen und besondere Wertschaetzungsveranstaltungen. Gefördert werden Bueromaterial und Porto, Werbematerial, anteilige Raummiete, Anerkennungsgeschenke und Referentenhonorare. Die Förderung beträgt 100 Prozent der beantragten förderfähigen Gesamtkosten, maximal 500 Euro pro Antrag.

bis 100 Prozent, maximal 500 Euro
Thüringen
Thüringer Ehrenamtsstiftung
LandZuschuss

Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen

Zuschuss für kleine Photovoltaikanlagen an Balkon, Carport, Garagendach oder Terrasse. Übernommen werden 90 Prozent der Kosten für das PV-Modul, sodass Haushalte bis zu 500 Euro sparen. Energiesparberaterinnen und Energiesparberater der Caritas beraten vor Ort, prüfen die baulichen Voraussetzungen und helfen beim Antrag sowie bei der Abstimmung mit der Vermieterseite.

bis 90 Prozent, maximal 500 Euro
Hamburg
BUKEA Hamburg gemeinsam mit dem Caritasverband Hamburg
KommuneZuschuss

Förderprogramm (E-)Lastenräder der Stadt Nettetal

Nettetal zahlt eine Kaufprämie von bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten: höchstens 500 Euro bei Elektrolastenrädern, 300 Euro bei Lastenrädern ohne elektrische Unterstützung, 100 Euro bei Lastenanhängern und 500 Euro bei Spezialrädern für mobilitätseingeschränkte Menschen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Nettetal. Der Kauf muss innerhalb von drei Monaten nach dem Bewilligungsbescheid erfolgen und die Belege sind bei der Stadt einzureichen.

bis 30 Prozent, maximal 500 Euro
Nettetal
Stadt Nettetal, Fachbereich Klima, Nachhaltigkeit, Mobilität und Steuerung
LandZuschuss

100 mal 500 für die Demokratie

Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.

bis 500 Euro
Rheinland-Pfalz
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Leitstelle Ehrenamt und Demokratie
LandZuschuss

Bayerisches Landespflegegeld

Jährliche Leistung für pflegebedürftige Menschen in Bayern, die frei verwendet werden kann. Ab dem Pflegegeldjahr 2026 beträgt sie 500 Euro, zuvor waren es 1.000 Euro. Rund 400.000 Menschen erhalten die Leistung, die Auszahlung erfolgt seit 1. Januar 2026 bis zum 31. Januar des Folgejahres.

500 Euro bis 500 Euro
Bayern
Landesamt für Pflege (LfP), Amberg
LandZuschuss

Bayerisches Landespflegegeld

Bayern zahlt Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern 500 Euro je Pflegegeldjahr. Die Leistung wird einkommensunabhängig gewährt und ist steuerfrei. Ein einmaliger Antrag genuegt, er wirkt für alle Folgejahre fort. Antrag online über den Formularserver Bayern oder schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg.

500 Euro bis 500 Euro
Bayern
Bayerisches Landesamt für Pflege
LandZuschuss

Miteinander statt einsam - Ehrenamt stärken in Rheinland-Pfalz

Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für lokale Initiativen gegen Einsamkeit, etwa Begegnungscafes, Bewegungsgruppen oder Vorleseaktionen. Zielgruppe sind kleine örtliche Initiativen und Vereine in Rheinland-Pfalz.

bis 500 Euro
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
LandZuschuss

Wir für Sachsen

Sächsisches Ehrenamtsprogramm, das Ehrenamtlichen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro zahlt. Antragsteller sind die Projektträger, also Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, Vereine, Kommunen und anerkannte gemeinnützige Organisationen. Für 2026 stehen 11 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit; 2025 wurden über 26.300 Ehrenamtliche in 5.595 Projekten unterstützt.

bis 480 Euro je Monat
Sachsen
Freistaat Sachsen, Programmumsetzung durch die Bürgerstiftung Dresden
LandZuschuss

Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement

Pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Engagierte in Sachsen in Höhe von 40 EUR pro Monat. Gefördert werden Tätigkeiten in Kinder- und Jugendarbeit, Soziales, Umwelt, Kultur, Musik, Sport und Brauchtumspflege. Für 2026 stehen 11 Millionen EUR bereit, rund 26.000 Engagierte in etwa 5.600 Projekten profitieren.

bis 480 Euro je Monat
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, umgesetzt über die Bürgerstiftung Dresden
BundZuschuss

Unterhaltsvorschuss

Staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt zahlt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Vorschuss 227 Euro monatlich für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er leistungsfähig ist.

227 Euro bis 394 Euro je Monat
bundesweit
Unterhaltsvorschussstellen der Kommunen, finanziert von Bund und Ländern
LandZuschuss

Bayerisches Familiengeld

Monatliche Leistung von 250 Euro je Kind, ab dem dritten Kind 300 Euro, im 13. bis 36. Lebensmonat. Gezahlt wird unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Familiengeld mehr gewährt, das Programm läuft damit aus.

250 Euro bis 300 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
BundZuschuss

Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3, § 3a AsylbLG)

Asylsuchende, Geduldete und bestimmte Ausländerinnen und Ausländer ohne verfestigten Aufenthalt erhalten in den ersten 36 Monaten Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernaehrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchsguetern sowie einen Geldbetrag für den notwendigen persönlichen Bedarf. Die Leistung kann als Sachleistung, Bezahlkarte, Wertgutschein oder Geldleistung erbracht werden. Massgeblich sind nicht die im Gesetzestext von § 3a AsylbLG abgedruckten Ausgangsbeträge von 2019, sondern die jährliche Fortschreibung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt gibt. Ab 1. Januar 2026 gelten laut Bekanntmachung vom 23. Oktober 2025 für den notwendigen persönlichen Bedarf je nach Bedarfsstufe 130 bis 202 Euro monatlich und für den notwendigen Bedarf 179 bis 267 Euro monatlich. Für eine alleinstehende erwachsene Person in einer Wohnung sind das 202 Euro persönlicher Bedarf und 253 Euro notwendiger Bedarf, für erwachsene Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft 182 Euro und 227 Euro. Es besteht ein Rechtsanspruch, beantragt wird beim oertlichen Sozialamt.

130 Euro bis 267 Euro je Monat
bundesweit
Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
BundZuschuss

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt sichern Mutterschaftsleistungen das Einkommen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Kalendertag, privat oder familienversicherte Frauen erhalten insgesamt höchstens 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Liegt der durchschnittliche Nettolohn über 13 Euro pro Tag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

bis 210 Euro je Monat
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen, Bundesamt für Soziale Sicherung, Arbeitgeber
BundZuschuss

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.

bis 195 Euro je Monat
bundesweit
Jobcenter, Kommunen und zuständige Stellen der Länder
BundZuschuss

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeitrag, Musikschule, Freizeiten)

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten pauschal 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sport-, Musik- und Kulturvereinen, für Musikunterricht, künstlerische Bildung und Freizeiten. Das sind 180 Euro im Jahr. Das Budget kann in vielen Kommunen angespart und gebündelt eingesetzt werden, in begründeten Fällen können weitere Aufwendungen übernommen werden. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.

180 Euro bis 180 Euro je Monat
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

Entlastungsbetrag (Paragraf 45b SGB XI)

Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener monatlicher Betrag von bis zu 131 Euro nach der abgerufenen Gesetzesfassung, den alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in haeuslicher Pflege erhalten. Er wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet Kosten für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Der Anspruch entsteht ohne vorherige Antragstellung; die Belege werden bei der Pflegekasse eingereicht.

bis 131 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekasse
LandZuschuss

Bayerisches Krippengeld

Zuschuss von bis zu 100 Euro im Monat zu den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung, gezahlt ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt. Voraussetzung ist der Besuch einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung und die Einhaltung der Einkommensgrenze. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Krippengeld mehr gewährt.

bis 100 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
BundZuschuss

Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Paragraf 40 SGB XI)

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen übernimmt die Pflegekasse nach der abgerufenen Gesetzesfassung bis zu 42 Euro monatlich. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten werden meist leihweise gestellt; Versicherte ab 18 Jahren tragen dabei 10 Prozent der Kosten, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Antrag bei der Pflegekasse.

bis 42 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekasse

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