Förderung als Zuschuss für Soziales
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Soziales. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Kolibri - Kompetenzen verlässlich voranbringen
Zuschuss für die frühkindliche Sprachförderung in Kitas und Kindertagespflege. Entwicklungsgespräche nach der Einschulungsuntersuchung werden mit 20 Euro je Gespräch gefördert, Intensive Sprachförderung Plus (ISF+) mit 1.300 Euro pro Jahr bei ein bis zwei Kindern und 2.400 Euro bei drei bis sieben Kindern, das Programm Singen-Bewegen-Sprechen mit 2.400 Euro je Gruppe und Jahr.
Pflegesachleistung (Paragraf 36 SGB XI)
Die Pflegesachleistung finanziert koerperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung durch einen ambulanten Pflegedienst. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung stehen monatlich bis zu 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1497 Euro bei Pflegegrad 3, 1859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2299 Euro bei Pflegegrad 5 zur Verfuegung. Es besteht ein Rechtsanspruch; abgerechnet wird direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Soziale Entschaedigung nach dem SGB XIV (Opferentschaedigung)
Das SGB XIV hat zum 1. Januar 2024 das Opferentschaedigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz abgeloest. Entschaedigt werden gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zivildienst und Schäden durch Schutzimpfungen. Geschaedigte erhalten eine monatliche Entschaedigungszahlung, gestaffelt nach dem Grad der Schaedigungsfolgen von 452 Euro bei Grad 30 und 40 bis 2.261 Euro bei Grad 100, bei schwersten Schaedigungsfolgen erhöht um 20 Prozent. Daneben gibt es Schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen, Krankenbehandlung und Leistungen zur Teilhabe.
Vollstationaere Pflege (Paragraf 43 SGB XI)
Für die Pflege im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse pauschale Monatsbeträge. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung sind das 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1319 Euro bei Pflegegrad 3, 1855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2096 Euro bei Pflegegrad 5; Pflegegrad 1 erhält einen Zuschuss von 131 Euro monatlich. Die Beträge decken pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben Eigenanteil. Antrag bei der Pflegekasse.
Tagespflege und Nachtpflege (teilstationaere Pflege, Paragraf 41 SGB XI)
Bei Tages- oder Nachtpflege werden Pflegebedürftige stundenweise in einer Einrichtung betreut, einschließlich Fahrt hin und zurück. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1357 Euro bei Pflegegrad 3, 1685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2085 Euro bei Pflegegrad 5. Der Betrag wird zusätzlich gezahlt und nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet. Antrag bei der Pflegekasse.
Heimat-Scheck
Pauschale Kleinförderung von 2.000 Euro für Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich mit Heimat und Ortsgeschichte beschäftigen. Gefördert werden zum Beispiel Kooperationen von Heimatvereinen mit Schulen, digitale Heimatpräsentationen, Heimatpfade mit Beschilderung, Kinderstadtführer oder Nachbarschafts-Apps. Nicht gefördert werden Vereinsfeste, Sportgeräte, Möbel, Kleidung oder Sportstättensanierungen.
Kommunales Bürgerbudget Erzgebirgskreis
Der Erzgebirgskreis stellt aus dem kommunalen Bürgerbudget 40.000 Euro für 20 Projekte bereit, je Projekt gibt es bis zu 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine mit Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die Projekte müssen einen unmittelbaren Bezug zum Wohnort haben, im laufenden Jahr umsetzbar sein und der Allgemeinheit nutzen, nicht nur einer einzelnen Einrichtung. Die Gesamtkosten sollen 10.000 Euro nicht überschreiten, die Antragstellung läuft ausschließlich online.
Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen
Hessen fördert im Landesprogramm WIR die Qualifizierung und den Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen. Sie unterstützen vor allem neu Zugewanderte und Geflüchtete mehrsprachig, begleiten zu Behörden oder Elterngesprächen und vermitteln Wissen über passende Beratungsangebote. Bezuschusst werden sowohl die Qualifizierungsmaßnahmen der kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Träger als auch Aufwandsentschädigungen für aktive Lotsinnen und Lotsen. Gemeinnützige Organisationen in Kommunen unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können ab einem Pool von fünf Lotsinnen und Lotsen eine Koordinierungspauschale von 2.000 Euro pro Jahr für die hauptamtliche fachliche Begleitung erhalten.
Ehrenamtsbudget Gemeinsam in die Zukunft Landkreis Marburg-Biedenkopf
Das Ehrenamtsbudget Gemeinsam in die Zukunft des Landkreises Marburg-Biedenkopf ist mit 30.000 Euro ausgestattet und fördert die Organisationsentwicklung und Modernisierung ehrenamtlicher Strukturen. Je Projekt werden zwischen 500 und 2.000 Euro vergeben. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet. Bürgerjurys aus der Region entscheiden nach einem Punktesystem über die Vergabe.
Förderrichtlinie Ehrenamt Landkreis Meißen
Der Landkreis Meißen fördert ehrenamtliche Projekte mit bis zu 2.000 Euro je Antragsteller. Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten. Seit 2018 wurden mehr als 990 Ehrenamtsprojekte mit rund 1,77 Millionen Euro aus Landes- und Kreismitteln unterstützt, etwa die Sanierung eines Tierheims, Erste-Hilfe-Ausrüstung für einen Sportverein oder eine Ortsjubiläumsfeier. Anträge gehen an das Dezernat Soziales des Landratsamts.
Jugendbudget Wir für uns Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf stellt aus dem Jugendbudget Wir für uns 10.000 Euro für Projekte bereit, an deren Planung und Umsetzung 14- bis 26-Jährige beteiligt sind. Je Projekt gibt es zwischen 500 und 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet. Über die Vergabe entscheiden Bürgerjurys aus der Region nach einem Punktesystem, nicht die Verwaltung.
Sonderprogramm Ehrenamt stärken - Lebensmittelverteilung fördern
Zuschuss von bis zu 2.000 Euro für Tafeln und Lebensmittelausgabestellen, die ehrenamtlich getragen werden. Gerechnet wird mit bis zu 200 Stunden zu je 10 Euro. Antragsberechtigt sind Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Organisationen und Initiativen.
Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Basiselterngeld ersetzt je nach Einkommen 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens und beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro. Berücksichtigt werden maximal 2.770 Euro vorgeburtliches Netto-Einkommen. Es gibt einen Geschwisterbonus von 10 Prozent, mindestens 75 Euro, einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro je weiterem Kind und einen Partnerschaftsbonus von 150 bis 900 Euro je Elternteil für bis zu vier Monate paralleler Teilzeit.
Bayerisches Blindengeld und Taubblindengeld
Monatliche Leistung nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen. Ab 1. Juli 2026 erhalten blinde Menschen 809 Euro und taubblinde Menschen 1.618 Euro im Monat. Hochgradig Sehbehinderte bekommen 242,70 Euro, taubsehbehinderte Menschen 485,40 Euro.
Bayerisches Blindengeld, Taubblindengeld und Sehbehindertengeld
Einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz zum Ausgleich blindheits- und sehbehinderungsbedingter Mehraufwendungen. Stand 1. Juli 2026 betragen die Sätze 809 Euro monatlich für blinde Menschen, 1.618 Euro für taubblinde Menschen, 242,70 Euro für hochgradig sehbehinderte Menschen und 485,40 Euro für taubsehbehinderte Menschen. Das bayerische Blindengeld entspricht 85 Prozent der Blindenhilfe nach dem SGB XII. Antrag beim ZBFS.
Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“
Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und sehr ländlichen Regionen, auch für Vereinsheime und Kulturorte im Dorf. Gefördert werden Projekte zur Gewinnung und Bindung von Engagierten mit bis zu 1.500 Euro, höchstens 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einmalig pro Organisation und Kalenderjahr. Antragstellung ist durchgaengig möglich, Projekte können in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste
Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ambulanter sozialer Dienste in Nordrhein-Westfalen. Der Baustein richtet sich an Träger, die Pflege- und Betreuungsfahrten mit eigenen Fahrzeugen durchführen und ihre Flotte elektrifizieren. Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt oder ausgezahlt. Das Antragsverfahren läuft digital über die Bezirksregierung Arnsberg.
Begründung von Miet- und Belegungsbindungen Baden-Württemberg
Eigentümer bestehender Wohnungen können einen Zuschuss dafuer erhalten, dass sie ihre Wohnungen neu an Miet- und Belegungsbindungen binden. Die L-Bank staffelt den Zuschuss je Quadratmeter Wohnfläche nach Bindungsdauer: 350 Euro bei 10 Jahren, 475 Euro bei 15 Jahren, 870 Euro bei 25 Jahren, 1.045 Euro bei 30 Jahren und 1.390 Euro bei 40 Jahren. Für energieeffiziente und barrierefreie Wohnungen kommen Boni hinzu. Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Gemeinden, öffentliche Träger und Privatpersonen; sanierungsbedürftige Wohnungen sind ausgeschlossen. Anträge gehen an die oertliche Wohnraumförderungsstelle, die sie an die L-Bank weiterleitet; die Mittel sind derzeit aufgebraucht.
BAföG-Studienstarthilfe
Einmalige Starthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Die Zahlung ist unabhängig von einem BAföG-Anspruch, wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und steht damit in jedem Fall zusätzlich zur Verfügung. Beantragt wird sie ausschließlich elektronisch über BAföG Digital mit BundID.
Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL)
Festbetragszuschuss je Fördergruppe für schulbegleitende Sprach- und Lernhilfen mit Schwerpunkt Deutsch. Gestaffelt nach Stundenzahl gibt es bis zu 350 Euro (27 bis 53 Stunden), 700 Euro (54 bis 79 Stunden), 850 Euro (80 bis 119 Stunden) und 1.000 Euro ab 119 Stunden. Zielgruppe sind Grundschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler der Klassen fünf und sechs und Vorbereitungsklassen bis Klasse zehn.
Junges Ehrenamt
Förderprogramm der Ehrenamtsstiftung MV für Menschen unter 28 Jahren mit eigenen Projektideen. Vergeben werden bis zu 1.000 Euro pro Antrag. Der Antrag soll mindestens zwölf Wochen vor dem geplanten Projektstart eingereicht werden.
Junges Ehrenamt MV
Förderung von bis zu 1.000 Euro für Projektideen, die junge Ehrenamtliche bis 27 Jahre innerhalb eines Vereins entwickeln und umsetzen. Die Idee kann allein oder im Team entwickelt werden, der Vereinsvorstand muss zustimmen. Die Antragstellung läuft über das EAS-Portal der Ehrenamtsstiftung.
BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Monatliche Ausbildungsförderung für Studierende an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen. Der Bedarfssatz beträgt 534 Euro bei den Eltern wohnend und 855 Euro auswärts wohnend, mit dem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von 137 Euro liegt der Höchstsatz bei 992 Euro monatlich. Studierende erhalten die Förderung in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.
Pflegegeld (Paragraf 37 SGB XI)
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ihre Pflege selbst organisieren, etwa durch Angehoerige. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung beträgt es monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Es besteht ein Rechtsanspruch. Beantragt wird es bei der Pflegekasse der eigenen Krankenkasse; die Beträge werden regelmäßig angepasst.
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