Förderung als Zuschuss für Soziales in Baden-Württemberg
Diese Programme fördern Soziales und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Förderprogramm Urbane Gärten Stuttgart
Das Förderprogramm Urbane Gärten unterstützt gemeinschaftliches Gärtnern in Stuttgart. Die Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün vernetzt, berät und fördert Aktive, Initiativgruppen, Schulen und Kindertagesstätten, die Brach- und Dachflächen zu urbanen Gärten entwickeln wollen.
Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk (Deutsche Fernsehlotterie)
Die Stiftung Deutsches Hilfswerk finanziert aus den Erträgen der Deutschen Fernsehlotterie soziale Projekte gemeinnütziger Träger in Deutschland. Schwerpunkte sind Quartier und Nachbarschaft, Kinder, Jugend und Familie sowie Seniorinnen und Senioren. Bau- und Erstausstattungsvorhaben werden mit bis zu 300.000 Euro gefördert, für soziale Projekte gibt es keine feste Obergrenze. Anträge sind jederzeit möglich, der Vorstand entscheidet zweimal jährlich.
Förderung durch Bürgerstiftungen
Bürgerstiftungen sind lokal verankerte Stiftungen, die seit über 25 Jahren bürgerschaftliches Engagement vor Ort fördern. Sie unterstützen Beteiligungsinitiativen, Nachbarschaftsprogramme und Patenschaftsprojekte, ein aktueller Schwerpunkt ist das Programm Chancenpatenschaften. Vereine können Projektideen in die Projektdatenbank einbringen und sich über verfügbare Fördertoepfe informieren. Die Antragswege unterscheiden sich je Stiftung, zuständig ist die Bürgerstiftung am eigenen Ort. Das Berliner Buero des Buendnisses berät Bürgerstiftungen, Gründungsinitiativen und Einzelpersonen.
GlueckSpirale Destinataersförderung
Die GlueckSpirale leitet einen Teil ihrer Spieleinsaetze an gemeinnützige Zwecke weiter. Gefördert werden die drei Bereiche Wohlfahrt, Denkmalpflege und Sport. Seit 1970 kamen so über 2,5 Milliarden Euro für gemeinnützige Projekte zusammen. Vereine erhalten die Mittel nicht direkt von der GlueckSpirale, sondern über die jeweiligen Destinataere in den Bundesländern, also über Landessportbuende, Wohlfahrtsverbände und Denkmalstiftungen. Der Antragsweg richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Destinataers.
GlueckSpirale-Zweckerträge für Sport, Denkmalschutz und Wohlfahrt
Aus den Zweckerträgen der GlueckSpirale fliessen Mittel in drei Bereiche: Wohlfahrtspflege über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Denkmalschutz über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und Sport über den Deutschen Olympischen Sportbund. Seit 1970 sind mehr als 2,5 Milliarden Euro in gemeinnützige Projekte geflossen. Vereine beantragen die Mittel nicht bei der Lotterie selbst, sondern bei der jeweiligen Destinataersorganisation beziehungsweise deren Landesgliederungen.
Horizont Europa Cluster 2 Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Cluster 2 von Horizont Europa fördert Forschung zu Demokratie und Regierungsführung, zum kulturellen Erbe und zur Kultur- und Kreativwirtschaft sowie zu sozialem und wirtschaftlichem Wandel. Gefördert werden vor allem geistes- und sozialwissenschaftliche Verbundprojekte, oft zusammen mit Kultureinrichtungen und Kommunen. Antragsteller ist im Regelfall ein Konsortium aus mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern. Die Themen wechseln mit dem Arbeitsprogramm.
Just Transition Fund (JTF) - Fonds für einen gerechten Übergang
Der Just Transition Fund unterstützt die Regionen, die am stärksten vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Er ist Teil des Mechanismus für einen gerechten Übergang im Rahmen des European Green Deal. In Deutschland fördert der JTF vor allem die Braunkohleregionen, die Umsetzung läuft über die Programme der Bundesländer.
Katastrophenhilfe der Stiftung Deutsches Hilfswerk
Wird in Deutschland eine Katastrophe oder eine vergleichbare Notsituation ausgerufen, kann die Stiftung Deutsches Hilfswerk Fördermittel für besondere Hilfen vergeben. Die Mittel stammen aus dem Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, die in der betroffenen Region Hilfe leisten. Das Angebot ist kein laufendes Programm, sondern wird anlassbezogen geoeffnet. Konkrete Förderhöhen werden je nach Lage festgelegt.
Kofinanzierung von AMIF-Projekten durch das BAMF
Das Bundesamt kofinanziert seit 2015 Projekte, die aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union gefördert werden. Die Förderquote für AMIF-Projekte liegt in der Förderperiode 2021 bis 2027 zwischen 75 und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine nationale Kofinanzierung ist grundsätzlich möglich für Projekte, die dem spezifischen Ziel 2 des AMIF zuzuordnen sind, also der Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen sowie der Vorintegration. Nicht förderfähig sind unter anderem Maßnahmen in Landes- oder Kommunalzuständigkeit, Sprachförderung, sozialpädagogische Begleitung und Baumaßnahmen. Kofinanzierungen können nur gebunden an eine Ausschreibung beantragt werden; derzeit ist keine Ausschreibung geplant.
Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld
Entgeltersatzleistung bei erheblichem Arbeitsausfall, die Beschäftigung sichert und Betriebe entlastet. Neben dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld gibt es Saison-Kurzarbeitergeld, mit dem Baubetriebe Entgeltausfälle während der Schlechtwetterzeit ausgleichen, sowie Transferkurzarbeitergeld und Transfermaßnahmen bei betrieblichen Umstrukturierungen. Anzeige des Arbeitsausfalls und Antrag erfolgen durch den Arbeitgeber.
Projektförderung der Stiftung Behindertensport
Die Stiftung Behindertensport will Menschen mit Behinderung, mit drohender Behinderung oder mit chronischer Erkrankung für Sport begeistern und ein flächendeckendes Sportangebot in den Vereinen sichern. Der Deutsche Behindertensportverband vertritt rund 6.600 Vereine mit nahezu 600.000 Mitgliedern in 17 Landes- und zwei Fachverbänden. Gefördert werden Projekte, die die Rahmenbedingungen für den Sport von Menschen mit Behinderung verbessern. Der Förderantrag wird ausgefüllt und per E-Mail an die Stiftung gesendet.
Sport integriert Stuttgart
Mit der Richtlinie zur Förderung von Sport integriert unterstützt die Stadt Stuttgart Sportvereine bei Projekten, die Menschen mit Migrationsgeschichte den Zugang zum Vereinssport eröffnen. Das Programm kennt eine Projektförderung und eine Mikroförderung für kleinere Vorhaben. Anträge und Richtlinie stellt das Amt für Sport und Bewegung bereit. Das Angebot ergänzt das Bundesprogramm Integration durch Sport auf kommunaler Ebene.
Städtebauförderung Sozialer Zusammenhalt
Programm der Städtebauförderung für benachteiligte Quartiere. Gefördert werden die Aufwertung des öffentlichen Raums und des Wohnumfelds, soziale Infrastruktur wie Kinderbetreuung, Familien- und Senioreneinrichtungen, Bildungs- und Gesundheitsangebote sowie das Quartiersmanagement als koordinierende Stelle. Es ist die Fortführung des früheren Programms Soziale Stadt mit stärkerem Gewicht auf Quartiersmanagement und Bürgerbeteiligung. Der Bund stellt laut der abgerufenen Seite jährlich 200 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind Kommunen, die Mittel fliessen über die Länder.
U25 – Junge Kulturinitiativen des Fonds Soziokultur
Einstiegsprogramm für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die die ersten eigenen Schritte in der Kulturarbeit gehen. Gefördert werden experimentelle Projekte, die Menschen vor Ort einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Die Fördergrundsaetze des Fonds gelten entsprechend, die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den BKM. Konkrete Förderhöhen nennt die Programmseite nicht.
URBACT IV
URBACT IV läuft von 2021 bis 2027 und hilft Städten, integrierte Handlungskonzepte für nachhaltigen Wandel zu entwickeln. Aktuell sind 65 Netzwerke mit 525 Partnerstädten aus 32 Ländern aktiv. Es gibt verschiedene Netzwerktypen, darunter Action Planning Networks, Innovation Transfer Networks, Transfer Networks und den URBACT Pioneers Accelerator. Ergänzend bietet das Programm Expertenunterstützung, Methoden aus der URBACT Toolbox, den Knowledge Hub sowie Schulungen und Kapazitätsaufbau.
Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Mieterinnen und Mieter oder zur Belastung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Es unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten und wird seit über 60 Jahren gezahlt. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung ab, ein amtlicher Wohngeldrechner gibt eine erste Orientierung.
Förderung von Bauprojekten durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk
Investive Förderung von Neubau, Umbau und Erwerb sozialer Einrichtungen. Förderfähig sind unter anderem Begegnungsstätten, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser und neue Formen organisierten Wohnens. Die Auszahlung richtet sich nach dem Baufortschritt. Hinweis: Fördersatz und Höchstbetrag konnten auf der Stiftungsseite nicht verifiziert werden und sind vor einer Bewerbung direkt bei der Stiftung zu erfragen.
Förderung von Erstausstattung durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk
Förderung der Erstausstattung sozialer Einrichtungen. Gefördert wird Ausstattung, die für den Betrieb sachlich und langfristig erforderlich ist, etwa Einrichtungsgegenstände wie Tische und Sitzgelegenheiten. Typische Einrichtungen sind Begegnungsstätten, ambulant betreute Wohngemeinschaften und Mehrgenerationenhäuser. Hinweis: Fördersatz und Höchstbetrag konnten auf der Stiftungsseite nicht verifiziert werden und sind vor einer Bewerbung direkt bei der Stiftung zu erfragen.
Förderung von Tierschutzmaßnahmen (Tierheimförderung Baden-Württemberg)
Landesförderung für Tierschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg. Das Programm ist auf der Förderübersicht des Ministeriums für Ländlichen Raum unter Tierschutz und Tiergesundheit als Förderung von Tierschutzmaßnahmen gelistet. Welche Maßnahmen genau gefördert werden, mit welchem Fördersatz und welchem Höchstbetrag, ist über die Übersichtsseite nicht belegt und beim Ministerium zu erfragen.
Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung Investitionszuschuss (455-B)
Zuschuss für barrierereduzierende Umbauten im Wohnungsbestand, etwa Wege zum Gebäude, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen, Raumgeometrie, Badumbau, Orientierungshilfen und Gemeinschaftsräume. Der Zuschuss kann derzeit nicht beantragt werden, weil die Mittel wegen hoher Nachfrage erschöpft sind. Eine erneute Antragstellung ist erst möglich, wenn der Bund neue Mittel bereitstellt.
Förderangebote Bau und Erstausstattung der Stiftung Deutsches Hilfswerk
Die Stiftung Deutsches Hilfswerk förderte die Errichtung sozialer Einrichtungen wie Begegnungsstätten, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser und neue Formen organisierten Wohnens sowie die dafuer noetige Erstausstattung. Die Erstausstattung musste sachlich und langfristig, also mindestens ein Jahr, für den Betrieb erforderlich sein. Die Angebote Bau, Erstausstattung sowie Bau und Erstausstattung sind laut Stiftung bis auf Weiteres ausgesetzt. Neue Bewerbungen sind derzeit nicht möglich.
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
Bund-Länder-Programm zur Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier. Gefördert wurden die Qualifizierung sozialer Infrastruktureinrichtungen einschließlich Barrierefreiheit, die Anlage und Erhaltung von Grünflächen sowie die städtebauliche Aufwertung durch bessere Baukultur. Der Bund stellte von 2017 bis 2020 jährlich 200 Millionen Euro bereit, die bis 2024 für bauliche Investitionen verwendet werden konnten. Die Aufnahme neuer Maßnahmen wurde 2020 abgeschlossen; insgesamt wurden 750 Maßnahmen in rund 570 Kommunen gefördert.
Investitionspakt Sportstätten
Bund-Länder-Programm zur Sanierung kommunaler Sportstätten mit den Zielen gleichwertiger Lebensverhältnisse, Räume für sozialen Zusammenhalt und Integration sowie Förderung der Volksgesundheit durch Sportinfrastruktur. Antragsberechtigt waren Städte und Gemeinden. Der Pakt lief von 2020 bis 2022; seit dem Programmjahr 2023 wird er nicht mehr fortgeführt. Die Ausfinanzierung bereits bewilligter Maßnahmen ist noch bis 2026 vorgesehen. Für neue Vorhaben steht seit 2025 das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfuegung.
Kleinere Städte und Gemeinden
Programm der Städtebauförderung für kleinere Städte und Gemeinden in ländlichen, von Abwanderung und demografischem Wandel bedrohten Räumen. Ziel war, diese Orte als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte ihrer Region zukunftsfähig zu halten, unter anderem durch Sicherung der Daseinsvorsorge, interkommunale Abstimmung und Beseitigung städtebaulicher Missstände. Von 2010 bis 2019 wurden 674 interkommunale Kooperationen mit über 1.400 beteiligten Kommunen gefördert. Das Programm endete 2019; interkommunal kooperierende Kommunen erhalten seit 2020 einen Förderbonus in der neu strukturierten Städtebauförderung.
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