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Förderung von Erstausstattung durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk

Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie · bundesweit

Förderung der Erstausstattung sozialer Einrichtungen. Gefördert wird Ausstattung, die für den Betrieb sachlich und langfristig erforderlich ist, etwa Einrichtungsgegenstände wie Tische und Sitzgelegenheiten. Typische Einrichtungen sind Begegnungsstätten, ambulant betreute Wohngemeinschaften und Mehrgenerationenhäuser. Hinweis: Fördersatz und Höchstbetrag konnten auf der Stiftungsseite nicht verifiziert werden und sind vor einer Bewerbung direkt bei der Stiftung zu erfragen.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Bewerbungsfristen und Sitzungstermine auf der Stiftungsseite prüfen

Für wen ist das

Vereine

Was du erfüllen musst

  • Gemeinnütziger Träger mit positiv geprüftem Organisationsstatus
  • Ausstattung muss langfristig für den Betrieb erforderlich sein
  • Eigenmittelanteil nach Vorgabe der Stiftung
  • Bewerbung ausschließlich über das Förderportal

Kombinierbar mit

Kombination mit öffentlichen und weiteren privaten Mitteln vorgesehen

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Zur Originalquelle

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Passt auch dazu

BundSonstiges

Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG)

Geduldete Personen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG können eine Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration erhalten. Voraussetzung sind mindestens sechs Jahre ununterbrochener geduldeter, gestatteter oder erlaubter Aufenthalt, bei Zusammenleben mit einem minderjährigen ledigen Kind mindestens vier Jahre. Der Lebensunterhalt muss überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert sein oder dies zu erwarten sein, wobei bei Studierenden, Familien mit Kindern, Alleinerziehenden und Pflegenden voruebergehender Sozialleistungsbezug unschaedlich ist. Erforderlich sind außerdem mündliche Deutschkenntnisse auf Niveau A2, der Schulbesuch schulpflichtiger Kinder sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und Grundkenntnisse der Rechtsordnung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde
BundSteuervorteil

Behinderten-Pauschbetrag (Paragraf 33b EStG)

Menschen mit Behinderung können in der Einkommensteuererklärung einen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung reicht die Staffelung von 384 Euro bei einem GdB von 20 bis 2840 Euro bei einem GdB von 100. Blinde, taubblinde und hilflose Menschen erhalten 7400 Euro jährlich. Geltend gemacht wird der Pauschbetrag in der Steuererklärung oder über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.

384 Euro bis 7.400 Euro
bundesweit
Finanzamt
LandZuschuss

Dorfmoderation

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 37.500 Euro für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie Konzepterstellung in kommunalen Veränderungsprozessen. Themen sind unter anderem Nahversorgung, ehrenamtliches Engagement, Gesundheitsversorgung sowie soziale und kulturelle Infrastruktur. Der Fördersatz beträgt 55 bis 75 Prozent.

bis 75 Prozent, maximal 37.500 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank
EUZuschuss

EU4Health

EU4Health ist das vierte und größte EU-Gesundheitsprogramm und läuft von 2021 bis 2027. Es reagiert auf die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie und zielt darauf, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Gesundheitssysteme zu stärken. Verwaltet wird es von der Exekutivagentur HaDEA, in den Mitgliedstaaten unterstützen nationale Kontaktstellen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Exekutivagentur HaDEA
BundZuschuss

Engagiertes Land

Programm für lokale Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Räumen. Gefördert werden Netzwerke aus mindestens drei Organisationen verschiedener Sektoren mit Geld, Prozessbegleitung, Qualifizierung und bundesweitem Austausch. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und anschließenden Förderantrag.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
LandZuschuss

Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg (Vorpommern-Fonds)

Regionalfonds zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sowie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität in Vorpommern und dem östlichen Mecklenburg. Der Fonds soll Projekte unbürokratisch unterstützen. Das LFI M-V wickelt den Fonds administrativ ab.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)