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Förderprogramme für Soziales in Bayern auf Ebene Bund

Alle Programme für Soziales auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

214 Programme gefunden

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BundSonstiges

Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschaedigung (§ 5 AsylbLG)

Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die arbeitsfähig und nicht erwerbstaetig sind und nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, sind zur Wahrnehmung angebotener Arbeitsgelegenheiten verpflichtet. Für die geleistete Arbeit wird eine Aufwandsentschaedigung von 80 Cent je Stunde gezahlt, sofern keine höheren notwendigen Aufwendungen nachgewiesen werden. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis und keine Versicherungspflicht in der Kranken- oder Rentenversicherung.

1 Euro bis 1 Euro
bundesweit
Sozialamt bzw. zuständige Leistungsbehörde, Einsatzstellen bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern
BundBeratung

Assistierte Ausbildung (AsA)

Die Assistierte Ausbildung unterstützt junge Menschen, denen es schwerfällt, eine Ausbildung zu finden oder abzuschließen, und entlastet zugleich Ausbildungsbetriebe. Angeboten werden Stütz- und Förderunterricht, sozialpädagogische Betreuung, Konfliktlösung sowie Hilfe bei Organisation und Verwaltung der Ausbildung und Begleitung der Ausbilderinnen und Ausbilder. Die Kosten der Maßnahme übernehmen die Agenturen für Arbeit oder das Jobcenter vollständig.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundSonstiges

Bildungsgutschein und Förderung der beruflichen Weiterbildung

Mit dem Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III sichert die Agentur für Arbeit zu, dass sie die Weiterbildungskosten übernimmt, etwa für Anpassungsqualifizierung, Umschulung oder Teilqualifizierung. Der Gutschein ist in der Regel zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt. Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Förderung auch für Kundinnen und Kunden der Jobcenter durch die Agentur für Arbeit. Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch, ansonsten ist es eine Ermessensleistung nach vorheriger Beratung.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)

Menschen mit Behinderungen, die eine reguläre Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen, erhalten ein Budget für Ausbildung. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Unfallversicherungsbeitrag, die Aufwendungen für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe, Unterstützung bei der Platzsuche durch die Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Arbeitgeber können sich die Personalkosten erstatten lassen, wenn sie einen Menschen mit Behinderung zur Probe beschäftigen. Erstattet werden Lohn- beziehungsweise Gehaltskosten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, und zwar für bis zu drei Monate. Voraussetzung ist ein Probearbeitsvertrag und dass die Probebeschäftigung die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung verbessert. Der Antrag muss vor Beginn der Beschäftigung gestellt werden.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 46 SGB III)

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet Arbeitgebern die Personalkosten einer Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen für bis zu drei Monate. Erstattet werden Lohn- und Gehaltskosten einschließlich Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, sonstige gesetzliche oder tarifvertragliche Leistungen sowie Umlagen und Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)

Arbeitgeber erhalten einen Lohnkostenzuschuss, wenn sie sehr arbeitsmarktferne Langzeitleistungsbeziehende sozialversicherungspflichtig einstellen. In den ersten zwei Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns, danach sinkt er jährlich um zehn Prozentpunkte. Gefördert wird bis zu fuenf Jahre. Zusätzlich gibt es eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie bis zu 3.000 Euro je Förderfall für notwendige Qualifizierungen.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BundZuschuss

Übernahme der Weiterbildungskosten nach Paragraf 83 SGB III

Wird eine berufliche Weiterbildung gefördert, übernimmt die Agentur für Arbeit nach Paragraf 83 SGB III die anfallenden Weiterbildungskosten. Dazu gehören Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Die Leistungen können direkt an den Bildungsträger gezahlt werden. Wird ein Bewilligungsbescheid später aufgehoben, muss der Träger die gezahlten Beträge erstatten.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen aus- oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, zuzüglich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung monatlich gezahlt, auch bei außerbetrieblichen Abschnitten oder Verlängerungen.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen ausbilden oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. Der Zuschuss läuft über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung einschließlich notwendiger Verlaengerungen. Der Antrag muss vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags gestellt werden.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt haetten, den Wechsel auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung. Zusätzlich werden die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall. Der Zuschuss ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber ein anderes Beschäftigungsverhältnis beendet hat, um den Zuschuss zu erhalten.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder
BundZuschuss

Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen, erhalten ein Budget für Arbeit. Es umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung sowie die Aufwendungen für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder und Kommunen
BundZuschuss

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Teilhabechancengesetz)

Arbeitgeber, die Langzeitleistungsbeziehende einstellen, erhalten zwei Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss: 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr, berechnet auf tarifliche oder ortsübliche Entgelte. Während der gesamten Förderdauer findet ein beschäftigungsbegleitendes Coaching statt. Voraussetzung ist ein Leistungsbezug von mindestens 21 Monaten innerhalb der letzten 24 Monate. Seit 1. Juli 2026 stellt die Regelung auf den Langzeitleistungsbezug statt auf die Langzeitarbeitslosigkeit ab.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BundZuschuss

Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II)

Arbeitgeber, die eine langzeitleistungsbeziehende Person für mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig einstellen, erhalten einen Lohnkostenzuschuss: im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) und kann nötige Weiterbildungen finanzieren. Die Förderung gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche, Rechtsform und Region, auch für Teilzeitstellen. Der Antrag läuft online über das Jobcenter, bevor der Arbeitsvertrag geschlossen wird.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Paragraf 16e SGB II)

Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, die langzeitleistungsbeziehende Personen für mindestens zwei Jahre einstellen. Im ersten Jahr werden 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts bezuschusst, zusätzlich wird der pauschalierte Arbeitgeberanteil an der Gesamtsozialversicherung gezahlt. Das Jobcenter übernimmt außerdem die Kosten für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching und kann notwendige Qualifizierungen fördern.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen

Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderten Menschen gibt es nach Paragraf 90 SGB III einen erhöhten Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, mindestens jedoch auf 30 Prozent, bei besonders betroffenen Personen beginnt die Minderung erst nach 24 Monaten. Beantragt wird der Zuschuss bei der Agentur für Arbeit vor Abschluss des Arbeitsvertrags.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen

Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen erhöht sich der Eingliederungszuschuss auf bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts bei einer Förderdauer von bis zu 24 Monaten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach dem ersten Jahr wird der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte abgesenkt, Mindestförderung 30 Prozent. Bei besonders betroffenen Personen beginnt die Absenkung erst nach 24 Monaten.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen (Paragraf 90 SGB III)

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen einstellen, können einen Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate erhalten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab einem Alter von 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, darf aber 30 Prozent nicht unterschreiten. Antrag vor Beginn der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit, Jobcenter
BundZuschuss

Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I)

Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und ein echter Rechtsanspruch, wenn Arbeitslosigkeit, Arbeitslosmeldung und Anwartschaftszeit vorliegen. Es beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes 67 Prozent (Paragraf 149 SGB III). Die Bezugsdauer hängt von Versicherungszeiten und Lebensalter ab und reicht von 6 Monaten bis zu 24 Monaten ab 58 Jahren bei 48 Monaten Versicherungspflicht. Beantragt wird die Leistung bei der örtlichen Agentur für Arbeit, online über das BA-Benutzerkonto oder persönlich.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen

Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bestehend aus projektbezogenen Personalausgaben bis zur Höhe TVöD 10, einer Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der förderfähigen Personalausgaben und erforderlichen Reisekosten.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundZuschuss

Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen

Das Programm finanziert rund 140 Beraterinnen und Berater, die mittelständische Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen unterstützen. Modul 1 Passgenaue Besetzung richtet sich auf inlaendische Jugendliche, Modul 2 Willkommenslotsen auf die Integration von Gefluechteten und auslaendischen Bewerbern. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus Personalkosten, einer Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der Personalausgaben und Reisekosten.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Beitragsanteil der Künstlersozialkasse zur Rentenversicherung

Selbständige Künstlerinnen, Künstler und Publizisten zahlen nach Paragraph 15 KSVG nur die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung, der sich aus den Paragraphen 157 bis 161 und 165 SGB VI ergibt. Die andere Hälfte trägt die Künstlersozialkasse, finanziert aus der Künstlersozialabgabe der Verwerter und einem Bundeszuschuss. Fällig ist der Beitrag jeweils am fünften Tag des Folgemonats. Damit werden Selbständige in künstlerischen und publizistischen Berufen wirtschaftlich wie Arbeitnehmer gestellt. Aufnahme und Abwicklung über die Künstlersozialkasse.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Künstlersozialkasse bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III)

Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn eine neu eingestellte Arbeitskraft zu Beginn eine geringere Leistung erbringt und eine längere Einarbeitung als üblich nötig ist. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts und wird in begründeten Einzelfällen bis zu 12 Monate gezahlt. Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen sind bis zu 70 Prozent und 24 Monate möglich, bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen bis zu 60 beziehungsweise ab 55 Jahren bis zu 96 Monate.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die eine arbeitslose oder arbeitsuchend gemeldete Person einstellen, deren Vermittlung aus in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist, können nach den Paragrafen 88 und 89 SGB III einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und wird für bis zu zwölf Monate gezahlt. Bei Beschäftigten ab 55 Jahren ist eine Förderung von bis zu 36 Monaten möglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2028 beginnt. Bemessungsgrundlage ist das tatsächliche regelmäßige sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, die Auszahlung erfolgt monatlich.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter

Was Bundesförderung bei Soziales bedeutet

Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.

Wo der Antrag landet
Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
Woran du sie erkennst
Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
Der häufigste Irrtum
Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.

Häufige Fragen zu Soziales auf Ebene Bund

Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.

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