Förderprogramme für Sonstiges in Bayern
Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
242 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Städtebauförderung Bayern - Lebendige Zentren
Bund-Länder-Programm zur Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortsmitten als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Zielgebiete sind Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne mit Funktionsverlusten und Leerständen. Die Förderung läuft über die Regierungen im Rahmen des jährlichen Städtebauförderungsprogramms.
Energiecoaching_Plus
Geförderte projektbezogene Beratung für kleine und mittelgroße Gemeinden bei der Umsetzung der Energiewende. Die Beratung leistet ein von der jeweiligen Bezirksregierung beauftragter Energiecoach. Anträge sind laufend möglich.
Förderung von Energienutzungsplänen und Energiekonzepten (inklusive Kurz-ENP)
Zuschuss für kommunale Energienutzungspläne und Energiekonzepte für Gemeinden, Kommunen und Unternehmen. Seit 2. Juni 2024 gibt es zusätzlich die Variante Kurz-ENP im Vorfeld der Wärmeplanung. Projektträger ist die Bayern Innovativ GmbH, Anträge sind laufend möglich.
Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung
Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.
Filmförderung der LfA (Bayerischer Bankenfonds, FFF Bayern, DFFF)
Die LfA führt die Bankgeschäfte des FilmFernsehFonds Bayern und verwaltet den mit über 10 Mio. Euro ausgestatteten Bayerischen Bankenfonds für Produktion, Verleih und Filmhochschulprojekte. Ergänzend gibt es Bürgschaften, Games-Förderung seit 2009 sowie Finanzierungen für Kinos. Beim Deutschen Filmförderfonds übernimmt die LfA die Schlusskostenprüfung für bayerische Projekte.
Beteiligungskapital der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft
Stille und offene Beteiligungen zur Stärkung der Eigenkapitalposition mittelständischer Unternehmen. Genutzt wird das Kapital für Wachstum, Unternehmensnachfolge inklusive MBO und MBI sowie für Restrukturierungen.
LfA Stabilisierungshilfen
Hilfspaket für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten: zinsguenstige Finanzierung über den Universalkredit mit null bis drei tilgungsfreien Jahren und Laufzeiten bis 20 Jahre. Fehlende Sicherheiten können über HaftungPlus oder Bürgschaften bis 50 Prozent ersetzt werden.
Auftragsgarantien der LfA
Die LfA übernimmt bis zu 50 Prozent des Risikos für Avale und Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen, maximal 5 Mio. Euro je Garantie. Damit lassen sich Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfuellungsbürgschaften darstellen. Offen für Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz.
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern
Ausfallbürgschaften bis 80 Prozent der Darlehenssumme für Handwerk, Handel, Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe. Abgesichert werden Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die Bürgschaftsprovision beträgt 1 Prozent bei Investitionsanteil und 1,25 bis 2 Prozent bei Betriebsmitteln oder Konsolidierung.
Haftungsfreistellung HaftungPlus
Die LfA übernimmt einen großen Teil des Ausfallrisikos aus einem Förderdarlehen, damit die Hausbank auch ohne ausreichende Sicherheiten finanzieren kann. HaftungPlus wird zusammen mit LfA-Förderkrediten beantragt und ist auch Bestandteil der Stabilisierungshilfen.
LfA-Bürgschaften
Bürgschaft der LfA für Freiberufler und Unternehmen, die keine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern erhalten können. Verbuergt werden bis zu 80 Prozent der Darlehenssumme für Investitions- und Konsolidierungskredite, ausnahmsweise auch Betriebsmittel. Antragsentgelt 0,5 Prozent, mindestens 250 und höchstens 25.000 Euro, Bürgschaftsprovision 1 bis 2 Prozent.
Infrakredit Kommunal
Zinsguenstiges Darlehen für kommunale Infrastrukturvorhaben in Bayern, bis zu 100 Prozent der Kosten. Die Konditionen werden aus bayerischen Haushaltsmitteln verbilligt. Antrag geht direkt an die LfA, nicht über eine Hausbank.
Innovationskredit
Darlehen bis 15 Mio. Euro für Investitionen in Innovationen und für den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen. Die Förderung erfolgt in drei Stufen mit umso guenstigeren Zinsen, je anspruchsvoller das Vorhaben ist. Für Basisinnovationen gibt es 2 Prozent Tilgungszuschuss.
Regionalkredit
Zinsguenstiges Darlehen bis 20 Mio. Euro für KMU, die den Strukturwandel und die regionale Entwicklung vor allem im ländlichen Raum stärken. Dient als Ergänzungsfinanzierung zu den bayerischen Regionalförderprogrammen.
Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)
Zinsguenstiger Förderkredit für Neugründungen, Betriebsübernahmen und junge Unternehmen bis fuenf Jahre nach Gründung sowie für Wachstumsinvestitionen etablierter KMU und Freiberufler. Darlehen bis 20 Mio. Euro pro Vorhaben zu deutlich guenstigeren Konditionen als der Marktzins. Risikoentlastungen erleichtern den Kreditzugang.
Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen
Der zweistufige Förderaufruf vom 6. März 2023 richtete sich an Länder, Kommunen, Verkehrsverbünde und private Unternehmen und förderte Planung und Bau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und zentralen Stationen des öffentlichen Personenverkehrs, inklusive Nutzung leerstehender Räume im Bahnhofsumfeld und der Anbindung an das Radwegenetz. Für den Zeitraum 2024 bis 2027 stehen bis zu 55 Millionen Euro bereit, damit werden 32 Maßnahmen gefördert. Ein weiterer Förderaufruf ist derzeit nicht vorgesehen.
Strukturförderung für den Journalismus des Bundes
Bundesprogramm zur Stärkung der Strukturen des unabhängigen Journalismus. Gefördert wurden Exilprogramme für verfolgte Journalisten, Schulungen für Sicherheitskräfte zu Presserechten, Beratung für von SLAPP-Klagen bedrohte Medienschaffende, Fortbildungen zu digitaler Sicherheit und Diversitätsprogramme. Journalistische Inhalte, einzelne Medien oder einzelne Medienschaffende waren ausdrücklich nicht förderfähig. Mindestantragssumme 200.000 Euro, Förderanteil höchstens 80 Prozent, in Ausnahmefaellen 100 Prozent. Das Programm läuft mit Abschluss der derzeit laufenden Projektförderungen aus.
KfW-Unternehmerkredit (037/047)
Klassischer Förderkredit für etablierte Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt waren, zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. In der Corona-Zeit wurde das Programm als KfW-Corona-Hilfe mit erweiterten Konditionen eingesetzt. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden, bestehende Darlehensnehmer finden weiterhin Merkblaetter, Formulare und Verwendungsnachweise bei der KfW. Als Nachfolge verweist die KfW auf den ERP-Förderkredit KMU (365/366) und den KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376).
ERP-Regionalförderprogramm (062/072)
Zinsverbilligter Investitionskredit für Vorhaben in den deutschen Regionalfördergebieten. Gefördert wurden Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in strukturschwachen Regionen, um dort Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Das Programm kann nicht mehr beantragt werden, die KfW führt bestehende Darlehensverhältnisse weiter und stellt Merkblaetter und Formulare für Darlehensnehmer bereit. Als Nachfolgeprodukte nennt die KfW den ERP-Förderkredit KMU (365/366) und den KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376), die den Standortvorteil in Regionalfördergebieten über einen guenstigeren Zinssatz abbilden.
unternehmensWert:Mensch (uWM)
Das Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch förderte externe Prozessberatung in kleinen und mittleren Unternehmen zu Personalführung, Chancengleichheit und Gesundheit. Das Programm wird nicht fortgeführt; die Programmseite unternehmens-wert-mensch.de leitet inzwischen dauerhaft auf das Nachfolgeangebot INQA-Coaching weiter. Wer heute eine vergleichbare Förderung sucht, beantragt INQA-Coaching mit 80 Prozent Zuschuss über eine INQA-Beratungsstelle. Konkrete frühere Fördersätze und Beratungstage sind auf der Nachfolgeseite nicht mehr dokumentiert.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Energieberatung
Der FKG-Baustein zur Förderung von Energieberatungen wurde zum 18. Januar 2024 für neue Anträge geschlossen. Für Photovoltaik besteht weiterhin der eigene Baustein Photovoltaikberatung, für Quartiere der Baustein Beratungs- und Vorplanungsleistungen.
COSME - Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU
COSME war das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU von 2014 bis 2020 mit einem Budget von 2,3 Milliarden Euro. Gefördert wurden der Finanzierungszugang über Garantien, Darlehen und Eigenkapital, der Marktzugang über das Enterprise Europe Network und IPR-Helpdesks, Unternehmertum sowie bessere Rahmenbedingungen. Das Programm erhält keine weiteren EU-Mittel, Nachfolger ist im Finanzierungsbereich InvestEU.
Energiekostendaempfungsprogramm (EKDP)
Das Programm entlastete energieintensive Unternehmen mit Zuschüssen zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen sowie zum Wärme- und Kältebezug. Gefördert wurde der Zeitraum Februar bis Dezember 2022, Wärme und Kälte nur für November und Dezember 2022. Der Zuschuss war auf 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt, ausgezahlt wurde zunächst ein Abschlag von 80 Prozent.
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für integrierte Quartierskonzepte (Teil A) und für das Sanierungsmanagement zur Umsetzung (Teil B). Anträge können mit sofortiger Wirkung nicht mehr gestellt werden, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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