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Förderung als Zuschuss für Sonstiges

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sonstiges. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

341 Programme gefunden

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LandZuschuss

Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens

Nordrhein-Westfalen stellt jeder LEADER-Region jährlich ein Regionalbudget von höchstens 180.000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent bereit. Die Lokalen Aktionsgruppen geben das Geld nach eigenem Projektaufruf an Träger von Kleinprojekten weiter, dort beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine Unternehmen, Vereine, Privatpersonen und Personengesellschaften. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums.

bis 90 Prozent, maximal 180.000 Euro je Jahr
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen, hier Bezirksregierung Arnsberg
KommuneZuschuss

Regionalbudget für kleine lokale Initiativen LAG Elbe-Elster

Die LAG Elbe-Elster fördert aus dem Regionalbudget kleine lokale Initiativen mit bis zu 20.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind Vereine und lokale Initiativen im Gebiet der LAG im Landkreis Elbe-Elster. Typische Vorhaben sind Begegnungsorte, kleine Infrastruktur und Verschönerungen, die ehrenamtlich umgesetzt werden. Im Jahr 2026 wurden am 19. März elf Projekte aus einem Budget von 200.000 Euro ausgewählt, seit 2016 kamen über 70 Projekte zusammen.

bis 20.000 Euro
Brandenburg
Lokale Aktionsgruppe Elbe-Elster e.V.
LandZuschuss

Regionalbudgets im ländlichen Raum Sachsen

Sachsen stellt seinen 30 anerkannten LEADER-Aktionsgruppen Regionalbudgets zur Verfügung, aus denen Kleinprojekte mit einem Volumen von bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Empfänger der Zuwendung ist jeweils die LAG, die das Geld an die Endbegunstigten weiterreicht. Der Fördersatz wird im jeweiligen Aufruf des Staatsministeriums festgelegt. Für den achten Aufruf ab 23. Oktober 2025 standen 5,4 Millionen Euro bereit, Anträge gehen an die Landratsämter.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, Bewilligung durch die Landkreise
LandZuschuss

Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten für betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen. Das Programm greift in den Teilen des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises, die außerhalb des GRW-Fördergebiets liegen. Gefördert werden Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen oder erhalten.

bis 20 Prozent der Kosten
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
LandZuschuss

Regionales Wachstum

Investitionszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler in strukturschwachen Regionen Sachsens außerhalb von Dresden und Leipzig. Gefördert werden neue Betriebsstätten, Kapazitätserweiterungen, Diversifizierung und grundlegende Prozessverbesserungen. Aktuell sind nur noch Anträge aus dem Kohleausstiegsgebiet in Nordsachsen und im Landkreis Leipzig mit maximal 40 Prozent möglich.

bis 40 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Reparaturbonus Sachsen

Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Sachsen bekommen 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben einer Gerätereparatur erstattet, höchstens 200 Euro je Reparatur. Die Rechnung muss mindestens 115 Euro betragen, gefördert werden bis zu zwei Reparaturen je Kalenderjahr. Förderfähig sind Reparaturen mit Rechnungsdatum ab dem 2. Oktober 2025 an defekten privaten Elektro- und Elektronikgeräten von der monatlich aktualisierten Geräteliste, nicht dagegen Upgrades oder Gerätetausch. Der Antrag läuft rein digital mit Identifizierung über Verimi, nachdem die Rechnung vollständig bezahlt ist. Es gilt das Windhundprinzip, für Mieter und Eigentümer gibt es getrennte Kontingente von je 2,75 Millionen Euro.

bis 50 Prozent, maximal 200 Euro
Sachsen
Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, bewilligt durch die Sächsische Aufbaubank (SAB)
KommuneZuschuss

Reparaturbonus des Landkreises Aschaffenburg

Seit 2024 erstattet der Landkreis Aschaffenburg 20 Prozent der Rechnungssumme bis zu höchstens 50 Euro je Reparatur eines Elektrogeräts aus dem Haushalt. Jede Bürgerin und jeder Bürger des Landkreises kann den Zuschuss bis zu zweimal im Jahr in Anspruch nehmen. Akzeptiert werden ausschließlich Rechnungen von Fachbetrieben, ausgeschlossen sind Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates und Wartungen sowie Kostenvoranschläge. Die Rechnung muss innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsdatum eingereicht werden. Der ausgefüllte Antrag geht elektronisch an das Landratsamt Aschaffenburg, Arbeitsbereich 54.2.

bis 20 Prozent, maximal 50 Euro
Landkreis Aschaffenburg
Landratsamt Aschaffenburg, Abfallwirtschaft
KommuneZuschuss

Reparaturbonus des Landkreises Starnberg

Einer der ersten kommunalen Reparaturboni in Deutschland, eingeführt zum 1. Januar 2022. Erstattet werden 20 Prozent der Reparaturkosten, höchstens 50 Euro je Person und Jahr. Förderfähig sind Elektrogeräte aus dem Haushalt wie Werkzeuge, Küchengeräte, Spielzeug und Mobiltelefone, nicht dagegen Serviceleistungen wie Reinigung, Softwareupdates oder Wartung. Das Jahresbudget liegt bei 5.000 Euro und kann bei Ausschöpfung aufgestockt werden, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Antrag geht mit Rechnung und Ausweiskopie per Post an die AWISTA Starnberg KU, Moosstraße 5, 82319 Starnberg.

bis 20 Prozent, maximal 50 Euro
Landkreis Starnberg
AWISTA Starnberg KU, Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg
LandZuschuss

Resiliente Innenstädte

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Transformation von Innenstädten. Gefördert werden wohnungsnahe öffentliche Aufenthaltsflächen, neue flexible Nutzungen öffentlicher Räume und Gebäude sowie in Übergangsregionen die Begleitung bei der Umsetzung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent im Übergangsgebiet und bis zu 40 Prozent in stärker entwickelten Regionen.

bis 60 Prozent der Kosten
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen (EFRE)
LandZuschuss

Ressource.NRW

Investitionszuschuss für KMU in Nordrhein-Westfalen für innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter, die die Ressourceneffizienz deutlich verbessern oder den Übergang in die Circular Economy voranbringen. Förderfähig sind die Nettoreduzierung des Ressourcenverbrauchs nach Artikel 47 AGVO, der Ersatz primärer durch sekundäre und recycelte Rohstoffe, Abfallvermeidung und Recycling sowie Sammel- und Sortiertechnik zur Wiederverwendung, jeweils in Technik, die noch nicht großtechnisch angewendet wird. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent, der Höchstbetrag 4 Millionen Euro je Vorhaben, das Programmbudget liegt bei 31,4 Millionen Euro.

bis 60 Prozent, maximal 4 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Beratung und Abwicklung über die Effizienz-Agentur NRW
LandZuschuss

Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt

Zuschuss für touristische Marketingmaßnahmen, Digitalisierungsvorhaben, Nachhaltigkeitsprojekte, die qualitative Verbesserung touristischer Angebote und die Stärkung touristischer Netzwerke. Landesmittel decken bis zu 90 Prozent der Projektkosten. Größere Investitionen laufen ergänzend über die GRW-Förderung.

bis 90 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
LandZuschuss

Richtlinien zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten

Zuschussprogramm mit vier Maßnahmenbereichen: investive Klimaschutzmaßnahmen zur Emissionsreduktion, Klimaanpassungsmaßnahmen, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie private Haus- und Hofbegrünung. Antragsberechtigt sind hessische Kommunen und kommunale Unternehmen, für die Begrünung auch private Immobilieneigentümer.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank
LandZuschuss

Sirenenförderprogramm NRW

Zuschuss für Anschaffung, Errichtung und Ertuechtigung von Sirenenanlagen zur Warnung der Bevoelkerung. Gefördert werden 10.850 Euro für Sirenen in Dach- oder Gebäudemontage, 17.350 Euro für freistehende Mastanlagen und 1.000 Euro für den Ersatz oder die Ergänzung bestehender Sirenenansteuerung.

1.000 Euro bis 17.350 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium des Innern
LandZuschuss

Sonderprogramm Kommunale Trinkbrunnen (Bayern)

Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 10.000 Euro je Trinkbrunnen für Planung, Errichtung, Installation sowie Zu- und geregelte Ableitung neuer Trinkbrunnen im öffentlichen Außenraum. Je Kommune sind maximal zwei Brunnen förderfähig, einschließlich der aus dem Programm von 2021 geförderten. Wichtiger Baustein der Hitzevorsorge.

bis 90 Prozent, maximal 10.000 Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Bewilligung durch die Wasserwirtschaftsämter
BundZuschuss

Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur

Der Bund stellt Ländern und Gemeinden Finanzhilfen für Radverkehrsinfrastruktur bereit: Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken und -unterführungen, Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser, Ampelschaltungen für den Radverkehr sowie Radverkehrskonzepte. Der Bund trägt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen bis zu 90 Prozent. Von Programmbeginn 2021 bis 2030 stehen rund 1,9 Milliarden Euro bereit, bislang wurden über 3.500 Maßnahmen bestätigt.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, ausgereicht über die Länder
LandZuschuss

Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

Städtebauförderung für benachteiligte Quartiere, unter anderem für die Aufwertung des öffentlichen Raums, die Fortschreibung von Entwicklungskonzepten sowie nicht investive Maßnahmen wie Quartiersmanagement und Beteiligungsverfahren. Gefördert werden maximal zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, Kommunen in schwieriger Haushaltslage können mehr erhalten.

bis 66 Prozent der Kosten
Niedersachsen
NBank Niedersachsen im Rahmen der Städtebauförderung von Bund und Land
BundZuschuss

Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Wählerstimmenanteil

Parteien erhalten jährlich Mittel aus dem Bundeshaushalt als Teilfinanzierung ihrer Tätigkeit. Nach Paragraf 18 Absatz 3 Parteiengesetz werden 0,83 Euro für jede gültige Listenstimme bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen gezahlt, für die ersten vier Millionen Stimmen einer Partei 1 Euro je Stimme. Die Beträge werden seit 2017 jährlich an den Preisindex der parteitypischen Ausgaben angepasst. Anspruch besteht ab 0,5 Prozent der Listenstimmen bei Europa- oder Bundestagswahl beziehungsweise ab 1,0 Prozent bei einer Landtagswahl.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Praesident des Deutschen Bundestages
BundZuschuss

Staatliche Teilfinanzierung der Parteien - Zuwendungsanteil

Zusätzlich zum Wählerstimmenanteil erhalten Parteien 0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung eingenommen haben. Als Zuwendung zählen eingezahlte Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden. Berücksichtigt werden nur Zuwendungen bis 3.300 Euro je natürlicher Person und Jahr. Damit belohnt der Staat die Verankerung einer Partei in der Gesellschaft und nicht Großspenden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Praesident des Deutschen Bundestages
LandZuschuss

Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023

Zuschuss für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in den Programmlinien Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden in der Regel 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit Zu- und Abschlaegen von jeweils 10 Prozent je nach Arbeitslosenzahlen und Finanzkraft der Gemeinde.

bis 60 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MHKBD
LandZuschuss

Städtebauförderung Bayern - Lebendige Zentren

Bund-Länder-Programm zur Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortsmitten als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Zielgebiete sind Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne mit Funktionsverlusten und Leerständen. Die Förderung läuft über die Regierungen im Rahmen des jährlichen Städtebauförderungsprogramms.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr / Regierungen
LandZuschuss

Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung

Zuschüsse für Städte und Gemeinden zur städtebaulichen Erneuerung, gebündelt in den Bund-Länder-Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Die Förderquote liegt in der Regel bei 50 bis 80 Prozent, bei besonderem Landesinteresse oder finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. 2025 standen rund 77,5 Millionen Euro bereit, für 2026 werden rund 90 Millionen Euro erwartet.

bis 90 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur
BundZuschuss

T!Raum - TransferRäume für die Zukunft von Regionen

T!Raum ermöglicht Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Entwicklung und Erprobung neuartiger, experimenteller Transferinstrumente. Dadurch gelangen Innovationen schneller in die Region und der positive Strukturwandel wird gestärkt. Der Fokus liegt auf strukturschwachen Regionen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
LandZuschuss

Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen

Zuschüsse für die Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastruktur, barrierefreier Angebote, digitaler Services in öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie nachhaltiger und klimaverträglicher Tourismusvorhaben. Die Fördersaetze reichen je nach Gebietskulisse von 40 bis 75 Prozent, die Höchstbeträge liegen bei 3 Millionen Euro im Übergangsgebiet und 2 Millionen Euro im SER-Gebiet.

bis 75 Prozent, maximal 3 Mio. Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschuss

Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für touristische Infrastruktur, Barrierefreiheit, digitale Angebote und klimafreundliche Vorhaben. Im Übergangsregionen-Gebiet und in GRW-Gebieten liegt der Fördersatz bei bis zu 60 Prozent und der Zuschuss bei maximal 3 Millionen Euro, im SER-Gebiet bei bis zu 40 Prozent und maximal 2 Millionen Euro.

bis 60 Prozent, maximal 3 Mio. Euro
Niedersachsen
Land Niedersachsen und Europäische Union, NBank

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