Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen
Land Niedersachsen und Europäische Union, NBank · Niedersachsen
Nicht rückzahlbarer für touristische Infrastruktur, Barrierefreiheit, digitale Angebote und klimafreundliche Vorhaben. Im Übergangsregionen-Gebiet und in GRW-Gebieten liegt der bei bis zu 60 Prozent und der Zuschuss bei maximal 3 Millionen Euro, im SER-Gebiet bei bis zu 40 Prozent und maximal 2 Millionen Euro.
Antrag für Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 18 Angaben und 14 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen ohne Gewinnorientierung
- Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen
- Antrag vor Projektbeginn
- Höhere Sätze bei interkommunalen Kooperationen und Altstandorten
Was du dafür brauchst
18 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen
Wer kann Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen beantragen?
Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen ohne Gewinnorientierung
Wie viel Geld gibt es bei Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 3.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen?
Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen beantragen?
laufend, Förderperiode 2021 bis 2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen?
Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Niedersachsen.
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Quelle und Stand
Angaben nach handwerk-nachfolge-nischen, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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0,25-Prozent-Regel für elektrische Dienstwagen (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 EStG)
Bei einem rein elektrischen Dienstwagen ohne CO2-Ausstoß wird für die Privatnutzung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, aus der 1-Prozent-Regel wird damit faktisch eine 0,25-Prozent-Regel. Die Preisgrenze wurde mehrfach angehoben: Sie liegt bei 100.000 Euro Bruttolistenpreis für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, bei 70.000 Euro für Anschaffungen ab 2024 und davor bei 60.000 Euro. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2030.
AUFWIND und Windkümmerer Bayern
AUFWIND ist die bayerische Windenergieoffensive mit drei Zielen: Akzeptanz für Windenergieanlagen erhöhen, Ausbauhemmnisse abbauen und die Rahmenbedingungen verbessern. Kernstück der operativen Unterstützung sind die Windkümmerer, externe Fachleute, die Kommunen und Landkreise beraten, geeignete Flächen identifizieren, die örtliche Akzeptanz erhöhen, bei Konflikten vermitteln und die Projekte fachlich begleiten. Interessierte Kommunen können sich über die Landesagentur für Energie und Klimaschutz LENK bewerben. Es handelt sich nicht um eine Investitionsförderung, sondern um eine vom Land finanzierte Beratungsleistung für Gemeinden und Landkreise.
AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Nachruestung von Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die Fördersaetze liegen je nach Anlagentyp zwischen 40 und 70 Prozent und erhöhen sich um 10 Prozentpunkte bei Vorhaben aus Programmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Für Klaeranlagen gelten Höchstbeträge von 1.800 bis 3.600 Euro je Einwohnerwert.
Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung
Damit Parteien nicht bis zur endgültigen Festsetzung im Februar des Folgejahres auf Geld warten müssen, zahlt der Bundestagspraesident nach Paragraf 20 Parteiengesetz vier Abschlaege im Jahr aus. Die Termine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Jeder Abschlag beträgt höchstens 25 Prozent der für das Vorjahr festgesetzten Summe. Überzahlte Beträge sind unverzueglich zurückzuerstatten, notfalls wird eine Sicherheitsleistung verlangt.
Allgemeine Beratungsförderung Bremen
Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.
Allgemeine Beratungsförderung Bremen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. Der anrechenbare Tagessatz beträgt höchstens 700 Euro für einen Acht-Stunden-Tag, der Gesamtzuschuss höchstens 7.000 Euro je Antragsteller. Gefördert werden externe Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen, etwa zum Aufbau von Managementsystemen, zur Betriebserweiterung, zur Umstrukturierung, zur Neupositionierung am Markt und zur Kostenstrukturanalyse.