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Förderprogramme für Sonstiges auf Ebene Land

Alle Programme für Sonstiges auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

357 Programme gefunden

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LandKredit

NRW.BANK.Infrastruktur

Zinsguenstiges Annuitäten- oder Ratendarlehen bis 50 Millionen Euro für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden unter anderem Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Sport- und Begegnungsstätten, OEPNV, kommunale Straßen, Stadt- und Dorfentwicklung sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.

bis 100 Prozent, maximal 50 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandKredit

NRW.BANK.Kommunal

Zinsguenstiges Darlehen bis 150 Millionen Euro pro Jahr für alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Verwaltungsgebäude, Feuerwehr und Polizei, Verkehrsinfrastruktur, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, soziale Infrastruktur, OEPNV, Stadt- und Dorfentwicklung, Kulturpflege sowie regionale Sportstätten.

bis 100 Prozent, maximal 150 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandKredit

NRW.BANK.Kommunal Invest

Zinsguenstige langfristige Finanzierung für kommunale Investitionen mit Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren. Bis 2 Millionen Euro sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzierbar, darueber maximal 50 Prozent, die restlichen 50 Prozent über NRW.BANK.Kommunal. Für die Varianten Kommunal Invest Plus und Kommunal Invest Klimaschutz können keine Anträge mehr gestellt werden.

bis 100 Prozent, maximal 150 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandBeteiligung

NRW.BANK.Mittelstandsfonds

Eigenkapitalfinanzierung von 1 bis 7 Millionen Euro als Mezzanine-Finanzierung oder offene Beteiligung für etablierte mittelständische Unternehmen. Typische Anlaesse sind Akquisitionsfinanzierung, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, MBO und MBI sowie Produktionserweiterungen. Laufzeit in der Regel fuenf bis sieben Jahre.

1 Mio. Euro bis 7 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandKredit

NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz

Ratendarlehen zum Sollzins von 0,25 Prozent für alle Laufzeiten ohne Höchstbetragsgrenze, für Investitionen in wasserwirtschaftliche Maßnahmen: wasserbaulicher Hochwasserschutz, naturnaher Gewässerausbau sowie Untersuchungen und Planungen von überregionaler Bedeutung.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandKredit

NRW.BANK.Universal Direkt

Direktdarlehen der NRW.BANK bis 1 Million Euro für mittelständische Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind. Finanziert werden gewerbliche Baukosten, Grunderwerb zur Eigennutzung, technische Anlagen und Maschinen, Betriebsmittel, Warenlager, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge.

bis 100 Prozent, maximal 1 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandKredit

NRW.BANK.Universalkredit

Breit einsetzbares Förderdarlehen der NRW.BANK für Investitionen und Betriebsmittel, angeboten als Ratendarlehen und als endfälliges Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel, ein Mindest- oder Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Investitionsdarlehen laufen je nach Variante 3 bis 20 Jahre mit bis zu zwei Tilgungsfreijahren, Betriebsmitteldarlehen bis zu 10 Jahre. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest. Unternehmen, die mit Veränderungen im Betrieb einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten über einen Klima-Bonus besonders guenstige Zinsen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandZuschuss

Nachhaltigkeit in KMU (2025)

Zuschuss für ein nachhaltiges Wasser- und Stoffstrommanagement in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden Gutachten und Beratung zur Potentialermittlung mit 60 Prozent und maximal 100.000 Euro sowie investive Vorhaben zur Erhöhung des Einsatzes von Sekundaerrohstoffen und zur Abfallvermeidung mit 50 bis 60 Prozent und maximal 600.000 Euro.

bis 60 Prozent, maximal 600.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MLEUV
LandZuschuss

Niedersachsen Invest GRW

Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Beherbergungsgewerbes. Gefördert werden Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, mit denen sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, sowie CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen. Der Zuschuss beträgt maximal 65 Prozent, abhängig unter anderem von Maßnahmeart und beihilferechtlicher Grundlage. Das Programm gilt nur im niedersächsischen GRW-Zielgebiet, zu dem unter anderem die Landkreise Aurich, Cuxhaven, Goslar, Göttingen, Leer, Osnabrück und Uelzen sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven zählen.

bis 65 Prozent der Kosten
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandPrämie

Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)

Niedersachsen verpflichtet Betreiber seit April 2024 zu einer Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde an Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Turmmitte. Zusätzlich muss eine weitere Beteiligung angeboten werden, die mindestens 0,1 Cent je eingespeister Kilowattstunde oder einer 20-prozentigen Beteiligung entspricht; möglich sind Gesellschaftsanteile, Nachrangdarlehen oder Direktzahlungen an Anwohnende. Erfasst sind Windenergieanlagen ab 50 Metern Höhe und ab 1 Megawatt sowie Freiflächen-Photovoltaik ab 1 Megawatt. Ausgenommen sind Anlagen unter 1 Megawatt, Agri-Photovoltaik, Moor-Photovoltaik und Nebenanlagen. Die Mittel müssen für Akzeptanzmaßnahmen verwendet werden, nicht für kommunale Pflichtaufgaben.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Land Niedersachsen, Zahlung durch die Vorhabenträger
LandBeratung

OEKOPROFIT NRW

Modular aufgebautes Beratungs- und Qualifizierungsprogramm zur Senkung von Betriebskosten durch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Antragsteller sind die durchführenden Kommunen, teilnahmeberechtigt sind Betriebe aller Branchen und Größen von Handwerksbetrieben bis Kliniken.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
LandZuschuss

PIUS-INVEST - Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Prozess- und Organisationsinnovationen in KMU, die den Ressourcenverbrauch senken oder Stoffkreisläufe schließen. Der Fördersatz beträgt 10 bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 100.000 und 500.000 Euro liegen müssen. Bei besonderem Landesinteresse sind höhere Summen möglich.

bis 30 Prozent, maximal 500.000 Euro
Hessen
Land Hessen / WIBank, EFRE
LandZuschuss

Potenzialberatung Berlin

Berlin fördert die Potenzialberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe aus dem verarbeitenden Gewerbe, den produktionsnahen Dienstleistungen und der digitalen Wirtschaft. Gefördert werden maximal 8.000 Euro für eine Grundberatung und weitere 8.000 Euro für eine anschließende Aufbauberatung. Besonderheit ist der gemeinsame Antrag von Beschäftigtenvertretung und Geschäftsführung. Die Kofinanzierung erfolgt zu 50 Prozent aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.

bis 8.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin
LandZuschuss

RISA-Förderung Entsiegelung

Zuschuss für die Entsiegelung versiegelter Flächen ab 10 Quadratmeter in Verbindung mit einem wasserdurchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei vollständiger Entsiegelung werden auch Bepflanzungskosten übernommen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

RISA-Förderung Entsiegelung

Gefördert wird die Entsiegelung von Flächen ab 10 Quadratmetern in Verbindung mit einem durchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei Vollentsiegelungen werden auch Bepflanzungen bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
LandZuschuss

RISA-Förderung Regenwasserzisternen

Zuschuss für Anschaffung und Installation ober- oder unterirdischer Regenwasserspeicher ab 2.000 Liter Fassungsvermögen zur Bewässerung von Garten und Grünflächen. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten bis maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen einschließlich WEG 30 Prozent bis maximal 3.000 Euro. Erdarbeiten und Rückstausicherung sind förderfähig.

bis 40 Prozent, maximal 3.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

RISA-Förderung Regenwasserzisternen

Hamburg fördert Anschaffung und Installation von Regenwasserspeichern ab 2.000 Litern zur Garten- und Grünflächenbewässerung, einschließlich Erdarbeiten und Rückstausicherung. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen 30 Prozent, maximal 3.000 Euro.

bis 40 Prozent, maximal 3.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
LandZuschuss

RISA-Förderung Versickerung

Zuschuss für Planung und Errichtung von Flächenversickerungen, Versickerungsmulden sowie Mulden-Rigolen-Systemen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 25.000 Euro. Das Programm unterstützt Hamburgs Weg zur Schwammstadt.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

RISA-Förderung Versickerung

Hamburg bezuschusst Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen-Systeme mit 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Ziel ist die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
LandZuschuss

Regionalbudget Bayern für Kleinprojekte in ILE-Regionen

Bayern stellt Zusammenschlüssen von Gemeinden im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung ein jährliches Regionalbudget bereit. Aus diesem können Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Je nach Größe der ILE erhält der Zusammenschluss 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr. Antragsteller wenden sich nach dem örtlichen Projektaufruf an ihre ILE, Rechtsgrundlage sind die FinR-LE und die GAK-Maßnahme 9.0.

bis 80 Prozent, maximal 10.000 Euro je Jahr
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, Ämter für Ländliche Entwicklung
LandZuschuss

Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens

Nordrhein-Westfalen stellt jeder LEADER-Region jährlich ein Regionalbudget von höchstens 180.000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent bereit. Die Lokalen Aktionsgruppen geben das Geld nach eigenem Projektaufruf an Träger von Kleinprojekten weiter, dort beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine Unternehmen, Vereine, Privatpersonen und Personengesellschaften. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums.

bis 90 Prozent, maximal 180.000 Euro je Jahr
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen, hier Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

Regionalbudgets im ländlichen Raum Sachsen

Sachsen stellt seinen 30 anerkannten LEADER-Aktionsgruppen Regionalbudgets zur Verfügung, aus denen Kleinprojekte mit einem Volumen von bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Empfänger der Zuwendung ist jeweils die LAG, die das Geld an die Endbegunstigten weiterreicht. Der Fördersatz wird im jeweiligen Aufruf des Staatsministeriums festgelegt. Für den achten Aufruf ab 23. Oktober 2025 standen 5,4 Millionen Euro bereit, Anträge gehen an die Landratsämter.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, Bewilligung durch die Landkreise
LandZuschuss

Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten für betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen. Das Programm greift in den Teilen des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises, die außerhalb des GRW-Fördergebiets liegen. Gefördert werden Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen oder erhalten.

bis 20 Prozent der Kosten
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
LandZuschuss

Regionales Wachstum

Investitionszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler in strukturschwachen Regionen Sachsens außerhalb von Dresden und Leipzig. Gefördert werden neue Betriebsstätten, Kapazitätserweiterungen, Diversifizierung und grundlegende Prozessverbesserungen. Aktuell sind nur noch Anträge aus dem Kohleausstiegsgebiet in Nordsachsen und im Landkreis Leipzig mit maximal 40 Prozent möglich.

bis 40 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Was Landesförderung bei Sonstiges bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Sonstiges auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Sonstiges

Eine Liste zeigt alles zu Sonstiges. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.