Antragio

Förderprogramme für Sanierung in Sachsen

Diese Programme fördern Sanierung und sind in Sachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

190 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die energetische Sanierung

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BundBeratung

Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für ein Energieaudit nach DIN EN 16247 und Paragraf 8a EDL-G. Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro netto, beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro; bei Energiekosten bis 10.000 Euro netto maximal 600 Euro. Das Audit erfasst systematisch das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, eines Betriebsablaufs oder einer Anlage und quantifiziert wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten. Ansatzpunkte sind Produktionsprozesse, Querschnittstechnologien, Transport und Nutzerverhalten.

bis 50 Prozent, maximal 3.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundBeratung

Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, maximal 4.000 Euro. Die Höhe haengt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche ab: bis 200 Quadratmeter maximal 850 Euro, zwischen 200 und 500 Quadratmeter maximal 2.500 Euro und über 500 Quadratmeter maximal 4.000 Euro. Die Beratung zeigt, wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes zu erreichen ist. Eine Neubauberatung wird nur gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

bis 50 Prozent, maximal 4.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundBeratung

Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Contracting-Orientierungsberatung, die auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie zielt. Bei jährlichen Energiekosten bis 300.000 Euro netto beträgt der Zuschuss maximal 3.500 Euro, darueber maximal 5.000 Euro. Die Beratung ermittelt geeignete Gebäude oder Gebäudepools und unterbreitet qualitative Vorschlaege zur Vorbereitung der Umsetzung. Antragsberechtigt sind unter anderem kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus.

bis 50 Prozent, maximal 5.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)

Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundBeratung

Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

Zuschuss von 50 Prozent zum Honorar einer qualifizierten Energieberatung für Wohngebäude, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der später den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei BEG-Einzelmaßnahmen auslöst. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich für die Ergebnispräsentation in der Eigentümerversammlung.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
BAFA
BundSteuervorteil

Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG

Steuerliche Sonderabschreibung für vermietete oder betrieblich genutzte Baudenkmale im Inland. Der Steuerpflichtige kann in den ersten acht Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen absetzen, insgesamt also 100 Prozent über zwölf Jahre. Voraussetzung sind die Denkmaleigenschaft nach Landesrecht, Baumaßnahmen zur Erhaltung als Baudenkmal oder zu dessen sinnvoller Nutzung sowie die vorherige Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Zuschussfinanzierte Kostenanteile sind von der Bemessungsgrundlage abzuziehen.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Finanzverwaltung, Bescheinigung durch die Denkmalschutzbehörde
BundSteuervorteil

Erhöhte Absetzungen für vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG, Denkmal-AfA)

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert und vermietet, kann die Sanierungskosten im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent und in den vier Jahren danach mit jeweils bis zu 7 Prozent absetzen. In zwölf Jahren sind so 100 Prozent der begünstigten Kosten abgeschrieben. Der Haken: Die Baumaßnahmen müssen vor Beginn mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt sein, und ohne deren Bescheinigung erkennt das Finanzamt nichts an. Zuschüsse aus öffentlichen Kassen mindern die begünstigten Kosten.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bescheinigung durch die nach Landesrecht zuständige Denkmalbehörde
BundSteuervorteil

Erhöhte Absetzungen in Sanierungsgebieten (§ 7h EStG)

Liegt ein vermietetes Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich, können Modernisierungs- und Instandsetzungskosten im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden sieben Jahren mit je bis zu 9 Prozent und in den vier Jahren danach mit je bis zu 7 Prozent abgesetzt werden. Begünstigt sind Maßnahmen im Sinne des § 177 Baugesetzbuch. Der Haken: Die Gemeinde muss die Voraussetzungen bescheinigen, und die Maßnahmen müssen vorher mit ihr vereinbart sein. Soweit Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmittel fließen, sind die Kosten nicht begünstigt.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bescheinigung durch die zuständige Gemeindebehörde
BundSteuervorteil

Erhöhte Absetzungen in Sanierungsgebieten nach Paragraf 7h EStG

Steuerliche Sonderabschreibung für vermietete Gebäude in foermlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Absetzbar sind im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent sowie in den darauffolgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten im Sinne des Paragrafen 177 BauGB. Erforderlich ist eine Bescheinigung der Gemeinde über die Lage im Gebiet, die Höhe der Aufwendungen und gegebenenfalls gewährte Zuschüsse. Aus Sanierungs- oder Entwicklungsfördermitteln gedeckte Kosten sind nicht begünstigt.

bis 9 Prozent der Kosten
bundesweit
Finanzverwaltung, Bescheinigung durch die Gemeinde
KommuneZuschuss

Fachförderrichtlinie Energieeffizienz mit stabilen Mieten Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert energetische Sanierungen und Heizungstechnik, wenn die Mieten stabil bleiben. Der Zuschuss orientiert sich an der nach Paragraf 559 BGB zulässigen Modernisierungsumlage für sechs Jahre: bei Mieten unter 7 Euro je Quadratmeter maximal 2 Euro je Quadratmeter mal 12 Monate mal 6 Jahre, also 144 Euro je Quadratmeter, bei Mieten über 7 Euro je Quadratmeter maximal 216 Euro je Quadratmeter.

Höhe je nach Vorhaben
Leipzig
Stadt Leipzig
SonstigeZuschuss

Förderangebote Wohnen für 2 bis 8 Personen

Zwei kombinierbare Bausteine für inklusive Wohnangebote für zwei bis acht Personen. Die Projektförderung deckt bis zu 200.000 Euro Personal- und Honorarkosten über drei Jahre mit bis zu 90 Prozent, die Investivförderung bis zu 380.000 Euro für Kauf, Umbau und Ausstattung mit bis zu 50 Prozent. Pro rollstuhlgerechter Wohneinheit gibt es bis zu 20.000 Euro zusätzlich für maximal vier Einheiten.

bis 90 Prozent, maximal 380.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
KommuneZuschuss

Förderprogramm Gebäudebegrünung und Entsiegelung der Stadt Leipzig

Modulare Zuschussförderung: Dachbegrünung mit 50 Prozent Basisförderung bis 60.000 Euro plus Boni von 80 Euro je Quadratmeter für Intensivgründach und je 60 Euro je Quadratmeter für Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründach, insgesamt bis 100.000 Euro und 90 Prozent. Fassadenbegrünung bis 20.000 Euro und 75 Prozent, Entsiegelung bis 50.000 Euro und 50 Prozent.

bis 50 Prozent, maximal 100.000 Euro
Leipzig
Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz
LandZuschuss

Förderprogramm gebundener Mietwohnraum Sachsen (RL gMW)

Sachsen fördert die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums mit einem Zuschuss, den die Kommunen an Eigentümer weiterreichen. Bis 2023 gab es bis zu 4,80 Euro je Quadratmeter und Monat als Baukostenzuschuss, seit 2024 orientiert sich die Förderung an der prognostizierten Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit und beträgt 45 Prozent im ersten Förderweg (Einkommensgrenzen nach Paragraf 1 der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung) und 35 Prozent im zweiten Förderweg (Paragraf 2). Die Bindung läuft 15 bis 20 Jahre und gilt für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Förderfähig sind Neubau, Modernisierung mit mindestens 600 Euro je Quadratmeter Investition und der Erwerb leerstehender Wohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Empfänger sind zunächst Dresden und Leipzig, weitere Kommunen können bei angespanntem Wohnungsmarkt hinzukommen; die Kommunen müssen bis zum 30. November des Vorjahres beantragen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsische Aufbaubank (SAB), Weiterleitung über die Kommunen
LandZuschuss

Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)

Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.

bis 80 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Förderrichtlinie preisguenstiger Mietwohnraum Sachsen (RL pMW)

Die Richtlinie fördert die Modernisierung von Mietwohnraum für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen. Der Zuschuss beträgt bei einer Standardmodernisierung 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 640 Euro je Quadratmeter Wohnfläche; bei energetischer Modernisierung auf Effizienzhaus 85 oder besser steigt er je nach Maßnahme auf 45 bis 65 Prozent. Ergänzend gibt es ein Förderergänzungsdarlehen bis 100 Prozent der ungedeckten Kosten. Gefördert werden Mietgebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, die aelter als 15 Jahre sind; in Städten unter 300.000 Einwohnern muss das Gebäude bewohnt, ein Denkmal oder ein erhaltenswertes Gebäude sein. Die Miete darf nach der Modernisierung höchstens 6,80 Euro je Quadratmeter betragen, bei energetischer Modernisierung 7,50 Euro, die Bindung läuft 15 Jahre und die Mieter brauchen einen Wohnberechtigungsschein. Die Mindestinvestition liegt bei 320 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.

bis 65 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank (SAB)
LandZuschuss

Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)

Zuschuss für die Modernisierung von Mietwohnungen, die anschließend an Haushalte mit geringem Einkommen vermietet werden. Der Grundfördersatz beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 640 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Bei energetischer Modernisierung auf mindestens Effizienzhaus-85-Niveau steigt der Satz auf 45 bis 65 Prozent.

bis 35 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
BundZuschuss

Förderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gibt Zuschüsse für die Instandsetzung gefaehrdeter Baudenkmale in privatem, kirchlichem und vereinsgetragenem Eigentum. Vor der Antragstellung ist ein Gespraech mit der zuständigen Regionalbetreuung Pflicht. Der Antrag braucht unter anderem eine denkmalfachliche Stellungnahme der Landesdenkmalpflege, eine gewerkeweise Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan. Anträge sind jährlich bis zum 31. August einzureichen, bei Katastrophenschäden ganzjährig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
LandKredit

Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)

Zinsgünstiges Darlehen für den Einbau oder die Erneuerung von Personenaufzügen in bestehenden Mietwohngebäuden in Sachsen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Mindestbetrag von 80.000 EUR, inklusive begleitender Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Zugangsbereich. Der Zinssatz lag zuletzt bei 2,16 Prozent bei bis zu 20 Jahren Zinsbindung.

bis 100 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge (RL pHWEV)

Zuschuss zur Verringerung des Hochwasserrisikos an Wohngebäuden in Sachsen. Gefördert wird die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen, die das gebäudespezifische Hochwasserrisiko ermitteln und konkrete Schutzmaßnahmen vorschlagen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent, der Zuschuss liegt zwischen 500 und 1.200 EUR je Gebäude.

bis 80 Prozent, maximal 1.200 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
BundZuschuss

Gewerbe zu Wohnen (266)

Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.

bis 300.000 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Kommunen (422)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau effizienter Heizungen in kommunalen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Einheit 2 bis 6 und 8.000 Euro für weitere. Bei Nichtwohngebäuden 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach gestaffelt nach Nettogrundfläche.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW 422)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Kommunen, die in bestehenden Gebäuden Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen einschließlich Erdwärmenutzung, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Gasheizungen oder einen Wärmenetzanschluss realisieren. Bei Nichtwohngebäuden gelten förderfähige Höchstkosten von 28.000 Euro bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche zuzüglich 197, 118 beziehungsweise 79 Euro je Quadratmeter in den höheren Flächenklassen; bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro je weiterer Wohneinheit.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)

Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien im Bestandsgebäude, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent sind maximal 80 Prozent möglich. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent, maximal 22.400 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen Wohngebäude (KfW 458)

Zuschuss für den Einbau klimafreundlicher Heizungen: Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heiztechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Dazu kommt bis zum 31. Januar 2027 ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein einkommensabhängiger Bonus von 10 bis 40 Prozent. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Für selbstnutzende Eigentümer ist der Gesamtfördersatz auf 70 Prozent gedeckelt.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW

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