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Förderprogramme für Sanierung in Hamburg

Diese Programme fördern Sanierung und sind in Hamburg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

77 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die energetische Sanierung

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LandZuschuss

Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)

Zuschuss für umfassende energetische Modernisierungen von Mietwohnungen im Rahmen des Hamburger Klimaschutzprogramms. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss je Quadratmeter Wohnfläche gewährt, ergänzt um Bonusmodule für nachhaltige Dämmstoffe, Klinkerfassadenerhalt und Innendämmung.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden

Zuschuss für die energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden. Module sind Gebäudehülle, Bonus Effizienzgebäude 70EE, Energieberatung nach DIN V 18599, Qualitätssicherung, nachhaltige Dämmstoffe, vorgefertigte serielle Elemente und Machbarkeitsstudien. Maximal 300.000 Euro je Förderfall, Energieberatung bis 11.000 Euro bei 45 Prozent der Nettokosten.

bis 300.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
BundBeratung

Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

Zuschuss von 50 Prozent zum Honorar einer qualifizierten Energieberatung für Wohngebäude, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der später den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei BEG-Einzelmaßnahmen auslöst. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich für die Ergebnispräsentation in der Eigentümerversammlung.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
BAFA
SonstigeZuschuss

Förderangebote Wohnen für 2 bis 8 Personen

Zwei kombinierbare Bausteine für inklusive Wohnangebote für zwei bis acht Personen. Die Projektförderung deckt bis zu 200.000 Euro Personal- und Honorarkosten über drei Jahre mit bis zu 90 Prozent, die Investivförderung bis zu 380.000 Euro für Kauf, Umbau und Ausstattung mit bis zu 50 Prozent. Pro rollstuhlgerechter Wohneinheit gibt es bis zu 20.000 Euro zusätzlich für maximal vier Einheiten.

bis 90 Prozent, maximal 380.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
LandZuschuss

Geringinvestive Maßnahmen (GIM)

Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Wohngebäuden. Gefördert werden hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Austausch von Umwälzpumpen, smarte Thermostate, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizungen und Smart-Metering. Die Förderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro je Wohneinheit.

bis 15 Prozent, maximal 3.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
BundZuschuss

Gewerbe zu Wohnen (266)

Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.

bis 300.000 Euro
bundesweit
KfW
LandZuschuss

Hamburger Gründachförderung

Zuschuss für freiwillige Dachbegrünungen ab 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche und für Fassadenbegrünungen ab 1.000 Euro förderfähiger Kosten. Private und Eigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent, andere Antragsteller 40 Prozent, jeweils bis 100.000 Euro je Gebäude. Die Sonderkategorie Gebäudebegrünung PLUS fördert mit 75 bis 100 Prozent bis 200.000 Euro.

bis 60 Prozent, maximal 200.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg im Auftrag der BUKEA
LandZuschuss

Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmepumpen

Zuschuss für Wärmepumpen und erforderliche Umfeldmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden zudem Wärmespeicher ab 4 Kubikmeter und die Mehrfachnutzung von Flächen für Wärmepumpen, Geothermie oder Solarthermie. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

bis 20 Prozent, maximal 100.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
BundZuschuss

Heizungsförderung für Kommunen (422)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau effizienter Heizungen in kommunalen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Einheit 2 bis 6 und 8.000 Euro für weitere. Bei Nichtwohngebäuden 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach gestaffelt nach Nettogrundfläche.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)

Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien im Bestandsgebäude, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent sind maximal 80 Prozent möglich. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent, maximal 22.400 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für eine effiziente Heizungsanlage in bestehenden Nichtwohngebäuden. Förderhöchstbetrag gestaffelt nach beheizter Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach 197 Euro je Quadratmeter bis 400 Quadratmeter, 118 Euro je Quadratmeter bis 1.000 Quadratmeter und 79 Euro je Quadratmeter darüber.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (459)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden durch Unternehmen, Vermieter und Contractoren. Förderfähige Kosten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Wohneinheit 2 bis 6 und 8.000 Euro ab Wohneinheit 7. Gefördert werden Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und Wärmenetzanschluss.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
LandKredit

IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie

Zinsverbilligtes Darlehen für Familien, die eine bestehende Wohnimmobilie der Energieklassen D bis H kaufen und im Zuge des Erwerbs energetisch mindestens auf Klasse C sanieren. Bis zu 150.000 bis 180.000 Euro zu 2 Prozent Zinssatz bei 15 Jahren Laufzeit. Förderfähig sind Kaufpreis, Erwerbsnebenkosten und Sanierungskosten.

bis 180.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandKredit

IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen

Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung einzelner oder mehrerer Bauteile der Gebäudehülle sowie für Wärmepumpen und Solarthermie im selbstgenutzten Eigenheim. Der Zinssatz beträgt 2 Prozent bei bis zu 15 Jahren Zinsbindung und einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Auch qualitätssichernde Maßnahmen wie Baubegleitung sind förderfähig.

10.000 Euro bis 75.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandKredit

IFB-Ergänzungsdarlehen

Nachrangdarlehen von bis zu 100.000 Euro für Bau oder Erwerb selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen in Hamburg. Förderfähig sind Anschaffungskosten, Baukosten und Modernisierungsarbeiten bis zu einem Anteil von 50 Prozent. Zinsbindung wahlweise 10 oder 15 Jahre.

bis 100.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandKredit

IFB-Förderkredit Kulturstätten

Zinsgünstiges Darlehen ab 20.000 Euro für Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen oder Modernisierungen von Kulturstätten mit kulturpolitischer Bedeutung. Die Tilgung beginnt in der Regel bei mindestens 2 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen. Erforderlich ist eine Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Behörde für Kultur und Medien.

ab 20.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandKredit

IFB-Förderkredit Sport

Zinsgünstiges Darlehen ab 20.000 Euro für Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen oder Modernisierungen von Sportstätten mit sportpolitischer Bedeutung. Die Tilgung beträgt in der Regel mindestens 2 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen. Voraussetzung ist eine Bestätigung der Förderfähigkeit durch das Landessportamt.

ab 20.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandKredit

IFB-Modernisierungsdarlehen

Zinsgünstiges Darlehen für allgemeine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, Dachgeschossausbau, Balkonsanierung, Dämmung oder Heizung. Es sind bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren mit 5- oder 10-jähriger Zinsbindung.

bis 25.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandKredit

IFB-WEGfinanz

Darlehen für einzelne Wohnungseigentümer, die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen eines WEG-Beschlusses mitfinanzieren. Zwischen 5.000 und 35.000 Euro je Eigentümer ohne Grundschuldeintrag. Die Hausverwaltung koordiniert das Verfahren für alle interessierten Eigentümer.

5.000 Euro bis 35.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
BundKredit

Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)

Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die sanierungsbedürftigen Bestandswohnraum kaufen und anschließend energetisch sanieren. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Förderfähig sind Bestandsgebäude der Energieeffizienzklassen F, G oder H, der jeweils gültige Endkundenzins ist bei der KfW abzufragen.

140.000 Euro bis 180.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
SonstigeZuschuss

Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Sonderweg der DSD für Denkmale, die durch Hochwasser, Sturm oder Brand geschädigt wurden. Anträge sind ganzjährig möglich und werden im beschleunigten Verfahren geprüft. Damit können Notsicherungen und Reparaturen ohne Wartezeit auf die jährliche Antragsfrist angegangen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)
BundKredit

Kommunen - Kredit (264)

BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 10 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzstandard, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung bei Wohngebäuden.

bis 15 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Kommunen - Zuschuss (464)

BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 4 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung, außerdem Förderung von Nachhaltigkeitszertifizierung und Baubegleitung.

bis 4 Mio. Euro
bundesweit
KfW
LandZuschuss

Nachhaltiges Bauen

Zuschuss für klimaschonenden Neubau (KSN) von Nichtwohngebäuden ab 100 Quadratmeter Nutzfläche sowie für Ökobilanzierung und Qualitätssicherung im Holzbau. KSN wird mit bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert, maximal 100.000 Euro je Bauteil und 200.000 Euro insgesamt. Ökobilanzierung und QS-Holzbau werden mit bis zu 80 Prozent des Honorars bis 10.000 Euro bezuschusst.

bis 20 Prozent, maximal 200.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg

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