Förderprogramme für Sanierung in Hessen
Diese Programme fördern Sanierung und sind in Hessen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
176 Programme gefunden
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Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)
Zuschuss für den Austausch der Heizung gegen Biomasseheizung, Wärmepumpe einschließlich Erdwärmesonde, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent, sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Maximal sind 80 Prozent Förderquote möglich. Förderfähige Höchstkosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten.
Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für eine effiziente Heizungsanlage in bestehenden Nichtwohngebäuden. Förderhöchstbetrag gestaffelt nach beheizter Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach 197 Euro je Quadratmeter bis 400 Quadratmeter, 118 Euro je Quadratmeter bis 1.000 Quadratmeter und 79 Euro je Quadratmeter darüber.
Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (459)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden durch Unternehmen, Vermieter und Contractoren. Förderfähige Kosten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Wohneinheit 2 bis 6 und 8.000 Euro ab Wohneinheit 7. Gefördert werden Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und Wärmenetzanschluss.
Heizungsförderung für Unternehmen Nichtwohngebäude (KfW 522)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die in bestehenden Nichtwohngebäuden in Deutschland eine neue klimafreundliche Heizung einbauen oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz herstellen. Die Förderbedingungen wurden im Zuge der Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21. Juli 2026 geaendert. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 vollständig mit korrekter Bestätigung zum Antrag eingegangen sind, werden noch nach den alten Bedingungen beschieden.
Heizungsförderung für Unternehmen Wohngebäude (KfW 459)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Unternehmen, juristische Personen und Contractoren, die in bestehenden Wohngebäuden eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz herstellen. Auch Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzen, stellen ihren Antrag über dieses Produkt. Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. Boni wie Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus stehen dieser Antragstellergruppe nicht zu.
Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (KfW 522)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Solarthermie, emissionsarme Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle einschließlich Erdwärme, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen sowie den Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze in bestehenden Nichtwohngebäuden. Die förderfähigen Höchstkosten richten sich nach der beheizten Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, zusätzlich 197 Euro je Quadratmeter bis 400, 118 Euro bis 1.000 und 79 Euro je Quadratmeter darüber.
Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (KfW 459)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen einschließlich Erdwärmenutzung, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Geräten sowie für den Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze in bestehenden Wohngebäuden. Die förderfähigen Höchstkosten betragen 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro.
Hessen-Darlehen Bestandserwerb (Erwerb einer selbst genutzten Immobilie)
Zinsgünstiges Nachrangdarlehen des Landes Hessen für den Erwerb eines bestehenden Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung. Förderfähig sind auch damit verbundene Modernisierungs-, Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen. Der Sollzinssatz liegt bei 1,60 Prozent und ist 20 Jahre festgeschrieben.
Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)
Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die sanierungsbedürftigen Bestandswohnraum kaufen und anschließend energetisch sanieren. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Förderfähig sind Bestandsgebäude der Energieeffizienzklassen F, G oder H, der jeweils gültige Endkundenzins ist bei der KfW abzufragen.
Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Sonderweg der DSD für Denkmale, die durch Hochwasser, Sturm oder Brand geschädigt wurden. Anträge sind ganzjährig möglich und werden im beschleunigten Verfahren geprüft. Damit können Notsicherungen und Reparaturen ohne Wartezeit auf die jährliche Antragsfrist angegangen werden.
KfW 159 Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung und Einbruchschutz
Förderkredit für den Abbau von Barrieren im Wohngebäude und im Wohnumfeld sowie für Einbruchschutz. Gefördert werden barrierefreie Wege und Zugaenge, Aufzüge, Lifte und Rampen, barrierefreie Bäder, Smart-Home-Technik und Gemeinschaftsräume sowie einbruchhemmende Türen, Fenster, Schloesser, Rolläden und Alarmanlagen. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit bei Laufzeiten bis 30 Jahre und Zinsbindung bis 10 Jahre. Antragsberechtigt sind private Eigentümer und Mieter, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften und öffentliche Einrichtungen. Eigenleistungen und Ferienimmobilien sind ausgeschlossen.
KfW 159 Altersgerecht Umbauen - Kredit
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren und für Einbruchschutz im Wohnungsbestand. Gefördert werden unter anderem barrierefreie Wege und Eingaenge, Treppenlösungen, veraenderte Raumgeometrien, Badumbauten, Smart-Home- und AAL-Systeme sowie Gemeinschaftsräume. Zum Einbruchschutz zählen einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Fenster, Rolläden und Alarmanlagen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter unabhängig vom Alter sowie Genossenschaften, Bauträger und öffentliche Stellen. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.
KfW 159 Altersgerecht Umbauen Kredit
Der Kredit finanziert Barrierereduzierung und Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen als Eigentümer und als Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gefördert werden sieben Bereiche der Barrierereduzierung, vom Weg zum Gebäude über Eingang, Treppen, Raumaufteilung und Bad bis zu Assistenzsystemen und Gemeinschaftsräumen, dazu Türen, Fenster, Schloesser, Rolläden und Alarmanlagen für den Einbruchschutz. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung, die Konditionen legt die KfW am Zusagetag fest. Ferienhäuser, gewerbliche Flächen und Eigenleistungen sind ausgeschlossen.
KfW 261 Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit
Der KfW-Kredit 261 finanziert die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 30 Jahren Laufzeit und bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe wird ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 20 Prozent gewährt. Für die Sanierung eines Worst Performing Building kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für eine serielle Sanierung 15 Prozentpunkte, sodass insgesamt bis zu 40 Prozent Ersparnis möglich sind. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist zwingend erforderlich. Zum 21.07.2026 wurden die Förderbedingungen angepasst.
KfW 261 Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude Kredit
Mit dem Wohngebäude-Kredit finanziert die KfW die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus, auch für vermietete Objekte. Der Kredit beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, die Laufzeit reicht von 4 bis 30 Jahren mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Der Tilgungszuschuss haengt von der erreichten Stufe ab und liegt laut KfW bei 10 Prozent (bis 15.000 Euro) für Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse, 15 Prozent (bis 22.500 Euro) für EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse, 5 Prozent für EH 55 EE, 10 Prozent für EH 55 NH sowie 5 Prozent für EH 70/85 NH und EH Denkmal EE. Für ein Worst Performing Building kommen 10 Prozent, für serielle Sanierung 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss hinzu. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein und ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.
KfW 261 Effizienzhaus Denkmal - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Baudenkmalen und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz zum Effizienzhaus Denkmal. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt 5 Prozent und maximal 7.500 Euro je Wohneinheit für die Erneuerbare-Energien-Klasse sowie 10 Prozent und maximal 15.000 Euro je Wohneinheit für die Nachhaltigkeits-Klasse. Zusätzlich sind ein Bonus für Worst Performing Buildings von 10 Prozent sowie ein Bonus für serielle Sanierung möglich. Der Bauantrag muss zum Antragszeitpunkt mindestens fuenf Jahre zurückliegen.
KfW 261 Wohngebäude - Kredit (BEG Komplettsanierung zum Effizienzhaus)
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Komplettsanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus. Der Tilgungszuschuss haengt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab und liegt laut KfW zwischen 5 und 15 Prozent, maximal 22.500 Euro. Für besonders schlechte Bestandsgebäude (Worst Performing Building) nennt die KfW einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent, für serielle Sanierung 15 Prozent. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein, gefördert werden die Stufen Effizienzhaus 40 bis 85 sowie Effizienzhaus Denkmal. Ein Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben von Anfang an begleiten.
KfW 263 Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude Kredit
Der KfW-Kredit 263 finanziert die Sanierung zum oder den Kauf eines Effizienzgebäudes im Nichtwohnbereich. Je nach erreichter Stufe wird ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 Prozent gewährt. Zusätzlich sind Förderungen für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung möglich. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Die Förderbedingungen wurden zum 21.07.2026 an die neuen BEG-Eckpunkte angepasst, bereits zugesagte Anträge sind davon nicht betroffen.
KfW 266 Gewerbe zu Wohnen
Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Nichtwohnflächen wie Bueros oder Ladenflächen in Wohnraum. Gefördert werden 30 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 100.000 Euro je neuer Wohneinheit, das ergibt bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit und höchstens 300.000 Euro je Vorhaben. Es muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen, das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein und nach dem Umbau mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE erreichen. Planung und Baubegleitung sind mitförderfähig, ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden. Der Antrag läuft direkt über das KfW-Antragsportal.
KfW 308 Jung kauft Alt - Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb
Zinsverbilligter Förderkredit des Bundes für Familien mit mindestens einem Kind und Alleinerziehende, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei einem Kind und steigt um 10.000 Euro je weiterem Kind. Das Gebäude muss auf mindestens Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse saniert werden. Laufzeiten bis 35 Jahre mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung.
KfW 308 Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (Jung kauft Alt)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Je nach Kinderzahl und Einkommen liegt die Kredithöhe zwischen 140.000 und 180.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro, bei zwei Kindern 100.000 Euro und ab drei Kindern 110.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten. Das Gebäude muss die Energieklasse F, G oder H haben und innerhalb von viereinhalb Jahren nach Zusage auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden. Der Antrag muss vor dem Kauf über einen Finanzierungspartner gestellt werden.
KfW 358 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Plus - Wohngebäude
Der Ergänzungskredit Plus finanziert Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss der KfW oder des BAFA zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bei bis zu 35 Jahren Laufzeit und bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Kosten der bezuschussten Maßnahme. Für die erste Zinsbindungsfrist gewährt die KfW einen zusätzlichen Zinsvorteil, wenn das Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt.
KfW 358/359 Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude
Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für alle, denen ein Zuschuss der KfW oder des BAFA für energetische Einzelmaßnahmen bereits zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kredit schließt die Luecke zwischen Zuschuss und Gesamtkosten. Die Variante 358 (Plus) mit zusätzlicher Zinsverbilligung setzt ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro und Selbstnutzung voraus, die Variante 359 steht auch Vermietern, Unternehmen, Genossenschaften und gemeinnützigen Organisationen offen. Die Zuschusszusage darf nicht aelter als zwölf Monate sein. Anders als sonst darf das Vorhaben hier bereits begonnen haben, wenn die Zuschusszusage vorliegt.
KfW 359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude
Der Ergänzungskredit 359 richtet sich an alle Investierenden mit einer Zuschusszusage der KfW oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA nach der BEG Einzelmaßnahmen, ohne Einkommensgrenze und ohne Selbstnutzungspflicht. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen sowie Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
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