Förderung als Zuschuss für Sanierung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sanierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Junges Wohnen Bayern
Im Rahmen des Jungen Wohnens unterstützt der Freistaat private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende. Das Programm ergänzt das Bayerische Wohnungsbauprogramm um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und Studium.
Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Sonderweg der DSD für Denkmale, die durch Hochwasser, Sturm oder Brand geschädigt wurden. Anträge sind ganzjährig möglich und werden im beschleunigten Verfahren geprüft. Damit können Notsicherungen und Reparaturen ohne Wartezeit auf die jährliche Antragsfrist angegangen werden.
KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude
Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärmenetz. Die KfW nennt eine Förderung von 30 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, zusammengesetzt aus einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent, der bis August 2028 auf null sinkt, und einem Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus, 15.000 Euro für die Wohneinheiten zwei bis sechs und 8.000 Euro für jede weitere. Vor dem Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag durch einen Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer, der Antrag läuft über das Portal Meine KfW.
Klimafonds von Umwelt Unternehmen
Regionaler Klimafonds, in den Bremer Unternehmen 25 Euro je Tonne berechneter CO2-Emission einzahlen. Aus den Mitteln werden Energieeffizienzmaßnahmen bei sozialen und kulturellen Einrichtungen wie Sportvereinen, Kitas und Kulturträgern in Bremen finanziert, der übrige Teil fließt in zertifizierte internationale Klimaschutzprojekte.
Kommunales Investitionsprogramm Kultur
Investitionsförderung für Kultureinrichtungen in Bremen, laut Kulturressort ausgeschrieben als Kommunales Investitionsprogramm Kultur 2026 für Sanierung, Klimaschutz und Bauinstandsetzung. Gefördert werden bauliche und technische Investitionen, die den Betrieb von Kultureinrichtungen sichern und energetisch verbessern. Fördersätze und Höchstbeträge werden auf der Programmseite nicht genannt.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau Brandenburg
Neben dem Goldenen Plan bietet der Landessportbund Brandenburg mit der Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau eine eigene Unterstützung bei Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen. Zuwendungen sind als Kombination aus nicht rückzahlbarem Zuschuss und Darlehen oder ausschließlich als Darlehen möglich. Damit können auch kleinere Vorhaben finanziert werden, die nicht in die großen Landesprogramme passen.
LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen. Grundlage ist die Richtlinie über die Projektförderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein sowie die Fördergrundsätze des LSV-Finanzausschusses. Anträge können für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie für den Kauf von Sportgeräten gestellt werden. Der LSV informiert daneben über Fördermittel von Bund und Land und über Fachthemen wie energetische Sanierung, Kunstrasen und Lärmschutz.
LSV-Investitionsförderung Schleswig-Holstein
Der Landessportverband Schleswig-Holstein fördert Bau- und Sanierungsvorhaben von Sportvereinen über die LSV-Investitionsförderung. Ergänzend informiert der Verband über Fördermittel von Bund, Land und EU sowie über Stiftungsmittel und Spendenprogramme. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine und Verbände des LSV Schleswig-Holstein. Die Beratung läuft über das Haus des Sports in Kiel. Konkrete Förderhöhen und Fristen ergeben sich aus den jeweiligen Programmunterlagen.
Landes-Denkmalförderprogramm Nordrhein-Westfalen
Jährliches Landesprogramm für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen mit einem Volumen von rund 16,1 Millionen Euro im Jahr 2026. Davon entfallen 13,1 Millionen Euro auf 212 Einzelvorhaben und 3 Millionen Euro auf eine Pauschalförderung von je 7.500 Euro an alle 396 Städte und Gemeinden. Gefördert werden Kommunen, private Denkmaleigentümer, Kirchengemeinden und Vereine bei Restaurierungs- und Sicherungsmaßnahmen. Die Einzelförderungen 2026 reichen von 12.750 Euro bis 350.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt seit 2026 über ein durchgaengig digitales Verfahren.
Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesprogramm soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten erhöhen. Mit Zuschüssen wird die barrierearme Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt sowie von selbst bewohnten Mietwohnungen, wenn der Mieter selbst den Antrag stellt. Damit ist es eines der wenigen Landesprogramme, bei denen Mieterinnen und Mieter direkt antragsberechtigt sind. Ergänzend gibt es das Darlehensprogramm Modernisierung von Wohnraum für die nachfragegerechte Sanierung von Wohnungsbeständen, mit Schwerpunkt auf barrierearmer und barrierefreier Anpassung. Konkrete Zuschusshöhen nennt die Übersichtsseite des LFI nicht.
Lebendige Zentren - Aktive Stadt
Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung zur Stärkung von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen. In Rheinland-Pfalz wurden die früheren Programme Aktive Stadtteilzentren und Historische Stadt - Städtebaulicher Denkmalschutz darin zusammengefasst. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, Gebäudesanierungen, Mobilitätsverbesserungen und Zentrenmanagement.
Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung
Förderung der generationengerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die zinsfreien Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter. Der gleichzeitige Ein- oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro je Wohnung gefördert.
Mietwohnungsfinanzierung BW Modernisierung mit Mietpreis- und Belegungsbindung
Wer bestehende Mietwohnungen modernisiert und dafuer neue Bindungen eingeht, erhält in Baden-Württemberg einen Zuschuss von mindestens 410 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Bindungsdauer kann 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahre betragen. Gefördert werden energetische Sanierungen nach den geltenden Gebäudestandards sowie Barriereabbau nach DIN 18040-2, als Einzelmaßnahme oder als Paket. Die Arbeiten dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben und die Wohnungen gehen an Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein. Auch hier gilt der Hinweis der L-Bank, dass die Fördermittel vorzeitig aufgebraucht sind und die Bearbeitung mindestens ein Jahr dauern kann.
Moderne Sportstätte NRW
Das Programm Moderne Sportstätte NRW unterstützt Sportvereine dabei, vereinseigene Sportstätten zu modernisieren, funktional aufzuwerten und zeitgemäß auszustatten. Antragsberechtigt sind Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die Eigentümer einer Sportstätte sind oder als Mieter beziehungsweise Paechter für deren Unterhaltung verantwortlich sind. Das Interessenbekundungsverfahren startet am 1. Juni 2026 über das Förderportal, das Antragsmodul NRW-Plan.web oeffnet im September 2026. Die Abwicklung läuft über den Landessportbund NRW.
Moderne Sportstätte NRW
Nach dem weitgehend ausgeschöpften Programm Moderne Sportstätte 2022 mit 300 Millionen Euro hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Nachfolgeprogramm für Modernisierung, Sanierung und Neubau von Sportstätten aufgelegt. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Kommunen im Land. Für das Vorgaengerprogramm läuft die Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise bis zum 30. Juni 2027. Konkrete Förderquoten und Höchstbeträge stehen in der jeweiligen Programmrichtlinie.
Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen
Mit dem Förderprogramm Moderne Sportstätte NRW unterstützt das Land Sportvereine dabei, ihre Sportanlagen zu modernisieren, funktional aufzuwerten und zeitgemäß auszustatten. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die eine Sportstätte besitzen oder als Mieter oder Pächter für deren Instandhaltung verantwortlich sind. Dem Antrag geht ein Interessenbekundungsverfahren im Förderportal des Landessportbundes NRW voraus, zuvor stimmen sich Vereine mit ihren Stadt-, Gemeinde- und Kreissportbünden ab. Eine Roadmap des LSB beschreibt alle Schritte von der Interessenbekundung bis zur Bewilligung.
Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung
Zuschuss für die Modernisierung von Mietwohnungen in Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE). Das Programm ergänzt die allgemeinen Modernisierungsprogramme der Hamburger Wohnraumförderung in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf.
München - FKG Einzelmaßnahmen Effizienz und Heizungsoptimierung
Neben dem Heizungstausch fördert das Münchner FKG Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung, darunter ausdrücklich die Heizungsoptimierung sowie Fenstertausch und die Dämmung der Gebäudehülle. Weiter förderfähig sind Sanierungsstandards für Effizienzhäuser im Bestand, klimagerechte Gebäudestandards, Sanierungen mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz, Photovoltaikberatung, Mieterstrommodelle und Steckersolargeräte. Für die Wärmewende relevant sind zusätzlich die geförderten Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze.
München - Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), Einzelmaßnahme Heizungstausch
Das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude bezuschusst im Baustein Heizungstausch den Einbau elektrisch angetriebener Wärmepumpen, von Solarthermieanlagen und den Anschluss an die Fernwärme in Bestandsgebäuden. Ziel ist der Ausstieg aus fossilen Heizungen im gesamten Stadtgebiet. Ergänzend fördert die Stadt Bonusmaßnahmen sowie Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze. Die verbindlichen Förderhöhen und Bedingungen stehen in der Richtlinie und auf den jeweiligen Seiten der einzelnen Fördermaßnahmen.
Nationale Projekte des Städtebaus
Bundesprogramm für städtebauliche Projekte mit besonderer nationaler oder internationaler Wahrnehmbarkeit und hoher fachlicher Qualität. Gefördert werden große, baukulturell anspruchsvolle und experimentelle Vorhaben mit Vorbildcharakter, thematisch unter anderem Denkmalschutz und Revitalisierung kulturellen Erbes, Quartiersentwicklung, öffentlicher Raum, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Inklusion und Teilhabe. Seit 2014 wurden 228 Projekte mit rund 721 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert (Stand Mai 2025). Die Auswahl erfolgt über Projektaufrufe durch eine unabhängige Expertenjury.
Niedersachsen - Klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
Niedersachsen fördert die klimagerechte Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit Darlehen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen die Energieeffizienzklasse nach dem Gebäudeenergiegesetz um mindestens zwei Klassen verbessern. Der Austausch der Heizung ist dabei einer der wirksamsten Hebel. Gefördert werden Investoren, die Mietwohnungen modernisieren, die vor dem 08.12.2004 fertiggestellt wurden. Höhe von Darlehen und Zuschuss richten sich nach Einkommensgruppe sowie den zuwendungsfähigen Herstellungs- und Grundstückskosten.
Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö)
Zuschuss des Freistaates Sachsen für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen. Daneben wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes über das Landesamt begleitet. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge werden nicht öffentlich beziffert und im Einzelfall festgelegt.
Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Zuschussförderung)
Barer Zuschuss für Neubau, Ersterwerb, Umbau, Nutzungsänderung und Erweiterung von Wohnplätzen für Studierende und Auszubildende im Saarland. Die Auszahlung erfolgt in Raten über mehrere Jahre im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Alternative zur Kreditvariante der saarländischen Wohnraumförderung.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuschuss für die Schaffung neuer Wohnheimplätze, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Die Förderung erfolgt über zeitlich befristete Förderaufrufe mit vorgeschalteter Projektskizze. Konkrete Fördersaetze und Höchstbeträge je Wohneinheit sind der jeweils geltenden Richtlinie zu entnehmen.
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