Förderung als Zuschuss für Sanierung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sanierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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EFRE Hamburg 2021 bis 2027
Hamburger Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der EU-Kommission am 16. Juni 2022 genehmigt. Der Schwerpunkt liegt auf regionalen Innovationen und Klimaschutz, unter anderem Forschung zur Wasserstoffnutzung und zum Quantencomputing sowie Energieeffizienz öffentlicher Gebäude, insbesondere Gebäudeautomation an Schulen. Die IFB Hamburg handelt als zwischengeschaltete Stelle im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg.
ENEO - Energieberatung für Effizienz und Optimierung
Förderung einer Initialberatung zu möglichen Maßnahmen der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern in Berlin. Der Zuschuss beträgt 595 Euro für das erstellte Energiegutachten und deckt die förderfähigen Beratungskosten vollständig ab.
EffInvest - Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (Programm 364, EFRE 2021-2027)
EFRE-Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent für Vorhaben, die die Energieeffizienz eines gewerblichen Betriebs dauerhaft um mindestens 20 Prozent oder die sonstige Ressourceneffizienz um mindestens 10 Prozent steigern. Der Mindestzuschuss beträgt 50.000 Euro, das Mindestinvestitionsvolumen 250.000 Euro bei kleinen und 500.000 Euro bei mittleren und großen Unternehmen.
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)
Zuschuss für umfassende energetische Modernisierungen von Mietwohnungen im Rahmen des Hamburger Klimaschutzprogramms. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss je Quadratmeter Wohnfläche gewährt, ergänzt um Bonusmodule für nachhaltige Dämmstoffe, Klinkerfassadenerhalt und Innendämmung.
Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden
Zuschuss für die energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden. Module sind Gebäudehülle, Bonus Effizienzgebäude 70EE, Energieberatung nach DIN V 18599, Qualitätssicherung, nachhaltige Dämmstoffe, vorgefertigte serielle Elemente und Machbarkeitsstudien. Maximal 300.000 Euro je Förderfall, Energieberatung bis 11.000 Euro bei 45 Prozent der Nettokosten.
Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft 2023
Zuschuss für die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft. Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehuelle sowie Maßnahmen im Bad wie Lüftungsanlagen, Schwimmbadtechnik, Heizungstechnik und Beleuchtung. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)
Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.
Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart
Zuschuss der Stadt Stuttgart für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Bei Einzelmaßnahmen gibt es 35 Euro je Quadratmeter Fassadendämmfläche (U-Wert maximal 0,20 W/m2K), 45 Euro je Quadratmeter Dachdämmfläche (U-Wert maximal 0,14 W/m2K) und 90 Euro je Quadratmeter Fensterfläche inklusive Rahmen. Alternativ wird die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser gefördert; für ökologisch zertifizierte Dämmstoffe nach DIN EN 13171 bei Dachsanierungen gibt es einen Bonus.
Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart
Stuttgart bezuschusst die energetische Sanierung von Wohngebäuden im gesamten Stadtgebiet. Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern werden mit festen Beträgen von 35 bis 90 Euro je Quadratmeter Bauteilfläche gefördert, die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Für ökologische Baustoffe gibt es einen Bonus. Voraussetzung ist ein Prüfprotokoll beziehungsweise Fördernachweis eines anerkannten Energie-Effizienz-Experten, dessen Kosten der Eigentümer trägt.
Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart (ESP-Wohnen)
Stuttgart bezuschusst energetische Sanierungen an Wohngebäuden: Fassadendämmung mit 35 Euro je Quadratmeter, Dachdämmung mit 45 Euro je Quadratmeter und Fenstertausch mit 90 Euro je Quadratmeter. Die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser wird mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Für ökologische Dachdämmung aus Holzweichfaser nach DIN EN 13171 gibt es zusätzlich 30 Euro je Quadratmeter.
Entschaedigungsfonds Denkmalpflege Bayern
Sondervermögen des Freistaats Bayern, das je zur Haelfte vom Land und von den Kommunen gespeist wird und derzeit jährlich 32 Millionen Euro für die Denkmalpflege bereitstellt. Gefördert werden vorrangig umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern von überregionaler Bedeutung und akuter Gefaehrdung, darunter Wohngebäude, Kirchen, Schloesser, Industriebauten und Freizeitanlagen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, als Darlehen oder in Kombination. Voraussetzung ist, dass dem Eigentümer die volle Übernahme der Instandsetzungskosten wirtschaftlich nicht zumutbar ist; dies wird individuell geprüft. Anträge laufen über die untere Denkmalschutzbehörde.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Kommunen
Zuschuss für kommunale Investitionen in strukturschwachen ländlichen Gebieten, etwa Wohnraummodernisierung, Erschließung von Gewerbeflächen, Gemeinschaftseinrichtungen und Grundversorgungsinfrastruktur. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu 40 Prozent, maximal 50 Prozent der Investitionskosten je nach Vorhabenart.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen
Zuschuss von 5.000 bis 250.000 Euro für Investitionen im ländlichen Raum in drei Schwerpunkten. Arbeiten umfasst Betriebserweiterung, Neuansiedlung, Verlagerung aus Gemengelagen, Umnutzung von Gebäuden und Reaktivierung von Brachflächen. Grundversorgung fördert Laden, Praxis oder Büro für den örtlichen Bedarf. Wohnen fördert die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnraum und umfassende Modernisierungen in Ortskernen. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu zehn Prozent, bei Schwerpunktvorhaben höher.
Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege NRW)
Zuschuss von maximal 350.000 Euro für Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Natürliche und juristische Personen des Privatrechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Kommunen 30 Prozent. Gefördert werden auch wissenschaftliche Erforschung, Erfassung und Praesentation.
Fachförderrichtlinie Energieeffizienz mit stabilen Mieten Leipzig
Die Stadt Leipzig fördert energetische Sanierungen und Heizungstechnik, wenn die Mieten stabil bleiben. Der Zuschuss orientiert sich an der nach Paragraf 559 BGB zulässigen Modernisierungsumlage für sechs Jahre: bei Mieten unter 7 Euro je Quadratmeter maximal 2 Euro je Quadratmeter mal 12 Monate mal 6 Jahre, also 144 Euro je Quadratmeter, bei Mieten über 7 Euro je Quadratmeter maximal 216 Euro je Quadratmeter.
Förderangebote Wohnen für 2 bis 8 Personen
Zwei kombinierbare Bausteine für inklusive Wohnangebote für zwei bis acht Personen. Die Projektförderung deckt bis zu 200.000 Euro Personal- und Honorarkosten über drei Jahre mit bis zu 90 Prozent, die Investivförderung bis zu 380.000 Euro für Kauf, Umbau und Ausstattung mit bis zu 50 Prozent. Pro rollstuhlgerechter Wohneinheit gibt es bis zu 20.000 Euro zusätzlich für maximal vier Einheiten.
Förderprogramm Dachbegrünung der Stadt Münster
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter begrünter Dachfläche und maximal 10.000 Euro je Maßnahme, für Dachbegrünungen an Bestands- und Neubauten. Förderfähig sind Vegetationsschicht, wurzelfeste Abdichtung, Schutzvlies, Drainelemente, Filtervlies und Substrat. Zusätzlich sinkt die Niederschlagswassergebühr um 80 Prozent, bei Retention ab 30 Litern je Quadratmeter um 90 Prozent.
Förderprogramm Gebäudebegrünung und Entsiegelung der Stadt Leipzig
Modulare Zuschussförderung: Dachbegrünung mit 50 Prozent Basisförderung bis 60.000 Euro plus Boni von 80 Euro je Quadratmeter für Intensivgründach und je 60 Euro je Quadratmeter für Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründach, insgesamt bis 100.000 Euro und 90 Prozent. Fassadenbegrünung bis 20.000 Euro und 75 Prozent, Entsiegelung bis 50.000 Euro und 50 Prozent.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)
München stockt mit dem FKG die Bundesförderung für energetische Sanierung, Heizungstausch und Photovoltaik auf. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch und Dämmung, der Wechsel auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärme, Sanierungen auf Effizienzhausstandard, Mieterstrommodelle sowie Steckersolargeraete. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und bevollmaechtigte Mieter mit Objekten in München. Seit Dezember 2025 gilt eine neue Systematik mit Boni für Vollsanierungen; die Maßnahme darf erst nach der zweiten Mitteilung der Stadt begonnen werden.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Einzelmaßnahmen Effizienzmaßnahmen
Die Stadt München bezuschusst Fenstertausch, Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizungstausch) und Heizungsoptimierung an Bestandsgebäuden. Ab 11. Dezember 2025 gilt eine Grundförderung von 5 Prozent, die sich durch Worst-First-Zuschlag (Effizienzklasse G oder H), Mehrfamilienhaus-Zuschlag (ab 3 Wohneinheiten) und Gebiets-Zuschlag um jeweils 5 Prozent auf bis zu 20 Prozent erhöhen kann. Zusätzliche Bonusmaßnahmen sind möglich.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Klimagerechte Gebäudestandards
Gefördert werden Sanierungen von Wohngebäuden, deren Treibhausgasemissionen über einen Lebenszyklus von 50 Jahren definierte Grenzwerte je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr nicht überschreiten. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent, Zuschläge für Worst-First-Gebäude, Mehrfamilienhäuser und definierte Gebiete erhöhen den Satz um jeweils 5 Prozent auf bis zu 30 Prozent.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Sanierungsstandards
Gefördert wird die Sanierung eines ganzen Gebäudes auf den Standard Effizienzhaus 55 oder besser beziehungsweise Effizienzhaus Denkmal. Die Grundförderung beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten und kann durch Worst-First-Zuschlag, Mehrfamilienhaus-Zuschlag und Gebiets-Zuschlag um jeweils 5 Prozent auf bis zu 25 Prozent steigen.
Förderprogramm gebundener Mietwohnraum Sachsen (RL gMW)
Sachsen fördert die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums mit einem Zuschuss, den die Kommunen an Eigentümer weiterreichen. Bis 2023 gab es bis zu 4,80 Euro je Quadratmeter und Monat als Baukostenzuschuss, seit 2024 orientiert sich die Förderung an der prognostizierten Angebotsmiete im Jahr der Bezugsfertigkeit und beträgt 45 Prozent im ersten Förderweg (Einkommensgrenzen nach Paragraf 1 der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung) und 35 Prozent im zweiten Förderweg (Paragraf 2). Die Bindung läuft 15 bis 20 Jahre und gilt für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Förderfähig sind Neubau, Modernisierung mit mindestens 600 Euro je Quadratmeter Investition und der Erwerb leerstehender Wohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Empfänger sind zunächst Dresden und Leipzig, weitere Kommunen können bei angespanntem Wohnungsmarkt hinzukommen; die Kommunen müssen bis zum 30. November des Vorjahres beantragen.
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.
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