Förderung als Zuschuss für Sanierung auf Ebene Land
Alle Programme für Sanierung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Sportstättenbau der Vereine (Bayern)
Investitionszuschüsse für bayerische Sportvereine, die vereinseigene Sportstätten bauen oder sanieren. Grundlage ist die bayerische Sportförderrichtlinie. Für BLSV-Mitgliedsvereine wickelt der Bayerische Landes-Sportverband als beliehener Unternehmer die Förderung ab, Anträge von Schützenvereinen laufen über den Bayerischen Sportschützenbund beziehungsweise den Oberpfälzer Schützenbund und die zuständige Regierung. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt das Ministerium nur in der Sportförderrichtlinie selbst.
Sportstättenbauförderung des Landessportbunds Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen fördert den vereinseigenen Sportstättenbau nach einer eigenen Förderrichtlinie. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB, die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal. Ergänzend verweist der LSB auf Bundesmittel wie die Kommunalrichtlinie für Klimaschutzinvestitionen. Förderquoten und Höchstbeträge stehen in der LSB-Förderrichtlinie.
Städtebauförderung M-V
Finanzhilfen für die drei Bund-Länder-Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden Anpassung der Infrastruktur, Modernisierung von Wohnraum, Aufwertung öffentlicher Räume, Bau von Gemeinbedarfseinrichtungen und grüne Infrastruktur. Antragsteller sind Städte und Gemeinden, private Bauherren reichen Einzelmaßnahmen bei der Kommune oder deren Sanierungsträger ein.
Städtebauförderung des Saarlandes
Finanzhilfen von Bund und Land für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung saarländischer Städte und Gemeinden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Grundlage sind das Baugesetzbuch, die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie die Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes.
Städtebauliche Erneuerung Baden-Württemberg (Städtebauförderung)
Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung von Innenstädten und Ortszentren in Baden-Württemberg. Ziele sind der Erhalt des Wohnbestands, die Reaktivierung von Brachflächen, bessere Rahmenbedingungen für private und gewerbliche Investitionen sowie die Attraktivität der Ortszentren. Die L-Bank übernimmt Teile der Mittelabwicklung.
Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin
Förderung von Berliner Sportvereinen für Kauf, Errichtung und Bauunterhaltung von Sportanlagen. Die Förderung besteht aus 20 Prozent nicht rückzahlbarem Zuschuss und 40 Prozent zinslosem, rückzahlbarem Darlehen bei 40 Prozent Eigenanteil des Vereins. Die Gesamtkosten je Einzelmaßnahme dürfen 3 Millionen Euro nicht übersteigen, daraus ergibt sich ein rechnerischer Zuschuss von höchstens rund 600.000 Euro zuzueglich Darlehen. Gefördert werden zum Beispiel Dachsanierungen, Heizungsanlagen, Vereinsheime, Bueros und Sporthallen.
Vereinssportstättenbau Baden-Württemberg
Zusätzlich zum Solidarpakt Sport stellt das Land Baden-Württemberg ab 2027 jährlich 16 Millionen Euro für den Vereinssportstättenbau bereit. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen des Bundes. Gefördert werden Bau, Sanierung und Modernisierung vereinseigener Sportstätten sowie die Beschaffung von Sportgeräten. Ergänzend investiert das Land in den kommunalen Sportstättenbau und die Sanierung von Schwimmbädern. Zusammen mit dem Solidarpakt planen Vereine und Verbände künftig mit rund 137 Millionen Euro jährlich.
Wohngebäuderückbau Sachsen
Reines Landesprogramm des Freistaats Sachsen zum Rückbau dauerhaft nicht mehr benoetigter Wohngebäude. Es ergänzt die Bund-Länder-Städtebauförderung und zielt auf die Anpassung des Wohnungsbestands an die demografische Entwicklung sowie auf die Stabilisierung des Wohnungsmarkts in schrumpfenden Städten und Gemeinden. Antragsberechtigt sind Kommunen und Wohnungsunternehmen. Das Programm wird neben der Brachflächenbeseitigung als eigenständiges Landesprogramm geführt und ist auf Gebiete der Städtebauförderung sowie auf städtebaulich begründete Rückbaustandorte ausgerichtet.
Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG) Hamburg
Hamburg fördert mit dem Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand die Umsetzung energetischer Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden als Bauteilförderung. Bezuschusst werden einzelne Bauteile wie Dämmung von Außenwaenden, Dach und Kellerdecke sowie Fenster und Außentüren. Werden gleichzeitig Bauteile aus verschiedenen Bauteilgruppen modernisiert, kommt ein Modernisierungsbonus hinzu. Die Antragstellung läuft über das WSG-Antragsportal der IFB Hamburg. Ergänzend bietet die Stadt mit den Hamburger Energielotsen eine kostenfreie Erstinformation zum energiesparenden Bauen und Wohnen an.
Sachsen-Anhalt ENERGIE Unternehmen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus EFRE- und Landesmitteln für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent für kleine, bis zu 35 Prozent für mittlere und bis zu 20 Prozent für große Unternehmen. Wichtig: Eine alleinige Förderung von Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen oder Speichern ist nicht möglich.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuschuss für die Schaffung neuer Wohnheimplätze, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Die Förderung erfolgt über zeitlich befristete Förderaufrufe mit vorgeschalteter Projektskizze. Konkrete Fördersaetze und Höchstbeträge je Wohneinheit sind der jeweils geltenden Richtlinie zu entnehmen.
10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern)
Bayerisches Landesprogramm für Eigentümer selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser mit den drei Bausteinen Heizungstausch Plus (2015 bis 2017), EnergieSystemHaus (2015 bis 2020) und PV-Speicher-Programm (2019 bis 2022). Das Programm wurde am 24.04.2022 eingestellt, eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen. Neuanträge sind nicht mehr möglich.
Aufzugsprogramm 2024 Sachsen-Anhalt
Zuschussprogramm für den nachträglichen Einbau von Aufzügen in Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt. Gefördert wurden 50 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, höchstens 120.000 Euro je Aufzug, als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit Auszahlung im Jahr 2024. Im Gegenzug mussten die geförderten Wohnungen 15 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet werden, die Miete durfte in den ersten vier Jahren 6,50 Euro je Quadratmeter in Magdeburg und Halle beziehungsweise 6,00 Euro in den übrigen Gemeinden nicht überschreiten. Die Förderung galt als De-minimis-Beihilfe. Anträge werden nicht mehr angenommen, die Investitionsbank weist das Programm als geschlossen aus.
Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)
Zuschuss für Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Zuwendung betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsaetzlich maximal 100.000 Euro je Kindertagesstätte und 10.000 Euro je Kindertagespflegestelle. Das Programm ist ausgelaufen.
Effiziente GebäudePLUS
Landesprogramm für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden in Berlin mit fuenf Modulen. Gefördert wurden Wärmeschutz der Gebäudehuelle, Energieberatung und Planung, Heizungs- und Kühlsysteme, digitale Systeme sowie die Zertifizierung als Effizienzhaus. Die Antragstellung ist seit dem 19. Dezember 2023 nicht mehr möglich.
Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden
Zuschuss für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden, etwa Anlagentechnik, Gebäudeautomation und Fassadensanierung. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten aus einem Gesamtbudget von 1,5 Millionen Euro EFRE-Mitteln. Die Einreichungsfrist für Projektskizzen ist abgelaufen, ausgewählte Projekte können noch Förderanträge stellen.
Förderprogramm Kanalzustandserfassung
Zuschuss für Grundstückseigentümer zur Erfassung des Zustandes privater Grundleitungen für häusliches Abwasser, also für die Kanaldichtheitsprüfung per Kamera. Das Programm wurde zum 31.12.2025 eingestellt, bereits bewilligte Anträge werden noch ausgezahlt.
Förderung Heizungstausch im Land Bremen
Ergänzende Landesförderung für den Ersatz fossiler Wärmeerzeuger und elektrischer Widerstandsheizungen in Bestandsgebäuden durch Wärmenetzanschluss, Wärmepumpe oder Solarkollektoranlagen in Kombination mit einer Wärmepumpe. Die Landesförderung war so bemessen, dass die Gesamtförderung 60 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben erreicht. Das Programm ist zum 31.08.2025 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie Energie)
Zuschuss für die energetische Modernisierung kommunaler Nichtwohngebäude, Ersatz- und Neubauten mit hohem energetischen Standard, Solarabsorberanlagen in Freibädern und Gebäudeautomation. Seit dem 01.01.2025 werden nur noch nicht-fossil betriebene Heizsysteme gefördert. Wegen hoher Nachfrage besteht seit dem 01.06.2026 ein Antragsstopp.
IBB Soziale Wohnraummodernisierung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 900 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für die energetische Komplettsanierung von Mietwohngebäuden auf Effizienzhaus-Standard 85, 70, 55 oder 40. Zusätzlich gab es 150 Euro je Quadratmeter für wertsteigernde Modernisierung und 100 Euro je Quadratmeter für objektspezifische Mehrkosten. Das Programm ist mit sofortiger Wirkung beendet.
Investitionspakt Sportstätten
Zuschussprogramm von Bund und Land ergänzend zur Städtebauförderung für die bauliche Sanierung und Erweiterung von Sportstätten. Gefördert wurden typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen in Städten und Gemeinden mit städtebaulichen Gesamtmaßnahmen. Das Budget ist ausgeschöpft, eine weitere Antragstellung ist nicht möglich.
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Saarland
Bund-Länder-Programm im Rahmen der Städtebauförderung zur Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten im Saarland. Das Ministerium führt die Seite ausdrücklich unter dem Titel Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (keine Förderung mehr möglich), laufende Maßnahmen werden nur noch abgewickelt. Nutzer, die nach diesem Programm suchen, sollten auf die reguläre Sportförderung der Sportplanungskommission ausweichen.
Kirchensanierung M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Kirchengebäuden sowie teilweise Rekonstruktion oder Neugestaltung von Kirchen und unmittelbar kirchlich genutzten Gebäuden. Das Programm ist ausgeschöpft, es können derzeit keine weiteren Anträge gestellt werden.
Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein
Das Landesprogramm bezuschusste Klimaschutzmaßnahmen privater Haushalte in Schleswig-Holstein, darunter auch Photovoltaik und Stromspeicher. Die Antragstellung wurde am 16. November 2023 gestoppt. Die Landesregierung hat entschieden, das Programm wegen der Haushaltslage nicht fortzuführen. Bereits vor dem Stopp eingegangene Anträge werden weiter bearbeitet und beschieden, die Bearbeitungszeiten sind wegen des Antragsvolumens verlaengert. Ein eigenes Landesprogramm für Balkonkraftwerke besteht in Schleswig-Holstein nicht.
Was Landesförderung bei Sanierung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Sanierung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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