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Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Saarland

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes · Saarland

Dieses Programm ist ausgelaufen. Es lohnt sich trotzdem, beim Fördergeber nach einem Nachfolger zu fragen, viele Töpfe werden unter neuem Namen weitergeführt.

Bund-Länder-Programm im Rahmen der Städtebauförderung zur Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten im Saarland. Das Ministerium führt die Seite ausdrücklich unter dem Titel Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (keine Förderung mehr möglich), laufende Maßnahmen werden nur noch abgewickelt. Nutzer, die nach diesem Programm suchen, sollten auf die reguläre Sportförderung der Sportplanungskommission ausweichen.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Keine Neuantragstellung mehr möglich

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.

Für wen ist das

Kommunen

Was du erfüllen musst

  • Saarländische Städte und Gemeinden
  • Sportstätte in kommunaler Trägerschaft
  • Bewilligte Maßnahmen aus vorherigen Programmjahren

Was du dafür brauchst

21 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Baujahr
  • Wohnfläche in Quadratmetern

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
  • Fachunternehmererklärung

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.

Kombinierbar mit

Alternative ist die Sportförderung der Sportplanungskommission aus Sporttotomitteln
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So läuft der Antrag ab

Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Saarland ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Saarland

Wer kann Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Saarland beantragen?

Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Saarland richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Saarländische Städte und Gemeinden

Wo gilt Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Saarland?

Das Programm gilt in Saarland. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Saarland vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Saarland beantragen?

Keine Neuantragstellung mehr möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Saarland mit anderen Förderungen kombinieren?

Alternative ist die Sportförderung der Sportplanungskommission aus Sporttotomitteln Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Saarland?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Gibt es Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Saarland noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

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Quelle und Stand

Angaben nach land-sl, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

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Bundesprogramm SKS Schwimmbäder

Eigener Programmzweig des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Sportstätten für kommunale Schwimmbäder, ausgestattet mit 250 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Antragsfrist endete am 19. Juni 2026. Eingegangen sind rund 950 Projektskizzen mit einem Fördervolumen von etwa 3,2 Milliarden Euro; die Auswahlentscheidung wird für September 2026 erwartet. Im Vordergrund stehen energetische Sanierung und klimaneutrale Wärmeversorgung von Bädern in kommunalem Eigentum.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
BundZuschuss

Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)

Mit dem Programm SKS unterstützt der Bund Kommunen beim Abbau des Sanierungsstaus an Sportstätten. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stehen für 2025 und 2026 insgesamt 916 Millionen Euro bereit. Es loest das früher breiter angelegte Programm für Sport, Jugend und Kultur ab. In SKS I wurden am 22. April 2026 aus 3.600 Projektskizzen 314 Projekte ausgewählt, ein weiteres Fenster SKS II ist für Herbst 2026 angekuendigt.

Höhe je nach Vorhaben
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
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Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft 2023

Zuschuss für die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft. Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehuelle sowie Maßnahmen im Bad wie Lüftungsanlagen, Schwimmbadtechnik, Heizungstechnik und Beleuchtung. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

bis 60 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MBJS
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Förderung des Sportstättenbaus Niedersachsen

Die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus unterstützt Vereine in Niedersachsen bei Investitionen in ihre Sportanlagen. Erfasst sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie Solaranlagen. Der Landessportbund stellt dazu Fachinformationen zu Themen wie LED-Beleuchtung, Kunstrasen, Laermschutz und barrierefreiem Bauen bereit. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Ergänzend gibt es den NBank-Investkredit Sport in Niedersachsen für Vereinssportstätten.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Landessportbund Niedersachsen
LandZuschuss

Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus

Investitionszuwendungen des Freistaats für Sportvereine, die Sportstätten in eigener Initiative errichten und erhalten. Gefördert werden Bauwerke zur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung, wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfuellen und für die sportliche Nutzung erforderlich sind. Anträge von BLSV-Mitgliedsvereinen laufen über den BLSV als beliehenen Träger, Schützenvereine gehen über BSSB oder OSB an die zuständige Regierung.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus Hessen

Hessen fördert Neubau, Erweiterung, Umbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung vereinseigener Sportstätten. Die Förderquote wurde von 20 auf 35 Prozent angehoben, die Höchstförderung von 200.000 Euro auf bis zu 1 Million Euro. Grundlage ist ein Sondervermögen Sport mit 130 Millionen Euro über zwölf Jahre. Gefördert werden Vorhaben ab einem Investitionsvolumen von 250.000 Euro, die Anmeldung erfolgt bis zum 1. Oktober beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

bis 35 Prozent, maximal 1 Mio. Euro
Hessen
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Saarland: Voraussetzungen, Höhe und Antrag | Antragio