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Förderprogramme für Sanierung in Sachsen auf Ebene Bund

Alle Programme für Sanierung auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

157 Programme gefunden

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BundZuschuss

KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude

Der Zuschuss fördert den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent; dazu kommen laut KfW ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent je nach Haushaltseinkommen. Der Gesamtfördersatz ist auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit gedeckelt; die Boni gibt es nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Die Saetze gelten seit der BEG-Anpassung vom 21. Juli 2026: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028, der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Förderfähig sind 28.000 Euro für ein Einfamilienhaus, im Mehrfamilienhaus 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Vor dem Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieeffizienz-Experten und einen Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 261 Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude Kredit

Mit dem Wohngebäude-Kredit finanziert die KfW die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus, auch für vermietete Objekte. Der Kredit beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, die Laufzeit reicht von 4 bis 30 Jahren mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Der Tilgungszuschuss haengt von der erreichten Stufe ab und liegt laut KfW bei 10 Prozent (bis 15.000 Euro) für Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse, 15 Prozent (bis 22.500 Euro) für EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse, 5 Prozent für EH 55 EE, 10 Prozent für EH 55 NH sowie 5 Prozent für EH 70/85 NH und EH Denkmal EE. Für ein Worst Performing Building kommen 10 Prozent, für serielle Sanierung 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss hinzu. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein und ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (Paragraf 35a Absatz 3 EStG)

Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1.200 Euro im Jahr. Begünstigt sind die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Wichtig für Umbauvorhaben: Die Ermäßigung gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Wer also den KfW-Kredit 159 oder einen Zuschuss der Pflegekasse für dieselbe Maßnahme nutzt, kann die Kosten nicht zusätzlich nach Paragraf 35a absetzen. Die Rechnung muss unbar bezahlt werden.

bis 20 Prozent, maximal 1.200 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über die Finanzaemter
BundZuschuss

KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude

Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärmenetz. Die KfW nennt eine Förderung von 30 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, zusammengesetzt aus einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent, der bis August 2028 auf null sinkt, und einem Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus, 15.000 Euro für die Wohneinheiten zwei bis sechs und 8.000 Euro für jede weitere. Vor dem Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag durch einen Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer, der Antrag läuft über das Portal Meine KfW.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes, Bundesförderung für effiziente Gebäude
BundKredit

KfW 358/359 Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen Wohngebäude

Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für alle, denen ein Zuschuss der KfW oder des BAFA für energetische Einzelmaßnahmen bereits zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kredit schließt die Luecke zwischen Zuschuss und Gesamtkosten. Die Variante 358 (Plus) mit zusätzlicher Zinsverbilligung setzt ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro und Selbstnutzung voraus, die Variante 359 steht auch Vermietern, Unternehmen, Genossenschaften und gemeinnützigen Organisationen offen. Die Zuschusszusage darf nicht aelter als zwölf Monate sein. Anders als sonst darf das Vorhaben hier bereits begonnen haben, wenn die Zuschusszusage vorliegt.

bis 120.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

KfW 266 Gewerbe zu Wohnen

Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Nichtwohnflächen wie Bueros oder Ladenflächen in Wohnraum. Gefördert werden 30 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 100.000 Euro je neuer Wohneinheit, das ergibt bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit und höchstens 300.000 Euro je Vorhaben. Es muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen, das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein und nach dem Umbau mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE erreichen. Planung und Baubegleitung sind mitförderfähig, ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden. Der Antrag läuft direkt über das KfW-Antragsportal.

bis 30 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 308 Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (Jung kauft Alt)

Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Je nach Kinderzahl und Einkommen liegt die Kredithöhe zwischen 140.000 und 180.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro, bei zwei Kindern 100.000 Euro und ab drei Kindern 110.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten. Das Gebäude muss die Energieklasse F, G oder H haben und innerhalb von viereinhalb Jahren nach Zusage auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden. Der Antrag muss vor dem Kauf über einen Finanzierungspartner gestellt werden.

140.000 Euro bis 180.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundKredit

KfW 261 Wohngebäude - Kredit (BEG Komplettsanierung zum Effizienzhaus)

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Komplettsanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus. Der Tilgungszuschuss haengt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab und liegt laut KfW zwischen 5 und 15 Prozent, maximal 22.500 Euro. Für besonders schlechte Bestandsgebäude (Worst Performing Building) nennt die KfW einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent, für serielle Sanierung 15 Prozent. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein, gefördert werden die Stufen Effizienzhaus 40 bis 85 sowie Effizienzhaus Denkmal. Ein Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben von Anfang an begleiten.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes, Bundesförderung für effiziente Gebäude
BundKredit

KfW 159 Altersgerecht Umbauen - Kredit

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren und für Einbruchschutz im Wohnungsbestand. Gefördert werden unter anderem barrierefreie Wege und Eingaenge, Treppenlösungen, veraenderte Raumgeometrien, Badumbauten, Smart-Home- und AAL-Systeme sowie Gemeinschaftsräume. Zum Einbruchschutz zählen einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Fenster, Rolläden und Alarmanlagen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter unabhängig vom Alter sowie Genossenschaften, Bauträger und öffentliche Stellen. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.

bis 50.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Der Bund fördert Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme in drei Modulen. Modul 1 umfasst das Energieaudit nach DIN EN 16247 einschließlich der Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes. Modul 2 ist die Energieberatung nach DIN V 18599 für bestehende und neue Nichtwohngebäude. Modul 3 ist die Contracting-Orientierungsberatung für Einsparmodelle mit vertraglicher Einspargarantie. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Übersichtsseite nicht ausgewiesen und stehen in den jeweiligen Modulunterseiten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)

Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Soziale Wohnraumförderung des Bundes (sozialer Wohnungsbau)

Der Bund stellt den Ländern bis 2029 nach eigenen Angaben 23,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit, verteilt auf 3,5 Milliarden im Jahr 2025, 4 Milliarden 2026, 5 Milliarden 2027 sowie je 5,5 Milliarden 2028 und 2029. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder ergibt das rund 47 Milliarden Euro. Die Mittel fliessen über Verwaltungsvereinbarungen an die Länder, die daraus eigene Förderprogramme für Kommunen, Wohnungsunternehmen und private Bauträger auflegen. Gefördert werden Mietwohnungen, Studierenden- und Azubiwohnheime, Seniorenwohnungen, barrierefreie Wohnungen und Werkswohnungen. Bezugsberechtigt sind Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Einkommensgrenzen setzen die Länder.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Umsetzung durch die Länder
BundBeratung

Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen bieten im Rahmen der Bundesförderung der Energieberatung anbieterunabhängige Beratung für Haushalte an. Angeboten werden Telefonberatung, Onlineberatung, Beratung zu Hause und Termine in rund 900 Beratungsstellen bundesweit. Themen sind Energiesparen, Heizung, Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Streit um Abrechnungen. Ein Teil der Angebote ist kostenfrei, für einzelne Formate fällt ein geringer Eigenanteil an. Die konkreten Preise je Beratungsformat sind auf der Startseite nicht vollständig ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Verbraucherzentrale Bundesverband, gefördert vom Bund
BundKredit

Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)

Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die sanierungsbedürftigen Bestandswohnraum kaufen und anschließend energetisch sanieren. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Förderfähig sind Bestandsgebäude der Energieeffizienzklassen F, G oder H, der jeweils gültige Endkundenzins ist bei der KfW abzufragen.

140.000 Euro bis 180.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundSteuervorteil

Eigenheimrente (Wohn-Riester)

Mit dem Eigenheimrentengesetz ist selbstgenutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Riester-Altersvorsorge integriert. Angespartes Kapital kann für den Erwerb von Wohneigentum oder Genossenschaftsanteilen sowie seit 2014 für den Abbau von Barrieren entnommen werden, auch Tilgungsleistungen bei Darlehens- und Bausparverträgen werden gefördert. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert über das Wohnförderkonto, das jährlich mit zwei Prozent verzinst wird.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG)

Direkter Abzug von der Einkommensteuer für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim: im ersten und zweiten Jahr je 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro pro Jahr), im dritten Jahr 6 Prozent (maximal 12.000 Euro). Insgesamt sind bis zu 40.000 Euro je Objekt möglich. Begünstigt sind Wärmedämmung, Fenster- und Außentürenerneuerung, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung sowie digitale Systeme zur Energieoptimierung; Energieberaterkosten werden mit 50 Prozent angesetzt.

bis 20 Prozent, maximal 40.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzämter
BundBeratung

Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

Zuschuss von 50 Prozent zum Honorar einer qualifizierten Energieberatung für Wohngebäude, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der später den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei BEG-Einzelmaßnahmen auslöst. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich für die Ergebnispräsentation in der Eigentümerversammlung.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
BAFA
BundKredit

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhausstufe 5 bis 15 Prozent, zum Beispiel 15 Prozent und maximal 22.500 Euro bei Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung

Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen: hydraulischer Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme und Austausch veralteter Heizkörper. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent (nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro). Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen werden mit 50 Prozent gefördert. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 Euro; für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 10.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung und digitale Systeme)

Zuschuss für den Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung sowie für digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, also Smart-Home-Technik im Sinne der Energieeffizienz. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro gewährt, der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt daher bei rund 10.500 Euro.

bis 20 Prozent, maximal 10.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM)

Zuschuss für Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, für Erneuerung oder Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren sowie für sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der iSFP-Bonus von 5 Prozent kommt hinzu. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Wichtig: Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag gewährt, der das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro übersteigt. Für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro (15 Prozent auf 60.000 Euro plus 5 Prozent auf 30.000 Euro), nicht 12.000 Euro.

bis 20 Prozent, maximal 10.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)

Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien im Bestandsgebäude, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent sind maximal 80 Prozent möglich. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent, maximal 22.400 Euro
bundesweit
KfW
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung - Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung

Zuschuss zu einer Orientierungsberatung, die auf ein Energiespar-Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie abzielt. Die Beratung soll klären, ob und in welcher Form Contracting für die Liegenschaft wirtschaftlich sinnvoll ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599

Zuschuss zu Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 Euro. Gestaffelt nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche liegt der Zuschuss bei maximal 850 Euro unter 200 Quadratmetern, maximal 2.500 Euro zwischen 200 und 500 Quadratmetern und maximal 4.000 Euro über 500 Quadratmetern.

bis 50 Prozent, maximal 4.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE

Was Bundesförderung bei Sanierung bedeutet

Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.

Wo der Antrag landet
Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
Woran du sie erkennst
Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
Der häufigste Irrtum
Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.

Häufige Fragen zu Sanierung auf Ebene Bund

Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.

Mehr zu Sanierung

Eine Liste zeigt alles zu Sanierung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.