Förderung als Beratung für Sanierung in Rheinland-Pfalz auf Ebene Bund
Alle Programme für Sanierung auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Zuschuss von 50 Prozent zum Honorar einer qualifizierten Energieberatung für Wohngebäude, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der später den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei BEG-Einzelmaßnahmen auslöst. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich für die Ergebnispräsentation in der Eigentümerversammlung.
Bundesförderung Energieberatung - Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung
Zuschuss zu einer Orientierungsberatung, die auf ein Energiespar-Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie abzielt. Die Beratung soll klären, ob und in welcher Form Contracting für die Liegenschaft wirtschaftlich sinnvoll ist.
Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Zuschuss zu Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 Euro. Gestaffelt nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche liegt der Zuschuss bei maximal 850 Euro unter 200 Quadratmetern, maximal 2.500 Euro zwischen 200 und 500 Quadratmetern und maximal 4.000 Euro über 500 Quadratmetern.
Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247
Zuschuss zu Energieaudits nach DIN EN 16247 im Sinne von Paragraf 8a EDL-G. Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 3.000 Euro. Liegen die jährlichen Energiekosten bei höchstens 10.000 Euro netto, beträgt der Zuschuss 50 Prozent, maximal 600 Euro.
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung
Gefördert wird eine Orientierungsberatung zu Contracting-Modellen mit vertraglicher Einspargarantie, mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 3.500 Euro bei jährlichen Energiekosten bis 300.000 Euro netto und maximal 5.000 Euro darueber.
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss ist nach Gebäudegröße gestaffelt: 850 Euro unter 200 Quadratmeter, 2.500 Euro bei 200 bis 500 Quadratmeter und 4.000 Euro über 500 Quadratmeter.
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247
Gefördert wird ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro, darunter maximal 600 Euro. Zielgruppe sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen, KMU und Freiberufler sowie Nicht-KMU mit geringem Energieverbrauch.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung einer WEG kommen einmalig 250 Euro hinzu. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan oder ein Bericht zur Komplettsanierung.
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