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Förderprogramme für Personal in Mecklenburg-Vorpommern

Diese Programme fördern Personal und sind in Mecklenburg-Vorpommern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

185 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung rund um Personal

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BundSonstiges

Job-Berufssprachkurs (Job-BSK)

Der Job-BSK ist ein arbeitsplatznaher Deutschkurs mit betrieblicher Kommunikation, arbeitsplatzbezogener Sprachförderung und individueller Lernbegleitung. Er richtet sich an Personen mit mindestens Sprachniveau A2, die beschäftigt sind, eine Zusage für eine Stelle haben oder sich in einer betrieblichen Vorbereitung befinden. Ein Kurs umfasst 100 bis 150 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, meist zwei bis drei Monate in Teilzeit. Die Teilnahme ist in der Regel kostenfrei, bei einem Jahreseinkommen über 20000 Euro fallen laut BAMF rund 2,56 Euro je Unterrichtseinheit an, die auch der Arbeitgeber tragen kann.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über Agentur für Arbeit, Jobcenter oder BAMF
BundZuschuss

Job-Berufssprachkurs (Job-BSK)

Der Job-Berufssprachkurs wurde Ende Januar 2024 eingeführt, um den Job-Turbo der Bundesregierung zur schnelleren Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu unterstützen. Der Kurs hat eine kurze Laufzeit und wird passgenau auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten. Er besteht aus berufsbezogenem Kommunikationstraining, arbeitsplatz- und fachspezifischer Vertiefung sowie individuellem Sprachcoaching mit mindestens fünf Unterrichtseinheiten je Teilnehmendem. Lehr- und Lernmaterial wird kostenlos gestellt, ein Zugang zum Arbeitsplatz ist für die Sprachbedarfsermittlung nötig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
EUZuschuss

Just Transition Fund (JTF) - Fonds für einen gerechten Übergang

Der Just Transition Fund unterstützt die Regionen, die am stärksten vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Er ist Teil des Mechanismus für einen gerechten Übergang im Rahmen des European Green Deal. In Deutschland fördert der JTF vor allem die Braunkohleregionen, die Umsetzung läuft über die Programme der Bundesländer.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Umsetzung über die Bundesländer
BundBeratung

KI-Trainerinnen und KI-Trainer der Mittelstand-Digital Zentren

Die KI-Trainerinnen und KI-Trainer sind ein eigenes Angebot innerhalb der Mittelstand-Digital Zentren und richten sich an kleine und mittlere Unternehmen, die Kuenstliche Intelligenz einsetzen wollen. Sie sensibilisieren, qualifizieren und begleiten erste Anwendungsfaelle im Betrieb, zusammen mit Klima-Coaches und Fachexpertinnen. Das Angebot ist durch die Förderung des BMWE kostenfrei und anbieterneutral. Gefördert wird ausschließlich Wissenstransfer: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital
BundZuschuss

Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld

Entgeltersatzleistung bei erheblichem Arbeitsausfall, die Beschäftigung sichert und Betriebe entlastet. Neben dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld gibt es Saison-Kurzarbeitergeld, mit dem Baubetriebe Entgeltausfälle während der Schlechtwetterzeit ausgleichen, sowie Transferkurzarbeitergeld und Transfermaßnahmen bei betrieblichen Umstrukturierungen. Anzeige des Arbeitsausfalls und Antrag erfolgen durch den Arbeitgeber.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
LandBeratung

Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter

Die Integrations- und Inklusionsaemter erbringen die begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Geldleistungen an schwerbehinderte Beschäftigte für technische Arbeitshilfen, Wohnung und Berufsbildung sowie Leistungen an Arbeitgeber für barrierefreie Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und betriebliches Eingliederungsmanagement. Dazu kommen technischer Beratungsdienst, Integrationsfachdienste, Jobcoaching, Kuendigungsschutzverfahren und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die trägerunabhängig lotsen. Alles wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und ist für Ratsuchende kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt des Landes, Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber nach Paragraf 185a SGB IX
BundZuschuss

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)

Wer den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausueben kann, erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu gehoeren Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes, Berufsvorbereitung, Umschulung, Weiterbildung, technische Arbeitshilfen und die Förderung einer selbständigen Tätigkeit. Bei der Rentenversicherung ist die Wartezeit von 15 Jahren die am häufigsten erfuellte Voraussetzung. Während der Maßnahme wird in der Regel Übergangsgeld gezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und weitere Rehabilitationsträger
EUZuschuss

Marie Sklodowska-Curie Actions (MSCA) Doctoral Networks

MSCA Doctoral Networks fördern internationale Promotionsprogramme, die von Konsortien aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen getragen werden. Die EU finanziert Lebenshaltungs- und Mobilitätszulagen der rekrutierten Promovierenden sowie Forschung, Schulung und Netzwerkaktivitäten. Programme können bis zu vier Jahre laufen, Joint Doctorates bis zu fünf Jahre.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Horizont Europa
EUZuschuss

Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen Staff Exchanges

Staff Exchanges fördern den befristeten Austausch von Personal zwischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen und anderen Organisationen über Länder- und Sektorgrenzen hinweg. Die Projekte laufen bis zu vier Jahre, die einzelnen Entsendungen dauern einen Monat bis ein Jahr. Gefördert werden Zuschüsse für Reise, Unterkunft und Aufenthalt sowie Forschungs-, Schulungs- und Verwaltungskosten. Teilnehmen können Forschende aller Karrierestufen sowie technisches und administratives Personal, die nach der Entsendung in ihre Heimatorganisation zurückkehren.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, REA
BundSonstiges

Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbot

Der Mutterschutz schützt schwangere und stillende Frauen im Job und ist ein Rechtsanspruch, kein Antragsverfahren. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen. In dieser Zeit darf die Frau nicht beschäftigt werden, vor der Geburt kann sie ausdrücklich darauf verzichten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Aufsichtsbehörden der Länder für den Mutterschutz
BundSteuervorteil

Pauschalbesteuerung von Jobtickets nach Paragraf 40 Absatz 2 EStG

Kann der Arbeitgeber die Steuerfreiheit nach Paragraf 3 Nummer 15 EStG nicht nutzen, etwa weil das Ticket per Gehaltsumwandlung finanziert wird, kann er die Lohnsteuer für Sachbezüge und Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach Paragraf 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EStG mit einem Pauschsteuersatz von 15 Prozent erheben. Diese 15 Prozent sind eine Steuer zulasten des Arbeitgebers, keine Förderquote. Der pauschal besteuerte Betrag darf den Betrag nicht übersteigen, den die Beschäftigten nach Paragraf 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG als Werbungskosten abziehen koennten. Die pauschal besteuerten Bezüge mindern die abziehbare Entfernungspauschale.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über Arbeitgeber und Finanzaemter
BundSonstiges

Pflegezeit (Paragraf 3 Pflegezeitgesetz)

Beschäftigte haben Anspruch darauf, bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt zu werden, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten; dort kann eine freiwillige Vereinbarung getroffen werden. Die Freistellung ist dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform anzukuendigen. Während der Pflegezeit wird kein Entgelt gezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Beratung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
BundZuschuss

Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel

Das Qualifizierungsgeld sichert während einer laengeren Weiterbildung das Einkommen von Beschäftigten in Betrieben mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf. Der Betrieb muss die Weiterbildung finanzieren und der Qualifizierungsbedarf mindestens 20 Prozent der Belegschaft betreffen. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern, von einem zugelassenen Träger durchgeführt werden und über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Grundlage ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
LandBeratung

Regionales Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern (ZMV+)

Das Regionale Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern bietet kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen kostenfreie Zukunftsberatung, Qualifizierung und Vernetzung an. Themen sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Nachhaltigkeit, Organisationsentwicklung, Führung und Fachkräftegewinnung. Das Angebot ist Teil des Bundesprogramms Zukunftszentren und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert. Der Betrieb ist für die laufende Programmphase bis 2026 gesichert.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Europäischer Sozialfonds Plus
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt

Der Bund bezuschusst Ausbildungsplätze in der Binnenschifffahrt sowie freiwillige Weiterbildungen zu Technik, Digitalisierung, Umweltschutz, Sicherheit und alternativen Antrieben, einschließlich der Reisekosten der Teilnehmenden. Im Haushaltsjahr 2026 sind je Großunternehmen maximal fünf Ausbildungsplätze und je Ausbildungsverbund maximal acht Ausbildungsplätze förderfähig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundSteuervorteil

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket (Paragraf 3 Nummer 15 EStG)

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind steuerfrei, ebenso die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung solcher Verkehrsmittel. Der Gesetzestext verlangt ausdrücklich, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Luftverkehr ist ausgenommen. Die steuerfreien Beträge mindern die beim Arbeitnehmer abziehbare Entfernungspauschale.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket nach Paragraf 3 Nummer 15 EStG

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind in voller Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Ticket unentgeltlich oder verbilligt selbst überlaesst, und schließt die private Nutzung im öffentlichen Personennahverkehr ein. Bedingung ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, also keine Gehaltsumwandlung. Die steuerfreien Leistungen mindern den als Werbungskosten abziehbaren Betrag der Entfernungspauschale.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über Arbeitgeber und Finanzaemter
BundSteuervorteil

Steuerfreies Dienstfahrrad (Paragraf 3 Nummer 37 EStG)

Überlaesst der Arbeitgeber ein betriebliches Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, ist der geldwerte Vorteil vollständig steuerfrei. Das gilt für Fahrräder und Pedelecs, die kein Kraftfahrzeug im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG sind. Wird das Rad dagegen per Gehaltsumwandlung finanziert, greift die Steuerfreiheit nicht und der geldwerte Vorteil ist zu versteuern; die Bewertung dafuer regelt das EStG selbst nicht, sondern gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Die Steuerbefreiung ist befristet: Sie gilt nach Paragraf 52 Absatz 4 EStG letztmals für Vorteile, die vor dem 1. Januar 2031 zugewendet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen und E-Bikes beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG)

Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens sind steuerfrei. Ebenso steuerfrei ist die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Auch diese Steuerbefreiung ist befristet und gilt nach Paragraf 52 Absatz 4 EStG letztmals für Vorteile, die vor dem 1. Januar 2031 zugewendet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSonstiges

Stufenweise Wiedereingliederung nach Paragraf 44 SGB IX

Können arbeitsunfähige Beschäftigte nach aerztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausueben, sollen die medizinischen und ergänzenden Leistungen auf eine stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit ausgerichtet werden. Die Arbeitszeit wird schrittweise gesteigert, währenddessen bleibt die Person arbeitsunfähig und erhält weiter Krankengeld oder Übergangsgeld. Zuständig ist je nach Fall die Krankenkasse oder die Rentenversicherung, Grundlage ist ein aerztlicher Wiedereingliederungsplan.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose)

Arbeitgeber erhalten für die Einstellung sehr lange arbeitsloser Menschen einen mehrjährigen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Die Förderung läuft bis zu fuenf Jahre, beginnt in den ersten beiden Jahren mit einem hohen Anteil des Arbeitsentgelts und sinkt danach schrittweise. Begleitend ist eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie die Förderung von Weiterbildung und Praktika vorgesehen. Gefördert werden Menschen, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen bezogen und nicht oder nur kurz gearbeitet haben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundSonstiges

Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Beschäftigte in eine begünstigte Anlage einzahlt. Sie sind steuerpflichtiges Arbeitsentgelt und arbeitsrechtlich Bestandteil von Lohn oder Gehalt. Begünstigte Anlagen nach Paragraph 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes sind unter anderem Aktien und Genussscheine, Anteile an Investmentfonds mit mindestens 60 Prozent Aktienanteil, Beteiligungen am Arbeitgeber, Arbeitgeberdarlehen, Aufwendungen für den Wohnungsbau sowie Spar- und Kapitalversicherungsverträge. Ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag; die Anlage wählt die oder der Beschäftigte und teilt sie dem Arbeitgeber mit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber (Rechtsgrundlage: Fünftes Vermögensbildungsgesetz)
BundZuschuss

Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz)

Auch wer in Beschäftigung steht, kann eine berufliche Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert bekommen. Übernommen werden Lehrgangskosten ganz oder teilweise, in der Regel mit einer anteiligen Kostenbeteiligung des Betriebs, dazu Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten. Der Betrieb kann zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung erhalten. Die Antragstellung ist einzeln oder als Sammelantrag für mehrere Beschäftigte möglich. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen besteht zusätzlich Anspruch auf die Weiterbildungsprämie.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundBeratung

Willkommenslotsen (Modul 2 der Förderrichtlinie Passgenaue Besetzung)

Das Programm fördert den Einsatz von Beraterinnen und Beratern an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen unterstützen. Modul 2 Willkommenslotsen richtet sich gezielt auf Ausbildungssuchende aus dem Ausland und mit Fluchthintergrund, Modul 1 Passgenaue Besetzung auf Jugendliche aus dem Inland. Rund 140 geförderte Beraterinnen und Berater ermitteln den betrieblichen Bedarf, erstellen Anforderungsprofile, suchen Kandidatinnen und Kandidaten und begleiten die Auswahl. Antragsberechtigt sind die in der Förderrichtlinie genannten Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die auch beide Module anteilig anbieten können. Für die beratenen Betriebe ist das Angebot kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, umgesetzt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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