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Förderprogramme für Personal in Mecklenburg-Vorpommern

Diese Programme fördern Personal und sind in Mecklenburg-Vorpommern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

185 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung rund um Personal

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BundZuschuss

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld nach Paragraf 82a SGB III ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Arbeitsplatzverlust droht, die aber mit einer Weiterbildung im selben Unternehmen bleiben können. Es beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettöntgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 Prozent der Belegschaft, bei Betrieben unter 250 Beschäftigten genügen 10 Prozent, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Der Arbeitgeber beantragt das Qualifizierungsgeld schriftlich oder online bei der Agentur für Arbeit.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel

Das Qualifizierungsgeld sichert während einer laengeren Weiterbildung das Einkommen von Beschäftigten in Betrieben mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf. Der Betrieb muss die Weiterbildung finanzieren und der Qualifizierungsbedarf mindestens 20 Prozent der Belegschaft betreffen. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern, von einem zugelassenen Träger durchgeführt werden und über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Grundlage ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt

Der Bund bezuschusst Ausbildungsplätze in der Binnenschifffahrt sowie freiwillige Weiterbildungen zu Technik, Digitalisierung, Umweltschutz, Sicherheit und alternativen Antrieben, einschließlich der Reisekosten der Teilnehmenden. Im Haushaltsjahr 2026 sind je Großunternehmen maximal fünf Ausbildungsplätze und je Ausbildungsverbund maximal acht Ausbildungsplätze förderfähig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundZuschuss

Saison-Kurzarbeitergeld

Das Saison-Kurzarbeitergeld nach Paragraf 101 SGB III gleicht witterungs- oder auftragsbedingte Arbeitsausfälle in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März aus. Anspruch haben Betriebe des Bauhauptgewerbes, des Gerüstbaürhandwerks, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus, unabhängig von der Betriebsgröße. Beschäftigte ohne Kind erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 Prozent. Der Arbeitgeber beantragt die Leistung bei der Agentur für Arbeit, eine Anzeige des Arbeitsausfalls nach Paragraf 99 SGB III ist hier nicht erforderlich.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Saison-Kurzarbeitergeld

In der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. Maerz erhalten Beschäftigte im Baugewerbe und in anderen saisonabhängigen Wirtschaftszweigen Saison-Kurzarbeitergeld. Es gleicht witterungs- und auftragsbedingte Entgeltausfaelle aus und sichert die Beschäftigung über den Winter. Die Leistungshöhe entspricht dem normalen Kurzarbeitergeld mit 60 beziehungsweise 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Zeiten des Bezugs werden nicht auf die zwölfmonatige Bezugsdauer des konjunkturellen Kurzarbeitergelds angerechnet.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSteuervorteil

Steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung sind nach Paragraph 3 Nummer 63 EStG steuerfrei, soweit sie im Kalenderjahr 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Der Euro-Betrag ändert sich jährlich mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die Steuerfreiheit gilt sowohl für arbeitgeberfinanzierte Beiträge als auch für Entgeltumwandlung. Sie wird über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers umgesetzt, ein eigener Antrag ist nicht nötig.

bis 8 Prozent der Kosten
bundesweit
Finanzamt / Arbeitgeber
BundSteuervorteil

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket (Paragraf 3 Nummer 15 EStG)

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind steuerfrei, ebenso die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung solcher Verkehrsmittel. Der Gesetzestext verlangt ausdrücklich, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Luftverkehr ist ausgenommen. Die steuerfreien Beträge mindern die beim Arbeitnehmer abziehbare Entfernungspauschale.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket nach Paragraf 3 Nummer 15 EStG

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind in voller Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Ticket unentgeltlich oder verbilligt selbst überlaesst, und schließt die private Nutzung im öffentlichen Personennahverkehr ein. Bedingung ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, also keine Gehaltsumwandlung. Die steuerfreien Leistungen mindern den als Werbungskosten abziehbaren Betrag der Entfernungspauschale.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über Arbeitgeber und Finanzaemter
BundSteuervorteil

Steuerfreies Dienstfahrrad (Paragraf 3 Nummer 37 EStG)

Überlaesst der Arbeitgeber ein betriebliches Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, ist der geldwerte Vorteil vollständig steuerfrei. Das gilt für Fahrräder und Pedelecs, die kein Kraftfahrzeug im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG sind. Wird das Rad dagegen per Gehaltsumwandlung finanziert, greift die Steuerfreiheit nicht und der geldwerte Vorteil ist zu versteuern; die Bewertung dafuer regelt das EStG selbst nicht, sondern gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Die Steuerbefreiung ist befristet: Sie gilt nach Paragraf 52 Absatz 4 EStG letztmals für Vorteile, die vor dem 1. Januar 2031 zugewendet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen und E-Bikes beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG)

Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens sind steuerfrei. Ebenso steuerfrei ist die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Auch diese Steuerbefreiung ist befristet und gilt nach Paragraf 52 Absatz 4 EStG letztmals für Vorteile, die vor dem 1. Januar 2031 zugewendet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundZuschuss

Strukturförderung der Initiative Musik

Förderung für Strukturaufbau, Netzwerke, Koordinationsstellen, Mentoringprogramme und Workshopreihen in der Pop-, Jazz- und Livekultur. Die Förderung beträgt höchstens 75 Prozent der Gesamtausgaben, der Eigen- oder Drittmittelanteil mindestens 25 Prozent. Regionale Strukturprojekte sind auf 50.000 Euro begrenzt, bundesweite auf 80.000 Euro. Projekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben unter 10.000 Euro werden in der Regel nicht berücksichtigt, pro Antragsteller sind höchstens 150.000 Euro Förderung pro Jahr vorgesehen.

bis 75 Prozent, maximal 80.000 Euro je Jahr
bundesweit
Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundSonstiges

Stufenweise Wiedereingliederung nach Paragraf 44 SGB IX

Können arbeitsunfähige Beschäftigte nach aerztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausueben, sollen die medizinischen und ergänzenden Leistungen auf eine stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit ausgerichtet werden. Die Arbeitszeit wird schrittweise gesteigert, währenddessen bleibt die Person arbeitsunfähig und erhält weiter Krankengeld oder Übergangsgeld. Zuständig ist je nach Fall die Krankenkasse oder die Rentenversicherung, Grundlage ist ein aerztlicher Wiedereingliederungsplan.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose)

Arbeitgeber erhalten für die Einstellung sehr lange arbeitsloser Menschen einen mehrjährigen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Die Förderung läuft bis zu fuenf Jahre, beginnt in den ersten beiden Jahren mit einem hohen Anteil des Arbeitsentgelts und sinkt danach schrittweise. Begleitend ist eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie die Förderung von Weiterbildung und Praktika vorgesehen. Gefördert werden Menschen, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen bezogen und nicht oder nur kurz gearbeitet haben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB II)

Lohnkostenerstattung für die Einstellung sehr lange arbeitsloser Menschen über bis zu fünf Jahre. In den ersten beiden Förderjahren werden 100 Prozent der Lohnkosten erstattet, danach jährlich um 10 Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Zusätzlich werden Coaching-Kosten und erforderliche Weiterbildungen bis zu 3.000 Euro übernommen, auch innerbetrieblich.

bis 100 Prozent, maximal 3.000 Euro
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)

Arbeitgeber erhalten einen Lohnkostenzuschuss, wenn sie sehr arbeitsmarktferne Langzeitleistungsbeziehende sozialversicherungspflichtig einstellen. In den ersten zwei Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns, danach sinkt er jährlich um zehn Prozentpunkte. Gefördert wird bis zu fuenf Jahre. Zusätzlich gibt es eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie bis zu 3.000 Euro je Förderfall für notwendige Qualifizierungen.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II)

Für die Einstellung von Menschen, die seit mindestens sechs Jahren im Leistungsbezug sind und in dieser Zeit nicht oder nur kurz gearbeitet haben, gibt es bis zu fünf Jahre Lohnkostenzuschuss: 100 Prozent in den ersten beiden Jahren, danach jährlich um zehn Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Dazu kommt der pauschalierte Arbeitgeberanteil an der Gesamtsozialversicherung, ein Coaching für die beschäftigte Person und bis zu 3.000 Euro für erforderliche Weiterbildungen. Berechnungsgrundlage ist das gezahlte Entgelt bei Tarifbindung, sonst der Mindestlohn. Der Antrag läuft online über das Jobcenter.

bis 100 Prozent, maximal 3.000 Euro
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Transferkurzarbeitergeld

Bei Betriebsänderungen mit dauerhaftem Arbeitsausfall können Beschäftigte nach Paragraf 111 SGB III für höchstens zwölf Monate Transferkurzarbeitergeld erhalten, in der Regel in einer Transfergesellschaft. Die Leistung beträgt 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 Prozent. Ziel ist es, Entlassungen zu vermeiden und die Vermittlungschancen zu verbessern, deshalb sollen während des Bezugs Qualifizierungen angeboten werden. Arbeitgeber oder die beauftragte Transfergesellschaft zeigen den Arbeitsausfall an und stellen den Antrag bei der Agentur für Arbeit.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Transferkurzarbeitergeld

Bei betrieblichen Restrukturierungen mit dauerhaftem Arbeitsausfall gibt es Transferkurzarbeitergeld, um Entlassungen zu vermeiden und die Vermittlungsaussichten zu verbessern. Die Beschäftigten wechseln in der Regel in eine Transfergesellschaft und werden dort qualifiziert und vermittelt. Die Agentur für Arbeit leistet laengstens zwölf Monate. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich die Betriebsparteien vorher von der Agentur für Arbeit beraten lassen und der dauerhafte Arbeitsausfall angezeigt wird.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
LandZuschuss

Transformationsförderung M-V

Zuschüsse aus dem ESF Plus von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben zur Gestaltung des Wandels der Arbeitswelt und zur Fachkräftesicherung. Einzelbetriebliche Kooperationsvorhaben mit Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder Nichtregierungsorganisationen laufen 6 bis 24 Monate, überbetriebliche Vorhaben 6 bis 36 Monate. Die Mindestausgaben betragen 50.000 Euro.

bis 50 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
LandZuschuss

Unternehmensspezifische Vorhaben M-V (berufsbegleitende Qualifizierung)

Zuschüsse für Kompetenzfeststellung von Beschäftigten, Analyse des Qualifizierungsbedarfs und berufliche Qualifizierung zur Fachkräftesicherung. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent im Standardfall, 60 Prozent für mittlere und 70 Prozent für kleine Unternehmen. Die Leistungen müssen von geeigneten externen Dienstleistern erbracht werden.

bis 70 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
BundSonstiges

Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Beschäftigte in eine begünstigte Anlage einzahlt. Sie sind steuerpflichtiges Arbeitsentgelt und arbeitsrechtlich Bestandteil von Lohn oder Gehalt. Begünstigte Anlagen nach Paragraph 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes sind unter anderem Aktien und Genussscheine, Anteile an Investmentfonds mit mindestens 60 Prozent Aktienanteil, Beteiligungen am Arbeitgeber, Arbeitgeberdarlehen, Aufwendungen für den Wohnungsbau sowie Spar- und Kapitalversicherungsverträge. Ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag; die Anlage wählt die oder der Beschäftigte und teilt sie dem Arbeitgeber mit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber (Rechtsgrundlage: Fünftes Vermögensbildungsgesetz)
BundSteuervorteil

Viertelregelung für emissionsfreie Dienstwagen (0,25-Prozent-Regel)

Bei emissionsfreien Dienstwagen wird der Listenpreis für die Berechnung des geldwerten Vorteils nur zu einem Viertel angesetzt. Statt der 1-Prozent-Regel gilt damit faktisch eine 0,25-Prozent-Regel. Voraussetzung ist eine Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031, keine Kohlendioxidemission je gefahrenem Kilometer und ein Bruttolistenpreis von höchstens 100.000 Euro. Für Plug-in-Hybride mit bestimmten Reichweiten- oder Emissionswerten gilt stattdessen die Haelfte.

bis 100.000 Euro
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundZuschuss

Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz)

Auch wer in Beschäftigung steht, kann eine berufliche Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert bekommen. Übernommen werden Lehrgangskosten ganz oder teilweise, in der Regel mit einer anteiligen Kostenbeteiligung des Betriebs, dazu Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten. Der Betrieb kann zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung erhalten. Die Antragstellung ist einzeln oder als Sammelantrag für mehrere Beschäftigte möglich. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen besteht zusätzlich Anspruch auf die Weiterbildungsprämie.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämien nach Paragraf 87a SGB III

Wer an einer nach Paragraf 81 oder 82 SGB III geförderten Weiterbildung teilnimmt, die zu einem Abschluss in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf führt, erhält zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat. Dazu kommen Prämien von 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bürgergeldbezug können das Weiterbildungsgeld auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erhalten. Der Betrag steht direkt im Gesetz.

150 Euro bis 2.500 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter

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