Förderprogramme für Personal in Berlin
Diese Programme fördern Personal und sind in Berlin beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
185 Programme gefunden
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Weiterbildungsstipendium für beruflich Begabte
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Fachkräfte nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bei fachlichen und fachuebergreifenden Weiterbildungen, unter bestimmten Bedingungen auch bei einem berufsbegleitenden Studium. Insgesamt stehen bis zu 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen zur Verfuegung, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Maßnahme. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und die zwei Folgejahre. Bewerbungen laufen über die Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der die Ausbildung eingetragen war.
Willkommenslotsen (Modul 2 der Förderrichtlinie Passgenaue Besetzung)
Das Programm fördert den Einsatz von Beraterinnen und Beratern an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen unterstützen. Modul 2 Willkommenslotsen richtet sich gezielt auf Ausbildungssuchende aus dem Ausland und mit Fluchthintergrund, Modul 1 Passgenaue Besetzung auf Jugendliche aus dem Inland. Rund 140 geförderte Beraterinnen und Berater ermitteln den betrieblichen Bedarf, erstellen Anforderungsprofile, suchen Kandidatinnen und Kandidaten und begleiten die Auswahl. Antragsberechtigt sind die in der Förderrichtlinie genannten Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die auch beide Module anteilig anbieten können. Für die beratenen Betriebe ist das Angebot kostenfrei.
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
Die ZSBA wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geschaffen und ist die zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte, die noch im Ausland leben und ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen. Sie informiert über Verfahren und Fristen, hilft beim Bestimmen des passenden Referenzberufs, beraet zur Wahl des Bundeslands, unterstützt beim Zusammenstellen der Unterlagen und prüft diese vorab auf Vollständigkeit. Die ZSBA ist selbst keine zuständige Stelle und trifft keine Anerkennungsentscheidung. Die Kontaktaufnahme läuft über die Onlineregistrierung der Bundesagentur für Arbeit.
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.
Zukunftszentren (BMAS/ESF Plus)
Die regionalen Zukunftszentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, deren Beschäftigte sowie Solo-Selbständige beim digitalen, ökologischen und demografischen Wandel. Schwerpunkte sind Kuenstliche Intelligenz, Digitalisierung von Arbeitsprozessen und Qualifizierung. Die Beratungs- und Qualifizierungsangebote sind kostenfrei, finanziert aus Bundes- und ESF-Plus-Mitteln. Bundesweit bestehen vierzehn Einrichtungen. Es gibt kein Geld für Website, Onlineshop oder Onlinemarketing, sondern Begleitung und Weiterbildung.
Zukunftszentren (ESF Plus-Bundesprogramm)
Die Zukunftszentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und Solo-Selbstständige dabei, den digitalen, ökologischen und demografischen Wandel zu gestalten. Angeboten werden kostenfreie Beratung und Qualifizierung. Bundesweit gibt es 14 regionale Zentren, das sächsische Zentrum Zukunft der Arbeitswelt wird zusätzlich vom Freistaat Sachsen kofinanziert.
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fuenf Arbeitstage bezahlten Zusatzurlaub im Jahr, zusätzlich zum regulaeren Erholungsurlaub. Bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fuenf Tage pro Woche erhöht oder vermindert sich der Anspruch entsprechend. Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht das ganze Jahr, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat. Guenstigere tarifliche oder betriebliche Regelungen bleiben bestehen.
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 208 SGB IX)
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fuenf Arbeitstage bezahlten Zusatzurlaub im Jahr, bezogen auf eine Fuenf-Tage-Woche. Bei abweichender Verteilung der Arbeitstage wird der Anspruch entsprechend umgerechnet. Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nur einen Teil des Jahres, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat, Bruchteile ab 0,5 Tagen werden aufgerundet. Der Anspruch wird direkt gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht.
Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)
Betriebe, die Menschen mit Behinderungen aus- oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, zuzüglich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung monatlich gezahlt, auch bei außerbetrieblichen Abschnitten oder Verlängerungen.
Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen
Betriebe, die Menschen mit Behinderungen ausbilden oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. Der Zuschuss läuft über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung einschließlich notwendiger Verlaengerungen. Der Antrag muss vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags gestellt werden.
Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld
Ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld gibt es nach Paragraf 102 SGB III zwei Winterleistungen. Das Zuschuss-Wintergeld beträgt bis zu 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde, wenn Arbeitszeitguthaben aufgelöst werden, um Saison-Kurzarbeitergeld zu vermeiden. Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt 1,00 Euro je berücksichtigungsfähiger Arbeitsstunde vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag im Februar, höchstens 90 Stunden im Dezember und je bis zu 180 Stunden im Januar und Februar. Beide Leistungen gelten nur für Beschäftigte in Baubetrieben, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden kann. Der Arbeitgeber beantragt sie bei der Agentur für Arbeit.
Überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, ÜLU)
Zuschuss für Träger überbetrieblicher Lehrgänge im Handwerk, also Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften und Innungen. Der Bund trägt bis zu einem Drittel der Lehrgangskosten und bis zu 50 Prozent der Unterbringungskosten für Lehrlinge im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr.
Assistierte Ausbildung (AsA flex)
Die Assistierte Ausbildung unterstützt junge Menschen vor und während einer Berufsausbildung mit individuellem Stütz- und Förderunterricht, Prüfungsvorbereitung sowie Hilfe bei Problemen im Betrieb, in der Berufsschule oder im Alltag. Auch der Ausbildungsbetrieb wird begleitet. Die Leistung ist für Teilnehmende kostenfrei und wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert. Sie laesst sich mit einer Einstiegsqualifizierung kombinieren und ist in einer ausbildungsvorbereitenden Phase auch mit Berufsausbildungsbeihilfe verbindbar.
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt
Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.
Beratungsnetzwerk im Handwerk (Betriebsberatung, Beauftragte für Innovation und Technologie)
Der Bund finanziert das Beratungsnetzwerk der Handwerksorganisationen mit. Gefördert werden Personalstellen: Betriebsberatungsstellen mit 24.100 Euro je Vollzeitstelle und Jahr, Beauftragte für Innovation und Technologie mit 30.100 Euro, Fachberatungs- und Informationsstellen mit 24.100 Euro, jeweils bis maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Handwerksbetriebe erhalten dadurch kostenguenstige Beratung, unter anderem zu Technik und Digitalisierung. Das Programm läuft bis Mitte 2027. Zuschüsse für eigene Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing gibt es hier nicht.
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt haetten, den Wechsel auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung. Zusätzlich werden die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall. Der Zuschuss ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber ein anderes Beschäftigungsverhältnis beendet hat, um den Zuschuss zu erhalten.
ESF Plus Berlin 2021 bis 2027
Berliner Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode 2021 bis 2027. Es gliedert sich in drei Förderschwerpunkte: Bildung, Fachkräftesicherung und soziale Inklusion. Etwa die Hälfte der Mittel ist für den Schwerpunkt Bildung vorgesehen, die andere Hälfte verteilt sich gleichmäßig auf die beiden übrigen Schwerpunkte. Die Investitionsbank Berlin verwaltet in dieser Förderperiode mehrere Förderinstrumente. Antragsberechtigt sind unter anderem soziale Einrichtungen, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bildungsträger im Land Berlin.
Frühpaedagogik-Berufssprachkurs
Der Frühpaedagogik-BSK ist ein seit Juni 2024 laufender Modellkurs für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache, die in der Kindertagesbetreuung arbeiten oder arbeiten wollen. Es gibt drei Varianten: Frühpaedagogik FU mit 150 bis 400 Unterrichtseinheiten ohne Zertifikatsprüfung, Frühpaedagogik B2 mit 300 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf B2 sowie Frühpaedagogik C1 mit 400 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf C1. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, Lernmaterialien sind kostenfrei.
Förderung der Beschäftigung von geflüchteten Menschen
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder ausbilden möchten, mit Beratung und dem Zugang zu den allgemeinen Förderinstrumenten. Genannt werden Kooperationsmodelle aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Aus- oder Weiterbildung, Sprachkurse und Maßnahmen zum Berufseinstieg. Eigene Fördersätze oder Höchstbeträge nennt die Seite nicht, die Beratung läuft über den Arbeitgeber-Service, vorab hilft der Fördercheck der Bundesagentur.
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen für KMU)
Das BAFA bezuschusst Unternehmensberatungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung; Digitalisierungsberatung fällt darunter. In den neuen Bundesländern werden 80 Prozent, maximal 2.800 Euro erstattet, in den alten Bundesländern 50 Prozent, maximal 1.750 Euro. Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehoerige der Freien Berufe. Die Richtlinie gilt für Anträge bis 31.12.2026. Gefördert wird nur die Beratungsleistung, nicht die Umsetzung: Kosten für Website, Onlineshop oder Onlinemarketing werden nicht erstattet.
Förderung von Mitarbeitendenwohnen
Für Werks- und Mitarbeitendenwohnungen gibt es kein eigenständiges Bundesprogramm, sondern das BMWSB verweist auf bestehende Förderwege. Arbeitgeber können den sozialen Wohnungsbau der Länder nutzen, das Bundesprogramm Junges Wohnen mit 500 Millionen Euro für Wohnheime sowie das KfW-Programm 134 für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, wenn sie ihre Beschäftigten bei der Gründung einer Wohnungsgenossenschaft unterstützen. Voraussetzung ist, dass die üblichen Miet- und Belegungsbindungen eingehalten werden. Für den sozialen Wohnungsbau nennt das Ministerium für 2024 Bundesmittel von 3,15 Milliarden Euro. Seit 2025 informiert das BMWSB gemeinsam mit der DIHK unter dem Titel Zukunft Beschäftigtenwohnen; konkrete eigene Antragswege nennt die Seite nicht.
Just Transition Fund (JTF) - Fonds für einen gerechten Übergang
Der Just Transition Fund unterstützt die Regionen, die am stärksten vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Er ist Teil des Mechanismus für einen gerechten Übergang im Rahmen des European Green Deal. In Deutschland fördert der JTF vor allem die Braunkohleregionen, die Umsetzung läuft über die Programme der Bundesländer.
KI-Trainerinnen und KI-Trainer der Mittelstand-Digital Zentren
Die KI-Trainerinnen und KI-Trainer sind ein eigenes Angebot innerhalb der Mittelstand-Digital Zentren und richten sich an kleine und mittlere Unternehmen, die Kuenstliche Intelligenz einsetzen wollen. Sie sensibilisieren, qualifizieren und begleiten erste Anwendungsfaelle im Betrieb, zusammen mit Klima-Coaches und Fachexpertinnen. Das Angebot ist durch die Förderung des BMWE kostenfrei und anbieterneutral. Gefördert wird ausschließlich Wissenstransfer: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht finanziert.
Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld
Entgeltersatzleistung bei erheblichem Arbeitsausfall, die Beschäftigung sichert und Betriebe entlastet. Neben dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld gibt es Saison-Kurzarbeitergeld, mit dem Baubetriebe Entgeltausfälle während der Schlechtwetterzeit ausgleichen, sowie Transferkurzarbeitergeld und Transfermaßnahmen bei betrieblichen Umstrukturierungen. Anzeige des Arbeitsausfalls und Antrag erfolgen durch den Arbeitgeber.
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