Förderung als Zuschuss für Personal
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Personal. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Weiterbildungsrichtlinie 2026 (Bildungsscheck Brandenburg)
Förderung beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, kofinanziert aus dem ESF Plus. Der Bildungsscheck für Beschäftigte gewährt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Mindestförderhöhe von 500 Euro. Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen einschließlich Ehrenamt wird mit maximal 50 Prozent und mindestens 1.000 Euro gefördert, die Einzelförderung ist auf 3 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.
Soziale Innovationen 2023
Vollfinanzierung von Pilotprojekten zur Entwicklung, Erprobung und zum Transfer neuer Ideen für beschäftigungspolitische Herausforderungen. Entwicklungsprojekte werden mit 10.000 bis 50.000 Euro für maximal 6 Monate gefördert, Modellprojekte mit bis zu 300.000 Euro für maximal 24 Monate. Themen sind unter anderem Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung und Stärkung des ländlichen Raums. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Aktion Mensch Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe
Aktion Mensch unterstützt den Aufbau neuer Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe sowie deren Erweiterung um neue Geschäftsfelder oder Standorte. Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 Euro bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und einer Laufzeit von vier Jahren. Förderfähig sind Personalkosten für Fach- und Leitungskräfte, Honorare, Sachausgaben, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder individuellen Zuschüssen.
Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe
Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG - Digital)
Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerk. Gefördert werden Beratungsprojekte zur Analyse von Digitalisierungspotenzialen, Implementierungsprojekte für Organisations- und Prozessinnovationen sowie begleitende Mitarbeiterschulungen. Der Höchstfördersatz beträgt 50 Prozent, maximal 50.000 Euro für Beratung, 250.000 Euro für Implementierung und 50.000 Euro für Schulung.
Gründung innovativ 2022
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für innovative und sozial-innovative kleine Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung. Der Fördertatbestand Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten für neue Arbeitsplätze, der Fördertatbestand Gründungsgehalt die Personalausgaben oder Privatentnahmen geschäftsführender Personen. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand bei maximal 60 Prozent.
Diversity in KMU
Zuschuss für Prozess- und Organisationsinnovationen, die Geschlechterparität und Vielfalt in Unternehmen erhöhen. Förderfähig sind Personalkosten, Software, Tools und Implementierungskosten, Schulungen, Coaching sowie interne Weiterbildungsmaterialien. Die Förderquote beträgt 50 Prozent, maximal 150.000 Euro je Einzelprojekt.
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.
Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften
Zuschuss für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen zur Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern. Gefördert werden regionale Koordinierungsstellen (bis 90.000 EUR), das Projekt komm auf Tour (bis 30.000 EUR), die Woche der offenen Unternehmen SCHAU REIN! (pauschal bis 13.000 EUR) sowie Koordinatoren für die Zusammenarbeit von allgemein- und berufsbildenden Schulen (bis 135.000 EUR).
Brandenburgischer Innovationsgutschein 2025 (BIG)
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie den Wissens- und Technologietransfer von KMU. Der Kleine BIG-Transfer fördert wissenschaftliche Einstiegsarbeiten mit bis zu 5.000 Euro bei 100 Prozent Vollfinanzierung, der Große BIG-Transfer mit bis zu 15.000 Euro bei 50 Prozent, und BIG-FuE fördert Forschungsprojekte mit bis zu 100.000 Euro bei 50 Prozent über 24 Monate.
Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz, Personalstellenförderung Baden-Württemberg
Das Land finanziert neu geschaffene Stellen für nachhaltige Mobilität in Stadt- und Landkreisen mit jährlichen Pauschalen von 82.250 Euro im gehobenen Dienst und 85.500 Euro im höheren Dienst. Gezahlt wird in den ersten beiden Jahren eines mindestens vierjährigen Zeitraums, rechnerisch also 50 Prozent über vier Jahre. Abgedeckt sind acht Aufgabengebiete, darunter Fußverkehr und Ortsmitten, Parkraummanagement, Mobilstationen und Carsharing, Ladeinfrastruktur, Klimamobilitätsplan und Mobilitätspass.
Strukturförderung der Initiative Musik
Förderung für Strukturaufbau, Netzwerke, Koordinationsstellen, Mentoringprogramme und Workshopreihen in der Pop-, Jazz- und Livekultur. Die Förderung beträgt höchstens 75 Prozent der Gesamtausgaben, der Eigen- oder Drittmittelanteil mindestens 25 Prozent. Regionale Strukturprojekte sind auf 50.000 Euro begrenzt, bundesweite auf 80.000 Euro. Projekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben unter 10.000 Euro werden in der Regel nicht berücksichtigt, pro Antragsteller sind höchstens 150.000 Euro Förderung pro Jahr vorgesehen.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Dachprogramm des Landes NRW zur Stärkung von Innovationskraft und Resilienz kleiner und mittlerer Unternehmen. Es besteht aus den drei Bausteinen MID-Digitalisierung, MID-Digitale Sicherheit (jeweils bis 15.000 Euro) und MID-Assistent/in (bis 48.000 Euro für die Einstellung von Hochschulabsolventen). Zum 01.01.2026 hat die NRW.BANK die Betreuung neuer Fördervorhaben vom Projektträger Jülich übernommen.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Assistent/in
Zuschuss für die projektbezogene Einstellung einer Hochschulabsolventin oder eines Hochschulabsolventen als MID-Assistenz, um ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Bis zu 48.000 Euro für zwei Jahre, wenn im Unternehmen noch keine Person mit Hochschulabschluss beschäftigt ist, sonst bis zu 33.000 Euro. Typische Aufgaben sind die Entwicklung intelligenter Applikationen, der Bau von Prototypen und Schnittstellen sowie nachhaltige Produkt- und Prozesskonzepte.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - MID-Assistent:in
Mit dem Baustein MID-Assistent:in fördert Nordrhein-Westfalen die Einstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die Innovations- und Digitalisierungsprojekte im Unternehmen voranbringen. Unternehmen erhalten einen Lohnzuschuss von bis zu 48.000 Euro für eine Laufzeit von zwei Jahren. Das ist der richtige Baustein, wenn Digitalisierung und Onlinevertrieb dauerhaft im eigenen Haus aufgebaut statt eingekauft werden sollen. Der Antrag läuft über die NRW.BANK.
Ersteinstellung von Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung M-V
Zuschuss zu den direkten Personalkosten für neue und zusätzliche Arbeitsverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten, maximal 30.000 Euro in den ersten 12 Monaten und 15.000 Euro in den Monaten 13 bis 24. Die Stelle muss unbefristet sein und in M-V liegen.
Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern
Zuschuss zu den Personalausgaben, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erstmals höher qualifiziertes Personal einstellt. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben, je Arbeitsplatz höchstens 30.000 Euro in den ersten zwölf Monaten und 15.000 Euro in den folgenden zwölf Monaten. Die Gesamtförderdauer beträgt 24 Monate. Voraussetzung ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt von 4.200 Euro pro Monat bei Hochschulabsolventen oder 3.800 Euro bei Meistern und Technikern.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV)
Wer wegen einer Behinderung auf ein Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert werden die Beschaffung eines Fahrzeugs bis zu einem Bemessungsbetrag von höchstens 22000 Euro, die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und der Erwerb der Fahrerlaubnis. Die Höhe des Zuschusses zur Beschaffung richtet sich nach dem Einkommen und reicht von 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße bis 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger.
Meistergründungsprämie Brandenburg
Festbetragszuschuss für Handwerksmeister, die erstmals ein Unternehmen im Handwerk gründen, ein bestehendes übernehmen oder sich taetig beteiligen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro. In der zweiten Stufe kommen bis zu 5.000 Euro je neu geschaffenem Arbeits- oder Ausbildungsplatz hinzu, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.
Berliner Landeszuschuss für KMU
Zuschuss von 4.000 bis 17.000 Euro für Berliner KMU, die benachteiligte Arbeitsuchende sozialversicherungspflichtig einstellen. Die Förderdauer liegt zwischen 12 und 30 Monaten, die Bearbeitung dauert in der Regel höchstens 14 Tage. Auch die Umwandlung geringfuegiger Beschäftigung in eine Vollzeitstelle wird gefördert.
Aufstiegs-BAföG (AFBG, früher Meister-BAföG)
Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig bis 15.000 Euro übernommen, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden auf Antrag weitere 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt sind bis 2.000 Euro förderfähig. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich hinzu, der vollständig Zuschuss ist.
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG)
Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen aus Zuschuss und zinsgünstigem KfW-Darlehen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss, das Meisterprüfungsprojekt bis 2.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein monatlicher Unterhaltsbeitrag zwischen 1.019 und 1.724 Euro sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschuss je Kind hinzu.
Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig in Höhe der tatsächlichen Kosten bis maximal 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Zu den Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt gibt es bis zur Hälfte der Kosten und maximal 2.000 Euro.
Aufstiegs-BAföG Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
Das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG fördert Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Nach Paragraf 12 AFBG werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro berücksichtigt, bei Materialkosten für fachpraktische Arbeiten wie das Meisterstück höchstens die Hälfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro. Der Maßnahmebeitrag wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Für den Rest besteht ein Anspruch auf ein zinsgünstiges KfW-Darlehen, das innerhalb von drei Monaten nach Bescheid verlangt werden kann. Antrag beim zuständigen Amt für Aufstiegsförderung oder digital über AFBG Digital.
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