Förderung als Zuschuss für Personal
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Personal. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg - Förderung für Unternehmen
Neben dem Bildungsscheck für Beschäftigte fördert die Weiterbildungsrichtlinie 2026 auch Unternehmen, die Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Belegschaft durchführen, mit 50 Prozent Zuschuss. Ziel ist es, Kompetenzen der Beschäftigten zu stärken und die Widerstandsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Ein eigenes Servicepaket richtet sich an Unternehmen in Transformationssituationen wie Verlagerungen, Erweiterungen oder Umstrukturierungen und fördert dort interne wie externe Weiterbildung. Anträge laufen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium fördert junge Fachkräfte nach der Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro über maximal drei Jahre. Bei jeder Maßnahme ist ein Eigenanteil von zehn Prozent zu tragen. Im ersten Förderjahr gibt es zusätzlich einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers. Gefördert werden fachliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt, fachübergreifende Weiterbildungen wie Sprach- und Softwarekurse sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung aufbauen.
Weiterbildungsstipendium für beruflich Begabte
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Fachkräfte nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bei fachlichen und fachuebergreifenden Weiterbildungen, unter bestimmten Bedingungen auch bei einem berufsbegleitenden Studium. Insgesamt stehen bis zu 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen zur Verfuegung, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Maßnahme. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und die zwei Folgejahre. Bewerbungen laufen über die Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der die Ausbildung eingetragen war.
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.
Zuschuss für Uebungs- und Organisationsleiter Bremen
Das Sportamt Bremen bezuschusst Uebungs- und Organisationsleiter in Sportvereinen. Daneben gibt es Anträge für die allgemeine Sportförderung, für Maßnahmen gegen Jugendgewalt sowie für überregionale Veranstaltungen und Meisterschaften. Jedem Antrag ist zwingend eine Erklärung zu Landesmindestlohn, Datenschutz, Besserstellungsverbot und Genderbudgeting beizufuegen. Die Vordrucke stehen auf der Seite des Sportamts zum Download bereit. Die Sachbearbeitung unterstützt beim Ausfuellen der Formulare.
Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)
Betriebe, die Menschen mit Behinderungen aus- oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, zuzüglich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung monatlich gezahlt, auch bei außerbetrieblichen Abschnitten oder Verlängerungen.
Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen
Betriebe, die Menschen mit Behinderungen ausbilden oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. Der Zuschuss läuft über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung einschließlich notwendiger Verlaengerungen. Der Antrag muss vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags gestellt werden.
Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld
Ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld gibt es nach Paragraf 102 SGB III zwei Winterleistungen. Das Zuschuss-Wintergeld beträgt bis zu 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde, wenn Arbeitszeitguthaben aufgelöst werden, um Saison-Kurzarbeitergeld zu vermeiden. Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt 1,00 Euro je berücksichtigungsfähiger Arbeitsstunde vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag im Februar, höchstens 90 Stunden im Dezember und je bis zu 180 Stunden im Januar und Februar. Beide Leistungen gelten nur für Beschäftigte in Baubetrieben, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden kann. Der Arbeitgeber beantragt sie bei der Agentur für Arbeit.
Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen und Trainer Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen gewährt Sportvereinen Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen, Uebungsleiter und Trainer. Ziel ist es, qualifizierte Fachkräfte im Verein zu halten und den Uebungsbetrieb zu sichern. Die aktuellen Förderrichtlinien für 2025 und 2026 stehen als PDF zum Download bereit, dazu Abrechnungsformulare für Reise- und Honorarkosten. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal.
Zuschüsse für Übungsleiterinnen und Übungsleiter NRW
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen bereit, der Landessportbund NRW leitet die Mittel auf Antrag weiter. Gefördert wird die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Gruppen, deren Mitglieder eine finanzielle Vergütung vom Verein erhalten, sind nicht förderfähig.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss nicht öffentlich zugänglicher, steuerbarer Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Gefördert werden maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen 20 Prozent, jeweils bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro wird nichts bewilligt. Zuwendungsfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage und die Ertuechtigung eines bestehenden Netzanschlusses. Wichtigste Bedingung: der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, entweder über einen Grünstrom-Liefervertrag oder zumindest teilweise aus einer eigenen Anlage vor Ort. Ladeinfrastruktur am Wohngebäude von Beschäftigten ist ausdrücklich nicht förderfähig.
Überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, ÜLU)
Zuschuss für Träger überbetrieblicher Lehrgänge im Handwerk, also Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften und Innungen. Der Bund trägt bis zu einem Drittel der Lehrgangskosten und bis zu 50 Prozent der Unterbringungskosten für Lehrlinge im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr.
Übungsleiterförderung Hamburger Sportbund
Der Hamburger Sportbund bezuschusst die Vergütung qualifizierter Übungsleitender für die Arbeit in den Vereinen, insbesondere für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbundes, Einzelpersonen werden nicht gefördert. Anträge, Richtlinien und weitere Dokumente stehen im HSB-Mitgliederportal bereit. Daneben fördert der HSB die ordentlichen Landesfachverbände zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben.
Ausbildungsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen Ausbildung. Unterstützt werden Maßnahmen, die den Übergang von der Schule in den Beruf verbessern und die duale Ausbildung stärken. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt
Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.
Bildungsscheck 2.0 Nordrhein-Westfalen
Der Bildungsscheck 2.0 übernimmt in Nordrhein-Westfalen 50 Prozent der Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung, höchstens 500 Euro pro Person und Jahr. Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro nicht übersteigt, bei gemeinsamer Veranlagung 100.000 Euro. Benoetigt werden der Einkommensteuerbescheid, eine Teilnahmebestätigung und die Rechnung des Anbieters, die Anmeldung muss mindestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgen. Das Programm startete am 1. Februar 2026, der vorherige individuelle Bildungsscheck lief am 30. Juni 2024 aus.
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt haetten, den Wechsel auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung. Zusätzlich werden die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall. Der Zuschuss ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber ein anderes Beschäftigungsverhältnis beendet hat, um den Zuschuss zu erhalten.
ESF Plus Baden-Württemberg 2021 bis 2027
Baden-Württemberg setzt den ESF Plus in der Periode 2021 bis 2027 über mehrere Förderlinien um: berufliche Weiterbildung (darunter das Förderprogramm Fachkurse), berufliche Ausbildung, Integration in Arbeit, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung, Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, Kontaktstellen für Zugewanderte in ausbeuterischer Beschäftigung, soziale Innovation, wissenschaftliche Weiterbildung sowie regionale Förderung.
ESF Plus Bayern 2021 bis 2027
Bayerisches Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode 2021 bis 2027. Der ESF Plus fördert in Bayern drei Schwerpunkte: Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion. Neben Maßnahmen der Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsförderung gehören dazu auch schulische Maßnahmen im Bereich der beruflichen Bildung. Ein Fördernavigator auf dem Landesportal führt in wenigen Schritten zur passenden Förderaktion.
ESF Plus Berlin 2021 bis 2027
Berliner Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode 2021 bis 2027. Es gliedert sich in drei Förderschwerpunkte: Bildung, Fachkräftesicherung und soziale Inklusion. Etwa die Hälfte der Mittel ist für den Schwerpunkt Bildung vorgesehen, die andere Hälfte verteilt sich gleichmäßig auf die beiden übrigen Schwerpunkte. Die Investitionsbank Berlin verwaltet in dieser Förderperiode mehrere Förderinstrumente. Antragsberechtigt sind unter anderem soziale Einrichtungen, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bildungsträger im Land Berlin.
ESF Plus Brandenburg 2021 bis 2027
Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027, von der Europäischen Kommission am 4. Juli 2022 genehmigt. Das Programm hat vier Prioritäten: Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. Umgesetzt wird es über Richtlinien, die den jeweiligen Prioritäten zugeordnet und nach und nach veröffentlicht werden. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg berät zur Antragstellung.
ESF Plus Bremen 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Sozialfonds Plus im Land Bremen für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der Europäischen Kommission am 13. September 2022 genehmigt. Gefördert werden unter anderem Alphabetisierung, Grundbildung und Sprachförderung, die Beschäftigungsförderung für Arbeitslose mit besonderem Blick auf Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte sowie Ausbildung und der Übergang von der Schule in den Beruf für junge Menschen. Das Programm gilt für Bremen und Bremerhaven.
ESF Plus Hamburg 2021 bis 2027
Hamburger Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode 2021 bis 2027. Hamburg investiert in die Bereiche Beschäftigung und Arbeitskräftemobilität, Bildung sowie soziale Inklusion. Die geförderten Projekte richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, darunter junge Menschen, Frauen, Langzeitarbeitslose, Geflüchtete, Menschen mit Migrationsgeschichte, Menschen mit Behinderung sowie Erwerbstätige und Selbstständige, die sich beruflich weiterentwickeln wollen. Zum 1. Januar 2025 begann die zweite Förderphase.
ESF Plus Hessen 2021 bis 2027
Hessisches Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode 2021 bis 2027. Der Schwerpunkt liegt auf Bildung und aktiver Inklusion, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken. Zu den Förderangeboten gehören unter anderem die ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung und das Programm PUSCH, das Praxis und Schule verbindet. Das Land führt ein eigenes Förderhandbuch mit den Grundsätzen der Förderperiode.
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