Förderung als Zuschuss für Personal
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Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Paragraf 16e SGB II)
Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, die langzeitleistungsbeziehende Personen für mindestens zwei Jahre einstellen. Im ersten Jahr werden 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts bezuschusst, zusätzlich wird der pauschalierte Arbeitgeberanteil an der Gesamtsozialversicherung gezahlt. Das Jobcenter übernimmt außerdem die Kosten für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching und kann notwendige Qualifizierungen fördern.
Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn sie eine arbeitslose oder arbeitsuchende Person einstellen, die eine laengere Einarbeitung braucht als sonst üblich. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und wird in der Regel bis zu 12 Monate gezahlt. Bemessungsgrundlage ist das tatsaechliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt plus ein pauschalierter Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung. Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III)
Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn eine neu eingestellte Arbeitskraft zu Beginn eine geringere Leistung erbringt und eine längere Einarbeitung als üblich nötig ist. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts und wird in begründeten Einzelfällen bis zu 12 Monate gezahlt. Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen sind bis zu 70 Prozent und 24 Monate möglich, bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen bis zu 60 beziehungsweise ab 55 Jahren bis zu 96 Monate.
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Arbeitgeber, die eine arbeitslose oder arbeitsuchend gemeldete Person einstellen, deren Vermittlung aus in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist, können nach den Paragrafen 88 und 89 SGB III einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und wird für bis zu zwölf Monate gezahlt. Bei Beschäftigten ab 55 Jahren ist eine Förderung von bis zu 36 Monaten möglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2028 beginnt. Bemessungsgrundlage ist das tatsächliche regelmäßige sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, die Auszahlung erfolgt monatlich.
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Menschen einstellen, deren Vermittlung aus in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist. Der Zuschuss gleicht eine anfaengliche Minderleistung aus, etwa in der Einarbeitungszeit. Höhe und Dauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung und werden im Einzelfall festgelegt. Die Bewilligung muss vor Beginn der Beschäftigung erfolgen.
Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen
Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderten Menschen gibt es nach Paragraf 90 SGB III einen erhöhten Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, mindestens jedoch auf 30 Prozent, bei besonders betroffenen Personen beginnt die Minderung erst nach 24 Monaten. Beantragt wird der Zuschuss bei der Agentur für Arbeit vor Abschluss des Arbeitsvertrags.
Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen
Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen erhöht sich der Eingliederungszuschuss auf bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts bei einer Förderdauer von bis zu 24 Monaten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach dem ersten Jahr wird der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte abgesenkt, Mindestförderung 30 Prozent. Bei besonders betroffenen Personen beginnt die Absenkung erst nach 24 Monaten.
Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen (Paragraf 90 SGB III)
Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen einstellen, können einen Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate erhalten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab einem Alter von 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, darf aber 30 Prozent nicht unterschreiten. Antrag vor Beginn der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.
Eingliederungszuschuss für aeltere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 55 Jahren
Sonderregelung des Eingliederungszuschusses für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderdauer verlaengert sich hier von 12 auf bis zu 36 Monate, der Fördersatz bleibt bei bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Die Regelung ist befristet: Die Förderung muss bis zum 31. Dezember 2028 begonnen haben. Antrag und Bewilligung laufen wie beim regulaeren Eingliederungszuschuss über den Arbeitgeber-Service.
Einstiegsgeld
Wer aus dem Bezug der Grundsicherung heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Selbständigkeit aufnimmt, kann vom Jobcenter Einstiegsgeld erhalten. Die Leistung wird zusätzlich zum Einkommen gezahlt, ohne Anrechnung, und läuft höchstens 24 Monate. Die Höhe wird individuell nach den persönlichen Umständen festgelegt, einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Summe gibt es nicht. Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Bei Selbständigkeit ist eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden erforderlich.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zwölf Monaten, das den Übergang in eine Ausbildung vorbereitet. Die Agentur für Arbeit übernimmt laut arbeitsagentur.de eine Praktikumsvergütung von 276 Euro monatlich, die der Betrieb aufstocken kann, dazu die Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Fahrtkosten. Am Ende gibt es ein betriebliches Zeugnis und ein Kammerzertifikat. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum, das junge Menschen über vier bis zwölf Monate an einen anerkannten Ausbildungsberuf heranführt. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Betrieb die Praktikumsvergütung von 276 Euro im Monat sowie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Start liegt in der Regel am 1. Oktober, unter Umständen ist ein Beginn am 1. August möglich. Teilnehmende erhalten ein Zeugnis, das eine spaetere Ausbildung verkuerzen kann.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zwölf Monaten, das den Übergang in eine Ausbildung vorbereitet. Sie richtet sich an junge Menschen ohne Ausbildungsplatz, die die Vollzeitschulpflicht erfuellt und noch keine Berufsausbildung oder kein Studium abgeschlossen haben. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Die Agentur für Arbeit fördert die Praktikumsvergütung von 276 Euro im Monat sowie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen, viele Betriebe stocken auf. Rechtsgrundlage ist Paragraf 54a SGB III.
Einstiegsqualifizierung (EQ, Paragraf 54a SGB III)
Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von mindestens 4 und höchstens 12 Monaten, das junge Menschen auf eine Ausbildung vorbereitet. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung von maximal 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, darüber hinaus können Fahrtkosten übernommen werden. Die zuständige Kammer stellt ein Zertifikat aus, das teilweise auf eine anschließende Ausbildung angerechnet werden kann.
Erasmus Plus Berufsbildung
Erasmus Plus fördert in der Berufsbildung Auslandspraktika von Auszubildenden und Berufsschuelerinnen sowie die Weiterbildung von Ausbildungspersonal durch Job-Shadowing, Hospitationen und Schulungen. Über die Leitaktion 2 werden kleinere Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften gefördert, dazu kommen Zentren der beruflichen Exzellenz und Allianzen für Innovation. Antragsberechtigt sind ausschließlich Organisationen, nicht Einzelpersonen. Der Zugang läuft entweder über eine Akkreditierung mit dauerhafter Programmmitgliedschaft oder über Kurzzeitprojekte mit maximal drei Anträgen in fuenf Jahren.
Erasmus Plus Berufsbildung und Erwachsenenbildung (Nationale Agentur beim BIBB)
Die Nationale Agentur beim BIBB ist die deutsche Anlaufstelle für Erasmus Plus in der Berufsbildung und Erwachsenenbildung. Förderlinien sind die Akkreditierung, Kurzzeitprojekte, kleinere Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften. Ein Förderungsfinder auf der Website hilft bei der Zuordnung des passenden Formats.
Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk (ERFA Baden-Württemberg)
Zuschuss für externe Moderation und Referenten bei Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk, je Gruppensitzung bis zu 3.000 Euro oder bis zu 4.500 Euro, in der Regel zwei Sitzungen pro Jahr. Themen sind unter anderem Digitalisierung, Innovation, Kooperation, Personal, Strategie, Transformation, Nachhaltigkeit und Energiewende.
Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern
Zuschuss zu den Personalausgaben, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erstmals höher qualifiziertes Personal einstellt. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben, je Arbeitsplatz höchstens 30.000 Euro in den ersten zwölf Monaten und 15.000 Euro in den folgenden zwölf Monaten. Die Gesamtförderdauer beträgt 24 Monate. Voraussetzung ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt von 4.200 Euro pro Monat bei Hochschulabsolventen oder 3.800 Euro bei Meistern und Technikern.
Ersteinstellung von Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung M-V
Zuschuss zu den direkten Personalkosten für neue und zusätzliche Arbeitsverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten, maximal 30.000 Euro in den ersten 12 Monaten und 15.000 Euro in den Monaten 13 bis 24. Die Stelle muss unbefristet sein und in M-V liegen.
Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)
Der EGF unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch größere Umstrukturierungen ihren Arbeitsplatz verlieren, mit Unterstützung bei der Arbeitssuche, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie Mentoring und Coaching. Für Entlassene können auch Existenzgründung, Schulungen oder Mobilitätszuschüsse kofinanziert werden. Die EU beteiligt sich mit 60 bis 85 Prozent an den Projektkosten, das Budget beträgt 35 Millionen Euro jährlich für 2026 und 2027.
FTI-Thüringen PERSONEN
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Einstellung innovativen Personals, für Stipendien an Studierende und Promovierende sowie für den Aufbau von Nachwuchsforschergruppen. Innovatives Personal wird mit 2.000 Euro monatlich für bis zu 24 Monate gefördert, Studierendenstipendien mit 600 Euro für bis zu 24 Monate, Promotionsstipendien mit 1.200 Euro für bis zu 36 Monate.
Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz, Personalstellenförderung Baden-Württemberg
Das Land finanziert neu geschaffene Stellen für nachhaltige Mobilität in Stadt- und Landkreisen mit jährlichen Pauschalen von 82.250 Euro im gehobenen Dienst und 85.500 Euro im höheren Dienst. Gezahlt wird in den ersten beiden Jahren eines mindestens vierjährigen Zeitraums, rechnerisch also 50 Prozent über vier Jahre. Abgedeckt sind acht Aufgabengebiete, darunter Fußverkehr und Ortsmitten, Parkraummanagement, Mobilstationen und Carsharing, Ladeinfrastruktur, Klimamobilitätsplan und Mobilitätspass.
Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund)
Der Fonds für einen gerechten Übergang ist die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang und Teil der Kohaesionspolitik 2021 bis 2027. Er unterstützt Regionen, die vom Weg zur Klimaneutralität besonders betroffen sind, damit der Strukturwandel nicht zu neuen regionalen Ungleichgewichten führt. In Deutschland ist der Fonds in die EFRE-Programme der Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt integriert. Anträge laufen deshalb über die jeweiligen Landesprogramme und nicht direkt bei der Kommission.
Freie Förderung nach Paragraf 16f SGB II
Die freie Förderung erlaubt den Jobcentern, bis zu 10 Prozent ihrer Eingliederungsmittel für Maßnahmen einzusetzen, die nicht in den gesetzlichen Standardinstrumenten vorgesehen sind. Zielgruppe sind vor allem Langzeitarbeitslose, Menschen unter 25 mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen und Personen mit festgestelltem Bedarf an gesundheitsfördernden Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass mit den regulären Instrumenten in der Regel innerhalb von sechs Monaten kein Erfolg zu erwarten ist. Die Ziele müssen vor Förderbeginn beschrieben und der Erfolg dokumentiert werden.
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