Förderung als Zuschuss für Personal auf Ebene Land
Alle Programme für Personal auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Sozialbetriebe 2023
Zuschuss zu den Personalausgaben von Sozialbetrieben für die sozialpaedagogische Betreuung und fachliche Anleitung von ehemals Langzeitarbeitslosen. Gefördert werden anteilige Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitaequivalenten je betreuter Person über maximal 30 Monate, insgesamt bis zu 36 Monate. Pro Vollzeitaequivalent können monatlich maximal 4.726 Euro gefördert werden. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Soziale Innovationen 2023
Vollfinanzierung von Pilotprojekten zur Entwicklung, Erprobung und zum Transfer neuer Ideen für beschäftigungspolitische Herausforderungen. Entwicklungsprojekte werden mit 10.000 bis 50.000 Euro für maximal 6 Monate gefördert, Modellprojekte mit bis zu 300.000 Euro für maximal 24 Monate. Themen sind unter anderem Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung und Stärkung des ländlichen Raums. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Transformationsförderung M-V
Zuschüsse aus dem ESF Plus von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben zur Gestaltung des Wandels der Arbeitswelt und zur Fachkräftesicherung. Einzelbetriebliche Kooperationsvorhaben mit Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder Nichtregierungsorganisationen laufen 6 bis 24 Monate, überbetriebliche Vorhaben 6 bis 36 Monate. Die Mindestausgaben betragen 50.000 Euro.
Unternehmensspezifische Vorhaben M-V (berufsbegleitende Qualifizierung)
Zuschüsse für Kompetenzfeststellung von Beschäftigten, Analyse des Qualifizierungsbedarfs und berufliche Qualifizierung zur Fachkräftesicherung. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent im Standardfall, 60 Prozent für mittlere und 70 Prozent für kleine Unternehmen. Die Leistungen müssen von geeigneten externen Dienstleistern erbracht werden.
Vereinspauschale Bayern
Jährliche pauschale Betriebskostenförderung für bayerische Sport- und Schützenvereine. Die Höhe ergibt sich aus Fördereinheiten: Mitglieder unter 27 Jahren und Mitglieder mit Behinderung zählen zehnfach, übrige Mitglieder einfach, dazu kommen im Förderjahr eingesetzte Übungsleiter- und Trainerlizenzen. Der Wert je Einheit ergibt sich aus den verfügbaren Haushaltsmitteln geteilt durch alle gemeldeten Einheiten.
Weiterbildungsrichtlinie 2026 (Bildungsscheck Brandenburg)
Förderung beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, kofinanziert aus dem ESF Plus. Der Bildungsscheck für Beschäftigte gewährt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Mindestförderhöhe von 500 Euro. Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen einschließlich Ehrenamt wird mit maximal 50 Prozent und mindestens 1.000 Euro gefördert, die Einzelförderung ist auf 3 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.
Ausbildungsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen Ausbildung. Unterstützt werden Maßnahmen, die den Übergang von der Schule in den Beruf verbessern und die duale Ausbildung stärken. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
ESF Plus Baden-Württemberg 2021 bis 2027
Baden-Württemberg setzt den ESF Plus in der Periode 2021 bis 2027 über mehrere Förderlinien um: berufliche Weiterbildung (darunter das Förderprogramm Fachkurse), berufliche Ausbildung, Integration in Arbeit, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung, Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, Kontaktstellen für Zugewanderte in ausbeuterischer Beschäftigung, soziale Innovation, wissenschaftliche Weiterbildung sowie regionale Förderung.
Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des lebenslangen Lernens und der Fachkräftesicherung. Gefördert werden Weiterbildungen von Beschäftigten sowie Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in Thüringer Unternehmen. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Integrationsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Gefördert werden Projekte, die Menschen mit Vermittlungshemmnissen an den Arbeitsmarkt heranführen und ihre Integration in Beschäftigung unterstützen. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Soziale Betriebe 2.0
Förderung sozialer Betriebe in Berlin, in denen vormals langzeitarbeitslose Personen sozialversicherungspflichtig in marktnahen Tätigkeitsfeldern beschäftigt werden. Das Land finanziert die fachliche Anleitung und sozialpaedagogische Begleitung im Verhältnis 1 zu 5 und degressiv die Lohnkosten der Teilnehmenden, sofern keine Bundesinstrumente greifen.
Qualifizierung Plus (Q+)
Landesprogramm zur Förderung niedrigschwelliger Qualifizierungsmaßnahmen für marktferne Personen in Berlin. Schwerpunkte sind berufsfachliche Kompetenzen, digitale und gesundheitliche Kompetenzen sowie Grundbildung wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Die Umsetzung läuft über die zgs consult GmbH, konkrete Förderbeträge oder Fördersaetze veröffentlicht die Senatsverwaltung auf der Programmseite nicht.
Berliner Innovationsfachkräfte
Lohnkostenzuschuss für die Einstellung von Hochschul- oder Fachhochschulabsolventen für Innovationsvorhaben in Berliner Unternehmen. Gefördert wurden bis zu 50 Prozent der Bruttolohnkosten, maximal 20.000 Euro je Person und Jahr bei einem gedeckelten Gehalt von 40.000 Euro, über 12 Monate. Die Einreichung neuer Anträge ist seit 20.11.2024 nicht mehr möglich.
Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung (Weiterbildungsscheck)
Zuschuss zu individuellen berufsbezogenen Weiterbildungen für Beschäftigte mit Wohnsitz in Sachsen. Gefördert werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten, bei geringfügig Beschäftigten 80 Prozent, maximal 4.500 EUR. Wegen der Haushaltslage wurden im Doppelhaushalt 2025/2026 keine weiteren Mittel bereitgestellt, die Förderung ist derzeit ausgesetzt.
InnoExpert
Förderung der Einstellung und Beschäftigung von hochqualifiziertem Personal in sächsischen Unternehmen, finanziert aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen. Aufgrund der auslaufenden ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 können keine Anträge mehr angenommen werden. Für den aktuellen ESF-Plus-Zeitraum verweist die SAB auf die Förderung von Innovationsassistentinnen und InnoManagerinnen.
InnoTeam
Förderung der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in gemeinsamen Innovationsteams, finanziert aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen. Wegen der auslaufenden Förderperiode 2014 bis 2020 werden keine Anträge mehr angenommen. Im aktuellen ESF-Plus-Zeitraum wird die Förderung von InnoTeams über das MINT-Fachkräfteprogramm fortgeführt.
Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Energiemanagement in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert wurden Personalkosten für einen Energiemanager für maximal drei Jahre oder externe Beratungskosten zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001. Das Programm ist ausgelaufen, ein Nachfolgeprogramm besteht im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027.
A2 Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben
Zuschuss für Weiterbildungseinrichtungen, die gemeinsam mit KMU innovative Qualifizierungsmodule für neue berufliche Anforderungen entwickeln und erproben. Schwerpunktbranchen sind erneuerbare Energien, Life Sciences und Informationstechnologie. Derzeit ist keine Antragstellung möglich, neue Aufrufe werden per Newsletter angekündigt.
Regionalförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe GRW (Programm 153)
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen und Beherbergungsbetriebe in den GRW-Fördergebieten von Rheinland-Pfalz. Der Fördersatz liegt bei 10 bis 30 Prozent, in den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz zusätzlich 5 Prozentpunkte. Für Investitionen über 10 Millionen Euro gilt für den übersteigenden Teil ein Satz von 5 Prozent.
Soziale Innovation - Projekte
Zuschüsse für Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in den Schwerpunkten Arbeitswelt im Wandel und Daseinsvorsorge. Gefördert werden bis zu 70 Prozent im SER-Gebiet und bis zu 80 Prozent im Übergangsgebiet, die maximalen Projektkosten liegen bei 750.000 Euro. Förderfähig sind Personalausgaben, Fremdpersonal, Honorare und ehrenamtliche Arbeit zuzueglich 35 Prozent Restkostenpauschale. Die Einreichung läuft über zeitlich begrenzte Förderaufrufe; der sechste Aufruf endete am 22.05.2026, ein Folgeaufruf ist noch nicht veröffentlicht.
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