Förderung als Zuschuss für Personal auf Ebene Bund
Alle Programme für Personal auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
KOMPASS fördert Qualifizierungen für Solo-Selbstständige, etwa betriebswirtschaftliches Wissen oder digitale und technische Fachkenntnisse. Erstattet werden bis zu 4.500 Euro je Teilnehmerin oder Teilnehmer innerhalb von zwölf Monaten. Zwingend ist ein Erstberatungsgespraech bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die anschließend einen Qualifizierungsscheck ausstellt. Die Maßnahme muss mindestens 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Die Abrechnung läuft über das Z-EU-S-Portal der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Wegen hoher Nachfrage ist die Ausgabe von Qualifizierungsschecks von Mai bis etwa Oktober 2026 bundesweit begrenzt.
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt haetten, den Wechsel auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung. Zusätzlich werden die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall. Der Zuschuss ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber ein anderes Beschäftigungsverhältnis beendet hat, um den Zuschuss zu erhalten.
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Teilhabechancengesetz)
Arbeitgeber, die Langzeitleistungsbeziehende einstellen, erhalten zwei Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss: 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr, berechnet auf tarifliche oder ortsübliche Entgelte. Während der gesamten Förderdauer findet ein beschäftigungsbegleitendes Coaching statt. Voraussetzung ist ein Leistungsbezug von mindestens 21 Monaten innerhalb der letzten 24 Monate. Seit 1. Juli 2026 stellt die Regelung auf den Langzeitleistungsbezug statt auf die Langzeitarbeitslosigkeit ab.
Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)
Arbeitgeber erhalten einen Lohnkostenzuschuss, wenn sie sehr arbeitsmarktferne Langzeitleistungsbeziehende sozialversicherungspflichtig einstellen. In den ersten zwei Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns, danach sinkt er jährlich um zehn Prozentpunkte. Gefördert wird bis zu fuenf Jahre. Zusätzlich gibt es eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie bis zu 3.000 Euro je Förderfall für notwendige Qualifizierungen.
Einstiegsgeld
Wer aus dem Bezug der Grundsicherung heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Selbständigkeit aufnimmt, kann vom Jobcenter Einstiegsgeld erhalten. Die Leistung wird zusätzlich zum Einkommen gezahlt, ohne Anrechnung, und läuft höchstens 24 Monate. Die Höhe wird individuell nach den persönlichen Umständen festgelegt, einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Summe gibt es nicht. Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Bei Selbständigkeit ist eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden erforderlich.
Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen
Betriebe, die Menschen mit Behinderungen ausbilden oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. Der Zuschuss läuft über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung einschließlich notwendiger Verlaengerungen. Der Antrag muss vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags gestellt werden.
Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Arbeitgeber können sich die Personalkosten erstatten lassen, wenn sie einen Menschen mit Behinderung zur Probe beschäftigen. Erstattet werden Lohn- beziehungsweise Gehaltskosten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, und zwar für bis zu drei Monate. Voraussetzung ist ein Probearbeitsvertrag und dass die Probebeschäftigung die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung verbessert. Der Antrag muss vor Beginn der Beschäftigung gestellt werden.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum, das junge Menschen über vier bis zwölf Monate an einen anerkannten Ausbildungsberuf heranführt. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Betrieb die Praktikumsvergütung von 276 Euro im Monat sowie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Start liegt in der Regel am 1. Oktober, unter Umständen ist ein Beginn am 1. August möglich. Teilnehmende erhalten ein Zeugnis, das eine spaetere Ausbildung verkuerzen kann.
Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz)
Auch wer in Beschäftigung steht, kann eine berufliche Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert bekommen. Übernommen werden Lehrgangskosten ganz oder teilweise, in der Regel mit einer anteiligen Kostenbeteiligung des Betriebs, dazu Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten. Der Betrieb kann zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung erhalten. Die Antragstellung ist einzeln oder als Sammelantrag für mehrere Beschäftigte möglich. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen besteht zusätzlich Anspruch auf die Weiterbildungsprämie.
Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung
Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung, etwa einer Umschulung, Anpassungsqualifizierung oder Teilqualifizierung. Übernommen werden Lehrgangskosten, Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren sowie bei Bedarf Fahrtkosten, Kinderbetreuung und auswaertige Unterbringung und Verpflegung. Der Gutschein ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel festgelegt. Bildungsträger und Maßnahme müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Seit 1. Januar 2025 werden auch Kundinnen und Kunden der Jobcenter über die Agentur für Arbeit gefördert.
Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen
Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen erhöht sich der Eingliederungszuschuss auf bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts bei einer Förderdauer von bis zu 24 Monaten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach dem ersten Jahr wird der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte abgesenkt, Mindestförderung 30 Prozent. Bei besonders betroffenen Personen beginnt die Absenkung erst nach 24 Monaten.
Eingliederungszuschuss für aeltere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 55 Jahren
Sonderregelung des Eingliederungszuschusses für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderdauer verlaengert sich hier von 12 auf bis zu 36 Monate, der Fördersatz bleibt bei bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Die Regelung ist befristet: Die Förderung muss bis zum 31. Dezember 2028 begonnen haben. Antrag und Bewilligung laufen wie beim regulaeren Eingliederungszuschuss über den Arbeitgeber-Service.
Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn sie eine arbeitslose oder arbeitsuchende Person einstellen, die eine laengere Einarbeitung braucht als sonst üblich. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und wird in der Regel bis zu 12 Monate gezahlt. Bemessungsgrundlage ist das tatsaechliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt plus ein pauschalierter Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung. Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.
INQA-Coaching
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 80 Prozent der Kosten für ein Coaching durch autorisierte INQA-Coaches erstattet. Gefördert werden bis zu zwölf Coaching-Tage über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten, etwa zu Fachkräftesicherung, Prozessen und Digitalisierung. Der Weg führt über eine kostenlose Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle, die einen INQA-Coaching-Scheck ausstellt. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und Bundesmitteln finanziert und läuft von 2023 bis 2028.
Azubi-Berufssprachkurs (Azubi-BSK)
Der Azubi-Berufssprachkurs fördert Auszubildende mit Migrationshintergrund ausbildungsbegleitend oder ausbildungsvorbereitend. Ein ausbildungsbegleitender Kurs dauert ein Berufsschuljahr und umfasst in der Regel 70 bis 150 Unterrichtseinheiten, empfohlen werden mindestens 100. Die Kurse sind nach den Berufsbereichen Handwerk, Gewerbe und Technik, Pflege, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Lager und Logistik gruppiert. Für Teilnehmende und Betriebe ist der Kurs kostenlos, Lehr- und Lernmaterial finanziert das BAMF.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
Wer den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausueben kann, erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu gehoeren Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes, Berufsvorbereitung, Umschulung, Weiterbildung, technische Arbeitshilfen und die Förderung einer selbständigen Tätigkeit. Bei der Rentenversicherung ist die Wartezeit von 15 Jahren die am häufigsten erfuellte Voraussetzung. Während der Maßnahme wird in der Regel Übergangsgeld gezahlt.
Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Arbeitsplatz droht wegzufallen und die durch eine Weiterbildung im gleichen Unternehmen bleiben können. Es beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, bei mindestens einem Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Betrieb, den Antrag stellt ebenfalls der Betrieb.
Anspruch auf Entgeltumwandlung mit 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss
Beschäftigte haben nach Paragraph 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch darauf, dass bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung aus künftigem Arbeitsentgelt in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Wird der Anspruch geltend gemacht, muss jährlich mindestens ein Hundertsechzigstel der Bezugsgröße eingezahlt werden. Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an die Versorgungseinrichtung weitergeben. Geltend gemacht wird der Anspruch direkt beim Arbeitgeber.
Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener
Arbeitgeber erhalten nach Paragraph 100 EStG einen staatlichen Förderbetrag, wenn sie für Beschäftigte mit geringem Einkommen zusätzlich in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Der Förderbetrag beträgt 30 Prozent des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, höchstens 288 Euro im Jahr; der Beitrag muss mindestens 240 Euro jährlich betragen. Die Einkommensgrenze liegt bei 2.575 Euro im monatlichen Lohnzahlungszeitraum (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Der Arbeitgeberbeitrag ist zudem bis 960 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Geltend gemacht wird der Betrag über die nächste Lohnsteuer-Anmeldung.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV)
Wer wegen einer Behinderung auf ein Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert werden die Beschaffung eines Fahrzeugs bis zu einem Bemessungsbetrag von höchstens 22000 Euro, die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und der Erwerb der Fahrerlaubnis. Die Höhe des Zuschusses zur Beschaffung richtet sich nach dem Einkommen und reicht von 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße bis 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger.
Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen (Paragraf 90 SGB III)
Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen einstellen, können einen Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate erhalten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab einem Alter von 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, darf aber 30 Prozent nicht unterschreiten. Antrag vor Beginn der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.
Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III)
Aus dem Vermittlungsbudget kann die Agentur für Arbeit Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung fördern. Übernommen werden angemessene Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht erbringt. Für Zugewanderte ist das der übliche Weg, um Kosten von Anerkennungsverfahren, Übersetzungen und Beglaubigungen erstattet zu bekommen. Die Agentur entscheidet über den Umfang und kann Pauschalen festlegen, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium fördert junge Fachkräfte nach der Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro über maximal drei Jahre. Bei jeder Maßnahme ist ein Eigenanteil von zehn Prozent zu tragen. Im ersten Förderjahr gibt es zusätzlich einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers. Gefördert werden fachliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt, fachübergreifende Weiterbildungen wie Sprach- und Softwarekurse sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung aufbauen.
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium unterstützt berufserfahrene Fachkräfte bei ihrem ersten akademischen Hochschulstudium, unabhängig vom Schulabschluss. Laut SBB beträgt die Förderung im Vollzeitstudium 1.072 Euro monatlich, bestehend aus 992 Euro Grundbetrag und 80 Euro Bücherpauschale, dazu 160 Euro Kinderbetreuungszuschuss je Kind unter 14 Jahren. Berufsbegleitend Studierende erhalten eine Pauschale von 3.045 Euro im Jahr. Es gibt keine Altersgrenze, die Bewerbung läuft in drei Schritten über Online-Bewerbung, Kompetenz-Check und Auswahlgespräch.
Was Bundesförderung bei Personal bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Personal auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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