Förderung als Kredit für Neubau in Rheinland-Pfalz auf Ebene Land
Alle Programme für Neubau auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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ISB Kredit 551 Neubau von Mietwohnungen Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz fördert den Neubau preisguenstiger Mietwohnungen mit einem Darlehen zu 1 Prozent Zinsen jährlich und 1 Prozent Mindesttilgung; Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Zusätzlich gibt es Tilgungszuschüsse. Im Gegenzug gelten Miet- und Belegungsbindungen. Antragsteller müssen 15 Prozent Eigenleistung einbringen oder ein nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen nutzen. Beratung läuft über die Wohnraumförderung der ISB unter 06131 6172-1991.
ISB-Darlehen Förderung des Baus von Mietwohnungen (Programm 551)
Zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss für Investoren, die bezahlbare Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz neu bauen. Das Basisdarlehen beträgt je nach Mietstufe und Einkommensgruppe 1.800 bis 3.150 Euro je Quadratmeter, der Tilgungszuschuss 20 bis 45 Prozent. Für Klimamaßnahmen gibt es Zusatzdarlehen bis 15.000 Euro je Wohnung mit 50 Prozent Tilgungszuschuss.
ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften (Programme 554, 555)
Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften, etwa für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Studierende und Auszubildende. Das Basisdarlehen liegt bei 1.850 bis 3.250 Euro je Quadratmeter zu 1 Prozent Zins, der Tilgungszuschuss bei 30 bis 45 Prozent.
ISB-Darlehen Wohneigentum (Förderung von selbst genutztem Wohnraum, Programme 501, 502, 503)
Zinsgünstiges Landesdarlehen für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Das Basisdarlehen beträgt je nach Mietstufe 150.000 Euro (Mietstufen 1 bis 2), 175.000 Euro (Mietstufen 3 bis 4) oder 190.000 Euro (Mietstufen 5 bis 7), ab dem dritten Kind erhöht es sich um jeweils 10 Prozent. Bei energieeffizientem Neubau gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 10 Prozent, bei Standardbau und Erwerb 5 bis 7,5 Prozent.
ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Programm 710)
Nachrangdarlehen der ISB ohne Einkommens- und Wohnflächengrenzen für Bau, Kauf oder Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz. Der Darlehensbetrag ist zwischen 25.000 und 100.000 Euro frei wählbar, der Zinssatz ist 20 Jahre fest.
Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557)
Förderdarlehen für den Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen mit bezahlbaren Mieten. Je Bewohnerplatz sind 78.000 bis 92.000 Euro möglich, das Darlehen ist 10 Jahre zinsfrei und danach 5 Jahre mit 0,5 Prozent verzinst. Der Tilgungszuschuss beträgt 35 bis 50 Prozent.
Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (Programm 759)
Zinsloses Darlehen für Eigentümer, die Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden herrichten. Gefördert werden 1.150 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche, das Darlehen ist 10 Jahre zinsfrei. Der Tilgungszuschuss beträgt 25 Prozent des ISB-Darlehens.
ISB Kredit 501, 502, 503 - Förderung von selbst genutztem Wohnraum (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligte Darlehen der ISB für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz, mit 20 oder 30 Jahren Zinsbindung. Auf das Darlehen ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 10 Prozent möglich. Voraussetzung sind mindestens 10 Prozent Eigenkapital und die Einhaltung der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung. Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie darf der Kaufvertrag nicht aelter als zwei Monate sein. Der Antrag läuft über die Stadt- oder Kreisverwaltung.
ISB Kredit 558 - Junges Wohnen (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Rheinland-Pfalz. Der Zinssatz liegt bei 0,50 Prozent jährlich mit 15 oder 20 Jahren Zinsbindung, zusätzlich sind Tilgungszuschüsse möglich. Das Programm gehoert zum Bund-Länder-Programm Junges Wohnen und dient dem Neubau sowie dem Umbau von Bestand zu Wohnheimplätzen. Die genaue Darlehensobergrenze und die Zuschusssaetze stehen in der Förderrichtlinie, die auf der Produktseite verlinkt ist. Der Antrag läuft über die ISB.
ISB Kredit 710 - Wohneigentum universell (Rheinland-Pfalz)
Darlehen der ISB zwischen 25.000 und 100.000 Euro für selbst genutztes Wohneigentum in Rheinland-Pfalz, mit 20 Jahren Zinsbindung. Anders als bei den Programmen der sozialen Wohnraumförderung gelten hier keine Einkommens- und Flächengrenzen. Vorausgesetzt werden 10 Prozent Eigenkapital und ein zweiter Finanzierungspartner, der den restlichen Teil der Finanzierung stellt. Damit richtet sich das Programm an Haushalte, die über den Einkommensgrenzen der Sozialförderung liegen. Der Antrag läuft über die Hausbank beziehungsweise den Finanzierungspartner.
ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (Kredit 710)
Frei wählbares Darlehen zwischen 25.000 und 100.000 Euro für selbst genutztes Wohneigentum in Rheinland-Pfalz, mit 20 Jahren Zinsfestschreibung. Anders als bei den Programmen 501 bis 503 gibt es hier keine Einkommensgrenzen und keine Wohnflächenobergrenzen. Vorausgesetzt sind 10 Prozent Eigenkapital. Das Darlehen wird nachrangig besichert und setzt einen weiteren Finanzierungspartner voraus.
ISB-Darlehen für selbst genutzten Wohnraum (Kredit 501, 502, 503)
Landesdarlehen der ISB für Bau und Kauf von selbst genutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz, wahlweise mit 20 oder 30 Jahren Zinsfestschreibung. Zusätzlich ist ein Zuschuss von bis zu 10 Prozent des ISB-Darlehens möglich. Vorausgesetzt werden 10 Prozent Eigenkapital, ersatzweise ein nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen. Mit dem Bau darf vor der Förderzusage nicht begonnen werden, beim Erwerb von Bestandsimmobilien darf der Kaufvertrag nicht aelter als zwei Monate sein. Konkrete Höchstbeträge und Einkommensgrenzen nennt die Übersichtsseite nicht.
Was Landesförderung bei Neubau bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Neubau auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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