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Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

369 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Natur und Umwelt

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LandZuschuss

Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen

Die Richtlinie Natürliches Erbe fördert Naturschutzmaßnahmen in Sachsen. Dazu gehoeren ab 2026 neu die Anlage von Strukturelementen in der Agrarlandschaft, außerdem Biotopgestaltung und Artenschutz, Jungbaumpflege bei Obstgehoelzen, Praevention von Wildtierschäden durch Wolf, Luchs und Biber, naturschutzfachliche Planungen, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit sowie Naturschutzberatung. Bei den Strukturelementen liegt die maximale Zuwendung bei 200.000 Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen. Für einen Teil der Maßnahmen gilt seit Maerz 2025 ein Antragsstopp bei den ELER-Maßnahmen, andere sind seit September 2025 wieder antragsfähig.

bis 200.000 Euro
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Bewilligung durch das LfULG
LandZuschuss

Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) Sachsen

Die sächsische AUK-Richtlinie fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Ackerland, Grünland und in der Biotoppflege. Die Maßnahmen sind in die Teile A und B mit fuenfjähriger Verpflichtung und Teil C mit einjähriger Verpflichtung gegliedert, für 2025 erstmals beantragte Maßnahmen gilt eine vierjährige Bindung. Der Verpflichtungszeitraum beginnt jeweils am 1. Januar nach der Bewilligung, der jährliche Auszahlungsantrag ist bis 15. Mai zu stellen. Ab 2026 können Neueinsteiger direkt mit dem Frühjahrssammelantrag beantragen, ein vorgelagerter Teilnahmeantrag entfällt. Für die Biotoppflegemaßnahmen des Teils B sind allerdings keine Neuzugaenge mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Bewilligung durch das LfULG
LandZuschuss

EULLE - Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernaehrung Rheinland-Pfalz

EULLE ist das Dachprogramm für die ländliche Förderung in Rheinland-Pfalz und stützt sich auf drei Säulen: Maßnahmen zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz einschließlich Vertragsnaturschutz und Ökolandbau, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft mit Agrarinvestitionen, Tierwohl und Direktvermarktung sowie die ländliche Entwicklung über den LEADER-Ansatz. Insgesamt fliessen rund 840 Millionen Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in die rheinland-pfaelzische Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Die konkreten Prämien stehen in den einzelnen Teilrichtlinien.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
LandZuschuss

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) Niedersachsen

Niedersachsen hat mit Beginn der Förderperiode 2023 alle Fördermaßnahmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Wasserschutz, Naturschutz und Klimaschutz in einer einzigen AUKM-Richtlinie zusammengefasst. Darunter fallen unter anderem Maßnahmen im Ackerbau, auf dem Dauergrünland, im Vertragsnaturschutz und im ökologischen Landbau. Die Maßnahmen sind mehrjährig und werden über das Antragssystem des Landes beantragt. Detaillierte Maßnahmenbeschreibungen und Prämien stehen in den Maßnahmenblaettern für den Zeitraum 2023 bis 2027.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bewilligung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
LandZuschuss

Förderung von Herdenschutzmaßnahmen gegen den Wolf in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen fördert Praeventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gehegewild vor Wolfsuebergriffen. Gefördert werden die Optimierung bestehender Zaeune, neue wolfsabweisende Schutzanlagen sowie Anschaffung und Ausbildung geeigneter Herdenschutzhunde, jeweils mit 100 Prozent der Kosten bei einer Bagatellgrenze von 200 Euro. In der Region Westmuensterland ist bis zum 31. Dezember 2026 zusätzlich die Optimierung von Standardzaeunen für Kleinpferde bis 148 Zentimeter Stockmass, Stuten mit Fohlen und Jungpferde bis drei Jahre förderfähig. Vor der Antragstellung ist eine fachliche Bewertung durch die Herdenschutzberatung verpflichtend. Die Richtlinie gilt in der Fassung vom 13. August 2025.

bis 100 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Landes
LandZuschuss

Förderung von Landschaftspflegeverbänden Hessen

Hessen fördert gemeinnützige Landschaftspflegeverbände, die nach dem Drittelparitätsprinzip aus Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunalpolitik besetzt sind. Sie organisieren kooperativen Naturschutz vor Ort und setzen unter anderem Natura-2000-Maßnahmen um. Typische Arbeitsfelder sind die naturschutzgerechte Grünlandnutzung, die Pflege von Gehoelzen und die Anlage von Bluehflächen. Die Förderung deckt Personal- und Sachkosten der Geschäftsstellen ab und läuft über die Regierungspraesidien.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die Regierungspraesidien
LandZuschuss

Investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft Hessen (GAK)

Über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Kuestenschutz fördert Hessen investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft, etwa die Schaffung von Biotopen oder den Erwerb von Flächen für den Naturschutz. Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Gemeinden 90 Prozent mit einem Eigenanteil von 10 Prozent. Die Mindestfördersumme liegt bei 25.000 Euro. Zielgruppe sind Landwirtinnen und Landwirte, Gemeinden und gemeinnützige Organisationen, Anträge laufen über die Regierungspraesidien.

bis 100 Prozent der Kosten
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die Regierungspraesidien
LandZuschuss

Förderung der Imkerei und Bienenhaltung Hessen

Hessen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht und Haltung von Honigbienen. Dazu zählen Aus- und Fortbildung, Vortragsveranstaltungen und Imkertage, Investitionen des Landesverbands Hessischer Imker und erwerbsmäßiger Imkereien, Honig-, Wachs- und Pollenanalysen, die Anlage von Koenigin- und Drohnenvoelkern an staatlich anerkannten Belegstellen sowie Forschungsvorhaben der Bieneninstitute. Gefördert wird als Projektförderung in Form der Anteil- oder Festbetragsfinanzierung. Einzelne Imkerinnen und Imker stellen ihre Anträge über den Landesverband, erwerbsmäßige Imkereien ab mehr als 25 Voelkern können direkt gefördert werden.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch das Regierungspraesidium Giessen
LandZuschuss

Weidetierschutz-Richtlinie Hessen (Herdenschutz vor Wolfsuebergriffen)

Die hessische Weidetierschutz-Richtlinie fördert Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsuebergriffe auf zwei Ebenen. Der Grundschutz umfasst Elektrozaeune mit mindestens 90 Zentimetern Höhe oder Festzaeune mit 120 Zentimetern und Untergrabeschutz, der erweiterte Herdenschutz zusätzlich wolfsabweisende Zaeune, technische Einrichtungen, Nachtpferche sowie Herdenschutzhunde einschließlich Ausbildung. Gefördert werden bis zu 85 Prozent der Netto-Anschaffungskosten, höchstens 30.000 Euro je Betrieb und Jahr, bei mobilen Zaeunen für Schafe und Ziegen 1.920 Euro je Kilometer und je Herdenschutzhund ebenfalls 1.920 Euro. Zielgruppe sind vor allem Schaf- und Ziegenhaltungen sowie Gatterwildhaltungen, in ausgewiesenen Ereignisgebieten auch Rinder-, Pferde- und Eselhalter.

bis 85 Prozent, maximal 30.000 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise
LandZuschuss

HALM - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

HALM ist das Agrarumweltprogramm Hessens und gliedert sich in mehrere Maßnahmenbereiche. Dazu gehoeren die Förderung des ökologischen Landbaus, ackerbauliche Verfahren wie vielfaeltige Kulturen, Bluehstreifen, Erosionsschutz und Gewässerschutzstreifen, die Grünlandextensivierung, Dauerkulturen wie Weinbau und Streuobst, die Erhaltung gefaehrdeter Nutztierrassen sowie Arten- und Biotopschutzmaßnahmen im Offenland. Grundlage ist die Richtlinie HALM 2 in der Fassung von 2025. Anträge werden über die zuständigen landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die Landratsaemter
LandZuschuss

Moorbauernprogramm Bayern

Das bayerische Moorbauernprogramm ist Teil des KULAP und fördert die klimaschonende Bewirtschaftung von Moorboeden. Für die Umwandlung von Acker in Dauergrünland auf Moorstandorten werden bis zu 3.300 Euro je Hektar gezahlt. Damit sollen die hohen Treibhausgasemissionen entwaesserter Moorboeden gesenkt werden, ohne dass die Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung fallen. Die Antragstellung erfolgt über iBALIS zusammen mit den übrigen KULAP-Maßnahmen.

bis 3.300 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus in Bayern (KULAP)

Bayern fördert im Rahmen des KULAP sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung werden bis zu 1.300 Euro je Hektar gezahlt, für die Beibehaltung bis zu 1.000 Euro je Hektar, jeweils gestaffelt nach Nutzungsart. Voraussetzung ist die gesamtbetriebliche Umstellung nach der EU-Ökoverordnung und ein Vertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle. Beantragt wird über iBALIS im Antragszeitraum vom 14. Januar bis 24. Februar 2026.

bis 1.300 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Bayern

Das bayerische Kulturlandschaftsprogramm fördert freiwillige Umwelt- und Klimaleistungen auf Acker- und Grünland. Beispiele für Prämien sind 125 Euro je Hektar für extensive Grünlandnutzung, 100 Euro je Hektar für Heumilch, 450 bis 650 Euro je Hektar für Steilhangwiesen sowie 400 bis 1.100 Euro je Hektar für Bluehflächen und 800 Euro je Hektar für Erosionsschutzstreifen. Hinzu kommen investive Maßnahmen wie Heckenanlage mit 3,80 Euro je Quadratmeter, Agroforstsysteme mit bis zu 5.271 Euro je Hektar und Steinmauern mit 100 Euro je Quadratmeter. Die Antragstellung läuft ausschließlich über das Portal iBALIS, für 2026 vom 14. Januar bis 24. Februar.

100 Euro bis 1.100 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Baden-Württemberg

Die Förderung Nachhaltige Waldwirtschaft buendelt sieben Teilbereiche: Erstaufforstung, naturnahe Waldbewirtschaftung mit Umbau von Nadelreinbeständen und Jungbestandspflege, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Gemeinschaftswälder, forstwirtschaftliche Infrastruktur, Waldnaturschutz mit Habitatbaeumen und lichtem Wald, Bewaeltigung von Extremwetterereignissen sowie Schutz- und Erholungsfunktionen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Die Mindestbewilligungsbeträge liegen je nach Betriebsgröße zwischen 250 Euro für Kleinbetriebe und 2.500 Euro für Betriebe über 500 Hektar. Seit 2025 können Anträge teildigitalisiert per E-Mail eingereicht werden, die geltende Verwaltungsvorschrift läuft bis Ende 2026.

ab 250 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die unteren Forstbehörden
LandZuschuss

Baumschnittförderung Streuobst Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert den fachgerechten Schnitt von Streuobstbaeumen mit bis zu 18 Euro je Baum, Kommunen können freiwillig bis zu 10 Euro aufstocken. Antragsberechtigt sind Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen sowie Gruppen von mindestens drei Privatpersonen oder landwirtschaftlichen Betrieben, die Sammelanträge für 100 bis 1.000 Baeume stellen. Nach dem Schnitt gilt eine dreijährige Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot. Für die Förderperiode 2026 bis 2028 endete die Antragsfrist am 15. Juni 2026, neue Anträge sind derzeit nicht möglich.

bis 18 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die Regierungspraesidien
LandZuschuss

Landschaftspflegerichtlinie Teil B - Arten- und Biotopschutz Baden-Württemberg

Teil B der Landschaftspflegerichtlinie fördert Artenschutz, die Gestaltung und Neuschaffung von Lebensräumen sowie die Biotop- und Landschaftspflege. Die Förderquote haengt vom Empfänger ab: Landwirtschaftliche Betriebe erhalten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Kommunen 50 Prozent und bei besonders wichtigen Naturschutzmaßnahmen 70 Prozent, sonstige Empfänger in der Regel 70 Prozent. Durchlaufende Posten und Entsorgungskosten werden zu 100 Prozent gefördert. Anträge sind bis zum 15. November des laufenden Jahres bei der Bewilligungsstelle einzureichen, entweder als Einzelantrag oder über einen Fördervertrag. Die aktuelle Fassung stammt aus Januar 2026.

bis 90 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Bewilligung durch die Regierungspraesidien und unteren Naturschutzbehörden
LandZuschuss

Förderung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg (FAKT II Maßnahme D2)

Baden-Württemberg fördert sowohl die Umstellung auf den ökologischen Landbau als auch dessen Beibehaltung. Für die Umstellung gibt es 430 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 950 Euro je Hektar Gartenbaufläche und 1.450 Euro je Hektar Dauerkultur, laengstens für zwei Jahre. Für die Beibehaltung werden 240 Euro je Hektar Acker- und Grünland, 680 Euro je Hektar Gartenbau und 1.000 Euro je Hektar Dauerkultur gezahlt. Zusätzlich gibt es 40 Euro je Hektar für Transaktionskosten, höchstens 600 Euro je Betrieb und Jahr. Der gesamte Betrieb muss nach der EU-Ökoverordnung 2018/848 wirtschaften und bis zum 1. Januar einen Kontrollvertrag abgeschlossen haben.

240 Euro bis 1.450 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
LandZuschuss

FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl

FAKT II ist das Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs und funktioniert als Baukasten aus sieben Maßnahmenbereichen: umweltbewusstes Betriebsmanagement, Grünlandpflege und geschützte Lebensräume, gefaehrdete Nutzungen und Tierrassen, ökologischer Landbau, umweltschonende Pflanzenerzeugung, Gewässer- und Erosionsschutz sowie tiergerechte Haltungsverfahren. Die Prämien reichen von 70 Euro je Hektar für kleine Strukturen bis 1.000 Euro je Hektar für Weinbausteillagen. Ausser den Tierwohlmaßnahmen sind alle Maßnahmen mehrjährig, der Mindestbewilligungsbetrag liegt bei 250 Euro im Jahr. Ab 2026 entfallen die früher noetigen vorgelagerten Anträge.

ab 250 Euro je Jahr
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
EUZuschuss

EU-Programm LIFE - Teilprogramm Natur und Biodiversität

LIFE ist das einzige EU-Förderprogramm, das ausschließlich Umwelt- und Klimaschutz gewidmet ist, und läuft in der Förderperiode 2021 bis 2027. Es besteht aus vier Teilbereichen: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Der Bereich Natur und Biodiversität fördert unter anderem die Umsetzung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, Natura 2000 und Artenschutzvorhaben. Antragsberechtigt sind Behörden, Kommunen, Verbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen einschließlich KMU. Die Aufrufe für 2026 sind geoeffnet.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Exekutivagentur CINEA
SonstigeZuschuss

DBU Green Start-up-Programm

Mit dem Green Start-up-Programm unterstützt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt neu gegründete Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell. Gefördert werden junge Firmen, deren Produkt oder Dienstleistung einen messbaren Umweltnutzen hat, etwa in Kreislaufwirtschaft, Naturschutz oder Ressourcenschonung. Das Programm ist eine der vier Förderlinien der Stiftung. Anträge sind ganzjährig möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
SonstigeZuschuss

DBU-Projektförderung für innovative Umweltvorhaben

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, modellhafte und praxisnahe Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Die Projektförderung ist eine der vier Förderlinien der Stiftung, neben Green Start-up, dem MOE-Fellowship für Fachkräfte aus Mittel- und Osteuropa und den Promotionsstipendien. Schwerpunkte umfassen unter anderem Naturschutz, Ressourcenschonung und Umwelttechnik. Anträge werden ganzjährig angenommen, Voraussetzung ist ein klarer Innovationsgehalt und Übertragbarkeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
BundZuschuss

Natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz können Betriebe Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung ihrer Betriebsflächen fördern lassen. Gefördert werden naturnahe Grünflächen, Kleingewässer und Renaturierungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelaende. Abgewickelt wird das Angebot über die KfW. Es ergänzt die übrigen ANK-Programme, die sich vor allem an Kommunen, Verbände und Landwirtschaft richten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BundZuschuss

Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen

Das Programm richtet sich an ländliche Kommunen, Landkreise, Städte und Gemeinden und fördert Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes auf öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu gehoeren die naturnahe Begrünung von Doerfern, die ökologische Aufwertung von Flächen, die Anlage von Wegrainen und Hecken sowie Maßnahmen zum Wasserrückhalt. Ab 2026 sollen zusätzlich Entsiegelungsmaßnahmen finanziert werden können. Das Förderfenster ist derzeit geschlossen, neue Anträge sind zurzeit nicht möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

Förderprogramm KlimaWildnis

KlimaWildnis fördert die Entwicklung und Sicherung kleinerer Flächen mit eigendynamischer Entwicklung, also Flächen, auf die der Mensch dauerhaft nicht mehr eingreift. Gefördert werden Flächenerwerb, Nutzungsrechte, Flächentausch oder der finanzielle Ausgleich für den Nutzungsverzicht. Ein zweiter Fördergegenstand sind KlimaWildnis-Botschafterinnen und -Botschafter, also Personalstellen, die Wildnisflächen sichern und Projekte in der Vorbereitungsphase begleiten. Das Programm ergänzt den Wildnisfonds um kleinere Gebiete.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesumweltministeriums

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