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Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern

Diese Programme fördern Natur und Umwelt und sind in Mecklenburg-Vorpommern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

127 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Natur und Umwelt

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LandZuschuss

Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V

Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung für Klimaschutzvorhaben von Kommunen, Kirchen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen, die Treibhausgase um mindestens 30 Prozent senken. Der Basisfördersatz beträgt 25, 50 oder 60 Prozent, mit Boni bis maximal 70 Prozent. Bei Gesamtausgaben unter 200.000 Euro erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung.

bis 70 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Vorhaben, die Treibhausgase nachhaltig um mindestens 30 Prozent senken, etwa durch Steigerung der Energieeffizienz, intelligente Energiesysteme und Energiespeicherung. Der Basisfördersatz beträgt 30, 35 oder 40 Prozent, mit Bonuszuschlägen sind bis zu 70 Prozent möglich. Förderfähig sind auch Machbarkeitsstudien und Planungen ab 2.000 Euro.

bis 70 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Verbesserung des fließenden Radverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur

Zuschuss von 50 Prozent für neue Radwege, Fahrradschnellwege und sichere Knotenpunkte. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative

Zentrales Bundesprogramm für kommunalen Klimaschutz, das strategische Maßnahmen wie Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzkoordination, Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen sowie investive Maßnahmen fördert. Zu den investiven Fördertatbeständen gehört ausdrücklich die Abfallwirtschaft, also etwa Anlagen und Technik auf Wertstoffhöfen und in der kommunalen Entsorgung, daneben Abwasser, Trinkwasserversorgung, Innen- und Außenbeleuchtung sowie klimafreundliche Mobilität. Die einzelnen Förderquoten stehen in Nummer 7.3 der Richtlinie, finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere erhalten erhöhte Sätze.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität

Die Kommunalrichtlinie fördert Mobilitätsstationen, stationaere Radverkehrsinfrastruktur, die Bike+Ride-Offensive an Bahnhoefen und aktive Radinfrastruktur. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere 65 Prozent, bei Bike+Ride an Bahnhoefen 70 Prozent beziehungsweise 85 Prozent; Fokuskonzepte Mobilität werden mit 60 beziehungsweise 80 Prozent gefördert. Antragsberechtigt sind Kommunen, ihre rechtlich selbständigen Betriebe, Zweckverbände, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie Vereine und Religionsgemeinschaften. Die Richtlinie vom 10. Oktober 2024 ist am 1. November 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027; Anträge können ganzjährig bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Nationale Klimaschutzinitiative, Umsetzung über die Zukunft Umwelt Gesellschaft gGmbH
EUZuschuss

LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)

LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Bundes-, Landes- und Kommunalmittel, Umsetzung über Lokale Aktionsgruppen
EUZuschuss

LEADER Förderung der lokalen Entwicklung

Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Länder und Kommunen
EUZuschuss

LIFE – Programm für die Umwelt- und Klimapolitik 2021 bis 2027

EU-Programm mit einem Gesamtbudget von 5,432 Milliarden Euro für 2021 bis 2027. Der Schwerpunkt Klimaschutz und Klimaanpassung fördert Pilot-, Demonstrations- und strategische integrierte Projekte mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, darunter naturbasierte Lösungen, Wasserrückhalt und Hochwasservorsorge.

bis 60 Prozent der Kosten
EU-weit
Europäische Union, nationale Kontaktstelle Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
EUZuschuss

LIFE-Programm (Umwelt- und Klimaschutzprogramm der EU)

Das LIFE-Programm ist das EU-Förderprogramm für Umwelt und Klima und gliedert sich in vier Teilbereiche: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Gefördert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen sowie europäische gemeinnützige Organisationen über Betriebszuschüsse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Exekutivagentur CINEA
EUZuschuss

LIFE-Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität

Teilprogramm des EU-Programms LIFE, das den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, schadstofffreien, energieeffizienten und klimaresilienten Wirtschaft unterstützt. Schwerpunkte sind Kreislaufwirtschaft und Rückgewinnung von Ressourcen aus Abfall, Wasserwirtschaft, Luftqualität, Lärmminderung, Bodenschutz, Chemikalienmanagement und Umweltgovernance. Gefördert werden Standard Action Projects, die innovative Lösungen und bewährte Verfahren im industriellen oder gewerblichen Maßstab umsetzen, sowie Strategic Integrated Projects zur Umsetzung von EU-Umweltpolitik. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Start-ups, Kommunen, Gebietskörperschaften, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Die Aufrufe 2026 sind offen.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
BundZuschuss

Nationales Artenhilfsprogramm (nAHP)

Förderung von Vorhaben zum dauerhaften Schutz von Arten und ihren Lebensstätten, insbesondere für Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind. Schwerpunkt sind Umsetzungsmaßnahmen in der Fläche. Finanziert wird aus Haushaltsmitteln des BMUKN und aus zweckgebundenen Sonderabgaben von Vorhabenträgern, die Verfahrenserleichterungen bei Windenergie- und Netzausbauprojekten in Anspruch nehmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN), Programmbuero beim DLR
BundZuschuss

Naturschutzgroßprojekte chance.natur

Förderung großflaechiger, komplexer Naturschutzvorhaben in Gebieten von nationaler und internationaler Bedeutung. Seit 1979 wurden 93 Naturschutzgroßprojekte auf mehr als 7.500 Quadratkilometern mit über 550 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
BundZuschuss

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)

Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen 80 Prozent, mindestens 15.000 Euro je Antrag. Vier Module: naturnahe Grünflächenpflege inklusive Geräten und Schulungen, Baumpflanzungen und Baumkonzepte, Naturoasen wie Pikoparks, Naturerfahrungsräume und Renaturierung kleiner Gewässer sowie Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen

Das Programm richtet sich an ländliche Kommunen, Landkreise, Städte und Gemeinden und fördert Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes auf öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu gehoeren die naturnahe Begrünung von Doerfern, die ökologische Aufwertung von Flächen, die Anlage von Wegrainen und Hecken sowie Maßnahmen zum Wasserrückhalt. Ab 2026 sollen zusätzlich Entsiegelungsmaßnahmen finanziert werden können. Das Förderfenster ist derzeit geschlossen, neue Anträge sind zurzeit nicht möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK

Zuschuss für investive Naturschutzmaßnahmen ohne Produktionsbezug, etwa die Anlage und Wiederherstellung von Biotopen, Nistmöglichkeiten wie Weissstorchhorsten und Fledermausquartieren sowie den Grunderwerb für Naturschutzzwecke. Eigenleistungen können bis zu 60 Prozent des Vergabewerts angerechnet werden. Eng verwandt ist die investive Förderung von Hecken, Knicks, Feldgehoelzen und Baumreihen sowie von Erwerb und Neuanlage von Streuobstbeständen, die bis zu 100 Prozent und bei Gemeinden bis zu 90 Prozent gefördert wird.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Palu – Förderrichtlinie Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden

Zuschüsse von bis zu 100 Prozent je Maßnahme für Konzipierung, Planung und Umsetzung von Moorbodenschutzmaßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung sowie für die Unterstützung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung wiedervernässter Flächen. Vier Module mit gestaffelten Interessenbekundungsfenstern.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUKN)
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen

Zuschuss für die Nachrüstung von Binnenschiffen mit Abgasnachbehandlungssystemen und Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen. Gefördert werden große Unternehmen mit bis zu 60 Prozent, mittlere mit bis zu 70 Prozent und kleine sowie Kleinstunternehmen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen liegt bei 300.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren.

bis 80 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundZuschuss

Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK

Zuschuss für Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsschäden in der Weidetierhaltung. Für Maßnahmen, die über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehen, sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, alternativ bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Die Zahlung ist auf maximal 30.000 Euro je Jahr und Zuwendungsempfänger begrenzt.

bis 100 Prozent, maximal 30.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)

Größtes Bundesprogramm für flächendeckende Radinfrastruktur in Stadt und Land. Gefördert werden eigenständige Radwege, Fahrradstraßen, Brückenbauwerke, Abstellanlagen und Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses wie getrennte Ampelphasen. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, in finanzschwachen oder strukturschwachen Regionen bis zu 90 Prozent. Anträge stellen Länder und Gemeinden über die Bundesländer. Das Programm läuft bis 2030 mit rund 1,9 Milliarden Euro.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über die Länder und das Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschuss

Städtebauförderung: Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Programmteil der Städtebauförderung für Städte und Gemeinden, die wirtschaftlichen und demografischen Wandel bewaeltigen müssen, etwa bei erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten oder Strukturwandel. Gefördert werden die Anpassung an Wachstum oder Schrumpfung, Revitalisierung von Brachflächen, Aufwertung von Wohnumfeld und öffentlichem Raum, Gebäudesanierung, Rückbau dauerhaft leerstehender Bausubstanz sowie Klimaanpassung und wassersensible Stadtgestaltung. Das Programm hat 2020 die Inhalte des früheren Stadtumbaus vollständig übernommen, einschließlich Sonderregelungen für ostdeutsche Länder. Für 2026 stellt der Bund 370 Millionen Euro bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit den Ländern
BundZuschuss

Umweltinnovationsprogramm

Förderung großtechnischer Demonstrationsvorhaben, die erstmalig zeigen, wie fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern. Die geplante Technik muss in der Branche erstmalig durch das Unternehmen angewendet werden oder bekannte Techniken neuartig kombinieren. Kleine und mittlere Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts und kommunale Träger erhalten bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Großunternehmen bis zu 20 Prozent. Der Investitionszuschuss ist auf 7,5 Millionen Euro begrenzt. Alternativ ist ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines KfW-Darlehens über maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Für Messungen zur Erfolgskontrolle sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.

bis 30 Prozent, maximal 7,5 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, durchgeführt von der KfW
BundZuschuss

Umweltinnovationsprogramm (230)

Förderung innovativer großtechnischer Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Themen sind Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Ressourcen- und Materialeffizienz. Wahlweise Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten oder zinsverbilligter Kredit über maximal 70 Prozent der Kosten.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

Umweltinnovationsprogramm (KfW 230)

Gefördert werden großtechnische Pilotvorhaben im Umweltschutz, die über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination darstellen, etwa in Abwasserbehandlung, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich sind ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten mit höchstens 7,5 Millionen Euro oder alternativ ein Kredit mit Zinszuschuss über maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Für innovative Biogas-, Biomasse- oder Geothermieanlagen kommt das Programm in Betracht, wenn die Innovationshöhe nachgewiesen wird.

bis 30 Prozent, maximal 7,5 Mio. Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt
BundZuschuss

Umweltinnovationsprogramm (UIP)

Das Umweltinnovationsprogramm fördert großtechnische Demonstrationsanlagen in Deutschland, in denen eine innovative Technik erstmals in der Branche angewendet oder bekannte Techniken neuartig kombiniert werden, unter anderem in Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Abwasser, Luftreinhaltung und Energieeffizienz. Möglich ist ein Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in der Praxis gedeckelt bei 7,5 Millionen Euro, alternativ ein Zinszuschuss zu einem KfW-Kredit über bis zu 70 Prozent der Kosten. Das Verfahren ist zweistufig mit einer jederzeit einreichbaren Projektskizze.

bis 30 Prozent, maximal 7,5 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, fachlich begleitet vom Umweltbundesamt, umgesetzt über die KfW (Programm 230)

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