Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) · Mecklenburg-Vorpommern

Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung für Klimaschutzvorhaben von Kommunen, Kirchen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen, die Treibhausgase um mindestens 30 Prozent senken. Der Basisfördersatz beträgt 25, 50 oder 60 Prozent, mit Boni bis maximal 70 Prozent. Bei Gesamtausgaben unter 200.000 Euro erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung.
Zur Frist: Laufend, Antrag vor Vorhabenbeginn, Verfahrensdauer grundsätzlich ein Jahr
Antrag für Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V vorbereiten
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 23 Angaben und 14 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Kommunen und kommunale Verbände in M-V, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereine, Verbände und Stiftungen
- Mindestens 20.000 Euro Ausgaben, 2.000 Euro bei Studien und Planungen
- Schriftlicher Antrag vor Vorhabenbeginn
- Amortisationszeit üblicherweise über fünf Jahre
- von mindestens fünf Jahren
- Klimaverträglichkeitsprüfung bei Infrastrukturvorhaben
Was du dafür brauchst
23 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Erfahrungen anderer
Zu Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenFrag Ferdi zu diesem Programm
Ferdi kennt die Angaben auf dieser Seite und antwortet nur dazu.
Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.
Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V
Wer kann Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V beantragen?
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Kommunen und kommunale Verbände in M-V, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereine, Verbände und Stiftungen
Wie viel Geld gibt es bei Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 20.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V?
Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V beantragen?
Laufend, Antrag vor Vorhabenbeginn, Verfahrensdauer grundsätzlich ein Jahr Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V?
Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern.
Passende Themen und Nachbarn
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- BundeslandFörderung in Mecklenburg-VorpommernProgramme, Stellen und die Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
- Thema und LandSanierung in Mecklenburg-VorpommernLandesprogramme in Mecklenburg-Vorpommern und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonZuschussEin Zuschuss ist Geld aus einem Fördertopf, das du nach erfolgreichem Nachweis behalten darfst und nicht...
- RatgeberSanierungsfahrplan iSFP: wann er sich lohntDer individuelle Sanierungsfahrplan ordnet alle Maßnahmen an deinem Haus in eine Reihenfolge. Er kostet Geld...
- ThemaFörderung für Natur und UmweltNaturschutz wird auf allen Ebenen gefördert, von der EU über Landesprogramme bis zu kleinen kommunalen Töpfen...
- LexikonFörderkreditEin Förderkredit ist ein Darlehen aus öffentlichen Mitteln, das günstiger oder flexibler ist als ein normaler...
- LexikonTilgungszuschussEin Tilgungszuschuss ist ein Teil eines Förderkredits, den du am Ende nicht zurückzahlen musst.
- LexikonEffizienzhausEffizienzhaus ist der Standard, mit dem der Bund den Energiebedarf eines Wohngebäudes im Vergleich zu einem...
- ÜbersichtFörder-Check in wenigen MinutenEin paar Fragen, danach siehst du die Programme, die zu deinem Vorhaben passen.
Quelle und Stand
Angaben nach land-mv, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Beratung der IB.SH Energieagentur
Initialberatung der IB.SH Energieagentur für kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein. Bewertet werden die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit von Energie-, Klima- und Umweltschutzprojekten sowie Fördermöglichkeiten. Ergänzend gibt es Unterstützung bei integrierter Quartiersentwicklung, Projektentwicklung und Finanzierung.
EffInvest - Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (Programm 364, EFRE 2021-2027)
EFRE-Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent für Vorhaben, die die Energieeffizienz eines gewerblichen Betriebs dauerhaft um mindestens 20 Prozent oder die sonstige Ressourceneffizienz um mindestens 10 Prozent steigern. Der Mindestzuschuss beträgt 50.000 Euro, das Mindestinvestitionsvolumen 250.000 Euro bei kleinen und 500.000 Euro bei mittleren und großen Unternehmen.
Effizienzkredit RLP (Programm 603)
Zinsgünstiger Kredit für Effizienz-, Klima- und Umweltvorhaben von Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Bis zu 10 Millionen Euro je Kreditnehmer, 100 Prozent Kostenfinanzierung möglich, Laufzeit bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI)
Kostenfreies Beratungsangebot des Landes für Kommunen und kommunale Akteure zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Energiewende. Angeboten werden Fördermittel- und Finanzierungsoptimierung, Workshops und Begleitung bei Quartiersentwicklung. Umgesetzt wird die Initiative durch die IB.SH Energieagentur.
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.
GründachPLUS
Zuschuss für die nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin, einschließlich Wohn-, Buero-, Gewerbe- und Garagendaechern. Die Dachbegrünung wird mit 95 bis 180 Euro je Quadratmeter je nach Aufbauhöhe gefördert, die Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der Kosten je Gebäude. Planungs- und Beratungsleistungen sind bis zu 34.000 Euro kombiniert förderfähig.