Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern auf Ebene Land
Alle Programme für Natur und Umwelt auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Waldmehrung Mecklenburg-Vorpommern (EFRE)
Projektförderung als einmalige, nicht rückzahlbare Zuweisung für Neuwaldbildung auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Gefördert werden Flächenvorbereitung, Pflanzenmaterial, Anpflanzung, Zaunneubau, Nachbesserung und Kulturpflege über pauschalisierte Kostenoptionen je Hektar.
Waldumbau Mecklenburg-Vorpommern (EFRE)
Projektförderung als einmalige, nicht rückzahlbare Zuweisung mit standardisierten Kosten je Einheit für den Waldumbau zu klimaangepassten Beständen auf Flächen des Landes und der Landesforstanstalt. Förderfähig sind Flächenvorbereitung, Pflanzenmaterial, Pflanzung und Aussaat, Wildschutz sowie Kulturpflege.
Sommerweiderichtlinie Mecklenburg-Vorpommern
Die Sommerweiderichtlinie fördert die Weidehaltung von Rindern in Mecklenburg-Vorpommern. Betriebe verpflichten sich, ihre Tiere während der Vegetationszeit auf der Weide zu halten statt im Stall. Das verbessert das Tierwohl und erhält gleichzeitig das Dauergrünland als Lebensraum. Die Richtlinie stammt aus dem Jahr 2016 und wird über das Landwirtschaftsministerium abgewickelt.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV)
Investitionszuschüsse für langlebige Wirtschaftsgüter zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, für besonders tiergerechte Stallbauten, wassersparende Bewässerungssysteme sowie Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Die Fördersätze reichen von 20 Prozent für Maschinen und allgemeine Investitionen über 40 Prozent für besonders tiergerechte Stallbauten bis 65 Prozent für Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozentpunkten bis maximal 20.000 Euro.
Fischereiabgabe M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Maßnahmen zur Förderung der Fischerei. Dazu zählen fischereiliche Forschungsvorhaben, ökologische und fischereiliche Gewässerverbesserungen, innovative Projekte, Maßnahmen der Fischereiordnung und -sicherheit, Erhaltung und Hege heimischer Fischbestände sowie Öffentlichkeitsarbeit und Absatzförderung.
Tierheimförderung M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten sowie Modernisierungen von Tierheimen. Gefördert werden die Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität sowie die Verbesserung, Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen. Antragsberechtigt sind auch Gnadenhöfe und Tierauffangstationen.
Städtebauförderung M-V
Finanzhilfen für die drei Bund-Länder-Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden Anpassung der Infrastruktur, Modernisierung von Wohnraum, Aufwertung öffentlicher Räume, Bau von Gemeinbedarfseinrichtungen und grüne Infrastruktur. Antragsteller sind Städte und Gemeinden, private Bauherren reichen Einzelmaßnahmen bei der Kommune oder deren Sanierungsträger ein.
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V
Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung für Klimaschutzvorhaben von Kommunen, Kirchen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen, die Treibhausgase um mindestens 30 Prozent senken. Der Basisfördersatz beträgt 25, 50 oder 60 Prozent, mit Boni bis maximal 70 Prozent. Bei Gesamtausgaben unter 200.000 Euro erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung.
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Vorhaben, die Treibhausgase nachhaltig um mindestens 30 Prozent senken, etwa durch Steigerung der Energieeffizienz, intelligente Energiesysteme und Energiespeicherung. Der Basisfördersatz beträgt 30, 35 oder 40 Prozent, mit Bonuszuschlägen sind bis zu 70 Prozent möglich. Förderfähig sind auch Machbarkeitsstudien und Planungen ab 2.000 Euro.
Extensive Dauergrünlandrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern 2015
Die Extensive Dauergrünlandrichtlinie förderte die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland in Mecklenburg-Vorpommern mit begrenztem Viehbesatz und eingeschraenkter Duengung. Sie gehoerte zur Förderperiode 2014 bis 2022 und steht laut Ministerium nicht mehr zur Verfuegung. Neue Anträge sind nicht mehr möglich, an ihre Stelle sind die Maßnahmen der aktuellen Förderperiode getreten.
Naturschutzgerechte Grünlandnutzungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern 2015
Diese Richtlinie förderte die naturschutzgerechte Nutzung von Grünlandflächen in Mecklenburg-Vorpommern, etwa mit spaeten Mahdterminen und reduzierter Nutzungsintensität. Sie stammt aus der vorigen Förderperiode und ist inzwischen geschlossen. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Förderung nach dieser Richtlinie nicht mehr möglich ist. Laufende Verpflichtungen werden noch abgewickelt, neue Anträge sind ausgeschlossen.
Was Landesförderung bei Natur und Umwelt bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Natur und Umwelt auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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