Förderprogramme für Mobilität in Schleswig-Holstein
Diese Programme fördern Mobilität und sind in Schleswig-Holstein beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
302 Programme gefunden
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- Mobilität551
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- Sozialleistung519
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- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
Erster Förderaufruf der Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit insgesamt 500 Millionen Euro bis Ende 2025. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 kW und Gleichstrom-Schnellladepunkte über 22 kW, das Ziel waren mindestens 50.000 Ladepunkte davon 20.000 Schnellladepunkte. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Die Antragsfrist dieses Aufrufs endete am 01.02.2022, die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes für öffentliche Ladepunkte besteht seitdem nicht; der Aufbau läuft über das Deutschlandnetz sowie über Landesprogramme wie Charge@BW, progres.nrw und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.
Förderprogramm Regenerative Kraftstoffe (fortschrittliche Biokraftstoffe)
Das Bundesverkehrsministerium fördert über die FNR Forschung, Entwicklung und den Markthochlauf fortschrittlicher Biokraftstoffe und weiterer regenerativer Kraftstoffe, was auch Biomethan als Kraftstoff im Verkehr betrifft. Die Förderung erfolgt über zeitlich befristete Förderaufrufe. Nach Angaben der FNR sind derzeit keine Förderaufrufe offen, sodass aktuell keine neuen Anträge gestellt werden können. Interessenten sollten die Aufrufseite beobachten, da das Programm grundsätzlich fortbesteht.
Förderrichtlinie Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 förderte der Bund Modellprojekte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich schienengebundener Nahverkehre. Das Verfahren war zweistufig mit Projektskizze und anschließendem Antrag. Nach dem zweiten Förderaufruf wurden sieben Projekte ausgewählt. Für Investitionen in Nahverkehrsinfrastruktur besteht daneben das GVFG-Bundesprogramm.
Geplante Anschlussförderung für Plug-in-Hybride ab Juli 2027
Die Förderung von Plug-in-Hybriden und Range-Extendern im Rahmen der E-Auto-Förderung 2026 endet bei Erstzulassung nach dem 30. Juni 2027. Die Förderrichtlinie kuendigt dafuer ausdrücklich eine Nachfolgeregelung an: Die Bundesregierung prüft, wie die Förderung stärker an den CO2-Emissionen im realen Betrieb ausgerichtet werden kann, und will die Ausgestaltung für ab dem 1. Juli 2027 erstmalig zugelassene Plug-in-Hybride über einen separaten Förderaufruf oder eine Aktualisierung der Richtlinie bekanntgeben. Konkrete Beträge, Bedingungen und ein Starttermin liegen noch nicht vor und werden hier deshalb nicht angegeben. Reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge sind davon nicht betroffen, sie bleiben bis zum 31. Dezember 2029 förderfähig.
Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge (ausgelaufen)
Die Innovationsprämie war kein eigenständiges Programm, sondern die zeitweise Verdopplung des staatlichen Anteils am Umweltbonus. Sie wurde deshalb gemeinsam mit dem Umweltbonus abgewickelt und teilt dessen Schicksal: Mit dem Förderstopp des Umweltbonus zum Ablauf des 17. Dezember 2023 endete auch die Innovationsprämie, neue Anträge sind seitdem ausgeschlossen. Der Begriff wird weiterhin häufig gesucht, bezeichnet aber keine heute verfügbare Förderung. Aktuell greift stattdessen die E-Auto-Förderung 2026 des Bundesumweltministeriums. Zu den historischen Beträgen liegt keine offizielle, noch abrufbare BAFA-Quelle vor, deshalb sind hier keine Zahlen hinterlegt.
Landstrom für Schiffe als Erfüllungsoption der THG-Quote
Landstrom für Seeschiffe und Binnenschiffe ist keine Erfüllungsoption der deutschen THG-Quote. Der abschließende Katalog in Paragraf 37a Absatz 5 BImSchG nennt Biokraftstoffe, Strom für Straßenfahrzeuge, bis 2026 Upstream-Emissionsminderungen, erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, ab 2031 kohlenstoffarmen Wasserstoff und ab 2027 wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe. Schiffsstrom kommt darin nicht vor, die 38. BImSchV beschränkt die Stromanrechnung ausdrücklich auf Straßenfahrzeuge.
Richtlinie zur Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO)
Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit ERTMS- und ATO-Komponenten für den Einsatz im Digitalen Knoten Stuttgart. First-of-Class-Fahrzeuge werden mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, Serienfahrzeuge mit bis zu 50 Prozent. Für das Programm standen insgesamt 200 Millionen Euro bereit. Für Bestandsfahrzeuge außerhalb des Knotens Stuttgart gilt die separate ERTMS-Richtlinie der BAV.
Sozialer Klimafonds (Social Climate Fund)
Der Soziale Klimafonds startet 2026 mit ersten Zahlungen an die EU-Länder und läuft bis Ende 2032, finanziert aus dem ETS2 und nationalen Beiträgen. Insgesamt stehen 86,7 Milliarden Euro bereit. Unterstützt werden Haushalte, die ihre Wohnung nicht ausreichend heizen können, Menschen ohne bezahlbare Mobilität sowie kleine Familienbetriebe und Kleinstunternehmen mit hohen Energie- und Transportkosten. Gefördert werden Sanierung, effiziente Heizsysteme, Solaranlagen, emissionsfreie Mobilität und direkte finanzielle Hilfen.
THG-Prämie für Brennstoffzellenfahrzeuge (Wasserstoff-Pkw)
Das Elektromobilitätsgesetz unterscheidet in Paragraf 2 zwischen reinem Batterieelektrofahrzeug (Nummer 2) und Brennstoffzellenfahrzeug (Nummer 4). Der pauschale Schätzwert nach Paragraf 7 der 38. BImSchV gilt nur für reine Batterieelektrofahrzeuge, weshalb Halter von Wasserstoffautos wie Toyota Mirai oder Hyundai Nexo keine THG-Prämie für ihr Fahrzeug erhalten. Grüner Wasserstoff wird stattdessen beim Inverkehrbringer angerechnet.
THG-Quote für Leichtfahrzeuge der Klasse L6e (Mopedautos)
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e, also Mopedautos bis 45 km/h, sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f FZV zulassungsfrei und führen ein Versicherungskennzeichen. Damit fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil I, und ohne eigenen Schätzwert für diese Klasse ist eine Anrechnung auf die THG-Quote seit dem 29. Juli 2023 ausgeschlossen. Schwerere Vierradmobile der Klasse L7e sind dagegen zulassungspflichtig.
THG-Quote für Leichtkrafträder und zulassungsfreie Krafträder (Klasse L3e-A1, 125 cm3)
Leichtkrafträder sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausdrücklich zulassungsfrei, auch wenn ihnen nach Paragraf 4 Absatz 2 FZV ein reguläres Kennzeichen zugeteilt wird. Nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 3 der 38. BImSchV ist für zulassungsfreie Fahrzeuge ohne eigenen Schätzwert keine Anrechnung möglich. Vermarkter zahlen dagegen für zulassungspflichtige Krafträder mit Zulassungsbescheinigung Teil I.
THG-Quote für S-Pedelecs (Klasse L1e-B, bis 45 km/h)
S-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h gelten als Kleinkrafträder und sind damit nach Paragraf 3 Absatz 3 FZV zulassungsfrei, sie führen ein Versicherungskennzeichen. Für zulassungsfreie Fahrzeugklassen ist kein Schätzwert bekannt gegeben, deshalb ist eine Teilnahme am THG-Quotenhandel nach Auskunft des Umweltbundesamtes ausgeschlossen. Anträge für solche Fahrzeuge werden abgelehnt.
THG-Quote für motorisierte Krankenfahrstühle
Motorisierte Krankenfahrstühle sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe e der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei und führen ein Versicherungskennzeichen. Für sie ist kein eigener Schätzwert im Bundesanzeiger bekannt gegeben worden, weshalb eine Anrechnung des Ladestroms auf die THG-Quote seit dem 29. Juli 2023 ausgeschlossen ist. Auch Elektrorollstühle scheiden damit aus.
Öffentliche Ladeinfrastruktur, Förderaufruf 2019
Förderaufruf des Bundes aus dem August 2019 für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Antragsfrist endete am 30.10.2019 und ist abgelaufen, neue Anträge sind nicht möglich. Der Aufruf ist ein Vorlaeufer der spaeteren Richtlinie 'Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland' von 2021. Zu Förderhöhe und Fördersatz macht die offizielle Übersicht keine Angaben mehr.
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