Förderprogramme für Mobilität in Nordrhein-Westfalen
Diese Programme fördern Mobilität und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
350 Programme gefunden
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Connecting Europe Facility (CEF) - Fazilität Connecting Europe
Die Connecting Europe Facility finanziert den Ausbau europäischer Infrastruktur in drei Bereichen: CEF Transport für die europäische Verkehrsinfrastrukturpolitik, CEF Energy für grenzüberschreitende Energieinfrastruktur und CEF Digital für digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Begünstigt sind Mitgliedstaaten, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und mittelbar die Bürgerinnen und Bürger.
Connecting Europe Facility (CEF) Verkehr
Die Fazilität Connecting Europe finanziert Investitionen in neue Verkehrsinfrastruktur in Europa sowie die Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Gefördert werden unter anderem Schienenstrecken, Häfen, Binnenwasserstraßen und Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Es laufen die Förderperioden CEF 2014 bis 2020 und CEF 2021 bis 2027, Anträge sind über die Aufrufe (Calls for Proposals) der CINEA zu stellen.
Connecting Europe Facility Verkehr (CEF Transport)
CEF Verkehr ist das EU-Instrument für den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze und verfuegt für 2021 bis 2027 über rund 25,8 Milliarden Euro. Davon entfallen 11,2 Milliarden Euro auf die Kohaesionsmittel für berechtigte Länder und 1,75 Milliarden Euro auf militaerische Mobilität. Gefördert werden grenzueberschreitende Vorhaben, Lueckenschlüsse, Verkehrsmanagementsysteme, Laerm- und Emissionsminderung sowie Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur. Im Juni 2026 wurden 1,1 Milliarden Euro für neue Infrastrukturprojekte ausgeschrieben.
DeutschlandTicket Schule (Nordrhein-Westfalen)
Schuelerticket auf Basis des Deutschlandtickets für Schuelerinnen und Schueler von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II mit Wohnort oder Schulstandort im VRR. Als Selbstzahlerticket kostet es 43 Euro im Monat. Besteht Anspruch auf Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger, zahlen Familien nur einen Eigenanteil von 14 Euro für das erste und 7 Euro für das zweite Kind pro Monat. Ab dem dritten Kind und für Kinder, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet wird, fällt kein Eigenanteil an. Ob eine Schule das DeutschlandTicket Schule oder das SchokoTicket ausgibt, entscheidet der Schulträger.
DeutschlandTicket Sozial im VRR
Das DeutschlandTicket Sozial kostet im VRR 53 Euro im Monat und gilt bundesweit im Nahverkehr. Berechtigt sind unter anderem Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und Sozialgeld nach SGB II, Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld, Leistungen nach SGB VIII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem Bundesversorgungsgesetz. Den erforderlichen Berechtigungsnachweis stellt die zuständige Behörde vor Ort aus. Wer bereits ein SozialTicket hat, kann beim örtlichen Verkehrsunternehmen auf das DeutschlandTicket Sozial wechseln.
Deutschlandnetz
Das Deutschlandnetz ist kein Zuschussprogramm zum Selbstbeantragen, sondern eine Ausschreibung des Bundes: private Betreiber errichten im Auftrag des Ministeriums rund 1.000 Schnellladestandorte mit insgesamt 9.000 Ladepunkten, davon etwa 900 im städtischen und ländlichen Raum und 200 an Autobahnen. Jeder Standort bietet mindestens 200 kW Ladeleistung je Fahrzeug, in der Spitze bis 400 kW, mit CCS-Steckern, Ad-hoc-Bezahlung ohne Registrierung und Betrieb rund um die Uhr. Die Lose wurden bereits vergeben, laufend gehen weitere Standorte in Betrieb. Für Privatpersonen und normale Betriebe gibt es hier nichts zu beantragen, relevant ist es als Standortangebot und für Unternehmen, die sich an künftigen Ausschreibungen beteiligen wollen.
Deutschlandnetz - Aufbau von 9.000 Schnellladepunkten
Der Bund lässt über ausgeschriebene Lose rund 9.000 Schnellladepunkte an etwa 1.000 Standorten in allen Regionen und entlang der Autobahnen errichten und betreiben. Je Fahrzeug sollen mindestens 200 kW Ladeleistung verfügbar sein, auch bei Hochbetrieb am Standort. Betreiber erhalten die Standorte im Rahmen der Vergabe.
Deutschlandnetz Schnellladeinfrastruktur
Mit dem Deutschlandnetz laesst das Bundesverkehrsministerium 9.000 zusätzliche Schnellladepunkte an mehr als 1.000 Standorten errichten, davon rund 900 in Städten und ländlichen Regionen und 200 an Autobahnrastanlagen. Die Standorte wurden europaweit ausgeschrieben und werden von privaten Unternehmen im Auftrag des Bundes gebaut und betrieben. Jeder Ladepunkt liefert mindestens 200 Kilowatt je Fahrzeug, einzelne bis zu 400 Kilowatt, und ist rund um die Uhr verfügbar. Für Nutzer entfällt eine Vorabregistrierung, gezahlt wird per App, Ladekarte oder kontaktlos. Das Netz geht seit 2024 schrittweise in Betrieb.
Deutschlandsemesterticket
Bundesweit gültiges Semesterticket für eingeschriebene Studierende. Der Preis liegt bei 60 Prozent des regulaeren Deutschlandticketpreises. Für das Wintersemester 2026/2027 beträgt er 226,80 Euro pro Semester, das entspricht 37,80 Euro pro Monat. Das Ticket wird über den Semesterbeitrag abgerechnet und ist nicht frei verkaeuflich. Ob eine Hochschule das Deutschlandsemesterticket oder ein regionales Semesterticket ausgibt, entscheidet die Hochschule.
Deutschlandticket
Bundesweit gültiges Monatsabo für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse. Der Preis beträgt seit dem 1. Januar 2026 63 Euro pro Monat. Es gilt nicht in Fernverkehrszügen (ICE, IC, EC). Das Ticket gibt es ausschließlich als Abo, ist aber monatlich kuendbar: eine Kuendigung bis zum 10. eines Monats wirkt zum Monatsende. Bund und Länder finanzieren die Einnahmeausfaelle der Verkehrsunternehmen.
Deutschlandticket sozial im VRS
Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg kostet das Deutschlandticket sozial ab dem 1. Januar 2026 monatlich 53 Euro. Anspruch haben Personen mit Bürgergeld, Grundsicherung, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen der Kriegsopferfürsorge oder Wohngeld. Das Ticket hat dieselben Gültigkeiten wie das reguläre Deutschlandticket. Die Vertragslaufzeit hängt von der Laufzeit des Berechtigungsnachweises ab und endet ohne rechtzeitige Vorlage eines neuen Nachweises.
Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent für reine Elektrofahrzeuge
Wer einen rein elektrischen Dienstwagen privat nutzt, versteuert nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG monatlich nur ein Viertel des Bruttolistenpreises statt des vollen Prozentsatzes. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden. Für früher angeschaffte Fahrzeuge galten niedrigere Preisgrenzen, massgeblich ist der Anschaffungszeitpunkt. Das ist für viele Arbeitnehmer der finanziell größte Hebel beim Umstieg auf ein E-Auto, weil er den geldwerten Vorteil gegenueber einem Verbrenner viertelt.
Dienstwagenbesteuerung mit 0,5 Prozent für Plug-in-Hybride
Für extern aufladbare Hybridfahrzeuge als Dienstwagen wird nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG die Haelfte des Bruttolistenpreises angesetzt. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2031 gilt: Das Fahrzeug muss höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je gefahrenen Kilometer ausstossen oder unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 Kilometer Reichweite haben. Für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 lag die Reichweitenanforderung noch bei 60 Kilometern. Die Anforderungen steigen also mit der Zeit, massgeblich ist immer der Anschaffungszeitpunkt.
Dreifachanrechnung von Ladestrom auf die THG-Quote (Paragraf 5 Absatz 3 der 38. BImSchV)
Strom für Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb wird mit dem dreifachen Energiegehalt auf die Quote angerechnet: Faktor 3 ab 2024, Faktor 2 ab 2035 und Faktor 1 ab 2036. Zusätzlich greift der Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz von 0,4 für batteriegestützte Antriebe nach Anlage 3. Diese Mehrfachanrechnung ist der eigentliche Hebel, aus dem die Höhe der THG-Prämie entsteht.
Düsselpass
Mit dem Düsselpass können Düsseldorferinnen und Düsseldorfer mit geringem Einkommen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gelten bei städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Stadt und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport. Die Stadt stellt den Pass seit 1997 aus, er ist kostenlos und persönlich. Wer Grundsicherung, Bürgergeld oder andere Sozialhilfeleistungen bezieht, erhält ihn automatisch ohne gesonderten Antrag.
E-Auto-Förderung 2026 (sozial gestaffelte Kaufförderung)
Neue Kaufförderung des Bundes für Elektrofahrzeuge auf Grundlage der Richtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3). Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, mit rein batterieelektrischem Antrieb, mit Range-Extender, als Plug-in-Hybrid oder als Brennstoffzellenfahrzeug. Wichtig für Betriebe: Die Förderung ist sozial gestaffelt und richtet sich ausdrücklich an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, nicht an Unternehmen oder gewerbliche Flotten. Anträge laufen über das Antragsportal der Förderzentrale Deutschland und erfordern ein BundID-Konto.
Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur maritimen Sicherheit: Schutz maritimer Infrastruktur und Personen, Überwachung von Seegebieten gegen illegale Aktivitäten, Sicherheit globaler Lieferketten, Sicherheit maritimer Transportsysteme sowie Meeresumweltschutz und Unfallvermeidung. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist über easy-Online eingereicht werden.
Ein-Viertel-Regelung für das Dienstfahrrad bei Gehaltsumwandlung (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 10 EStG)
Wird ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung statt als Gehaltsextra überlassen, ist der geldwerte Vorteil nicht steuerfrei, aber stark reduziert: Zu versteuern ist monatlich 1 Prozent von einem Viertel der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme einschließlich Umsatzsteuer. Damit sind alle Fahrten abgegolten, auch Wege zur ersten Tätigkeitsstätte. Bei einer UVP von 4.000 Euro sind das rund 10 Euro Sachbezug im Monat. Im Jahr 2019 galt statt der Viertelung noch die Halbierung.
Ermäßigte BahnCard für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung erhalten die BahnCard zum ermäßigten Tarif. Die ermäßigte BahnCard 25 kostet 40,90 Euro in der 2. Klasse und 81,90 Euro in der 1. Klasse, die ermäßigte BahnCard 50 kostet 122 Euro in der 2. Klasse und 241 Euro in der 1. Klasse. Die regulaeren Preise liegen bei 62,90 beziehungsweise 244 Euro in der 2. Klasse. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate, die Kuendigungsfrist vier Wochen vor Ablauf.
Europe's Rail Joint Undertaking (EU-Rail)
Die europäische Bahnforschungspartnerschaft Europe's Rail fördert im Rahmen von Horizont Europa operative und technologische Lösungen für ein effizienteres, flexibleres, sichereres und umweltfreundlicheres europäisches Eisenbahnsystem. Gefördert wird über regelmäßige Calls for Proposals, an denen Mitglieder, assoziierte Mitglieder und offene Konsortien teilnehmen können. Die Laufzeit orientiert sich an Horizont Europa.
Fahrradmitnahme und Fahrradkarte der Deutschen Bahn
Im Fernverkehr kostet die Fahrradkarte ab 7,99 Euro und setzt eine Stellplatzreservierung voraus. Im Nahverkehr kostet die bundesweite Fahrradtageskarte 7,50 Euro, in Baden-Württemberg das bwFahrrad 6 Euro, in Nordrhein-Westfalen das 24hFahrradTicket 6,30 Euro, in Niedersachsen ab 7 Euro. Zusammengeklappte und verpackte Falträder sowie Kinderräder bis 16 Zoll Raddurchmesser gelten als Handgepaeck und fahren kostenlos mit.
Fahrtkostenzuschuss zum Integrationskurs
Teilnehmende an einem Integrationskurs, die vom Kostenbeitrag befreit wurden, können auf Antrag einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten erhalten. Voraussetzung ist, dass der Fußweg zum Kursort mindestens 5,0 Kilometer beträgt. Der Zuschuss wird als Tagespauschale gewährt; eine höhere Tagespauschale kann gesondert beantragt werden. Der Antrag läuft über das Formular 630.032p oder digital über das Bundesportal.
Freifahrt der Begleitperson bei Merkzeichen B
Ist im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B eingetragen, faehrt eine Begleitperson im Nahverkehr kostenlos mit. Die Begleitperson braucht kein eigenes Ticket und keine Wertmarke. Der Ausweis ist bei einer Fahrscheinkontrolle vorzuzeigen. Die Freifahrt der Begleitperson gilt unabhängig davon, ob die schwerbehinderte Person selbst eine Wertmarke hat.
Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement
Der Bund fördert das Management nachhaltiger Mobilität in Betrieben, Unternehmen und Kommunen mit drei Schwerpunkten: Innovationsförderung für Konzepte mit Demonstrationscharakter, Breitenförderung für Standardmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen und Initialförderung mit standortspezifischen Konzepten durch einen Beraterpool. Die Richtlinie ist nicht ausgelaufen: Im Januar 2026 wurden neun Innovationsprojekte mit rund 4,4 Millionen Euro für 2026 und 2027 bewilligt. Neue Anträge sind derzeit aber nicht möglich. Die Skizzenfrist der Innovationsförderung endete am 11. August 2025, und für Breiten- und Initialförderung ist das Antragsportal seit dem 26. Maerz 2026 geschlossen, weil die beantragten Mittel die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigen. Neue Förderaufrufe werden angekuendigt.
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