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Förderprogramme für Mobilität in Baden-Württemberg

Diese Programme fördern Mobilität und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

344 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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BundZuschuss

Innovationsförderung im Schiffbau (Innovativer Schiffbau)

Gefördert wird die industrielle Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte und Verfahren im Schiffbau, die gegenüber dem Stand der Technik in der EU technisch neu sind und ein technisches oder industrielles Risiko tragen. Förderfähig sind Schiffbau, Schiffsreparatur und Schiffsumbau bei gewerblichen selbstfahrenden Schiffen und Offshore-Strukturen. Anträge gehen an das BAFA, Kontakt schiffbau@bafa.bund.de.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
EUZuschuss

Interreg B - transnationale Zusammenarbeit mit deutscher Beteiligung

Deutschland beteiligt sich an sechs transnationalen Interreg-Programmräumen: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Gefördert werden Projekte in den Themenbereichen Wirtschaft, Arbeit und Leben, Energie und Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen, Mobilität und Verkehr sowie Raumentwicklung und Governance. Für deutsche Partner steht ergänzend eine zusätzliche Bundesförderung bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission und Programmpartner, deutsche Begleitung über das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
EUZuschuss

Interreg Oberrhein 2021 bis 2027 (grenzüberschreitende Zusammenarbeit)

Interreg Oberrhein fördert grenzüberschreitende Projekte in der Region zwischen der französischen Region Grand Est, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und den Schweizer Kantonen (unter anderem Basel-Stadt und Solothurn). Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert. Projektaufrufe erfolgen zeitlich gestaffelt, zum Beispiel der Aufruf Wissenschaftsoffensive.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz
Interreg-Programm Oberrhein, kofinanziert aus dem EFRE
EUBürgschaft

InvestEU-Fonds

InvestEU bündelt dreizehn zentral verwaltete EU-Finanzinstrumente unter einem Dach. Mit einer EU-Garantie von 26,2 Milliarden Euro sollen über 372 Milliarden Euro an Investitionen mobilisiert werden, bis Ende 2025 waren es bereits rund 397 Milliarden Euro. Die Politikbereiche sind Infrastruktur, Innovation und Forschung, Klima und Umwelt, nachhaltige Mobilität, digitale Transformation, soziale Investitionen und Fähigkeiten sowie kritische Rohstoffe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Europäische Investitionsbank (EIB), EIF und nationale Förderbanken
LandZuschuss

Investitionsförderung für Bürgerbusse in Baden-Württemberg

Das Land fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Beschaffung von Bürgerbussen und unterstützt damit lokal organisierte, ehrenamtlich getragene Verkehrsangebote. Gefördert werden Kleinbusse mit sechs bis acht Sitzplätzen zuzüglich Fahrersitz in niederfluriger oder barrierefreier Ausführung. Das Fahrzeug muss überwiegend im Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz eingesetzt werden. Die Förderung ist nach Antriebsart differenziert, emissionsfreie Batterie- und Brennstoffzellenbusse werden bevorzugt.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
BundSteuervorteil

Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge

Reine Elektrofahrzeuge sind nach Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung gilt zehn Jahre ab der erstmaligen Zulassung, wenn diese im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2030 erfolgt, laengstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Auch nachträglich zu reinen Elektrofahrzeugen umgeruestete Fahrzeuge sind erfasst, wenn die Umruestung zwischen dem 18. Mai 2016 und dem 31. Dezember 2030 stattfindet; die Befreiung beginnt dann mit dem Tag der behördlichen Feststellung. Zeiten der Ausserbetriebsetzung oder ein Saisonkennzeichen unterbrechen die Befreiung nicht. Plug-in-Hybride sind nicht befreit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Verwaltung durch die Zollverwaltung
BundSteuervorteil

Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge

Reine Elektrofahrzeuge sind nach Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung wurde um fuenf Jahre verlaengert und wird laengstens bis zum 31. Dezember 2035 gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Die Begünstigung bleibt bei einem Halterwechsel erhalten, solange die Gesamtfrist nicht überschritten wird. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als Reichweitenverlaengerer sind ausgenommen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zoll / Bundesministerium der Finanzen
BundSteuervorteil

Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge nach Paragraf 3d KraftStG

Reine Elektrofahrzeuge sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, verkuendet am 22. Dezember 2025 und in Kraft seit 1. Januar 2026, wurde die Befreiung um fuenf Jahre verlaengert. Begünstigt sind Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgeruestet werden. Die Befreiung wird laengstens bis zum 31. Dezember 2035 gewährt. Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2025 erhalten die vollen zehn Jahre, ein gesonderter Antrag ist dafuer nicht noetig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zoll, Hauptzollaemter
SonstigeSonstiges

Kinder fahren kostenlos mit (Deutsche Bahn)

Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahren reisen innerhalb Deutschlands immer kostenfrei. Kinder von 6 bis 14 Jahren fahren im Fernverkehr kostenfrei mit, wenn eine mindestens 15 Jahre alte Person sie begleitet; bis zu vier Kinder können auf einem Ticket mitgenommen werden. Eine Verwandtschaft ist nicht erforderlich. Allein reisende Kinder von 6 bis 14 Jahren erhalten 50 Prozent Rabatt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bahn AG
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe, Zuschuss zu den Kosten der Fahrerlaubnis (Paragraf 8 KfzHV)

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung übernimmt auch die Kosten des Führerscheins, wenn die Fahrerlaubnis für die berufliche Teilhabe nötig ist. Bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV werden die notwendigen Kosten in voller Höhe erstattet, bis 55 Prozent zwei Drittel und bis 75 Prozent ein Drittel. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine trägt der Träger immer vollständig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Rehabilitationsträger, insbesondere Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Integrationsämter
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Fußverkehr

Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert Baden-Württemberg Kommunen, die die Verkehrsverhältnisse für Zufußgehende verbessern wollen. Förderfähig sind zum Beispiel Fußgängerüberwege, Elemente zur Verringerung der Kfz-Geschwindigkeit, Sitzbänke und öffentliche Toilettenanlagen. Maßnahmen können in die Programmbereiche Rad- und Fußverkehr oder Kommunaler Straßenbau fallen. Auch getrennte Fuß- und Radwege sowie zusätzliche Qürungsstellen zählen zu den Beispielen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
LandZuschuss

LGVFG-Förderung Quartiersgaragen

Baden-Württemberg fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Errichtung von Quartiersgaragen, damit Kommunen Parkplätze aus dem Straßenraum verlagern und Platz für Rad- und Fußverkehr gewinnen. In den Garagen können Stellplätze mit Ladeinfrastruktur gebündelt und verschiedene Mobilitätsformen vernetzt werden. Förderfähig sind auch Fahrradabstellplätze sowie Car- und Bikesharing-Stellplätze innerhalb der Anlage. Damit wird der ruhende Verkehr aus dem öffentlichen Raum genommen.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
BundZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw an öffentlich zugänglichen Standorten

Der Förderaufruf C der Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw richtet sich an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge, etwa an Ladehubs, Rastanlagen und Umschlagpunkten. Gefördert werden Errichtung und Netzanschluss der Ladepunkte einschließlich Batteriespeicher und Lademanagement. Die Auswahl erfolgt wettbewerblich nach dem Verhältnis von Fördereuro zu installierter Ladeleistung. Der Aufruf lief vom 26. Mai bis 7. Juli 2026, weitere Aufrufe sind aus dem Milliardenbudget vorgesehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Juelich
BundZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw auf Betriebshoefen (LIS E-Lkw)

Der Bund fördert die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge auf eigenen Betriebsgelaenden, Logistikzentren und Umschlagpunkten. Gefördert werden Ladepunkte samt Netzanschluss, Batteriespeicher und Lademanagement. Für das Programm stehen insgesamt eine Milliarde Euro über vier Jahre bereit, davon 200 Millionen Euro für die ersten Förderaufrufe 2026. Aufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen und wird nach Eingangsreihenfolge bewilligt, Aufruf B steht allen Unternehmen offen und wird im Wettbewerb nach Fördereuro je Kilowatt entschieden. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Vereine und Stiftungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Juelich
BundZuschuss

Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge, sowohl im eigenen Depot als auch für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre steht insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Das Programm setzt einen zentralen Baustein des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ersetzt unter anderem das eingestellte Landesprogramm TruckCharge@BW. Die Umsetzung erfolgt über mehrere Förderaufrufe an unterschiedliche Zielgruppen. Wichtig: die Frist des ersten Förderaufrufs endete am 07.07.2026, die Förderrichtlinie läuft aber bis 30.06.2027 und weitere Aufrufe sind angekuendigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Projektträger Juelich
BundZuschuss

Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes (LuFo Klima), aktuelle Phase LuFo VII-2

Das nationale zivile Luftfahrtforschungsprogramm fördert Forschung und Technologieentwicklung für klimaneutrale, umweltfreundliche, leisere, effizientere und sicherere Luftfahrt an deutschen Standorten. Der Aufruf LuFo VII-2 wurde am 13. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und setzt Schwerpunkte auf innovative Basistechnologien für die nächste Generation von Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen sowie auf Technologien für dekarbonisierte Energieträger. Gefördert wird mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Luftfahrtforschung im DLR (PT-LF)
EUZuschuss

MarLEN – Maritime Low Emission Network, transnationaler Aufruf der CSA ZEWT unter Horizont Europa

MarLEN ist ein transnationaler Förderaufruf für emissionsfreien Wasserverkehr in sechs Themenfeldern: nachhaltige alternative Kraftstoffe, Elektrifizierung, Energieeffizienz, Design und Retrofitting, digitale grüne Lösungen sowie Häfen. Gefördert werden Vorhaben von der industriellen Forschung über die experimentelle Entwicklung und Demonstration bis zur Umsetzung. Am Aufruf 2026 beteiligen sich unter anderem Belgien, Deutschland, Norwegen, Rumänien und die Türkei.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission (Horizont Europa) gemeinsam mit dem BMWE und 13 europäischen Ministerien und Förderorganisationen, Koordination Projektträger Jülich
BundZuschuss

Maritimes Forschungsprogramm

Das Maritime Forschungsprogramm fördert Forschung und Entwicklung in Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und maritimer Produktion. Die fünf Schwerpunkte sind MARITIME.zeroGHG für klimaneutrale Schiffe, MARITIME.green für maritimen Umweltschutz, MARITIME.smart für Digitalisierung, MARITIME.safe für maritime Sicherheit und MARITIME.value für maritime Ressourcen. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist eingereicht werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Jülich (PtJ)
BundSonstiges

Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 wurde im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und loeste den Masterplan Ladeinfrastruktur II ab. Er ist selbst kein Förderprogramm, sondern der Rahmen, aus dem die einzelnen Bundesprogramme abgeleitet werden. Aus ihm stammen unter anderem Maßnahme 3 'Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern', umgesetzt seit April 2026, und das Programm für Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Milliarde Euro. Wer nach konkretem Geld sucht, sollte direkt in diese Einzelprogramme schauen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesregierung, Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
BundSonstiges

Mautbefreiung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge

Emissionsfreie Nutzfahrzeuge sind von der Lkw-Maut befreit. Fahrzeuge mit mehr als 4,25 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse bleiben bis zum 30. Juni 2031 mautbefreit, Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen dauerhaft. Als emissionsfrei gilt ein schweres Nutzfahrzeug ohne Verbrennungsmotor sowie ein Fahrzeug, dessen Emissionen unter 1 Gramm CO2 je Kilowattstunde beziehungsweise je Kilometer liegen. Auch die CO2-Abgabe entfällt für diese Fahrzeuge. Der Einsatz CO2-neutraler Kraftstoffe aendert dagegen nichts an der CO2-Emissionsklasse und damit nichts an der Maut.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Erhebung über Toll Collect GmbH
BundPrämie

Mitarbeiterladepunkte auf Betriebsgeländen als öffentliche Ladepunkte

Ladepunkte, die ausschließlich Mitarbeitern eines oder mehrerer Unternehmen offenstehen, sind nicht öffentlich zugänglich, weil der Personenkreis namentlich bestimmt ist. Sie können deshalb nicht nach Paragraf 6 der 38. BImSchV mengenbasiert gemeldet werden. Ladepunkte auf Kunden- oder Geschäftshausparkplätzen gelten dagegen als öffentlich zugänglich, weil dort alle Kunden fahren dürfen. Eine Registrierungspflicht steht der Öffentlichkeit nicht entgegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur
BundZuschuss

Mobilitätszuschuss für Auszubildende

Teil der Ausbildungsgarantie: Wer für eine betriebliche Ausbildung weit weg vom Wohnort zieht, kann im ersten Ausbildungsjahr einen Mobilitätszuschuss bekommen. Bezuschusst werden die Fahrtkosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat. Die Regelung gilt seit dem 1. April 2024. Ein fester Eurobetrag ist nicht ausgewiesen, die Höhe richtet sich nach den erforderlichen Fahrtkosten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Mobilitätszuschuss für Auszubildende (Paragraf 73a SGB III)

Wer eine wohnortferne Ausbildung aufnimmt, kann im ersten Ausbildungsjahr Fahrtkosten für zwei fiktive Familienheimfahrten pro Monat erstattet bekommen. Der Zuschuss ist Bestandteil der Ausbildungsgarantie und gilt seit dem 1. April 2024.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
SonstigeSonstiges

Monats- und Jahreskarten im Abo der Deutschen Bahn

Streckenzeitkarten im Abo für Pendlerinnen und Pendler. Bei Monatskarten im Abo faehrt man zwölf Monate und zahlt zehn Monate, bei Jahreskarten im Abo zahlt man 9,5 Monate. Die Zahlung ist nur per Lastschrift möglich, der Geltungsbeginn frei wählbar. Vor dem ersten Geltungstag sind Rückgabe und Umtausch kostenlos, danach fallen 19 Euro im Fernverkehr und 17,50 Euro im Nahverkehr an.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bahn AG

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