Förderprogramme für Mobilität in Baden-Württemberg
Diese Programme fördern Mobilität und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
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- Familie269
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- Soziales552
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- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
ADAC THG-Quote
Der ADAC buendelt die Treibhausgasminderungsquoten von E-Fahrzeughaltern und verkauft sie an quotenverpflichtete Mineraloelunternehmen. Berechtigt sind ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen; E-Motorräder mit Zulassungsbescheinigung erhalten dieselbe Prämie. Zur Anmeldung genuegt eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I als Scan oder Foto. Für Privatpersonen ist die Auszahlung steuerfrei. Die Einreichung ist nur bis zum 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres möglich.
Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen
Der Bund bezuschusst den Aufbau regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen, um solche Transporte dauerhaft von der Straße auf das Wasser zu verlagern. Anträge gehen an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Referat S 13, Am Propsthof 51, 53121 Bonn. Zwischennachweise über die durchgeführten Wasserstraßentransporte sind vorzulegen.
Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung
Nach Paragraf 4 der Ladesäulenverordnung vom 23. Dezember 2025 muss jeder Betreiber der Bundesnetzagentur die Inbetriebnahme spätestens zwei Wochen danach, die Außerbetriebnahme und jeden Betreiberwechsel unverzüglich elektronisch anzeigen. Ohne diese Anzeige und ohne Veröffentlichung beziehungsweise Zustimmung zur Veröffentlichung ist der Ladestrom nicht auf die THG-Quote anrechenbar. Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt an einem der Allgemeinheit zugänglichen Standort.
BahnCard 100
Netzkarte für unbegrenzte Fahrten im Netz der Deutschen Bahn. Die Jahreskarte kostet 4.899 Euro in der 2. Klasse und 7.999 Euro in der 1. Klasse. Für Menschen unter 27 Jahren gibt es die My BahnCard 100 für 3.199 beziehungsweise 5.999 Euro. Die Probe BahnCard 100 für drei Monate kostet 1.459 Euro in der 2. Klasse und 2.599 Euro in der 1. Klasse. Zur BahnCard 100 gehoert zusätzlich ein kostenfreies digitales Deutschlandticket für den bundesweiten Nahverkehr.
Bescheinigung von Strommengen durch das Umweltbundesamt (Paragraf 8 der 38. BImSchV)
Das Umweltbundesamt prüft die Anrechnungsvoraussetzungen und stellt Bescheinigungen über Strommenge in Megawattstunden und errechnete Treibhausgasemissionen in Kilogramm CO2-Äquivalent aus, bereits unter Berücksichtigung des Faktors 3. Die Antragstellung ist formlos per E-Mail an 38bimschv@uba.de möglich, ein digitales Fachverfahren ist angekündigt. Im Verpflichtungsjahr 2025 gingen rund 732 Mitteilungen ein, bescheinigt wurden etwa 5.192 GWh.
Bundesförderung Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene schwere Nutzfahrzeuge (Lkw-LIS)
Förderung der Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw, sowohl auf eigenen Betriebshöfen und in Depots als auch an öffentlich zugänglichen Standorten wie Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs und Rastanlagen. Über vier Jahre stehen insgesamt eine Milliarde Euro bereit, die Förderung erfolgt in mehreren Aufrufen.
Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Das BAFA fördert den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Antragsberechtigt sind private Unternehmen jeder Rechtsform einschließlich Freiberuflern sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Gebietskörperschaften, kommunale Eigenbetriebe und Vereine sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Fahrzeuge müssen serienmäßig und fabrikneu sein und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm aufweisen.
Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit
Das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit ergänzt die Interreg-B-Förderung um zusätzliche Bundesmittel für deutsche Projektpartner. Gefördert werden Vorhaben von besonderem Bundesinteresse, die zu einer nachhaltigen und integrierten Raumentwicklung beitragen, etwa resiliente Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen, Klimaanpassung in Städten und Regionen, regionale Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Mobilität. Antragsberechtigt sind deutsche Antragsteller aus den sechs Programmräumen, die an einem transnationalen Interreg-Projekt mit deutscher Beteiligung mitwirken. Zuständig ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit fachlicher Begleitung durch das BBSR.
Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr (Z-SGV)
Das Bundesprogramm fördert Erprobung und Markteinführung innovativer Technologien im Schienengüterverkehr in den Feldern Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik. Es gibt zwei Förderstränge, von der Technologieerprobung bis zur Markteinführung. Das Verfahren ist zweistufig und beginnt mit einer Projektskizze. Der aktuelle Förderzeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2029.
CEF Transport Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF)
Über die Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur fördert die EU im Rahmen der Connecting Europe Facility den Aufbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes, auch für den Straßengueterverkehr, Häfen, Binnenschifffahrt und Flughäfen. Für den Aufruf 2026 stehen im Gesamtpaket der CEF-Transport-Aufrufe 1,1 Milliarden Euro bereit, davon 130 Millionen Euro für AFIR-relevante Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Stellen aus den EU-Mitgliedstaaten. Die Einreichfrist des Aufrufs 2026 ist der 6. Oktober 2026.
Clean Aviation Joint Undertaking
Die europäische Partnerschaft Clean Aviation fördert Forschung und Innovation für nachhaltige Luftfahrt, darunter hybrid-elektrische Flugzeuge, digitale Plattformen für Flugzeugentwurf und Zertifizierung sowie hocheffiziente Regionalflugzeuge. Die Laufzeit reicht von 2022 bis 2030 und baut auf Clean Sky 1 und 2 auf. Die Themen des vierten Calls werden Ende Dezember 2026 erwartet, der offizielle Start Anfang 2027.
Clean Hydrogen Partnership (Horizont Europa)
Öffentlich-private Partnerschaft unter Horizont Europa für Forschung, Entwicklung und Demonstration sauberer Wasserstofftechnologien. Gefördert werden Elektrolyse, Wasserstoffproduktion, Speicherung und Verteilung, Brennstoffzellen für Verkehr und stationäre Anwendungen sowie Wasserstoff in der Industrie und in Wasserstofftälern (Hydrogen Valleys). Die Vergabe läuft über jährliche Calls des Clean Hydrogen Joint Undertaking mit transnationalen Konsortien.
Connecting Europe Facility (CEF) - Fazilität Connecting Europe
Die Connecting Europe Facility finanziert den Ausbau europäischer Infrastruktur in drei Bereichen: CEF Transport für die europäische Verkehrsinfrastrukturpolitik, CEF Energy für grenzüberschreitende Energieinfrastruktur und CEF Digital für digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Begünstigt sind Mitgliedstaaten, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und mittelbar die Bürgerinnen und Bürger.
Connecting Europe Facility (CEF) Verkehr
Die Fazilität Connecting Europe finanziert Investitionen in neue Verkehrsinfrastruktur in Europa sowie die Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Gefördert werden unter anderem Schienenstrecken, Häfen, Binnenwasserstraßen und Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Es laufen die Förderperioden CEF 2014 bis 2020 und CEF 2021 bis 2027, Anträge sind über die Aufrufe (Calls for Proposals) der CINEA zu stellen.
Connecting Europe Facility Verkehr (CEF Transport)
CEF Verkehr ist das EU-Instrument für den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze und verfuegt für 2021 bis 2027 über rund 25,8 Milliarden Euro. Davon entfallen 11,2 Milliarden Euro auf die Kohaesionsmittel für berechtigte Länder und 1,75 Milliarden Euro auf militaerische Mobilität. Gefördert werden grenzueberschreitende Vorhaben, Lueckenschlüsse, Verkehrsmanagementsysteme, Laerm- und Emissionsminderung sowie Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur. Im Juni 2026 wurden 1,1 Milliarden Euro für neue Infrastrukturprojekte ausgeschrieben.
Deutschlandnetz
Das Deutschlandnetz ist kein Zuschussprogramm zum Selbstbeantragen, sondern eine Ausschreibung des Bundes: private Betreiber errichten im Auftrag des Ministeriums rund 1.000 Schnellladestandorte mit insgesamt 9.000 Ladepunkten, davon etwa 900 im städtischen und ländlichen Raum und 200 an Autobahnen. Jeder Standort bietet mindestens 200 kW Ladeleistung je Fahrzeug, in der Spitze bis 400 kW, mit CCS-Steckern, Ad-hoc-Bezahlung ohne Registrierung und Betrieb rund um die Uhr. Die Lose wurden bereits vergeben, laufend gehen weitere Standorte in Betrieb. Für Privatpersonen und normale Betriebe gibt es hier nichts zu beantragen, relevant ist es als Standortangebot und für Unternehmen, die sich an künftigen Ausschreibungen beteiligen wollen.
Deutschlandnetz - Aufbau von 9.000 Schnellladepunkten
Der Bund lässt über ausgeschriebene Lose rund 9.000 Schnellladepunkte an etwa 1.000 Standorten in allen Regionen und entlang der Autobahnen errichten und betreiben. Je Fahrzeug sollen mindestens 200 kW Ladeleistung verfügbar sein, auch bei Hochbetrieb am Standort. Betreiber erhalten die Standorte im Rahmen der Vergabe.
Deutschlandnetz Schnellladeinfrastruktur
Mit dem Deutschlandnetz laesst das Bundesverkehrsministerium 9.000 zusätzliche Schnellladepunkte an mehr als 1.000 Standorten errichten, davon rund 900 in Städten und ländlichen Regionen und 200 an Autobahnrastanlagen. Die Standorte wurden europaweit ausgeschrieben und werden von privaten Unternehmen im Auftrag des Bundes gebaut und betrieben. Jeder Ladepunkt liefert mindestens 200 Kilowatt je Fahrzeug, einzelne bis zu 400 Kilowatt, und ist rund um die Uhr verfügbar. Für Nutzer entfällt eine Vorabregistrierung, gezahlt wird per App, Ladekarte oder kontaktlos. Das Netz geht seit 2024 schrittweise in Betrieb.
Deutschlandsemesterticket
Bundesweit gültiges Semesterticket für eingeschriebene Studierende. Der Preis liegt bei 60 Prozent des regulaeren Deutschlandticketpreises. Für das Wintersemester 2026/2027 beträgt er 226,80 Euro pro Semester, das entspricht 37,80 Euro pro Monat. Das Ticket wird über den Semesterbeitrag abgerechnet und ist nicht frei verkaeuflich. Ob eine Hochschule das Deutschlandsemesterticket oder ein regionales Semesterticket ausgibt, entscheidet die Hochschule.
Deutschlandticket
Bundesweit gültiges Monatsabo für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse. Der Preis beträgt seit dem 1. Januar 2026 63 Euro pro Monat. Es gilt nicht in Fernverkehrszügen (ICE, IC, EC). Das Ticket gibt es ausschließlich als Abo, ist aber monatlich kuendbar: eine Kuendigung bis zum 10. eines Monats wirkt zum Monatsende. Bund und Länder finanzieren die Einnahmeausfaelle der Verkehrsunternehmen.
Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent für reine Elektrofahrzeuge
Wer einen rein elektrischen Dienstwagen privat nutzt, versteuert nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG monatlich nur ein Viertel des Bruttolistenpreises statt des vollen Prozentsatzes. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden. Für früher angeschaffte Fahrzeuge galten niedrigere Preisgrenzen, massgeblich ist der Anschaffungszeitpunkt. Das ist für viele Arbeitnehmer der finanziell größte Hebel beim Umstieg auf ein E-Auto, weil er den geldwerten Vorteil gegenueber einem Verbrenner viertelt.
Dienstwagenbesteuerung mit 0,5 Prozent für Plug-in-Hybride
Für extern aufladbare Hybridfahrzeuge als Dienstwagen wird nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG die Haelfte des Bruttolistenpreises angesetzt. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2031 gilt: Das Fahrzeug muss höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je gefahrenen Kilometer ausstossen oder unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 Kilometer Reichweite haben. Für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 lag die Reichweitenanforderung noch bei 60 Kilometern. Die Anforderungen steigen also mit der Zeit, massgeblich ist immer der Anschaffungszeitpunkt.
Dreifachanrechnung von Ladestrom auf die THG-Quote (Paragraf 5 Absatz 3 der 38. BImSchV)
Strom für Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb wird mit dem dreifachen Energiegehalt auf die Quote angerechnet: Faktor 3 ab 2024, Faktor 2 ab 2035 und Faktor 1 ab 2036. Zusätzlich greift der Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz von 0,4 für batteriegestützte Antriebe nach Anlage 3. Diese Mehrfachanrechnung ist der eigentliche Hebel, aus dem die Höhe der THG-Prämie entsteht.
E-Auto-Förderung 2026 (sozial gestaffelte Kaufförderung)
Neue Kaufförderung des Bundes für Elektrofahrzeuge auf Grundlage der Richtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3). Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, mit rein batterieelektrischem Antrieb, mit Range-Extender, als Plug-in-Hybrid oder als Brennstoffzellenfahrzeug. Wichtig für Betriebe: Die Förderung ist sozial gestaffelt und richtet sich ausdrücklich an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, nicht an Unternehmen oder gewerbliche Flotten. Anträge laufen über das Antragsportal der Förderzentrale Deutschland und erfordern ein BundID-Konto.
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Eine Liste zeigt alles zu Mobilität. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.