Förderung als Zuschuss für Mobilität in Berlin
Diese Programme fördern Mobilität und sind in Berlin beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Sonderprogramm Stadt und Land, Finanzhilfen des Bundes für die Radverkehrsinfrastruktur
Der Bund stellt Ländern und Gemeinden Finanzhilfen für Radverkehrsinfrastruktur bereit: Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken und -unterführungen, Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser, Ampelschaltungen für den Radverkehr sowie Radverkehrskonzepte. Der Bund trägt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen bis zu 90 Prozent. Von Programmbeginn 2021 bis 2030 stehen rund 1,9 Milliarden Euro bereit, bislang wurden über 3.500 Maßnahmen bestätigt.
WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen
Zuschuss für Erwerb und Errichtung geteilt genutzter Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin, inklusive Netzanschluss und Grundinstallation. Als De-minimis-Förderung gibt es 50 Prozent bis 2.500 Euro (AC) beziehungsweise 30.000 Euro (DC) je Ladestation, 40 Prozent bis 50.000 Euro für die Grundinstallation und 50 Prozent bis 5.500 beziehungsweise 55.000 Euro für den Netzanschluss.
WELMO - Taxiförderung und E-Inklusionstaxi
Berliner Taxibetriebe mit gültiger Konzession erhalten 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je rein elektrischem Pkw der Klasse M1. Für E-Inklusionstaxis der Klassen M1 und M2 beträgt der Zuschuss 35 Prozent, maximal 25.000 Euro je Fahrzeug, Umbauten zum Inklusionstaxi werden mit bis zu 15.000 Euro gefördert.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin
Berlin fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige beim Umstieg auf elektrische Fahrzeuge und beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. Für leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 gibt es 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 Euro je Fahrzeug. Pkw der Klasse M1 sind nur für Betriebe mit gültiger Taxikonzession förderfähig, E-Inklusionstaxis werden mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst. Ladeinfrastruktur wird mit 50 Prozent bis 30.000 Euro gefördert, der Energieanschluss mit 50 Prozent bis 55.000 Euro. Dazu kommen Potenzial- und Realisierungsberatungen mit 80 Prozent der Netto-Beratungskosten bei einem Tagessatz von höchstens 1.000 Euro.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin
Berlin fördert mit WELMO die Elektrifizierung gewerblicher Fahrzeugflotten. Gefördert werden batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge, darunter E-Transporter, E-Nutzfahrzeuge, motorisierte Zweiräder und Taxis der Klasse M1 mit gültiger Konzession, sowie stationaere Ladesysteme auf privaten gewerblichen Flächen. Ein eigenes Modul richtet sich an Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und deren Konzerngesellschaften. Antragsberechtigt sind Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin; die Fahrzeuge müssen überwiegend in Berlin eingesetzt werden, höchstens 50 Prozent ausserhalb. Die Förderhöhe ist modulabhängig und richtet sich nach Fahrzeugklasse, Antriebstechnologie und Art der Ladeinfrastruktur.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität, Fahrzeugförderung Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge
Zuschuss für Kauf oder Leasing gewerblich genutzter E-Fahrzeuge in Berlin. Leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 werden mit 25 Prozent bis maximal 15.000 Euro gefördert, elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e mit 30 Prozent bis maximal 5.000 Euro. Für versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder wie E-Roller, E-Mofas, Kleinkrafträder, S-Pedelecs und Pedelecs gibt es pauschal 500 Euro.
WELMO - Zuschüsse zum Aufbau stationärer Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten für Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen in Berlin. Normalladeinfrastruktur bis 22 kW wird mit maximal 2.500 Euro je Ladepunkt gefördert, Schnellladeinfrastruktur ab 22 kW mit maximal 30.000 Euro je Ladepunkt. Netzanschlusskosten werden mit bis zu 5.500 Euro (Niederspannung) beziehungsweise 55.000 Euro (Mittelspannung) bezuschusst.
WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen
Eigener Baustein von WELMO für Berliner Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, die geteilt genutzte Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin errichten. Voraussetzung ist die gemeinsame Nutzung der Ladestation durch mindestens zwei Parteien. Die Förderung ist nach Kostenbestandteilen gestaffelt: Ladestation 50 Prozent, höchstens 2.500 Euro je Normalladepunkt und 30.000 Euro je Schnellladepunkt; Grundinstallation 40 Prozent, höchstens 50.000 Euro; Netzanschluss 50 Prozent, höchstens 5.500 Euro im Niederspannungs- und 55.000 Euro im Mittelspannungsnetz. In beihilferechtlich relevanten Faellen gelten 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen. Damit deckt Berlin den Fall ab, den das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser erst seit April 2026 bundesweit fördert. Eine Doppelförderung derselben Kosten aus beiden Toepfen ist nicht möglich.
WELMO – Wirtschaftsnahe Elektromobilität, Ladeinfrastruktur
Zuschuss für die Errichtung stationaerer Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen im Stadtgebiet Berlin, ergänzt um eine anteilige Förderung der Netzanschlusskosten. Für Normalladeinfrastruktur bis 22 kW gibt es bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt, für Schnellladeinfrastruktur ab 22 kW bis zu 50 Prozent, maximal 30.000 Euro je Ladepunkt. Der Netzanschluss wird mit bis zu 50 Prozent gefördert, maximal 5.500 Euro im Niederspannungsnetz und 55.000 Euro im Mittelspannungsnetz. Bei beihilferechtlich relevanten Faellen gelten gestaffelte Saetze von 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen. Das Programm fördert daneben auch die Anschaffung gewerblicher Elektrofahrzeuge.
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)
Zuschuss für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur bei Berliner Selbständigen und KMU. Gefördert werden E-Nutzfahrzeuge und Pkw mit bis zu 15.000 Euro, leichte Fahrzeuge der Klasse L mit bis zu 5.000 Euro, Motorräder und S-Pedelecs mit bis zu 500 Euro, Ladeinfrastruktur mit bis zu 30.000 Euro und Netzanschlüsse mit bis zu 55.000 Euro.
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)
WELMO fördert emissionsarme Antriebssysteme im gewerblichen Verkehr in Berlin. Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Berlin erhalten bis zu 15.000 Euro Zuschuss je gewerblich genutztem Elektrofahrzeug. Für E-Inklusionstaxis und deren Um- und Einbauten gibt es jeweils bis zu 15.000 Euro pro Fahrzeug. Für den Aufbau von Ladeinfrastruktur sind bis zu 55.000 Euro je Maßnahme möglich, hinzu kommt eine Beratungsunterstützung bei der Elektrifizierung des betrieblichen Fuhrparks.
Übernahme von Fahrkosten durch die Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen im Zusammenhang mit einer Kassenleistung notwendig sind, etwa bei stationaerer Behandlung, Rettungsfahrten und Krankentransporten. Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nur in Ausnahmefaellen und nur nach vorheriger Genehmigung übernommen. Als genehmigt gelten sie bei den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie ab Pflegegrad 4 und 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeintraechtigung. Je Fahrt fällt eine Zuzahlung von zehn Prozent an, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Aktion Mensch Förderung für E-Lastenräder in gemeinnützigen Organisationen
Gemeinnützige Organisationen können eine Förderung von bis zu 5.000 Euro für Lastenfahrräder mit Elektroantrieb erhalten, wenn diese der Beförderung von Menschen mit Behinderung dienen. Die Förderung läuft über die Mikroförderung für Barrierefreiheit im Programm Barrierefreiheit für alle der Aktion Mensch. Diese Quelle ist besonders für Vereine relevant, die von der BAFA-Förderung für E-Lastenräder ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Hinweis stammt aus der Förderuebersicht des Bezirksamts Bergedorf der Freien und Hansestadt Hamburg, nicht von der Aktion Mensch selbst; Konditionen und Antragsweg sollten direkt bei der Aktion Mensch geprüft werden.
Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen
Der Bund bezuschusst den Aufbau regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte auf Bundeswasserstraßen, um solche Transporte dauerhaft von der Straße auf das Wasser zu verlagern. Anträge gehen an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Referat S 13, Am Propsthof 51, 53121 Bonn. Zwischennachweise über die durchgeführten Wasserstraßentransporte sind vorzulegen.
CEF Transport Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF)
Über die Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur fördert die EU im Rahmen der Connecting Europe Facility den Aufbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes, auch für den Straßengueterverkehr, Häfen, Binnenschifffahrt und Flughäfen. Für den Aufruf 2026 stehen im Gesamtpaket der CEF-Transport-Aufrufe 1,1 Milliarden Euro bereit, davon 130 Millionen Euro für AFIR-relevante Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Stellen aus den EU-Mitgliedstaaten. Die Einreichfrist des Aufrufs 2026 ist der 6. Oktober 2026.
Clean Aviation Joint Undertaking
Die europäische Partnerschaft Clean Aviation fördert Forschung und Innovation für nachhaltige Luftfahrt, darunter hybrid-elektrische Flugzeuge, digitale Plattformen für Flugzeugentwurf und Zertifizierung sowie hocheffiziente Regionalflugzeuge. Die Laufzeit reicht von 2022 bis 2030 und baut auf Clean Sky 1 und 2 auf. Die Themen des vierten Calls werden Ende Dezember 2026 erwartet, der offizielle Start Anfang 2027.
Clean Hydrogen Partnership (Horizont Europa)
Öffentlich-private Partnerschaft unter Horizont Europa für Forschung, Entwicklung und Demonstration sauberer Wasserstofftechnologien. Gefördert werden Elektrolyse, Wasserstoffproduktion, Speicherung und Verteilung, Brennstoffzellen für Verkehr und stationäre Anwendungen sowie Wasserstoff in der Industrie und in Wasserstofftälern (Hydrogen Valleys). Die Vergabe läuft über jährliche Calls des Clean Hydrogen Joint Undertaking mit transnationalen Konsortien.
Connecting Europe Facility (CEF) - Fazilität Connecting Europe
Die Connecting Europe Facility finanziert den Ausbau europäischer Infrastruktur in drei Bereichen: CEF Transport für die europäische Verkehrsinfrastrukturpolitik, CEF Energy für grenzüberschreitende Energieinfrastruktur und CEF Digital für digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Begünstigt sind Mitgliedstaaten, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und mittelbar die Bürgerinnen und Bürger.
Connecting Europe Facility (CEF) Verkehr
Die Fazilität Connecting Europe finanziert Investitionen in neue Verkehrsinfrastruktur in Europa sowie die Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Gefördert werden unter anderem Schienenstrecken, Häfen, Binnenwasserstraßen und Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Es laufen die Förderperioden CEF 2014 bis 2020 und CEF 2021 bis 2027, Anträge sind über die Aufrufe (Calls for Proposals) der CINEA zu stellen.
Europe's Rail Joint Undertaking (EU-Rail)
Die europäische Bahnforschungspartnerschaft Europe's Rail fördert im Rahmen von Horizont Europa operative und technologische Lösungen für ein effizienteres, flexibleres, sichereres und umweltfreundlicheres europäisches Eisenbahnsystem. Gefördert wird über regelmäßige Calls for Proposals, an denen Mitglieder, assoziierte Mitglieder und offene Konsortien teilnehmen können. Die Laufzeit orientiert sich an Horizont Europa.
Förderrichtlinie Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes
Freiwilliges Bundesprogramm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen: Finanziert werden aktiver Schallschutz in Form von Lärmschutzwänden und passiver Schallschutz in Form von Zuschüssen für Schallschutzfenster an bestehenden Gebäuden. Seit 2016 stehen jährlich 150 Millionen Euro bereit, im Jahr 2019 einmalig 176 Millionen Euro. Anwohner erhalten die Mittel über Verträge mit dem Infrastrukturunternehmen, nicht direkt vom Bund.
Förderrichtlinie TSI Lärm+
Förderung besonders leiser Güterwagen: Bezuschusst werden Neubeschaffungen, die mindestens 5 dB(A) unter dem geltenden TSI-Lärm-Grenzwert liegen, sowie Umrüstungen vorhandener Güterwagen mit mindestens 3 dB(A) Unterschreitung. Geförderte Fahrzeuge müssen in den ersten acht Jahren nach Inbetriebnahme mindestens die Hälfte ihrer Laufleistung auf Schienenwegen in Deutschland erbringen.
Horizont Europa Cluster 5 Klima, Energie und Mobilität
Cluster 5 von Horizont Europa fördert Forschung und Innovation für Klimaschutz, Energieversorgung und Verkehr. Dazu zählen Klimawissenschaft, erneuerbare Energien, Energiesysteme und Netze, Gebäude und Industrie in der Energiewende, Batterien, Wasserstoff sowie sauberer Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr. Antragsteller sind europäische Verbünde aus Industrie, Forschung und öffentlicher Hand. Die konkreten Themen und Fristen stehen im jeweiligen Arbeitsprogramm.
Innovationsförderung im Schiffbau (Innovativer Schiffbau)
Gefördert wird die industrielle Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte und Verfahren im Schiffbau, die gegenüber dem Stand der Technik in der EU technisch neu sind und ein technisches oder industrielles Risiko tragen. Förderfähig sind Schiffbau, Schiffsreparatur und Schiffsumbau bei gewerblichen selbstfahrenden Schiffen und Offshore-Strukturen. Anträge gehen an das BAFA, Kontakt schiffbau@bafa.bund.de.
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